KG außerhalb des Regelfalls!
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KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo,
ich habe nach meiner OP im März nun schon das dritte Mal in Folge ein KG Rezept für jeweils immer 6 Behandlungen von meinem Chirurgen bekommen. Auf meinem letzten Rezept sah ich nun ganz überraschend, dass "KG außerhalb des Regelfalls" angekreuzt wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich in Zukunft fortlaufend die weiteren KG Rezepte immer von ein und dem selben Arzt austellen lassen muss, oder ob mir auch ein anderer Arzt wie z.B mein Hausarzt, oder ein anderer Orthopäde mir weiter KG Rezepte aufschreiben kann? Es ist ja nun Urlaubszeit und viele Ärzte haben die Praxen geschlossen, unter anderem auch mein Chirurg, brauche aber dringend wieder ein KG Rezept, deshalb überlege ich, ob mir mal ausnahmsweise mein Hausarzt, bei dem ich am Montag einen Termin habe ein Rezept für KG ausstellen kann, oder muss ich dafür wieder zu meinem Chirurgen, der ja das Kreuz in die entsprechende Spalte setzte"?
Ich habe da gleich nochmal eine Frage: Wie lange gilt eigentlich die KG außerhlab des Regelfalls und ist dieses nicht das selbe wie eine Langfristverordnung? Wenn Nein, wo bestehen da die Unterschiede? Brauch man für die KG außerhalb des Regelfalls immer mal wieder Rezepte vom Arzt und bei einer Langfristverordnung nicht? Ich blicke durch diesen Dschungel nicht mehr durch.
Liebe Grüße
Lya
ich habe nach meiner OP im März nun schon das dritte Mal in Folge ein KG Rezept für jeweils immer 6 Behandlungen von meinem Chirurgen bekommen. Auf meinem letzten Rezept sah ich nun ganz überraschend, dass "KG außerhalb des Regelfalls" angekreuzt wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich in Zukunft fortlaufend die weiteren KG Rezepte immer von ein und dem selben Arzt austellen lassen muss, oder ob mir auch ein anderer Arzt wie z.B mein Hausarzt, oder ein anderer Orthopäde mir weiter KG Rezepte aufschreiben kann? Es ist ja nun Urlaubszeit und viele Ärzte haben die Praxen geschlossen, unter anderem auch mein Chirurg, brauche aber dringend wieder ein KG Rezept, deshalb überlege ich, ob mir mal ausnahmsweise mein Hausarzt, bei dem ich am Montag einen Termin habe ein Rezept für KG ausstellen kann, oder muss ich dafür wieder zu meinem Chirurgen, der ja das Kreuz in die entsprechende Spalte setzte"?
Ich habe da gleich nochmal eine Frage: Wie lange gilt eigentlich die KG außerhlab des Regelfalls und ist dieses nicht das selbe wie eine Langfristverordnung? Wenn Nein, wo bestehen da die Unterschiede? Brauch man für die KG außerhalb des Regelfalls immer mal wieder Rezepte vom Arzt und bei einer Langfristverordnung nicht? Ich blicke durch diesen Dschungel nicht mehr durch.
Liebe Grüße
Lya
- Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Lya,
Du musst nicht immer zum gleichen Arzt gehen, Dein Hausarzt kann Dir auch das nächste KG-Rezept ausstellen. Nur muss auch er wieder (sofern er die gleiche Diagnose bimmt) das Kreuz bei "VadR" machen.
Es gibt keine Langfristverordnungen. Noch nicht.
Es gibt nur Langfristgenehmigungen.
Hierzu habe ich schon einen Thread erstellt, kann es aber gerne nochmal erklären.
Es wurden Anfang des Jahres bundeseinheitlich von dem "Gemeinsamen Bundesausschuss" Diagnosen zusammengestellt, für die eine Langfristgenehmigung möglich ist. Dies bedeutet zum einen, dass bei Kassen, bei denen eine VadR genehmigt werden muss, dies nicht mehr für jedes einzelne Rezept geschehen muss, sondern nur noch einmal für einen bestimmten Zeitraum (jedoch mindestens 1 Jahr).
