Hallo mamoni,
Genau das gleiche Rezept habe ich nun wieder eingereicht zusammen mit einem formlosen Antrag.
Nochmal, was ist mit der besonderen ärztlichen Begründung, die eine Langfristgenehmigung erfordert ?
Odyssina's Vorgehen mit der eigenen Begründung ist da sicherlich nicht die Regel für einen Erfolg, ausserdem hatte sie ein Gutachten beigelegt.
Diese
besondere ärztliche Begründung ist nicht gleichzusetzen mit der ärztlichen Begründung für die V.a.d.R. !!, so wie das für Deine eingestellte Verordnung zu erkennen ist.
In dem Schreiben damals wurde zwar der § nicht aufgeführt, allerdings stand folgendes drin:
......wir haben Ihren Antrag geprüft, ob wir Ihnen einen Dauergenehmigung von Heilmitteln außerhalb des Regelfalls
erteilen können.
Ich vermute, dass das ein besonderer Fall war und diese "Dauergenehmigung" nicht mit der Langfristgenehmigung gleichzusetzen ist. Die ist übrigens auch erst 2011 möglich geworden.
Alex hat geschrieben:Es fehlt die Winkelangabe (es müssen mehr als 20° sein)
Gilt diese Winkelangabe auch bei Kindern?
und der sogenannte ICD-10-Schlüssel. Letzterer ist zwingend notwendig, um eine Langfristgenehmigung zu erhalten.
Den sollte man schon unbedingt bei der V.a.d.R. haben, auch wenn man keine Langfristgenehmigung anstreben sollte.
Ich habe übrigens 6 Schlüssel, aber kein Winkel, der bei Hyperkyphose wahrscheinlich nicht zum Tragen kommt oder ?? Abgesehen von meiner besonderen Hyperkyphose, bei der der Winkel sowieso wenig aussagt.
Gruß
Klaus