Langfristgenehmigung - aktuelle News

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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Da kommt anscheinend wieder einmal die Verwendung von falschen Begriffen zum Tragen - und hier würde ich auch ansetzen.
Es gibt de facto noch keine Langfristverordnung!

Es gibt nur Langfristgenehmigungen!

Bei Langfristgenehmigungen ist eine engmaschige Kontrolle durchaus gegeben, da der Arzt z.B. weiterhin 6er-Rezepte rausschreiben kann. Dadurch ist gewährleistet, dass der Patient in bestimmten Abständen in der Praxis erscheint und somit der Gesundheitszustand überprüft werden kann.
Das Therapieprocedere (oder Therapieregime, wie die Kasse sich ausdrückt) ist bei Skoliose insoweit immer fest, da sich die Krümmungen leider nicht innerhalb von 6 Wochen massiv ändern. Genau das ist ja auch der Grund, warum eine Langfristgenehmigung Sinn machen würde.

Dies ist der entscheidende Unterschied zum Begriff "Langfristverordnung". Diese soll irgendwann kommen - eventuell! - aber momentan existiert sie noch nicht.

Also: Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf die engmaschige Kontrolle im Falle einer Langfristgenehmigung.
Eventuell hierzu noch wichtig: das Rezept, welches zur Genehmigung eingereicht wird, sollte auch ein 6er-Rezept sein.

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Força »

Hilfe! Ich habe gerade bei meiner Krankenkasse angerufen und dann doch tatsächlich frustriert aufgelegt.

Ich fragte wie denn der Ablauf bei einer Langfristgenehmigung sei, wollte erfahren wie das mit den Rezepten ist.

Darauf meinte die gute Dame die ganze Zeit nut dass es allein eine Verordnung außerhalb des Regelfalles gibt, sie wurde auch sehr sauer als ich ihr vorlas was auf dem Brief des Arztes an die Krankenkasse stand. Die KK Dame meinte ich müsste diesen Brief bei meiner Physiotherapiepraxis einreichen und nicht bei Ihnen.

Da ich nun vollendes verwirrt bin und ja nich sinnlos etwas an die KK schicken möchte - wer kann mir bei diesem Dschungel helfen etwas Durchblick zu bekommen, wird das denn von KK zu KK anders geregelt?

LG, Ju
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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Ju,

nein, es sollte eigentlich nicht von Kasse zu Kasse anders geregelt werden.
Dafür hat der "gemeinsame Bundesausschuss" ein Merkblatt herausgebracht. Am Anfang dieses Threads war der Link schon drin, aber aus gegebenem Anlass setzt ich ihn nochmals hier rein: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-159 ... Anlage.pdf

Dieses sollten eigentlich auch die KassenmitarbeiterInnen kennen....

Und dass der Brief nichts bei Deinem Physio zu tun hat (außer, dass er Dir vielleicht beim Antrag auch helfen könnte....!), sollte den Kassen auch bekannt sein.

Wie ich am Anfang des Threads schon geschrieben habe: es ist noch jede Menge Aufklärungsarbeit nötig. Offensichtlich auch bei den Kassen.
Beim nächsten Telefonat würde ich die Mitarbeiterin bitten, mir die zuständige Vorgesetzte zu geben, um das Ganze mit ihr zu besprechen. Oder aber persönlich vorbeigehen, sofern eine Niederlassung in der Nähe ist.

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:Eventuell hierzu noch wichtig: das Rezept, welches zur Genehmigung eingereicht wird, sollte auch ein 6er-Rezept sein.
Und das sollte doch eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles sein, optimalerweise die erste Verordnung, also nach 3x6 Verordnungen im Regelfall. Warum sollte das ein "6-er Rezept" sein, oft fängt man das mit 10 Verordnungen an ?

Gruß
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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:Warum sollte das ein "6-er Rezept" sein, oft fängt man das mit 10 Verordnungen an ?
Wenn eine engmaschige "Kontrolle" angemahnt wird, hat man mit einer 6er-Verordnung eher Chancen.

