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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 01.09.2017 - 12:15
von kats
ok, danke Klaus!

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 01.12.2017 - 12:05
von michaelas
Es ist echt schön, das ich jetzt Krankengymnastik ausserhalb des Regelfalls bekomme. Ich habe auch endlich eine Physiotherapeuten gefunden die Krankengymnastik nach Schroth anbietet. Sie hat also Ahnung. Aber ich bin zur Zeit so Verspannt und wollte gerne in einer Massagepraxis nur Wärme und Massage auf Rezept bekommen. Der Masseur sagt es wurde gehen und meine Hausärztin meint nein es würde nur in der Physiopraxis gehen wo ich schon behandelt werde. Sie würde mir dann mal 12 mal Massage und Wärme verschreiben und danach wieder Krankengymnastik oder zusätzlich noch Wärme auf dem Rezept was die in der Praxis aber wieder verneinen. Bei meinem Indikationsschlüssel bekomme ich keine Wärme zusätzlich.
:/
Kann mir da jemand helfen, was da nun Richtig ist?

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 01.12.2017 - 22:27
von Klaus
Hallo michaelas,
Es ist echt schön, das ich jetzt Krankengymnastik ausserhalb des Regelfalls bekomme.
Du nutzt mit Deiner Skoliose (66 Grad) die Möglichkeit einer Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf ?? Ich frage das, weil es hier im Thread eigentlich um eine Langfristgenehmigung geht, was etwas anderes ist.
Bei meinem Indikationsschlüssel bekomme ich keine Wärme zusätzlich.
Dazu müsste man wissen, wie der Indikationsschlüssel bei Dir konkret heißt.

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Do, 26.11.2020 - 19:49
von Tigerlady
Guten Abend zusammen,

meine Langfristgenehmigung läuft Ende des Jahres aus.
Ich will die Verlängerung der Genehmigung beantragen und meine Krankenkasse will die Verlängerung prüfen. Lt. Sachbearbeiterin soll eine Langfristgenehmigung angestrebt werden, obwohl die Skoliose beim Erwachsenen ab 50 Grad Krümmung in der Liste der besonderen Versorgungsbedarfe mit aufgenommen wurde. Für alle Beteiligten sei dies die beste dauerhafte Lösung. Es würde nur ein aktueller Befund- und Therapiebericht benötigt, um den Fall zu prüfen. Mein Arzt teilte mir mit, dass es aufgrund des Heilmittelkatalogs gar keine Langfristgenehmigungen mehr gebe.
Jetzt habe ich zwei Aussagen und weiß nicht, an welche Aussage ich mich halten soll?
Außerdem habe ich gehört, dass es ab Januar 2021 weitere Änderungen bei den Verordnungen außerhalb des Regelfalls geben soll... Wie ist den der neueste Stand?
Irgendwie blick' ich da gerade nicht durch... :rolleyes:
Vielleicht kann jemand weiterhelfen?

Viele Grüße

Tigerlady

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Do, 26.11.2020 - 22:40
von Alex_activitas
Hallo Tigerlady,

es stimmt, dass ab 01.01.2021 (endlich!) neue Hilmittelrichtlinien und somit Änderungen in Kraft treten.
Stark zusammengefasst kann man sagen, dass es einfacher wird, die notwendigen Rezepte zu erhalten.

Es gibt dann keine "Erst-Verordnung", "Folgeverordnung" oder "Verordnung außerhalb des Regelfalls" mehr, sondern lediglich eine Heilmittelverordnung.
Die Gesamtmenge der mögliche Behandlungen nennt sich dann "orientierende Behandlungsmenge". Wie hoch diese ist, richtet sich nach dem Indikationsschlüssel (zum Beispiel WS).
Darüber hinaus ist ein langfristiger Heilmittelbedarf weiter möglich.

Es gibt dann auch der Grundsatz: "neuer Arzt - neuer Fall". Das bedeutet, dass die Rezepte verschiedener Ärzte nicht zusammen auf die "orientierende Behandlungsmenge" angerechnet, sondern jeder Arzt löst eine solche neu aus.

