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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Di, 27.12.2016 - 16:37
von Lego66
... und an ein steifes Brett wie mich denkt wieder keiner. :rolleyes: Da brauche ich mir garkeine Hoffnung zu machen.

Obwohl der atypische Scheuermann mit Flachrücken, den Verlauf betreffend, ja eher schlechtere Aussichten hat als der normale Scheuermann. Ich werde wohl weiterhin jedes Jahr auf eine Einzelfallentscheidung hoffen müssen.

Es sei denn, man fängt mal an die betroffenen Wirbel zu zählen. Das wäre doch mal ein Ansatz. Daraus ergibt sich schließlich schon von selbst das Ausmaß der statischen Probleme.

... außer man beschränkt sich darauf, Keilwirbel zu zählen. Da wäre es dann wieder wie mit den Gradzahlen: Die Betroffenen mit beidseitig abgeflachten Wirbeln rutschen durchs Raster.

Was solls, da brauche ich eh nicht drüber nachdenken. Wird sowieso nicht passieren...

LG, Gaby

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Do, 05.01.2017 - 22:53
von Mama69
Hallo zusammen,
ich hoffe, mich köpft jetzt keiner, aber so ganz verstanden habe ich die neue Regelung noch nicht :rolleyes:
Wie sieht das jetzt in der Praxis aus? Eigentlich müsste ich im Moment wieder mit KG pausieren. Da aber ab 1.1.17 die Änderung für Erwachsene Skoliosen in Kraft treten: kann ich jetzt einfach dem Arzt bitten, mir nahtlos weitere Rezepte auszustellen (mit den richtigen Informationen wie z.B Diagnoseschlüssel...) oder bedarf es hier einer besonderen Form, damit die Folgerezepte als Langfristgenehmigung anerkannt werden? Die Sprechstundenhilfe wusste leider (noch) nicht Bescheid.
Ich danke euch sehr für eure Hilfestellung.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 06.01.2017 - 10:37
von Klaus
Hallo Mama,

wie an anderer Stelle schon gesagt,
viewtopic.php?p=1096536#p1096536
das notwendige neue Formular ist offenbar bei den Ärzten noch nicht angekommen.

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 06.01.2017 - 14:00
von Mama69
Danke, Klaus. Dann bedarf es wohl noch etwas Zeit (die Krankenkassen werden es sicherlich nicht pushen, vielleicht eher die Ärzte).
Werde ich mir wohl noch einmal ein Rezept erbetteln und wenn das Formular vorliegt die Langfristgenehmigung angehen.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mi, 18.01.2017 - 16:21
von michaelas
Na das sind doch mal gute Neuigkeiten, die Diagnoseliste wurde zum 1.1.2017 erweitert und auch Erwachsene ab 50° nach Cobb mit Skoliose haben endlich einen Anspruch auf langfristige Heilmittel wie Krankengymnastik.
Dann ist es doch egal ob ich mir die Heilmittelverordnung vom Hausarzt oder vom Orthopäden hole oder?
Aber warum muss immer noch alle 12 Wochen eine ärztliche Untersuchung gewährleistet sein?

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Do, 19.01.2017 - 09:20
von Dr. Steffan
Seit 1.1.17 gibt es neue Richtlinien zum Verordnungsbedarf von KG. Demnach wurden Kyphosen ab 60° und Skoliosen ab 50° bei Erwachsenen in die Liste der Diagnosen mit besonderem Verordnungsbedarf aufgenommen.
Übersetzt heißt das: Die KG belastet das Budget des Arztes nicht mehr.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Do, 19.01.2017 - 09:50
von killer
Hallo Herr Dr Steffan,

ich hatte hierzu auch schon Kontakt zu meiner Krankenkasse AOK Hessen, hier lag denen das noch gar nicht vor.

Kann es eventuell sein das die Krankenkassen davon nicht wissen wollen?