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Forca,
Ich fragte wie denn der Ablauf bei einer Langfristgenehmigung sei, wollte erfahren wie das mit den Rezepten ist.

Darauf meinte die gute Dame die ganze Zeit nut dass es allein eine Verordnung außerhalb des Regelfalles gibt, sie wurde auch sehr sauer als ich ihr vorlas was auf dem Brief des Arztes an die Krankenkasse stand.
Eine Langfristgenehmigung gibt es tatsächlich nur auf eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles.(V.a.d.R)

Wie alex schon sagte, eine Langfristverordnung gibt es zur Zeit nicht. Das hat meine Techniker Krankenkasse anfangs auch im Sprachgebrauch gehabt, jetzt ist das aber einwandfrei.

Ich weiß nicht, was im Brief stand, aber es soll wohl die besondere Begründung sein, die für die Langfristgenehmigung nach Ansicht meiner Krankenkasse unbedingt notwendig ist. Ist ja auch logisch, denn die Langfristigkeit der Maßnahme sollte schon aus eigenem Interesse gut begründet sein, um erfolgreich genehmigt zu werden.

Und der Antrag dazu muss von Dir formlos gestellt werden (Antrag auf Langfristgenehmigung), wobei ich auch empfehle, mit eigenen Worten noch mal den Grund zu nennen. Möglichst unabhängig von den Worten des Arztes. Stichwort: z. Bsp. Lebensqualität.

Ich denke, man sollte sich nicht unbedingt an die Mindestbedingungen halten, sondern zur Sicherheit mit Begründungen nicht sparen. Es wird auch einen Unterschied machen, ob man mit der ersten Verordnung ausserhalb des Regelfalles kommt oder (wie ich) schon viele solcher Verordnungen hinter sich hatte, bevor man die Langfristgenehmigung beantragt hat.
Alex hat geschrieben:Wenn eine engmaschige "Kontrolle" angemahnt wird, hat man mit einer 6er-Verordnung eher Chancen
Das ist allerdings ein guter Tipp, wenn man mit der ersten V.a.d.R. kommt, insbsondere, wenn vorher nur 3x6 Verordnungen im Regelfall gelaufen sind. Das ist für die KK möglicherweise zu wenig, weil es tatsächlich nach der Langfristgenehmigung immer um dieselbe Behandlungsmethode geht.
Kann gut sein, dass der bisherige Behandlungsverlauf auch ausschlaggebend für die Genehmigungs-Dauer ist. 1 oder 3 Jahre.

Gruß
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,

ich habe mir erlaubt, dies zu ändern:
Alex_activitas hat geschrieben:Warum sollte das ein "6-er Rezept" sein, oft fängt man das mit 10 Verordnungen an ?
Das war ich, der die Frage gestellt hat. :D

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Força »

ah, danke! naja, ich habe mein ganzes Leben lang schon "ausserhalb des Regelfalls"...

Habe auch schon selbst etwas zusammengeschrieben und werde das zusammen mit dem radiologischen Befund sowie der ärztlichen Begründung einreichen. Ich werde nun wohl auch Bezug zu dem Schreiben des Bundesausschusses nehmen wenn die von der KK sich blöd stellen (stellen: es is ok es nicht zu wissen. Aber abzustreiten, mir die Story vom toten Schwein zu erzählen und mich dann anzuschreien finde ich schon sehr dreist. Dabei war ich anfangs sehr freundlich, dann ungeduldig, dann genervt, dann wütend und dann hab ich frustriert aufgelegt, arg) Warum reagieren die denn darauf so allergisch? Grmpf. Werde das Ganze wohl faxen um nen Beweis für die Versendung/Zustellung zu haben.