Zum anderen belasten Rezepte, für die es eine Langfristgenehmigung gibt das "Budget" des Arztes nicht. Ein wichtiger Punkt - auch aus Patientensicht. Denn dann verordnet der Arzt auch lieber, wenn keine Gefahr für ihn droht, eventuell regresspflichtig zu werden.
Die Rezepte, die dann veordnet werden sind weiterhin VadR. Nur eben ohne Einzelgenehmigung bzw. ohne "Budget"-Belastung für den Arzt.
Es muss lediglich noch der ICD-10-Code drauf - sondt funktioniert das nicht.
Hier viewtopic.php?f=6&t=27358 nochmal der Link zum Thread, in dem auch die entsprerchenden Dokumente verlinkt sind.
Es ist schon ein kleiner Dschungel, aber das kommt auch daher, dass immer wieder falsche Begriffe verwendet werden.
Gruß,
Alex
Du musst nicht immer zum gleichen Arzt gehen, Dein Hausarzt kann Dir auch das nächste KG-Rezept ausstellen. Nur muss auch er wieder (sofern er die gleiche Diagnose bimmt) das Kreuz bei "VadR" machen.
Es gibt keine Langfristverordnungen. Noch nicht.
Es gibt nur Langfristgenehmigungen.
Hierzu habe ich schon einen Thread erstellt, kann es aber gerne nochmal erklären.
Es wurden Anfang des Jahres bundeseinheitlich von dem "Gemeinsamen Bundesausschuss" Diagnosen zusammengestellt, für die eine Langfristgenehmigung möglich ist. Dies bedeutet zum einen, dass bei Kassen, bei denen eine VadR genehmigt werden muss, dies nicht mehr für jedes einzelne Rezept geschehen muss, sondern nur noch einmal für einen bestimmten Zeitraum (jedoch mindestens 1 Jahr).
Zum anderen belasten Rezepte, für die es eine Langfristgenehmigung gibt das "Budget" des Arztes nicht. Ein wichtiger Punkt - auch aus Patientensicht. Denn dann verordnet der Arzt auch lieber, wenn keine Gefahr für ihn droht, eventuell regresspflichtig zu werden.
Die Rezepte, die dann veordnet werden sind weiterhin VadR. Nur eben ohne Einzelgenehmigung bzw. ohne "Budget"-Belastung für den Arzt.
Es muss lediglich noch der ICD-10-Code drauf - sondt funktioniert das nicht.
Hier viewtopic.php?f=6&t=27358 nochmal der Link zum Thread, in dem auch die entsprerchenden Dokumente verlinkt sind.
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Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Lya,Lya500 hat geschrieben:Hallo,
ich habe nach meiner OP im März nun schon das dritte Mal in Folge ein KG Rezept für jeweils immer 6 Behandlungen von meinem Chirurgen bekommen. Auf meinem letzten Rezept sah ich nun ganz überraschend, dass "KG außerhalb des Regelfalls" angekreuzt wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich in Zukunft fortlaufend die weiteren KG Rezepte immer von ein und dem selben Arzt austellen lassen muss, oder ob mir auch ein anderer Arzt wie z.B mein Hausarzt, oder ein anderer Orthopäde mir weiter KG Rezepte aufschreiben kann? Es ist ja nun Urlaubszeit und viele Ärzte haben die Praxen geschlossen, unter anderem auch mein Chirurg, brauche aber dringend wieder ein KG Rezept, deshalb überlege ich, ob mir mal ausnahmsweise mein Hausarzt, bei dem ich am Montag einen Termin habe ein Rezept für KG ausstellen kann, oder muss ich dafür wieder zu meinem Chirurgen, der ja das Kreuz in die entsprechende Spalte setzte"?