Gruß Jörg

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Do, 19.01.2017 - 10:49
von Klaus
Hallo Dr. Steffan,
Seit 1.1.17 gibt es neue Richtlinien zum Verordnungsbedarf von KG.
Das ist die Theorie, wie sieht das denn nun mittlerweile in der Praxis mit dem neuen Verordnungsformular aus?
Da gibt es laut meinem Physiotherapeuten wohl eine neue dritte Spalte.

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Do, 19.01.2017 - 14:05
von Dr. Steffan
Bei den neuen Rezepten hat man die Möglichkeit weitere Diagnosen einzutragen und es wird überprüft wie viel KG bereits verordnet wurde. Mit den Vorgaben (außerhalb des Regelfalls oder Langfristverordnung) hat das aber nichts zu tun.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Fr, 20.01.2017 - 20:18
von Klaus
Meine Frage war eher auf die evtl. notwendige Angabe der konkreten Gradzahl gerichtet, denn mit z. Bsp. M40.0 hätte man auch eine Kyphose über 60 Grad erfasst.
Alex am 18.11. hat geschrieben:da in den aktualisierten Listen ausdrücklich "ab xx°" angegeben ist, dürfte der ICD 10 Code nicht ausreichen, um als Praxisbesonderheit durchzugehen.
Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 10:16
von Mama69
Laut meiner Physiotherapie Praxis, die eine Information über die Änderungen erhalten hat, muss man gar nichts Besonderes machen, da ja die Genehmigung durch die KK weg fällt.

Ich probiere das jetzt wie folgt:

1.
ich schöpfe die 3x6 KG aus, lasse aber direkt die richtige Diagnose (also Skoliose mit Gradzahl) darauf schreiben sowie einen ICD-10 Code M41.2-;41.5 und am besten noch eine Erläuterung bei Therapieziel (z.B. Erhaltung der Lebensqualität, Vermeidung von OP, Verbesserung der Beweglichkeit oder ähnliches)

2.
Das 4. Rezept und alle folgenden lauten dann "außer Regelfall" und da dies nicht genehmigungpflichtig ist sollte das reichen und der Arzt sollte mit seinem Budget außen vor sein

Das wäre jetzt meine Theorie, ob das in der Praxis so klappt, werden wir sehen. Aber viel kann mir ja nicht passieren, oder? Und wenn der Arzt Probleme bekommt, kann er sich ja auf die Änderungen beziehen.

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Viele Grüße
Mama69

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 12:26
von Klaus
Hallo Mama,
Laut meiner Physiotherapie Praxis, die eine Information über die Änderungen erhalten hat, muss man gar nichts Besonderes machen, da ja die Genehmigung durch die KK weg fällt.
Ich denke, der Physiotherapeut muss schon die Verordnung prüfen, damit er nicht Probleme bei der Abrechnung bekommt.
..lasse aber direkt die richtige Diagnose (also Skoliose mit Gradzahl) darauf schreiben
Darum geht es aktuell, wo und ob die Gradzahl angegeben werden muss.
Das 4. Rezept und alle folgenden lauten dann "außer Regelfall" und da dies nicht genehmigungpflichtig ist sollte das reichen und der Arzt sollte mit seinem Budget außen vor sein
Da hast Du einen Denkfehler, denn die Verordnungen ausserhalb des Regelfalls belasten grundsätzlich immer das Budget des Arztes. Da gehört dann auch eine besondere Begründung hinein. Insofern würde ich das vergessen. Bis zur 4. Verordnung ist hoffentlich noch Zeit, bis sich das praktische Procedere eindeutig geklärt hat.
Aber viel kann mir ja nicht passieren, oder?
Nein, allein der Arzt kann in einen evtl. Regress kommen. ;)

