Wichtige Fragebogenaktion
Verfasst: Do, 05.06.2014 - 23:07
Hallo liebe Fori´s,
ich möchte Euch mit diesem Posting über eine wichtige Fragebogenaktion zum Thema "Versorgung mit Heilmitteln bei langfristigem Heilmittelbedarf" informieren.
Ich bin in der Redaktion der Verbandszeitschrift "Lichtblick" des Bundesverbandes Skoliose-Selbsthilfe e. V. ehrenamtlich tätig und zu dem Thema hatten wir bereits in den letzten Ausgaben Beiträge. Als wir gerade eine eigene Umfrage gestartet hatten, wurde eine Fragebogenaktion ins Leben gerufen, die wir als Verband gerne unterstützen würden, denn sie geht alle etwas an. Folgendes werden wir auch im kommenden Lichtblick veröffentlichen, der in den nächsten Tagen erscheinen wird:
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Wichtige Fragebogenaktion
Bekommen Betroffene, die dauerhaft Heilmittel brauchen, regelmäßig Physiotherapie oder Ergotherapie?
In den Lichtblick-Ausgaben 3.2013 und 1.2014 berichteten wir detailliert über die neue Fassung der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, siehe Fußnote). Danach ist eine Langzeitverordnung (z. B.: Genehmigung Physiotherapie für ein Jahr) möglich, wenn das Krankheitsbild in der Diagnoseliste der Richtlinie aufgeführt ist. Die besagte Liste beinhaltet aber nur Skoliosen über 20 Grad nach Cobb bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Die „erwachsene“ Skoliose ist nicht in der Liste enthalten. Der behandelnde Arzt kann zwar in seiner Verordnung eine mit der Skoliose einhergehende funktionelle Störung bescheinigen. Diese begründet ebenfalls eine Dauerverordnung, sofern sie in Schwere und Dauerhaftigkeit mit den Indikationen aus der Diagnoseliste vergleichbar ist. Nach unseren Erfahrungen werden allerdings diese Anträge von den Krankenkassen häufig abgelehnt. Die auf Grund unseres Aufrufs (siehe Lichtblick 1.2014) bei uns eingegangenen Reaktionen bestätigen dies.
Mit einer großen Patientenbefragung will die Patientenvertretung im G-BA überprüfen, ob sich das bisherige Verfahren der Langzeitverordnung bewährt hat. Hierfür wurde ein Fragebogen entwickelt. Mit Hilfe dieses Fragebogens ist es für uns Skoliosebetroffene möglich, der Patientenvertretung im G-BA strukturiert einen Behandlungsbedarf für die „erwachsene“ Skoliose nachzuweisen. Dies wäre eine wichtige Argumentationshilfe, um die „erwachsene“ Skoliose in die oben genannte Diagnoseliste der Heilmittelrichtlinien einzubringen (Genehmigung langfristiger skoliosebezogener Physiotherapie für ein Jahr).
Wir rufen daher alle unsere Mitglieder sowie Nichtmitglieder auf, sich an der Fragebogenaktion zu beteiligen. Der elektronische Fragebogen kann telefonisch oder per E-Mail (verwaltung@bundesverband-skoliose.de) formlos bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Geschäftsstelle sendet den Fragebogen dann als pdf-Dokument per E-Mail-Anhang inklusive Erläuterungen zu. Der Fragebogen kann innerhalb von 10 Minuten ausgefüllt werden, die Geschäftsstelle leistet gerne Hilfestellung.
Das elektronisch ausgefüllte Formular ist direkt als E-Mail an die Stabsstelle „Patientenbeteiligung“ des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ versendbar. Dieser Weg muss eingehalten werden, aus methodisch statistischen Gründen ist eine manuelle schriftliche Beantwortung per Briefpost leider nicht möglich. Dies bedauern wir als Bundesverband Skoliose sehr, doch es ist die Vorgabe des G-BA.
Wir bitten möglichst viele Skoliosebetroffene, sich an der Aktion zu beteiligen. Wir haben hiermit die Chance, die für uns nicht zufriedenstellende Situation im Bereich der Langzeitverordnung zu Gunsten von uns allen zu ändern. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2014. Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Die Stabsstelle des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ garantiert, dass die Angaben vertraulich behandelt und die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Zudem wird eine anonymisierte Auswertung ohne Möglichkeit des Rückschlusses auf die jeweilige Person zugesichert.
Für weitere Fragen steht die Geschäftsstelle zur Verfügung (Tel. 02206/9047956) werktags von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr oder per E-Mail (verwaltung@bundesverband-skoliose.de).
Peter Neunkirchen, Geschäftsstelle
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens (Details siehe: http://www.g-ba.de)
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Eine Anmerkung noch meinerseits.... wir hatten darum gebeten, den Fragebogen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung zu stellen. Dies wurde uns nicht erlaubt, lediglich der Versand per Mail nach Anforderung mit anschließender Weiterleitung an die Stabsstelle des G-BA ist zulässig. Das ist sehr umständlich, doch wir hoffen, dass sich trotzdem sehr viele an dieser Aktion beteiligen werden.