Frage wegen den 'engmaschigen Kontrollen' - ich habe doch e spätestens alle 3 Monate einen Termin beim Orthopäden, reicht das nich aus?
Und: Was is denn dann der Unterschied zwischen außerhalb des Regelfalls und Langfristgenehmigung wenn ich bei beidem immer noch ständig ein neues Rezept abholen muss? Fällt außerhalb des Regelfalls noch in das Budget vom Arzt? Dachte da auch was gegenteiliges dazu gelesen zu haben. Tut mir Leid falls das hier drin schon erwähnt wurde, ich hab eigentlich alles hierzu gelesen bin nun aber vollends verwirrt wie das denn nun läuft.

Lieben Dank für euer Feedback.
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Forca hat geschrieben:Ich werde nun wohl auch Bezug zu dem Schreiben des Bundesausschusses nehmen wenn die von der KK sich blöd stellen
Alex hat dazu ja einen LINK eingestellt, wo die Paragraphen einen ins Gesicht springen: :)
Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs 5 Heilmittel-Richtline
Frage wegen den 'engmaschigen Kontrollen' - ich habe doch e spätestens alle 3 Monate einen Termin beim Orthopäden, reicht das nich aus?
Die Frage ist doch, was Du mit
naja, ich habe mein ganzes Leben lang schon "ausserhalb des Regelfalls"...
meinst. Ist das immer dieselbe Verordnung mit der gleichen Behandlung gewesen? Also auch die Grundlage für den Antrag auf Langfristgenehmigung? Die Begründung des Arztes ist doch sicherlich auch auf diese Situation abgestimmt oder nicht?
Und "engmaschig" betraf doch eher michaelas Situation, wo die Krankenkasse das extra gefordert hat. Also eine individuelle Bedingung.
Und: Was is denn dann der Unterschied zwischen außerhalb des Regelfalls und Langfristgenehmigung wenn ich bei beidem immer noch ständig ein neues Rezept abholen muss? Fällt außerhalb des Regelfalls noch in das Budget vom Arzt? Dachte da auch was gegenteiliges dazu gelesen zu haben. Tut mir Leid falls das hier drin schon erwähnt wurde, ich hab eigentlich alles hierzu gelesen bin nun aber vollends verwirrt wie das denn nun läuft.
Die Langfristgehmigung bedeutet, dass die Krankenkasse für einen bestimmten Zeitraum (1 Jahr, 3 Jahre) die Kosten auf jeden Fall übernimmt. Damit ist der Arzt von dem Budget befreit bzw. von einer Regressforderung, die bei einer Verordnung ausserhalb des Regelfalles schnell kommen kann, aber nicht unbedingt muss.
Trotzdem bleibt das Procedere weiterhin bestehen, dass Du Dir immer wieder neue Verordnungen a.d.R. holen musst. Sie sind nur kostenmässig abgesichert. Und hier steckt auch die ständige ärztliche Kontrolle dahinter, ob die Therapie genauso weiter verfolgt werden sollte. Der Arzt sollte hier schon ein Gespräch führen, ehe er eine neue Verordnung ausstellt. Es sei denn, es ist eine Situation, die tatsächlich immer wieder die gleiche Behandlung erfordert. Das sollte er dann auch in seine besondere Begründung schreiben (Du auch ;) ), an der sich die KK auch bezüglich engmaschig orientiert.

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Ju,
Força hat geschrieben:Warum reagieren die denn darauf so allergisch?
Zum Teil aus Unwissenheit, zum Teil wegen der damit verbundenen Arbeit, zum Teil, weil evtl. die Kosten dem Arzt nicht auf das Budget angerechnet werden können. Leider eine schwierige Geschichte, aber ich erlebe das öfters. Daher ist mir persönlich so wichtig, dass die Physios und auch die Patienten die aktuelle Rechtslage kennen, um gut argumentieren zu können.
Força hat geschrieben:Fällt außerhalb des Regelfalls noch in das Budget vom Arzt? Dachte da auch was gegenteiliges dazu gelesen zu haben.
Ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Aber auch bei diesem ist es so: nur durch häufiges Wiederholen wird er nicht wahr. Er bleibt falsch.
Grundsätzlich fallen alle VadR in das "Budget" des Arztes.
Ausnahmen: Praxisbesonderheiten (unter bestimmten Voraussetzungen. Ein anderen, sehr komplexes Thema) und Langfristgenehmigungen.

