Langfristgenehmigung - aktuelle News

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rejoy
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von rejoy »

Mich ärgert das richtig, wenn ich das hier lese. Ich freue mich ja für dich, dass du die Genehmigung so einfach bekommen hast.

Wie gesagt, bei mir kam es zur Ablehnung und ich habe noch nicht Mal Chancen einen Widerspruch einzulegen, weil die Kassenärztliche Vereinigung meinem Arzt auf Nachfrage gesagt hat, dass ich keine Chance hätte auf eine Langfristgenehmigung, weil meine Erkrankung nicht in der Liste steht :nein: :nein: . Was für eine Begründung :wall: :wall: .
Nun hat er mir leider entgegen meiner Erwartung keine ärztliche Begründung für den Widerspruch geschrieben. Ergo, es heißt weiter zittern und bangen, ob ich meine Therapie fortsetzen kann oder nicht.

Und alles nur, weil das Ehlers - Danlos - Syndrom mal wieder zu selten ist, um in irgendwelchen Listen aufzutauchen. Seltene Krankheiten heißen nicht umsonst "Waisenkinder" der Medizin. Besonders hirnrissig finde ich das weil das Marfan - Syndrom (so zu sagen die große Schwester von EDS und das selbe wie EDS nur in grün) in der Liste vorkommt.

Das ist alles sooo ungerecht :tot: :tot:
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and meiner auch not:

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Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

rejoy hat geschrieben:Nun hat er mir leider entgegen meiner Erwartung keine ärztliche Begründung für den Widerspruch geschrieben.
Ich denke, das ist schon das wichtigste bei diesem Verfahren, also nicht nur beim Widerspruch, sondern auch bei dem Antrag auf Langfristgenehmigung.
Insofern verstehe ich nicht, dass Odyssina das nicht brauchte.

Oder, Odyssina, bist Du keine Erwachsene?

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:
rejoy hat geschrieben:Nun hat er mir leider entgegen meiner Erwartung keine ärztliche Begründung für den Widerspruch geschrieben.
Ich denke, das ist schon das wichtigste bei diesem Verfahren, also nicht nur beim Widerspruch, sondern auch bei dem Antrag auf Langfristgenehmigung.
Insofern verstehe ich nicht, dass Odyssina das nicht brauchte.

Oder, Odyssina, bist Du keine Erwachsene?
Noch wichtiger wäre zu erfahren, für welche Diagnose die Langfristgenehmigung erfolgte.
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Odyssina »

Hallo!

Ich bin Erwachsener.
Indikationschlüssel auf meinen Rezept ist Ws2a
Diagnose chron.cervicocephales Syndrom bei Instabilität Kopfgelenke mit begleitender neurologischer und vegetativer Symptomatik
Begründung:schwerer klinischer Verlauf mit ständigen Schmerzen und Schwindel

Gruß odyssina
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Alex_activitas
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Odyssina,

vielen Dank.
Eine umfangreiche Diagnose, die auch tatsächlich kein "Pappenstil" ist.
Gut, dass Du die Genehmigung hast, damit ist die Behandlung bis Ende des Jahres gesichert. Bin gespannt, wie es dann weitergeht. Schliesslich hast Du schon eine Genehmigung und wenn dann die Verlängerung beantragt wird, können sie ja nicht ohne weiteres ablehnen, nur weil die Diagnose nicht in der Liste steht.

Gruß,
Alex
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von rejoy »

Odyssina, ich freue mich für dich. Es ist wirklich gut, dass du die Genehmigung bekommen hast.

Aber :wall: :angry: :willnicht: :willnicht:

Das ist so ungerecht. Was ist denn das für eine Begründung, die Diagnose steht nicht in der Liste. Dann ist doch aber die Liste das Problem, nicht zwangsläufig meine Diagnose. Mich ärgert das.
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Odyssina »

Hallo !
Wie versprochen das Musterschreiben:

Betr.Antrag auf Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner funktionellen/strukturellen Schädigung der Wirbelsäule

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner strukturellen/funktionellen Schädigung der Wirbelsäule gemäß §32Abs.1a SGBV i.V.m.§ 8 Abs.5 HeilM-RL, um die ordnungsgemäße Versorgung mit den Heilmittel Physiotherapie auch weiterhin sicher zu stellen.
Wie Ihnen bereits bekannt ist,liegen bei mir folgende Schädigungen/Folgeschäden der Wirbelsäule vor.
*.............................................
*.......................................
Zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner strukturellen und funktionellen Wirbelsäulenschädigungen füge ich folgende Belege bei:
- Gutachten Dr...........
- MRT
- Befund Schön Klinik Neustadt