Ich habe da gleich nochmal eine Frage: Wie lange gilt eigentlich die KG außerhlab des Regelfalls und ist dieses nicht das selbe wie eine Langfristverordnung? Wenn Nein, wo bestehen da die Unterschiede? Brauch man für die KG außerhalb des Regelfalls immer mal wieder Rezepte vom Arzt und bei einer Langfristverordnung nicht? Ich blicke durch diesen Dschungel nicht mehr durch.
Liebe Grüße
Lya
ich hatte ja heute schon woanders geschrieben, dass ich mein Rezept für KG zuletzt auch vom Hausarzt hatte. Das Einziger Problem war welches ich aber erst bemerkte als ich es schon einreichen wollte war, dass der Hausarzt auf dem Rezept "Erstbescheinigung" geschrieben hatte. Klar war es von ihm die Erste, aber der Orthopäde hatte zuvor auch schon welche ausgestellt. Das Ende vom Lied war, das die Dame am Empfang bei KG das nicht annehmen wollte, weil die Krankenkasse evtl. die Kosten nicht übernehmen würde. Ob das wirklich stimmt weiss ich nicht, aber zum Glück hat mein Hausarzt doch ein Folgerezept ausgestellt und nicht lange diskutiert. Vielleicht fragst du deinen Hausarzt bevor es ausgestell wird
VG
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Wie gesagt, es muss dann auch wieder eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" sein.leptirica82 hat geschrieben:Das Einziger Problem war welches ich aber erst bemerkte als ich es schon einreichen wollte war, dass der Hausarzt auf dem Rezept "Erstbescheinigung" geschrieben hatte. Klar war es von ihm die Erste, aber der Orthopäde hatte zuvor auch schon welche ausgestellt. Das Ende vom Lied war, das die Dame am Empfang bei KG das nicht annehmen wollte, weil die Krankenkasse evtl. die Kosten nicht übernehmen würde. Ob das wirklich stimmt weiss ich nicht
Und ja, es stimmt, dass die Kasse das Rezept dann nicht bezahlt. Denn dadurch, dass die Behandlungen vorher auch schon bei derselben Physiopraxis durchgeführt wurden, weiss sie von den vorherigen Rezepten und weiss somit auch, dass es de facto keine "Erstverordnung" ist.
Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo ihr zwei,
erstmal vielen Dank für die Auskunft
[quote="Alex_activitas"]Und ja, es stimmt, dass die Kasse das Rezept dann nicht bezahlt. Denn dadurch, dass die Behandlungen vorher auch schon bei derselben Physiopraxis durchgeführt wurden, weiss sie von den vorherigen Rezepten und weiss somit auch, dass es de facto keine "Erstverordnung" ist.
Klaro, aber wie ist das denn mit dem Diagnoseschlüssel? Mein Hausarzt weiß doch nicht, was auf meinem bisherigen KG Rezept für ein Diagnoseschlüssel stand und ich weiß das ehrlich gesagt auch nicht mehr??? Im Prinzip müsste doch auch der selbe Diagnoseschlüssel vermerkt werden oder?
Liebe Grüße
Lya
erstmal vielen Dank für die Auskunft
[quote="Alex_activitas"]Und ja, es stimmt, dass die Kasse das Rezept dann nicht bezahlt. Denn dadurch, dass die Behandlungen vorher auch schon bei derselben Physiopraxis durchgeführt wurden, weiss sie von den vorherigen Rezepten und weiss somit auch, dass es de facto keine "Erstverordnung" ist.
Klaro, aber wie ist das denn mit dem Diagnoseschlüssel? Mein Hausarzt weiß doch nicht, was auf meinem bisherigen KG Rezept für ein Diagnoseschlüssel stand und ich weiß das ehrlich gesagt auch nicht mehr??? Im Prinzip müsste doch auch der selbe Diagnoseschlüssel vermerkt werden oder?