Es gibt noch weitere Änderungen, die ich bei Bedarf auch gerne noch ausführen kann.
Es kann aber sein, dass ich dazu ein paar Tage brauche.... ;-)

Wer sich selber ein Bild von den ab Januar gültigen Regelungen machen möchte:
hier ein Link zur "Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (KBV), die den gültigen Katalog mit DIagnoselisten etc.auf ihrer Homepage veröffentlicht hat:
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_ ... listen.pdf

Langfristiger Heilmittelbedarf - §8 Seite 13
Diagnoseliste - Seite 73

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert dargestellt. ;)
Und hilft vllt. etwas weiter...

Liebe Grüße,
Alex

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 27.11.2020 - 15:12
von Klaus
Hallo Tigerlady,
Außerdem habe ich gehört, dass es ab Januar 2021 weitere Änderungen bei den Verordnungen außerhalb des Regelfalls geben soll... Wie ist den der neueste Stand?
Wie Alex schon gesagt hat, gibt es keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr, sondern nur noch eine Heilmittelverordnung. Damit ist aber grundsätzlich die alte Möglichkeit entfallen, eine Zwangs-Therapiepause nach 3x6=18 Behandlungen bei WS2 zu überbrücken. Das haben aber die meisten Ärzte wegen der Regressforderungen sowieso kaum noch genutzt.

Bei Erkrankungen der Wirbelsäule gibt es ab 1.1.2021 nur noch die Diagnosegruppe WS (vorher WS1 und WS2) und die von Alex erwähnte "orientierende Behandlungsmenge". Diese ist aber mit 18 gleich geblieben. Inwieweit diese Menge überschritten werden kann, weiß ich (noch) nicht.

Was Du für Deine Situation meinst, hat aber nichts mit "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" zu tun!
Es geht um die Möglichkeit von langfristigen Behandlungen. Dieser Thread hat deshalb auch mit "Langfristgenehmigung" einen entsprechenden Namen bekommen. Dieses entspricht aber nicht der offiziellen Beschreibung der zwei Möglichkeiten und kann irritieren.
Deshalb will ich hier noch einmal beschreiben, was bisher und auch weiterhin gilt.

1. wie Alex auch gesagt hat, es gibt weiterhin den "langfristigen Heilmittelbedarf", der aber als Einzelfall von der KK genehmigt werden muss.

2. Es gibt weiterhin den "besonderen Verordnungsbedarf" (ganz früher Praxisbesonderheit) der bei Erwachsenen mit Skoliose ab 50 Grad und Kyphose ab 60 Grad den Arzt in die Lage versetzt, beliebig viele Verordnungen ausstellen zu können. Ohne Genehmigung der KK und ohne mögliche Regressforderungen an den Arzt.
Insofern muss Deine KK diesen (endlich) anerkennen und kann Dich nicht in den bürokratischen " langfristigen Heilmittelbedarf" schieben, der immer nur für eine bestimmte Zeit gilt.


Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 27.11.2020 - 15:39
von Klaus
Hallo Alex,

schön, mal wieder etwas von Dir zu hören.

Nachdem die Einführung des neuen Heilmittelkatalogs vom 1.10.2020 auf den 1.1.2021 verschoben wurde, hatte ich die Ergänzung zu den Therapeuten im Vorspann zu der Liste der Spezialisten erst einmal zurückgestellt.
Ich habe in der übernächsten Woche einen Termin bei meinem Schmerz-Therapeuten und hoffe, dass er nun Details zu der orientierenden Behandlungsmenge kennt (auch wenn ich selbst nicht davon betroffen bin). Gerade Erwachsene mit Skoliose und Hyperkyphose unterhalb der 50/60 Grad wird es zunächst weiterhin schwierig mit einer langfristigen Behandlung. Die langfristige Heilmittelverordnung wurde nach den bisherigen Erfahrungen gern mal abgelehnt, auch wenn z. Bsp. eine 40 Grad Skoliose eine ähnliche Erkrankung ist, wie die in der Diagnosliste. Da muss man dann mit Schmerzen und Lebensqualität argumentieren, was leider viele aus Unwissenheit nicht machen oder dem Arzt gegenüber nicht durchsetzen können.

Ist es denn so, dass "Es gilt dann auch der Grundsatz: "neuer Arzt - neuer Fall" auch für die gleiche Indikation gilt?
Also das offizielle Ärztehopping mit 2 Orthopäden, die einen Skoliose/Hyperkyphose-Patienten sozusagen parrallel behandeln können?
Oder mit einem Roulette mit den an einem Ort ansässigen Orthopäden, :)

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Sa, 28.11.2020 - 00:36
von Alex_activitas
Hallo Klaus,

ja, lange her, dass ich hier geschrieben habe. War aber auch viel los in letzter Zeit - auch mit den neuen Heilmittelrichtlinien incl. Verschiebung etc.