Aufgrund des bei mir vorliegenden Krankheitsbildes bestand bereits in der Vergangenheit für einen längeren Zeitraum Behandlungsbedarf.Seit Juni 2011 erfolgen regelmäßige Verordnungen in Gestalt von ....................... verordnet außerhalb des Regelfalles durch Dr........................ Die Frequenz der Behandlung beträgt.........Therapieeinheiten die Woche.
Leider mußten in der Vergangenheit immer wieder Behandlungspausen,aufgrund der Budgetierung von Heilmittel,stattfinden.
Die Unterbrechungen der physikalischen therapie verschlechterten die Funktionalität meiner Wirbelsäule erheblich.

Auch wenn in Ihren Hause auf das Genehmigúngsverfahren für Heilmittelveordnungen außerhalb des Regelfalles verzichtet wird,beantrage ich die zeitnahe Feststellung der Schwere und Langfristigkeit meiner Erkrankung.Nur auf diese Weise lässt sich die ordnungsgemäße und notwendige Versorgung mit Heilmitteln auch weiterhin sicherstellen.

Darüber hinaus weise ich auf §32Abs.1aS.3 SGB V hin.Hiernach ist über den Antrag innerhalb von 4 Wochen zu entscheiden,ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt.

Mit freundlichen Gruß


Ích hoffe ich konnte Euch mit den Schreiben etwas weiterhelfen.
Gruß odyssina
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

rejoy hat geschrieben:Was ist denn das für eine Begründung, die Diagnose steht nicht in der Liste. Dann ist doch aber die Liste das Problem, nicht zwangsläufig meine Diagnose
Es geht doch hier um die besondere Begründung, die erforderlich ist, wenn die Krankheit nicht in der Liste aufgenommen ist.
Und Skoliose (nicht Hyperkyphose!) ist nur bei Kindern und Jugendlichen in der Liste aufgenommen.
Odyssina hat geschrieben:Wie versprochen das Musterschreiben:
Wie ich das sehe, geht es hier doch um Dein Schreiben, in dem einige Details ausgelassen sind.
Und da gibt es schon eine besondere Begründung:
Zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner strukturellen und funktionellen Wirbelsäulenschädigungen füge ich folgende Belege bei:
- Gutachten Dr...........
- MRT
- Befund Schön Klinik Neustadt
Zusammen mit einer persönlich formulierten Begründung, was insgesamt natürlich ein sehr interessanter Ansatz ist!
Normalerweise formuliert das ein Arzt zusammenhängend.

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von LULU81 »

Ich hatte erst 2012 eine Reha und habe den Sinn nicht verstanden, sorry!!
Bisschen normalen Sport, Wärmeanwendungen und einen Arzt, der das grösste Ar******* überhaupt war, inkompetent und unhöflich! Sorry!!
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Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Lulu,

was hat das jetzt mit dem Thema Langfristgenehmigung zu tun ?

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Odyssina »

Lieber Klaus, natürlich geht es um mein Schreiben, es ist ein Musterschreiben mit meiner persönlichen Begründung,als Anlage Mrt Bericht und ärztliche Befunde.Auf ein zusätzliches Schreiben/Begründung vom Arzt konnte ich somit verzichten.
Gruß odyssina
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Kaffeetrinker »

Vielleicht wäre da mal nen KK-wechsel angebracht, zu verlieren hast ja nix.

Meiner pers. erfahrung nach stellt sich die AOK bei vielen Sachen quer oder zögern extra lang raus in der Hoffnung dass derjenige aufgibt.

Bei der TKK wo ich jetzt bin gibts bisher keinerlei Probleme und die Sachen klappen problemlos vom Korsett und den vielen KG-Rezepten bis zum Krankengeld, kann mich im Moment nicht beklagen ausser dass sie im KG-Bezug mich alle Monat genervt haben wie es mir geht und wie weit der Antrag sei bei der DRV, aber das acht wohl jede KK nerven, im aktuellen fall habe ich die Nummern geblockt und prompt kommt ein Brief mit der Bitte um Rückruf aber naja ich weiss von nix,


sorry bin total vom Thema abgekommen ^^
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rejoy
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von rejoy »

Ich bin bei der TK und habe trotzdem das Problem der Ablehnung.
Auch ich hatte entsprechend Befunde beigelegt. Trotzdem wurde es abgelehnt.
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Medea
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Medea »

Liebe Odyssina!