Liebe Grüße
Lya
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Japp aber deine Physiopraxis weiss das
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Ehrlich gesagt glaub ich nicht, dass die Kassen da so großartig draufschauen, das wird ja heute alles elektronisch übermittelt(denke ich mal) und wenn sie jedes Rezept rausfischen würden, wäre es zu großer Aufwand Bei mir stand definitiv was anderes drauf, bisher hat die KK noch nichts moniert. Zur Not würde ich bei der Physiopraxis kurz nachfragen, die speichern ja die ICD Schlüssel bei sich wegen was du behandelt wirst bzw. haben das Rezept noch da, falls deine KG noch läuft, weil du ihnen vor jeder Behandlung ein Autogramm geben musst auf der Rückseite des RezeptesLya500 hat geschrieben:Hallo ihr zwei,
erstmal vielen Dank für die Auskunft
Alex_activitas hat geschrieben:Und ja, es stimmt, dass die Kasse das Rezept dann nicht bezahlt. Denn dadurch, dass die Behandlungen vorher auch schon bei derselben Physiopraxis durchgeführt wurden, weiss sie von den vorherigen Rezepten und weiss somit auch, dass es de facto keine "Erstverordnung" ist.
Klaro, aber wie ist das denn mit dem Diagnoseschlüssel? Mein Hausarzt weiß doch nicht, was auf meinem bisherigen KG Rezept für ein Diagnoseschlüssel stand und ich weiß das ehrlich gesagt auch nicht mehr??? Im Prinzip müsste doch auch der selbe Diagnoseschlüssel vermerkt werden oder?
Liebe Grüße
Lya
Liebe Grüße und einen schönen Abend
- Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Lya,
ja, der ICD-10-Code muss der gleiche sein, der Indikationsschlüssel aber nicht.
Wenn dieselbe Diagnose auf dem Rezept steht, sollte er ICD-10-Schlüssel auch derselbe sein.
Der Clou: solche Absetzungen können auch noch bis zu 4 Jahre später kommen.... Alles rechtens....
Gruß,
Alex
ja, der ICD-10-Code muss der gleiche sein, der Indikationsschlüssel aber nicht.
Wenn dieselbe Diagnose auf dem Rezept steht, sollte er ICD-10-Schlüssel auch derselbe sein.
Ich kann verstehen, dass Du das nicht glaubst. Aber es ist leider in der Tat so. Die Kassen haben eigene Abteilungen hierfür eingerichtet. Und es kommt täglich zu Absetzungen deswegen. Zum Glück nicht bei uns, da wir eben auf solche Sachen ziemlich kleinlich achten. Aber ich weiss von vielen Praxen, die Absetzungen bekommen und Schwierigkeiten haben, an ihr Geld zu kommen.leptirica82 hat geschrieben:Ehrlich gesagt glaub ich nicht, dass die Kassen da so großartig draufschauen, das wird ja heute alles elektronisch übermittelt(denke ich mal) und wenn sie jedes Rezept rausfischen würden, wäre es zu großer Aufwand Bei mir stand definitiv was anderes drauf, bisher hat die KK noch nichts moniert.
Der Clou: solche Absetzungen können auch noch bis zu 4 Jahre später kommen.... Alles rechtens....
Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Alex und alle anderen,
vielen lieben Dank nochmal für die Info
Liebe Grüße
Lya
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- Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Oh, das war mir neu. Insbesondere bei der V.d.a.R. muss ja auch eine Begründung stehen. Und die kann oder muss (?) z. Bsp der Hausarzt einfach übernehmen? Oder eine neue schreiben? Wobei das ja überhaupt nicht sein Fachgebiet ist.Alex hat geschrieben:Du musst nicht immer zum gleichen Arzt gehen, Dein Hausarzt kann Dir auch das nächste KG-Rezept ausstellen. Nur muss auch er wieder (sofern er die gleiche Diagnose bimmt) das Kreuz bei "VadR" machen.
Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Lya,
Ich denke, dass Du bestimmt nicht davon ausgehst und auch nicht die mitwirkenden Ärzte.