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Liebe Grüße,
Bommi
ich möchte Euch mit diesem Posting über eine wichtige Fragebogenaktion zum Thema "Versorgung mit Heilmitteln bei langfristigem Heilmittelbedarf" informieren.
Ich bin in der Redaktion der Verbandszeitschrift "Lichtblick" des Bundesverbandes Skoliose-Selbsthilfe e. V. ehrenamtlich tätig und zu dem Thema hatten wir bereits in den letzten Ausgaben Beiträge. Als wir gerade eine eigene Umfrage gestartet hatten, wurde eine Fragebogenaktion ins Leben gerufen, die wir als Verband gerne unterstützen würden, denn sie geht alle etwas an. Folgendes werden wir auch im kommenden Lichtblick veröffentlichen, der in den nächsten Tagen erscheinen wird:
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Wichtige Fragebogenaktion
Bekommen Betroffene, die dauerhaft Heilmittel brauchen, regelmäßig Physiotherapie oder Ergotherapie?
In den Lichtblick-Ausgaben 3.2013 und 1.2014 berichteten wir detailliert über die neue Fassung der Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, siehe Fußnote). Danach ist eine Langzeitverordnung (z. B.: Genehmigung Physiotherapie für ein Jahr) möglich, wenn das Krankheitsbild in der Diagnoseliste der Richtlinie aufgeführt ist. Die besagte Liste beinhaltet aber nur Skoliosen über 20 Grad nach Cobb bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Die „erwachsene“ Skoliose ist nicht in der Liste enthalten. Der behandelnde Arzt kann zwar in seiner Verordnung eine mit der Skoliose einhergehende funktionelle Störung bescheinigen. Diese begründet ebenfalls eine Dauerverordnung, sofern sie in Schwere und Dauerhaftigkeit mit den Indikationen aus der Diagnoseliste vergleichbar ist. Nach unseren Erfahrungen werden allerdings diese Anträge von den Krankenkassen häufig abgelehnt. Die auf Grund unseres Aufrufs (siehe Lichtblick 1.2014) bei uns eingegangenen Reaktionen bestätigen dies.
Mit einer großen Patientenbefragung will die Patientenvertretung im G-BA überprüfen, ob sich das bisherige Verfahren der Langzeitverordnung bewährt hat. Hierfür wurde ein Fragebogen entwickelt. Mit Hilfe dieses Fragebogens ist es für uns Skoliosebetroffene möglich, der Patientenvertretung im G-BA strukturiert einen Behandlungsbedarf für die „erwachsene“ Skoliose nachzuweisen. Dies wäre eine wichtige Argumentationshilfe, um die „erwachsene“ Skoliose in die oben genannte Diagnoseliste der Heilmittelrichtlinien einzubringen (Genehmigung langfristiger skoliosebezogener Physiotherapie für ein Jahr).
Wir rufen daher alle unsere Mitglieder sowie Nichtmitglieder auf, sich an der Fragebogenaktion zu beteiligen. Der elektronische Fragebogen kann telefonisch oder per E-Mail (verwaltung@bundesverband-skoliose.de) formlos bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Geschäftsstelle sendet den Fragebogen dann als pdf-Dokument per E-Mail-Anhang inklusive Erläuterungen zu. Der Fragebogen kann innerhalb von 10 Minuten ausgefüllt werden, die Geschäftsstelle leistet gerne Hilfestellung.
Das elektronisch ausgefüllte Formular ist direkt als E-Mail an die Stabsstelle „Patientenbeteiligung“ des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ versendbar. Dieser Weg muss eingehalten werden, aus methodisch statistischen Gründen ist eine manuelle schriftliche Beantwortung per Briefpost leider nicht möglich. Dies bedauern wir als Bundesverband Skoliose sehr, doch es ist die Vorgabe des G-BA.
Wir bitten möglichst viele Skoliosebetroffene, sich an der Aktion zu beteiligen. Wir haben hiermit die Chance, die für uns nicht zufriedenstellende Situation im Bereich der Langzeitverordnung zu Gunsten von uns allen zu ändern. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2014. Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Die Stabsstelle des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ garantiert, dass die Angaben vertraulich behandelt und die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Zudem wird eine anonymisierte Auswertung ohne Möglichkeit des Rückschlusses auf die jeweilige Person zugesichert.
Für weitere Fragen steht die Geschäftsstelle zur Verfügung (Tel. 02206/9047956) werktags von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr oder per E-Mail (verwaltung@bundesverband-skoliose.de).
Peter Neunkirchen, Geschäftsstelle
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens (Details siehe: http://www.g-ba.de)
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Eine Anmerkung noch meinerseits.... wir hatten darum gebeten, den Fragebogen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung zu stellen. Dies wurde uns nicht erlaubt, lediglich der Versand per Mail nach Anforderung mit anschließender Weiterleitung an die Stabsstelle des G-BA ist zulässig. Das ist sehr umständlich, doch wir hoffen, dass sich trotzdem sehr viele an dieser Aktion beteiligen werden.
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Liebe Grüße,
Bommi