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 14:11
von Dr. Steffan
Verantwortlich für die Einhaltung der Verordnungsmenge und -häufigkeit ist der Arzt. Ich muß das nicht auf's Rezept schreiben, könnte aber wenn ich wollte. Bei Jugendlichen über 20° kann ich fortlaufend verordnen, unter 20° muß ich nach 3 Rezepten 12 Wochen Pause einlegen. Bei Erwachsenen gilt über 50° Skoliose und 60° Kyphose außerhalb des Regelfalls. Wenn ich da nicht aufpasse werde ich in Regress genommen.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 14:30
von Klaus
Hallo Dr. Steffan,
Bei Erwachsenen gilt über 50° Skoliose und 60° Kyphose außerhalb des Regelfalls. Wenn ich da nicht aufpasse werde ich in Regress genommen.
Das verstehe ich nicht!
Wenn für Jugendliche über 20 Grad fortlaufend verordnet werden darf, sollte doch jetzt das gleiche für Erwachsene über 50/60 Grad gelten ??
Ausserhalb des Regelfalles konnte doch schon immer (auch unter 50/60 Grad) verordnet werden, mit entsprechender Gefahr des Regresses.

Und wie ist es denn mit der Gradangabe auf dem Formular der Verordnung?

Gruß
Klaus

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 14:37
von Alex_activitas
Die Gradzahl muss mit auf die Verordnung, da nur so ersichtlich ist, ob eine "Praxisbesonderheit" vorliegt oder nicht. Die Gradzahl ergibt sich nicht zwingend aus dem ICD10-Code.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 15:03
von Dr. Steffan
Alex_activitas hat geschrieben:Die Gradzahl muss mit auf die Verordnung, da nur so ersichtlich ist, ob eine "Praxisbesonderheit" vorliegt oder nicht. Die Gradzahl ergibt sich nicht zwingend aus dem ICD10-Code.
OK, ist mir neu. Schreiben wir nie mit drauf.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 15:07
von Dr. Steffan
Wenn für Jugendliche über 20 Grad fortlaufend verordnet werden darf, sollte doch jetzt das gleiche für Erwachsene über 50/60 Grad gelten
Nein. Seit Januar gilt nach §106b SGB5 eine neue Diagnoseliste. Da steht es so drin.

Klar könnte ich immer alles aufschreiben was ich will. Der Regress kommt dann aber bestimmt. Das wird sicher kein Arzt eingehen. Das kann richtig teuer werden.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 15:23
von michaelas
Das verstehe ich jetzt nicht. Ich dachte jetzt wo wir Erwachsenen mit einer Skoliose ab 50° Grad mit in der Diagnoseliste stehen haben wir das gleiche Recht wie Jugendliche und bekommen nach 3x6 Krankengymnastik ohne Pause von 3 Monaten weiter Verordnungen für Krankengymnastik????

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 15:34
von Mama69
So hatte ich das auch verstanden. Ohje :/ das ist aber kompliziert. Kein Wunder dass keiner durchblickt.

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Verfasst: Mo, 23.01.2017 - 16:50
von Alex_activitas
Dr. Steffan hat geschrieben:
Alex_activitas hat geschrieben:Die Gradzahl muss mit auf die Verordnung, da nur so ersichtlich ist, ob eine "Praxisbesonderheit" vorliegt oder nicht. Die Gradzahl ergibt sich nicht zwingend aus dem ICD10-Code.
OK, ist mir neu. Schreiben wir nie mit drauf.
Wie entscheidet dann die Kasse, ob das Rezept zu den Praxisbesonderheiten zählt (und damit letztlich aus den Richtgrößen herausgerechnet wird!) oder nicht?
Allein der ICD10-Code sagt nichts über den Krümmungsgrad aus.
Beispiel:
M40.0 bedeutet schlicht "Kyphose als Haltungsstörung"
besonderer Verordnungsbedraf besteht jedoch erst ab 60° beim Erwachsenen. Damit im Einzelfall ersichtlich ist, dass dieser "besondere Verorndungsbedarf" vorliegt, sollte die Gradzahl mit bei der Diagnose erscheinen.