Insofern wird es bei Dir um die "normale" V.a.d.R. gehen, die ja nach der OP auch gut begründet werden kann. Nur Dein Hausarzt wird sicherlich dabei eine Ausnahme bleiben müssen, weil er bei diesen Verordnungen das kleinste Budget hat.
Übrigens schön, dass Du Dich mal wieder meldest.
Gruß
Klaus
Die Begriffe sind ja schon geklärt worden. Eine Langfristgenehmigung würde bei Dir ja voraussetzen, dass die Beschwerden noch mindestens 1 Jahr anhalten werden und mit der gleichen Methode behandelt werden muss.Wie lange gilt eigentlich die KG außerhlab des Regelfalls und ist dieses nicht das selbe wie eine Langfristverordnung?
Ich denke, dass Du bestimmt nicht davon ausgehst und auch nicht die mitwirkenden Ärzte.
Insofern wird es bei Dir um die "normale" V.a.d.R. gehen, die ja nach der OP auch gut begründet werden kann. Nur Dein Hausarzt wird sicherlich dabei eine Ausnahme bleiben müssen, weil er bei diesen Verordnungen das kleinste Budget hat.
Übrigens schön, dass Du Dich mal wieder meldest.
Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Im vorliegenden Fall - sprich: der Hausarzt stellt vertretungsweise das Rezept aus - würde ich mit einer Kopie des letzten Rezeptes zu ihm gehen und ihn bitten, das neue genau so auszustellen.Klaus hat geschrieben:Oh, das war mir neu. Insbesondere bei der V.d.a.R. muss ja auch eine Begründung stehen. Und die kann oder muss (?) z. Bsp der Hausarzt einfach übernehmen? Oder eine neue schreiben? Wobei das ja überhaupt nicht sein Fachgebiet ist.Alex hat geschrieben:Du musst nicht immer zum gleichen Arzt gehen, Dein Hausarzt kann Dir auch das nächste KG-Rezept ausstellen. Nur muss auch er wieder (sofern er die gleiche Diagnose bimmt) das Kreuz bei "VadR" machen.
Gruß
Klaus
Dann kommt es eben auf den HA an, ob er das dann auch machen will oder nicht. Stichwort: Richtgröße.
Gruß,
Alex
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- Silas
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Schroth KG
Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Das mit der Richtgröße ("Budget") ist eine unangenehme Sache für die Ärzte...
Allerdings ist es so, dass die Ärzte, bei entsprechender Begründung, keine Probleme bekommen, also ihre Richtgröße überschreiten könnten. Sonst würde wahrscheinlich kein Arzt mehr z.B. teure Krebspatienten versorgen.
Das mit dem Begründen bedeutet allerdings Mehrarbeit, weshalb manche Ärzte sich hier ablehnend zeigen.
Ich hatte vor einiger Zeit den Fall, dass ich ein überlebenswichtiges Medikament brauchte und mein Facharzt nicht da war. Mein Hausarzt hat es trotzdem abgelehnt, weil die Packung fast 1.000 € gekostet hätte.
Somit musste ich also zur Urlaubsvertretung und das würde ich Dir auch empfehlen, weil dieser Weg oft ohne Bitten und Betteln funktioniert.
Am besten ist es übrigens, direkt dort zu erscheinen, sonst läuft man Gefahr, am Telefon abgewimmelt und auf einen Termin in 3 Monaten vertröstet zu werden. Du brauchst ja schließlich nur ein KG Rezept, so dass der zeitliche Aufwand für den Vertretungsarzt überschaubar ist.
Allerdings ist es so, dass die Ärzte, bei entsprechender Begründung, keine Probleme bekommen, also ihre Richtgröße überschreiten könnten. Sonst würde wahrscheinlich kein Arzt mehr z.B. teure Krebspatienten versorgen.
Das mit dem Begründen bedeutet allerdings Mehrarbeit, weshalb manche Ärzte sich hier ablehnend zeigen.