Zu deiner Frage:
Ist es denn so, dass "Es gilt dann auch der Grundsatz: "neuer Arzt - neuer Fall" auch für die gleiche Indikation gilt?
Ja. Es gilt tatsächlich wörtlich so, wie es heißt: neuer Arzt - neuer (Regel)Fall. Auch bei derselben Indikation.

Die "orientierende Behandlungsmenge" kann überschritten werden, was aber vom Verordner/von der Verordnerin in der Patientenakte dokumentiert werden muss. (§7 Absatz 4)

In einem Punkt muss ich jedoch etwas richtig stellen: es gibt nur noch den "langfristigen Heilmittelbedarf" - der "besondere Verordnungsbedarf" ist nun darin eingeschlossen. (§8)
Hierfür ist nun die Liste der Diagnosen diesbezüglich wichtig, denn alle Diagnosen, die darin aufgelistet sind benötigen bei einem "Langfristigen Heilmittelbedarf" keine Genehmigung (§8 Absatz 2).
Ist die Diagnose nicht in der Liste, kann eine Genehmigung beantragt werden (§8 Absatz 3ff).

Neu ist auch, dass wieder bis zu 3 vorrangige Heilmittel zusammen auf einem Rezept stehen können. Also zum Beispiel KG und MT.
Allerdings darf die Höchstmenge pro Verordnungsblatt dabei in der Summe nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass bei einem 6er-Rezept zum Beispiel 4 x KG und 2 x MT verordnet werden kann. Zusammen also 6 Einheiten. (§12 Absatz 2)

Auch sehen die neuen HMR nun explizit auch die Möglichkeit der Doppelbehandlungen vor.
Bisher war dies nur geduldet, aber nicht vorgesehen.
Weiterhin gilt aber auch hier: 6 x KG Doppelbehandlung sind 3 Termine mit 2 Behandlungseinheiten. NICHT 6 Doppeltermine. Daran hat sich nicht geändert.

Grüße,
Alex

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Sa, 28.11.2020 - 13:06
von Klaus
Hallo Alex,
Die "orientierende Behandlungsmenge" kann überschritten werden, was aber vom Verordner/von der Verordnerin in der Patientenakte dokumentiert werden muss. (§7 Absatz 4)
Bezüglich WS ist diese Behandlungsmenge mit bis zu 18 anggeeben. Das ist dann die Höchstmenge, die aber bislang auch nur möglich war. Für Erwachsene, die nicht in der Diagnoseliste stehen, müssen versuchen, einen langfristigen Heilmittelbedarf per Antrag zu erreichen oder jetzt legales Ärztehopping durchführen.
In einem Punkt muss ich jedoch etwas richtig stellen: es gibt nur noch den "langfristigen Heilmittelbedarf" - der "besondere Verordnungsbedarf" ist nun darin eingeschlossen. (§8)
Es gibt aber weiterhin noch beide Begriffe, wie in Deiner verlinkten pdf Datei im Abschnitt 4 zu sehen ist. Für die hier im Forum wichtigen ICD-10 Codes M40-M42 sind dort die beiden Möglichkeiten dargestellt.
Auch sehen die neuen HMR nun explizit auch die Möglichkeit der Doppelbehandlungen vor.
Bisher war dies nur geduldet, aber nicht vorgesehen.
Ok, das ist gerade bei Schroth KG sehr wichtig und bei Tigerlady eine mögliche Option.
Mit einer Verordnung 9 Doppelstunden und im Sinne des "besonderen Verordnungsbedarfs" beliebig weitere solcher Verordnungen ohne Genehmigung.

Und wenn ich das richtig gesehen habe, ist die Höchstmenge pro Verordnung beim "langfristigen Heilmittelbedarf" bei der Frequenz (1-2 x pro Woche" max 24 Behandlungen, wobei auf dem neuen DINA4 Fomat aber nur 20 Spalten vorgesehen sind.

Weißt Du, wie man die verlinkte pdf Datei mit dem Inhaltsverzeichnis abspeichern kann, sodass man sie offline aufrufen kann?