Zum Rest hat sich Klaus schon umfassend geäußert.

Kein Problem, wenn Du noch Schwierigkeiten mit der Materie hast. Die ist in der Tat sehr sehr komplex und nicht so einfach zu durchschauen.
Manchmal denke ich mit Wehmut an "die gute alte Zeit" zurück: da hat der Arzt ein Rezept ausgestellt, der Patient hat es gebracht und man konnte behandeln. Ohne Probleme. Heute löst das Ausstellen eines Rezeptes eine Bürokratiewelle aus, dass viel Zeit auf der Strecke bleibt.

@Klaus: manchmal sind meine Finger und die zu bedienende Maus offensichtlich zu ungeschickt.... Danke für die Korrektur des Zitats!

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von michaelas »

Als ich nach meinen 3x6 Kg noch ein Rezept wollte schrieb mein Arzt dazu:
Auch bei meiner Erkrankung sind wir bei der Menge der Verordnung von Krankengymnastik an unser Heilmittelkatalog gebunden.
Ich muss mich an die Frist von 3 Monaten halten.
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Força »

Vielen Dank für das Feedback und Ich will jetz auch nich zu spezifisch auf meinen Fall eingehen weil ich denke dass dieser Thread ja eher allgemein gehalten werden sollte, hoffe aber durch meinen Beitrag auch Anderen etwas weiterzuhelfen um den Überblick zu bewahren. Falls ihr findet dass es doch nich mehr zum Thema gehört..einfach verschieben.

zu Rezepten:
Klaus hat geschrieben:Die Frage ist doch, was Du mit
Zitat:"naja, ich habe mein ganzes Leben lang schon "ausserhalb des Regelfalls"...meinst. Ist das immer dieselbe Verordnung mit der gleichen Behandlung gewesen?
Nein. Ich mache seit ich glaub 1992 KG, aber damals nach Voita. Davor hab ich auch Physiotherapie mit einem Ball gemacht, aber das was von 1988-1992, da kann ich mich nich mehr so gut dran erinnern :D Schroth von 13- 17 oder 18. Teilweise mit Massage. Manuelle Therapie mache ich mit kurzen Unterbrechnungen seit ich glaub 2009. Dazwischen weiss ich gar nich mehr so genau was ich gemacht habe, da es unregelmäßig war und ich Panik hatte wieder Zwischenverkeilungen zu bekommen (passierte nach Massage als auch Schroth).Ich nahm viele Schmerzmittel.


Es kam ja dann irgendwann als Erwachsener das Problem dass man nicht mehr so viel KG/MT verschrieben bekommt. Bei mir war das halt nie ein Problem weil ich keine idiopatische Skoliose hab und die Ursache für meine Skoliose eundeutig ist, will ich hier nicht weiter benennen.
Bei mir wurde zumindest seit meiner Volljährigkeit immer außerhalb des Regelfalls verschrieben weil immer klar war dass ich es dauerhaft brauchen werde. Zumindest habe ich nie etwas anderes angekreuzt gesehen. Kann das evt ja auch übersehen haben? | Vielleicht liegt das daran dass bei mir auch ein anderer ICD -10 Schlüssel verwendet wurde? Ich weiss es nich..
Bei meinem jetzigen Orthopäden bin ich seit ziemlich genau einem Jahr.


Zu Antrag - Genehmigung langfristigen Heilmittelbedarfs:


Merci für's nochmal erklären. Ja, ich werde auch persönlich begründen :) und das so machen wie von euch empfohlen. Also prägnant aber auch über Schmerzen etc berichten die auftauchen wenn ich nicht regelmäßig MT habe :zustimm: :gut: :bandit:
Und nein, ich habe den Arzt nicht immer gesehen, denn dann wäre das ja alle 3-4 Wochen. Ich denke etwa alle 12 (außer bei dringenden Angelegenheiten) ist ausreichend denn so ist es ja auch.
"Warum reagieren die denn darauf so allergisch?"
Alex_activitas hat geschrieben: ...zum Teil wegen der damit verbundenen Arbeit, zum Teil, weil evtl. die Kosten dem Arzt nicht auf das Budget angerechnet werden können.
Ja, das denke ich wird der Grund sein. Wenn dies bedeutet dass die Kassen mehr Kosten haben werden kann ich das Geschimpfe nun einordnen. Denn bei Unwissenheit allein kann ich freundlich bleiben und zuhören und nicht nur bei dem Wort Langfristgenehmigung in die Luft gehen...leugnen dass diese existiert..( Auf der ärztlichen Stellungnahme über mich steht übrigens Langzeitverordnung, also irgendwie scheint niemand so Recht den Überblick zu haben...)

:( Das tut mir Leid für dich. Bei meiner Mutter is das auch furchtbar. Da hab ich's durch Skoliose als Begleiterkrankungen wohl etwas einfacher. Ärzte sind jedoch auch bei mir nicht erfreut wenn ich wieder antanz für ein neues Rezept..daher hoffe ich es klappt nun mit der Genehmigung.

Wie is das denn bei anderen Erwachsenen? Müssen viele von euch alle 3 Monate pausieren? Das is ja furchtbar :| aber bei KG kann man wenigstens noch selber zu Hause schrothen...das is ja schonmal was. Bei MT kann man selber ja nix vergleichbares tun.

Ich hoffe ihr findet einen Arzt der hierfür mehr Budget hat, vielleicht könnt ihr ja Orthopäden durchtelefonieren oder die einfach häufiger wechseln bis ihr einen findet der euch AdRV gibt? (Orthopäden die man neben einem Spezialisten hat)
Oder bringt das nichts? Liegt das am Diagnoseschlüssel (von M41(ICD-10)]? Das müsste doch für jeden WS2a (Indikationssschlüssel) gleich sein?



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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

michaelas hat geschrieben:Als ich nach meinen 3x6 Kg noch ein Rezept wollte schrieb mein Arzt dazu:
Auch bei meiner Erkrankung sind wir bei der Menge der Verordnung von Krankengymnastik an unser Heilmittelkatalog gebunden.
Und genau dieser Heilmittelkatalog sieht für den Fall, dass der Regelfall nicht ausreicht die Verordnung außerhalb des Regelfalls vor. Sprich: mit genau derselben Argumentation könnten weitere Rezepte rausgeschrieben werden.

Das Problem sind und bleiben die Richtgrößen, die den Ärzten vorgegeben werden (Stichwort: Budget). Die Angst vor einer Regressforderung seitens der KV sitzt den Ärzten im Nacken. Was auch in gewisser Weise nachvollziehbar ist.
Hier treffen nachvollziehbare Begehrlichkeiten (für die Patienten) mit nachvollziehbaren Hindernissen (für die Ärzte) aufeinander. Die Ärzte halten sich in der Regel nur an das, was ihnen ihre KV (Kassenärztliche Vereinigung) vorgibt/vorschreibt. Ob das immer im Sinne der Patienten ist, sei einmal dahingestellt.

Im Laufe der Jahre habe ich lernen müssen, dass im Gesundheitswesen wesentlich mehr Politik steckt, als man auf den ersten Blick denkt. Und genau hier liegen die meisten Gründe für die Probleme. Das würde den Rahmen hier sprengen. Mehr gerne per PN.

@Ju:
um genaueres sagen zu können, wäre schon die korrekte Diagnose wichtig. Gerne auch via PN.
Die Angabe des ICS-10-Schlüssels ist erst seit April diesen Jahres vorgeschrieben. Daher ist es schwer zu sagen, ob das ein Grund bei Dir ist/war.
Força hat geschrieben:Auf der ärztlichen Stellungnahme über mich steht übrigens Langzeitverordnung, also irgendwie scheint niemand so Recht den Überblick zu haben...
In der Veröffentlichung der KVen stand/steht auch leider Langfristverordnung. Leider ist es aber Fakt, dass es eine solche noch nicht gibt. Der Fehler liegt bei der Verwendung eines falschen Ausdrucks -sprich: wie immer liegt der Fehler im Detail.
Das ist auch der Grund, warum ich so auf den Begriffen "herumreite". Denn nur wenn man diese korrekt verwendet, kann man auch korrekt argumentieren.