Ich hatte vor einiger Zeit den Fall, dass ich ein überlebenswichtiges Medikament brauchte und mein Facharzt nicht da war. Mein Hausarzt hat es trotzdem abgelehnt, weil die Packung fast 1.000 € gekostet hätte.
Somit musste ich also zur Urlaubsvertretung und das würde ich Dir auch empfehlen, weil dieser Weg oft ohne Bitten und Betteln funktioniert.
Am besten ist es übrigens, direkt dort zu erscheinen, sonst läuft man Gefahr, am Telefon abgewimmelt und auf einen Termin in 3 Monaten vertröstet zu werden. Du brauchst ja schließlich nur ein KG Rezept, so dass der zeitliche Aufwand für den Vertretungsarzt überschaubar ist.
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
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- Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
In der Vertretungsrolle verstehe ich das, egal ob Vertreter des Orthopäden oder Hausarzt.Alex hat geschrieben:Im vorliegenden Fall - sprich: der Hausarzt stellt vertretungsweise das Rezept aus - würde ich mit einer Kopie des letzten Rezeptes zu ihm gehen und ihn bitten, das neue genau so auszustellen.
Aber kann ein neuer Orthopäde oder ein Hausarzt (sofern er sich darauf einlässt) die laufende V.a.d.R. einfach übernehmen?
z.Bsp. wenn weitere V.a.d.R. nicht mehr verordnet werden.
Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Das ist die Regelung mit den sogenannten "Praxisbesonderheiten". Auch diese sind an bestimmte Bedingungen geknüpft und es gibt wiederum verschiedene Arten der Praxisbesonderheiten (z.B. zeitlich begrenzt; manche werden direkt aus dem "Budget" rausgerechnet, andere erst nach einer Prüfung etc. etc.). Sprich: ein hoher Verwaltungsaufwand. Bzw. muss sich der Arzt bzw. die entsprechende Arzthelferin einmal richtig in die Thematik einarbeiten - dann sollte das gehen.Silas hat geschrieben:Allerdings ist es so, dass die Ärzte, bei entsprechender Begründung, keine Probleme bekommen, also ihre Richtgröße überschreiten könnten.
Was meinst Du mit "wenn weitere VadR nicht mehr verordnet werden"?Klaus hat geschrieben: Aber kann ein neuer Orthopäde oder ein Hausarzt (sofern er sich darauf einlässt) die laufende V.a.d.R. einfach übernehmen?
z.Bsp. wenn weitere V.a.d.R. nicht mehr verordnet werden.
Grundsätzlich gilt: einmal VadR - immer VadR. Außer, es wird die 12-Wochen-Pause (gerechnet ab dem letzten Behandlungstermin bis zum Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes) eingehalten.
Dadurch, dass die Behandlung ja meist in derselben Physiopraxis weitergeht (siehe schon geschilderte Problematik), kommt der Physio in Erklärungsnot bzw. muss direkt mit der Kasse verhandeln, wenn der "neue" Arzt wieder eine Erstverordnung ausstellt (Thematik: "neuer Arzt - neuer Regelfall", was aber de facto falsch ist!).
Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Alex,
Man geht zu einem neuen Orthopäden bzw. Arzt. Welche Möglichkeiten ergeben sich dann?
1. Kann der die laufende V.a.d.R. mit gleicher Begründung einfach fortführen?
Bei einer Vertretungsrolle ist das ja verständlich.
2. Wenn nicht, muss da nicht automatisch ein neuer Regelfall anfangen?
Wird ja offensichtlich schwierig für den Therapeuten, wenn der immer derselbe ist.
Gruß
Klaus
Wenn der alte Orthopäde nicht mehr verordnen will, weil ihm die V.a.d.R. doch zu kritisch wird.Was meinst Du mit "wenn weitere VadR nicht mehr verordnet werden"?