Gruß
Klaus

Update 16:45 Uhr

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: So, 29.11.2020 - 13:15
von Alex_activitas
Hallo Klaus,
Es gibt aber weiterhin noch beide Begriffe, wie in Deiner verlinkten pdf Datei im Abschnitt 4 zu sehen ist. Für die hier im Forum wichtigen ICD-10 Codes M40-M42 sind dort die beiden Möglichkeiten dargestellt.
es gibt die Bezeichnungen noch, weil sie bisher galten. De facto werden sie aber zusammengefasst und nicht mehr unterschieden.
Somit ist das Vorgehen einfacher.
Und wenn ich das richtig gesehen habe, ist die Höchstmenge pro Verordnung beim "langfristigen Heilmittelbedarf" bei der Frequenz (1-2 x pro Woche" max 24 Behandlungen, wobei auf dem neuen DINA4 Fomat aber nur 20 Spalten vorgesehen sind.
Das Format der Rezepte bleibt wie gehabt bei DIN A5.
Lediglich Zahnarzt-Rezepte sind wieder DIN A4.
Es sind 20 Zeilen vorgegeben - wenn mehr verordnet wird (zum Beispiel 24 Einheiten bei der Frequent 2x/Woche) muss - wie bisher - ein Extra-Blatt angefügt werden.
Weißt Du, wie man die verlinkte pdf Datei mit dem Inhaltsverzeichnis abspeichern kann, sodass man sie offline aufrufen kann?
Bei mir hat der Download als komplette Datei incl. Inhaltsverzeichnis funktioniert. :/

Gruß und schönen 1. Advent,
Alex

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: So, 29.11.2020 - 18:09
von Tigerlady
Lieber Alex,
Lieber Klaus,

vielen lieben Dank für Eure Ausführungen. Ist gar nicht so einfach, da durchzusteigen...
Ich habe mich heute Mittag die Unterlagen eingelesen, die Alex verlinkt hat.
Mein ICD-Code auf den bisherigen KG-Rezepten ist M41.95 bei einem Krümmungswinkel von über 50 Grad.
Lt. Diagnoseliste müsste es die M41.2 oder M41.5, damit von einem langfristigen Behandlungsbedarf ausgegangen werden kann, der keiner Genehmigung bedarf. Die M41.95 ist mit den Diagnosen aus der Liste vergleichbar und müsste von der KK genehmigt werden.
Also müsste nur der ICD-Schlüssel von meinem Arzt angepasst werden und ich kann mir den Stress mit dem Genehmigungsverfahren bei der KK sparen.
Jeder verordnende Arzt darf die orientierende Behandlungsmenge überschreiten und muss dazu nur eine Begründung in die Patientenakte schreiben.
Kann man das kurz zusammengefasst so sagen?
Bedeutet Herausrechnung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, dass Verordnungen bei den gelisteten Diagnoseschlüsseln nicht das Budget des Arztes belasten? Die Dame der TK sagte mir, dass nur bei einer Langfristgenehmigung das Arztbudget nicht beansprucht wird.

Vielen Dank nochmal für Eure kompetente Hilfe und einen schönen Rest-Sonntag!
:danke: :danke:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: So, 29.11.2020 - 19:24
von Klaus
Hallo Alex,
Bei mir hat der Download als komplette Datei incl. Inhaltsverzeichnis funktioniert.
Also der Download funktioniert bei mir auch, nur das Abspeichern nicht vollständig, damit man offline mit einem pdf Reader auch das Inhaltsverzeichnis sehen kann.

Auch Dir noch einen restlichen 1.Advent.

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: So, 29.11.2020 - 19:59
von Lady S
Klaus hat geschrieben: So, 29.11.2020 - 19:24 Also der Download funktioniert bei mir auch, nur das Abspeichern nicht vollständig, damit man offline mit einem pdf Reader auch das Inhaltsverzeichnis sehen kann
Welchen Reader verwendest Du denn?
Ich frage, weil ich mal eine Zeitlang einen anderen Reader benutzt habe (Sumatra) und damit in ein paar Fällen äusserst seltsame Phänomene hatte.
Erst nach längerer Fehleranalyse kam ich darauf, dass der Reader schuld daran ist...