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Forca hat geschrieben:Manuelle Therapie mache ich mit kurzen Unterbrechnungen seit ich glaub 2009. Dazwischen weiss ich gar nich mehr so genau was ich gemacht habe, da es unregelmäßig war ....
Mir ging es allein um die direkt zurückliegende Zeit einer gleichbleibenden Behandlung bei gleicher Indikation bzw. Indikationsschlüssel. Dies ist ja der Ausgangspunkt für die Langfristigkeit nur dieser Maßnahme, die man der KK klar machen sollte.
Alex hat geschrieben:Daher ist mir persönlich so wichtig, dass die Physios und auch die Patienten die aktuelle Rechtslage kennen, um gut argumentieren zu können.
Genau das ist der Punkt, deshalb:
Forca hat geschrieben:Auf der ärztlichen Stellungnahme über mich steht übrigens Langzeitverordnung, also irgendwie scheint niemand so Recht den Überblick zu haben...
sollte man als Patient auch versuchen, den Arzt entsprechend zu lenken, damit er richtig formuliert. ;)
Liegt das am Diagnoseschlüssel (von M41(ICD-10)]? Das müsste doch für jeden WS2a (Indikationssschlüssel) gleich sein?
Guck mal bei wikipedia, der ICD-10 Schlüssel mit M 40-43 geht spezifizierter auf Wirbelsäulenfehlstellungen ein.
Alex hat geschrieben:Das ist auch der Grund, warum ich so auf den Begriffen "herumreite". Denn nur wenn man diese korrekt verwendet, kann man auch korrekt argumentieren.
Ja, wenn man sich die Beschreibung für M40-43 anguckt, könnte ich bei meiner "Herumreiterei" der korrekten Begriffe auch verzweifeln. Da steht tatsächlich Kyphose, Lordose als Fehlstellung. ;( Wenn dort schon der Flachrücken erwähnt wird, hätte man mit Rundrücken und Hohlkreuz eine ganz klare Definition gehabt.
Forca hat geschrieben:Ich hoffe ihr findet einen Arzt der hierfür mehr Budget hat, vielleicht könnt ihr ja Orthopäden durchtelefonieren oder die einfach häufiger wechseln bis ihr einen findet der euch AdRV gibt?
Es geht eigentlich eher darum, jemanden zu finden, der bereit ist, zusammen mit dem aufgeklärten Patienten alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Mehr Budget haben nur die Fachärzte für pysikalische Therapie. Und Schmerztherapeuten können mit der Praxisbesonderheit argumentieren, um einem Regress entgegen zu wirken. Aber generell würde ich bei Langfristigkeit den Arzt bei einem entsprechenden Antrag für die Langfristgenehmigung unterstützen.

Gruß
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Força »

Liegt das am Diagnoseschlüssel (von M41(ICD-10)]? Das müsste doch für jeden WS2a (Indikationssschlüssel) gleich sein?
Klaus hat geschrieben:Guck mal bei wikipedia, der ICD-10 Schlüssel mit M 40-43 geht spezifizierter auf Wirbelsäulenfehlstellungen ein.
Na nee, ich weiss doch was da steht, lol. Ich meinte ob es daran liegen kann dass eben unterschiedliche Diagnosen unterschiedliche Verfahrensweisen bringen:) Geg. ja auch mit unterschiedlichen Indikationsschlüsseln. Denn wenn die Skoliose sekundär ist wie in meinem Fall und daher offensichtlich auch noch andere 'Probleme' vorliegen und behandelt werden lässt sich ein höherer Bedarf wohl leichter rechtfertigen.