Vielen Dank für den Musterbrief!!! :danke:

Der hilft mir sehr. Meine Hausärztin hat mir heute zugesagt, nach Ablauf des Regelfalls weiter KG zu verordnen und dann auf dem Rezept die kurze Begründung zu schreiben. Ich werde dann parallel Deinen Musterbrief an meine Situation anpassen, Befunde kopieren - und? - klar doch, Glück haben!! Ich denke jetzt Mal positiv. Kann ja nicht schaden... :wink:

Den Unterschied zwischen Langfristgenehmigung und außerhalb des Regelfalls habe ich zwar trotz der vielen statements hier immer noch nicht verstanden, :gruebel: aber vielleicht ist das ja auch gar nicht notwendig... Wollte ja nicht Verwaltungsfachangestellt werden sondern schmerzfrei. Wenn ich dafür allerdings alle Schreiben des gemeinsamen Bundesausschusses lesen muss, werde ich es tun.

Viele Grüße
Medea
Mögest Du Dich verlieben in Deine Schönheit, Deine Anmut, Deine Ehre, Deinen Mut und Deine Stärke. Yogi Bhajan.
Odyssina
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Odyssina »

Liebe Medea,

ich wünsche Dir viel Glück.
Außerhalb Regelfall bedeutet eine Verordnung welche im Katalog nicht gelistet bzw.vorgesehen ist, z.B. Bei Ws 2a als Indikationsschlüssel eine Erstverordnung von 15xKg als Beispiel
Langfistgenehmigung ist dagegen eine Verordnung über einen längeren Zeitraum,welche natürlich bei den meisten Diagnosen auch nicht Bestandteil des Kataloges ist.

Gruß odyssina
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Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo medea,
Meine Hausärztin hat mir heute zugesagt, nach Ablauf des Regelfalls weiter KG zu verordnen und dann auf dem Rezept die kurze Begründung zu schreiben
Dann bist Du ausserhalb des Regelfalles, bei dem Deine Hausärztin durchaus in den Regress kommen kann, wenngleich auch nach den neuen Bestimmungen nicht so leicht, wie früher. Und diese kurze Begründung bezieht sich auch nur auf diese Verordnung.
Den Unterschied zwischen Langfristgenehmigung und außerhalb des Regelfalls habe ich zwar trotz der vielen statements hier immer noch nicht verstanden, :gruebel: aber vielleicht ist das ja auch gar nicht notwendig...
Leider ist das notwendig!
Du musst nämlich selbst den Antrag auf Langfristgenehmigung stellen. Dabei wird von der Krankenkasse garantiert, dass für 1 Jahr die Kosten übernommen werden. Das bedeutet auch, dass hier kein Regress droht! Dem Arzt kann das durchaus egal sein, er verordnet eben nicht mehr.
Das kann man zum ersten Mal zusammen mit der 1. Verordnung ausserhalb des Regelfalles tun. Dabei muss man eine zusätzliche ausführliche Begründung des Arztes beilegen. Es klappt manchmal offensichtlich auch die "Mischform" von Odyssina.
Odyssina hat geschrieben:Außerhalb Regelfall bedeutet eine Verordnung welche im Katalog nicht gelistet bzw.vorgesehen ist, z.B. Bei Ws 2a als Indikationsschlüssel eine Erstverordnung von 15xKg als Beispiel
Langfistgenehmigung ist dagegen eine Verordnung über einen längeren Zeitraum, welche natürlich bei den meisten Diagnosen auch nicht Bestandteil des Kataloges ist.
Die Verordnung ausserhalb des Regelfalles ist auch eine längerfristige Angelegenheit und insbesondere bei Erwachsenen-Fehlstellungen ein Risiko für den Arzt, weil ein Regress nicht auszuschliessen ist.
Deshalb ist die Langfristgenehmigung eigentlich nur die Absicherung dagegen für 1 Jahr.

Bei mir (Techniker Krankenkasse) war es im April 2012 so, dass die damit argumentiert hatten, dass ich ja schon langfristig die Verordnungen ausserhalb des Regelfalles bekommen würde und das ja weiterhin machen könne. Man wollte sich offenbar die Option der Regress-Möglichkeit nicht aus der Hand nehmen lassen.
Man hat dann die Langfristgenehmigung nach meinem Widerspruch gegen die Ablehnung als Einzelfall-Entscheidung genehmigt.