Ich schaue das Dokument aus dem Link von Alex mit Adobe Acrobat Reader DC an und habe ein schönes Inhaltsverzeichis.
Grüsse, Lady S

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: So, 29.11.2020 - 21:20
von Klaus
Hallo Tigerlady,
Mein ICD-Code auf den bisherigen KG-Rezepten ist M41.95 bei einem Krümmungswinkel von über 50 Grad.
Das ist eine "nicht näher bezeichnete Skoliose", wo die Angabe eines Winkels eigentlich nicht so richtig passt.
Lt. Diagnoseliste müsste es die M41.2 oder M41.5, damit von einem langfristigen Behandlungsbedarf ausgegangen werden kann, der keiner Genehmigung bedarf.
Genauer M41.2 bis M41.5. Das ist dann automatisch eine Skoliose bei Erwachsen mit einem Winkel über 50 Grad.
Die M41.95 ist mit den Diagnosen aus der Liste vergleichbar und müsste von der KK genehmigt werden.
Aber der falsche Ansatz, weil es eben viel einfacher geht. Ich bin mir nicht sicher, ob zukünftig einfach die Vergleichbarkeit genügen wird. Bislang haben sich die Krankenkassen bei Genehmigungen zurückgehalten, wie auch einige Erfahrungen hier im Forum gezeigt haben.
Jeder verordnende Arzt darf die orientierende Behandlungsmenge überschreiten und muss dazu nur eine Begründung in die Patientenakte schreiben.
Diese Begründung gilt nur für die normalen Verordnungen (z. Bsp. Skoliose< 50 Grad).
Bedeutet Herausrechnung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, dass Verordnungen bei den gelisteten Diagnoseschlüsseln nicht das Budget des Arztes belasten? Die Dame der TK sagte mir, dass nur bei einer Langfristgenehmigung das Arztbudget nicht beansprucht wird.
Also so eine Erfahrung mit der TK bezüglich Definition hatte ich vor einigen Jahren auch. Eine "Langfristgenehmigung" gibt es im Heilmittelkatalog nicht, gemeint ist der "langfristige Behandlungsbedarf", in den ab 1.1. 2021 der "besondere Behandlungsbedarf" integriert wird. Ich habe deswegen die beiden Begriffe herausgestellt, weil die Wege unterschiedlich sind. Einmal Genehmigung im Einzelfall, insbesondere durch vergleichbare Diagnosen aus der Liste (nicht immer einfach) und zum anderen automatische Genehmigung bei Diagnosen in der Liste.

Bei beiden Möglichkeiten wird das Budget des Arztes nicht beansprucht. Allerdings war es bislang so, dass der Arzt beim genehmigten Einzelfall sofort vom Budget befreit war, im Gegensatz zum "besonderen Verordnungsbedarf", wo das am Ende des Jahres vom Arzt extra dokumentiert werden musste. Ob das weiterhin noch gilt, weiß ich noch nicht.

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: So, 29.11.2020 - 21:29
von Klaus
Hallo Lady S,
Ich schaue das Dokument aus dem Link von Alex mit Adobe Acrobat Reader DC an und habe ein schönes Inhaltsverzeichis.
Nachdem Du die pdf Datei normal abgespeichert hast?
Ich nutze den pdf Xchange Viewer.

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: So, 29.11.2020 - 22:20
von Lady S
Nachdem Du die pdf Datei normal abgespeichert hast?
Ja, ich habe sie in ganz normal einem Verzeichnis gespeichert. Probier mal einen anderen Reader; ich habe den schwer im Verdacht!
Kannst Du denn bei anderen Pdfs das Inhaltsverzeichnis sehen?

Ich habe auch noch den Viewer "Sumatra" (das war der mit den seltsamen Fehlfunktionen); auch mit dem sehe ich bei dem Dokument das Inhaltsverzeichnis.
Grüsse, Lady S

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 30.11.2020 - 14:02
von Klaus
Hallo Lady S,

vielen Dank für den Hinweis, dass es gehen muss.

Ich habe im Netz dann auch ein Bild-Beispiel mit meinen Reader gefunden, incl. Inhaltsverzeichnis.
Und dann fand ich heraus, dass im Reiter "Ansicht" die Lesezeichen nicht angeklickt waren.

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 25.12.2020 - 11:36
von Klaus
Hallo zusammen,

da ab 1.1.2021 ein neuer Heilmittelkatalog gilt und der Begriff "Langfristgenehmigung" mittlerweile missverständlich ist, habe ich dazu ein neues Thema erstellt
http://www.skoliose-info-forum.de/viewt ... =6&t=32886

Dieser Thread wird geschlossen.

Gruß
Klaus