Das mit dem Schrieb, o ja! Aber leider hab ich das erst richtig gelesen als ich daheim war, ich hoffe dass es schon ok sein wird wenn ich selbst es anders begründe und die richtigen Begriffe (Langzeitgenehmigung und nicht Langzeitverordnung) verwende. Also, an ALLE: Drauf achten dass der Arzt das Richtige schreibt.

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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von michaelas »

Ich habe zum Glück in meinem Widerspruch geschrieben: eine langfristige Genehmigung einer Heilmitteltherapie
(Weil die Krankenkasse ja wieder abgelehnt hat aber da was von Langfristverordnung schrieb)
Darauf habe ich Sie in einer mail nochmal Aufmerksam gemacht. Wurde weitergeleitet an eine Justiziarin der Krankenkasse.
Bin gespannt.
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Forca hat geschrieben:Ich meinte ob es daran liegen kann dass eben unterschiedliche Diagnosen unterschiedliche Verfahrensweisen bringen:) Geg. ja auch mit unterschiedlichen Indikationsschlüsseln. Denn wenn die Skoliose sekundär ist wie in meinem Fall und daher offensichtlich auch noch andere 'Probleme' vorliegen und behandelt werden lässt sich ein höherer Bedarf wohl leichter rechtfertigen
Na ja, der höhere Bedarf ist mit WS 2 grundsätzlich schon festgelegt:
mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf
Und die weitere Unterteilung mit Buchstaben z. Bsp. "a" bestimmt die Art der Behandlung, die dann auch langfristig genehmigt werden kann.
Ich gehe davon aus, dass der Diagnoseschlüssel eine wichtige Bedeutung bei der Beurteilung der Langfristigkeit haben wird. Genauer gesagt, die Diagnoseschlüssel! Ich habe z. Bsp. 4 Diagnoseschlüssel, wobei mein M40 Schlüssel eigentlich noch weiter unterteilt werden müsste, was dann zu 5 Schlüsseln führt. Alle führen aber bei mir zu einem Indikationsschlüssel und damit auch einer bestimmten Behandlungsart, die meinen Zustand in der Wage hält.

Wenn es jetzt darum gehen sollte, unterschiedliche Behandlungsarten mit unterschiedlichen Indikationsschlüsseln durchführen zu müssen, wird es nach meiner Ansicht schwierig mit der Langfristigkeit. Da kann ich mir vorstellen, dass das nur genauso laufen kann, wie von Dir beschrieben. Unterschiedliche Verordnungen ausserhalb des Regelfalles mit dem Risiko des Regresses. Andrerseits ist zu fragen, ob die erforderliche Behandlung tatsächlich so variable sein muss. Vorstellbar ist ja auch, dass der Therapeut flexibel ist und die Behandlungsart temporär nach Bedarf variiert, wenn er den Patienten langfristig kennt, die Notwendigkeit sieht und die Kostendeckung gegeben ist.
Oder Alex, ist das schon ausserhalb der Grauzone ? :)

Gruß
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:Oder Alex, ist das schon ausserhalb der Grauzone ? :)
Das hängt schlicht und ergreifend von der bzw. den Diagnosen ab, die auf dem Rezept stehen. Ist dort - nur als Beispiel - explizit "Blockierung C2/C3", kann man schlecht am Knie behandeln. Zumindest müsste dann in der Dokumentation der Zusammenhang dargestellt werden.

Wie gesagt: das soll nur ein Beispiel sein. Eine konkrete Antwort auf Deine Frage kann man ohne die auf den Rezepten stehenden Diagnosen nicht machen.

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,

es geht mir eher darum, ob bei Beschwerden im Rückenbereich die Therapie-Art temporär gewechselt werden kann. Also statt KG MT oder statt MT KG, wenn insgesamt die Kostendeckung für den Therapeuten gegeben ist.
Zumindest müsste dann in der Dokumentation der Zusammenhang dargestellt werden.
Bedeutet aber, dass grundsätzlich eine notwendige Flexibilität gegeben ist?

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von michaelas »

Was heist jetzt KG MT ? Also KG ist Krankengymnastik und MT ?
Gesperrt