Mittlerweile ist der Katalog für die Langfristgenehmigung erweitert worden, bei Fehlstellungen aber nur die Skoliose und die auch nur bei Kindern und Jugendlichen!!
Diese Aktion führt aber offensichtlich dazu, dass man sich jetzt noch strikter an diesen erweiterten Katalog richten möchte. Ich habe gestern bei meiner TKK angerufen und gefragt, wie es denn mit dem Prozedere einer Verlängerung der Langfristgenehmigung sei. Und da hat man auch mit dem neuen Katalog argumentiert, mit einem neuen Antrag als Einzelfall-Entscheidung und mit dem medizinschen Dienst, von dem in 2012 überhaupt keine Rede war.

Da die Verlängerung der Langfristgenehmigung (neu in 2012) jetzt ja generell anstehen, bin ich gespannt, wie sich das bei den anderen entwickelt.

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von mamoni »

Hallo,

jetzt muss ich doch auch mal fragen.
2011 habe ich problemlos eine Dauergenehmigung für KG meine Tochter für ein Jahr erhalten.
Ende 2012 lief diese ab und ich beantragte zusammen mit einer neuen Verordung
erneut eine Dauergenehmigung bei der Kasse.
Diese wurde nun abgelehnt.
Begründung:

........ " da bei dem bestehenden Erkrankungsbild davon auszugehen sei, dass regelmäßige Therapieanpassungen
erforderlich sind......."

Dagegen habe ich Widersprochen, denn am Krankheitsbild hat sich ja nix geändert.
Trotz allem habe ich bislang keine neue Dauergenehmigung erhalten.
Ich habe auch auf das pdf Dokument verwiesen „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie“
Nichts. Keine Genehmigung. Stattdessen will man jetzt mit mir telefonieren.

Muss den auf den Verordungen etwas bestimmtes stehen?

Viele Grüße
mamoni
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo mamoni,
Muss den auf den Verordungen etwas bestimmtes stehen?
Ich gehe mal davon aus, dass dies Verordnungen ausserhalb des Regelfalles (V.a.d.R.) sind oder ist das bei Kindern anders? Da kenne ich mich nicht so aus.
Und die "Dauergenehmigung" war bereits auch eine Langfristgenehmigung im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie“ ?

Bei dieser V.a.d.R. muss ja eine kurze Begründung stehen, die auch an die aktuelle Situation angepasst sein muss. Dies sieht bei Kindern sicherlich anders aus, als bei Erwachsenen.
Insofern denke ich, dass die Begründung:
........ " da bei dem bestehenden Erkrankungsbild davon auszugehen sei, dass regelmäßige Therapieanpassungen
erforderlich sind......."
grundsätzlich erst einmal verständlich ist.

Da die Langfristgenehmigung eine zusätzliche ausführliche Begründung braucht, sollte da auch konkret formuliert werden, warum immer die gleiche Therapie angewendet werden muss.

Gruß
Klaus
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von mamoni »

Hallo Klaus,

in dem Schreiben damals wurde zwar der § nicht aufgeführt, allerdings stand folgendes drin:

......wir haben Ihren Antrag geprüft, ob wir Ihnen einen Dauergenehmigung von Heilmitteln außerhalb des Regelfalls
erteilen können. Ihr behandelnder Arzt hat dies mit Verordung vom ..... medizinisch begründet.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass wegen der besonderen Schwere und Langfristigkeit Ihrer Schädigung bzw.
Funktionsstörung ein weiterer Therapiebedarf nachvollziehbar ist......

Vorgelegt hatte ich damals nur ein Rezept für KG in dem folgendes aufgeführt war:
IMG.jpg
IMG.jpg (28.15 KiB) 14034 mal betrachtet
Genau das gleiche Rezept habe ich nun wieder eingereicht zusammen mit einem formlosen Antrag.
Daraufhin diesmal die Ablehnung.

Habt Ihr eine Idee wieso?
Was kann ich noch tun?

Viele Grüße
mamoni
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Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Medea »

Hallo mamoni,
ich habe zwar noch nicht so viel Ahnung aber eine Idee. Wenn alles gleich war wie beim letzten Mal, Rezept, Begründung etc, ist ja die Therapieanpassung für die KK nicht erkennbar. Also müsste sich Diagnose, Therapie oder Begründung leicht verändern, damit ein Fortschritt erkennbar ist. So meine Gedanken dazu. :juggle:
Viele Grüße
Medea
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