Man geht zu einem neuen Orthopäden bzw. Arzt. Welche Möglichkeiten ergeben sich dann?
1. Kann der die laufende V.a.d.R. mit gleicher Begründung einfach fortführen?
Bei einer Vertretungsrolle ist das ja verständlich.
2. Wenn nicht, muss da nicht automatisch ein neuer Regelfall anfangen?
Wird ja offensichtlich schwierig für den Therapeuten, wenn der immer derselbe ist.
Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Klaus,
Weigert dieser sich, eine VadR auszustellen und stellt wieder eine Erst-Verordnung aus, muss dies der Kasse mitgeteilt werden und - falls diese zustimmt - auch entsprechend auf dem Rezept vermerkt werden. Ansonsten kann es sein, dass die Rechnungsstelle der Kasse (die meistens extern sitzt und nur mit der Abrechnung zu tun hat) auch nach bis zu 4 Jahren noch die Behandlungen absetzt.... Man stelle sich vor, beim neuen Orthopäden wird dann ein kompletter Regelfall verordnet, dann kann das bedeuten, dass dem Therapeuten 18 Behandlungen nicht bezahlt werden...
Gruß,
Alex
Was spricht dagegen?Klaus hat geschrieben:Man geht zu einem neuen Orthopäden bzw. Arzt. Welche Möglichkeiten ergeben sich dann?
1. Kann der die laufende V.a.d.R. mit gleicher Begründung einfach fortführen?
Genau das eben nicht. Bei gleicher Diagnose bleibt eine VadR eine VadR. Daran ändert auch ein neuer Arzt nichts.Klaus hat geschrieben:2. Wenn nicht, muss da nicht automatisch ein neuer Regelfall anfangen?
Weigert dieser sich, eine VadR auszustellen und stellt wieder eine Erst-Verordnung aus, muss dies der Kasse mitgeteilt werden und - falls diese zustimmt - auch entsprechend auf dem Rezept vermerkt werden. Ansonsten kann es sein, dass die Rechnungsstelle der Kasse (die meistens extern sitzt und nur mit der Abrechnung zu tun hat) auch nach bis zu 4 Jahren noch die Behandlungen absetzt.... Man stelle sich vor, beim neuen Orthopäden wird dann ein kompletter Regelfall verordnet, dann kann das bedeuten, dass dem Therapeuten 18 Behandlungen nicht bezahlt werden...
Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Alex,
danke für diese interessanten INFO's.
Du hast bislang dazu geschrieben, dass der Therapeut mit der KK verhandeln muss. Was und in welcher Form steht dann auf der Verordnung?
Sind solche handschriftlichen Veränderungen bzw. Hinweise gültig?
Steht hier eigentlich der Therapeut in der Pflicht oder doch eher der Arzt, der widerum vom kompetenten Patienten (oder Therapeut) aufmerksam gemacht werden muss?
Gruß
Klaus
danke für diese interessanten INFO's.
Wie sieht das denn in der Praxis aus?Weigert dieser sich, eine VadR auszustellen und stellt wieder eine Erst-Verordnung aus, muss dies der Kasse mitgeteilt werden und - falls diese zustimmt - auch entsprechend auf dem Rezept vermerkt werden.
Du hast bislang dazu geschrieben, dass der Therapeut mit der KK verhandeln muss. Was und in welcher Form steht dann auf der Verordnung?
Sind solche handschriftlichen Veränderungen bzw. Hinweise gültig?
Steht hier eigentlich der Therapeut in der Pflicht oder doch eher der Arzt, der widerum vom kompetenten Patienten (oder Therapeut) aufmerksam gemacht werden muss?
Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo an Alle,
vielen lieben Dank nochmal.Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Hausarzt, weil es mir momentan körperlich aber vor allem psychisch nicht gut geht, werde sehen, wie es weitergeht.Ich werde mich auf jeden Fall vorher noch bei meiner Physio nach dem entsprechenden Diagnoseschlüssel bzw. dem ICD-10-Code erkundigen. Ich möchte nun meine Physiopraxis wechseln und wollte dazu mal fragen, ob es stimmt, dass ein Physiotherapeut/in nur das behandeln darf, was auch auf dem Rezept vermerkt ist, oder darf ein Physiotherapeut auch mal seiner Phantasie seinem Können und Wissen freien Lauf lassen? Meine bisherige Physiotherapeutin behauptet, dass sie nur das behandeln darf, was auch auf dem Rezept steht und lässt sich auf keinerlei Wünsche des Patienten ein. Sie hält sich auch streng an die Behandlungsdauer bzw. die Zeitvorgabe und schaut ständig auf die Uhr, was mich als Patient sehr abschreckt. Eine Verordnung außerhalb der vorgeschriebenen Zeitvorgaben wäre mir da lieber. Habt ihr da wirklich so genaue Zeitvorgaben und werden hier wie all zu oft wieder mal Privatpatienten vor den gesetzlich Versicherten bevorzugt?
Gruß
Lya
vielen lieben Dank nochmal.Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Hausarzt, weil es mir momentan körperlich aber vor allem psychisch nicht gut geht, werde sehen, wie es weitergeht.Ich werde mich auf jeden Fall vorher noch bei meiner Physio nach dem entsprechenden Diagnoseschlüssel bzw. dem ICD-10-Code erkundigen. Ich möchte nun meine Physiopraxis wechseln und wollte dazu mal fragen, ob es stimmt, dass ein Physiotherapeut/in nur das behandeln darf, was auch auf dem Rezept vermerkt ist, oder darf ein Physiotherapeut auch mal seiner Phantasie seinem Können und Wissen freien Lauf lassen? Meine bisherige Physiotherapeutin behauptet, dass sie nur das behandeln darf, was auch auf dem Rezept steht und lässt sich auf keinerlei Wünsche des Patienten ein. Sie hält sich auch streng an die Behandlungsdauer bzw. die Zeitvorgabe und schaut ständig auf die Uhr, was mich als Patient sehr abschreckt. Eine Verordnung außerhalb der vorgeschriebenen Zeitvorgaben wäre mir da lieber. Habt ihr da wirklich so genaue Zeitvorgaben und werden hier wie all zu oft wieder mal Privatpatienten vor den gesetzlich Versicherten bevorzugt?
Gruß
Lya
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Kg nach Schroth
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Re: KG außerhalb des Regelfalls!
Hallo Lya,
eigentlich ist es so, dass nur das gemacht werden darf was auch verodnet wurde. Sprich wenn KG drauf steht, sind dass alle Maßnahmen die in der KG zugeordnet sind.Bei jeder neuen Diagnosestellung bzw. Problem müsste dein Physio dich erst wieder zum Arzt schicken, welcher dann die Verodnung und Diagnose dementsprechend ändern muss. Ebenso ist auch die Behandlungsdauer auf 15-10 Minuten vorgeschrieben, alles was länger behandelt wird, wird nicht von der KK vergütet. Und dann wird wohl auch noch das Problem sein, dass die Praxis im straffen 20 Minuten Takt behandelt, sprich auch keine Zeit ist länger zu behandeln.
Liebe Grüße
eigentlich ist es so, dass nur das gemacht werden darf was auch verodnet wurde. Sprich wenn KG drauf steht, sind dass alle Maßnahmen die in der KG zugeordnet sind.Bei jeder neuen Diagnosestellung bzw. Problem müsste dein Physio dich erst wieder zum Arzt schicken, welcher dann die Verodnung und Diagnose dementsprechend ändern muss. Ebenso ist auch die Behandlungsdauer auf 15-10 Minuten vorgeschrieben, alles was länger behandelt wird, wird nicht von der KK vergütet. Und dann wird wohl auch noch das Problem sein, dass die Praxis im straffen 20 Minuten Takt behandelt, sprich auch keine Zeit ist länger zu behandeln.
Liebe Grüße