Langfristgenehmigung - aktuelle News
Verfasst: Fr, 23.11.2012 - 09:32
Hallo ForumsteilnehmerInnen,
gestern hat der gemeinsame Bundesausschuss ein Dokument mit folgendem Titel herausgegeben:
Die gute Nachricht: Skoliosen sind - zumindest teilweise - enthalten.
Hier der Text:
Zur Beantragung gibt es auch gute Nachrichten:
bei Kassen, die generell auf eine Genehmigung verzichten ist kein Antrag für eine Langzeitgenehmigung notwendig! Bei Diagnosen, die in der Liste stehen gelten die Rezepte als genehmigt und belasten so auch nicht das Budget des Arztes. Er muss jedoch weiterhin Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit medizinischer Begründung ausstellen, welche jedoch automatisch nicht in sein Budget eingerechnet werden.
Bei den anderen Kassen kann/muss die Langfristgenehmigung beantragt werden, indem man das Rezept mit medizinischer Begründung einreicht und (bisher) formlos die Genehmigung beantragt.
Auch bei Diagnosen, die nicht in der Liste stehen, kann eine solche Langfristgenehmigung beantragt werden.
Hierzu steht folgendes im Text:
Jetzt sind die Physios in erster Linie gefragt, dass sie ihre Ärzte über diese Entwicklungen informieren. Denn die Ersatzkassen (DAK, TKK etc.) verzichten bundesweit auf eine Gnehmigung, so dass die jugendlichen SkoliosepatientInnen ihre Rezepte ohne Probleme bekommen sollten!
Nachtrag: die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2013 gelten.
Gruß,
Alex
gestern hat der gemeinsame Bundesausschuss ein Dokument mit folgendem Titel herausgegeben:
Hierin ist auch die Diagnoseliste enthalten, für welche eine Langfristgenehmigung erteilt werden kann."Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über ein Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie“"
Die gute Nachricht: Skoliosen sind - zumindest teilweise - enthalten.
Hier der Text:
Die schlechte Nachricht: sowohl Erwachsenen-Skoliosen als auch (Hyper)-Kyphosen bzw. -Lordosen sind nicht in der Liste enthalten.Skoliose über 20° nach Cobb bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr
M41.0- Idiopathische Skoliose beim Kind
M41.1- Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen
WS2 / EX4
Zur Beantragung gibt es auch gute Nachrichten:
bei Kassen, die generell auf eine Genehmigung verzichten ist kein Antrag für eine Langzeitgenehmigung notwendig! Bei Diagnosen, die in der Liste stehen gelten die Rezepte als genehmigt und belasten so auch nicht das Budget des Arztes. Er muss jedoch weiterhin Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit medizinischer Begründung ausstellen, welche jedoch automatisch nicht in sein Budget eingerechnet werden.
Bei den anderen Kassen kann/muss die Langfristgenehmigung beantragt werden, indem man das Rezept mit medizinischer Begründung einreicht und (bisher) formlos die Genehmigung beantragt.
Auch bei Diagnosen, die nicht in der Liste stehen, kann eine solche Langfristgenehmigung beantragt werden.
Hierzu steht folgendes im Text:
Insgesamt sind das recht gute Neuigkeiten!Eine Genehmigung kommt dann in Betracht, wenn Schwere und Dauerhaftigkeit der Schädigungen mit den in der Anlage aufgeführten Diagnosen vergleichbar ist.
Jetzt sind die Physios in erster Linie gefragt, dass sie ihre Ärzte über diese Entwicklungen informieren. Denn die Ersatzkassen (DAK, TKK etc.) verzichten bundesweit auf eine Gnehmigung, so dass die jugendlichen SkoliosepatientInnen ihre Rezepte ohne Probleme bekommen sollten!
Nachtrag: die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2013 gelten.
Gruß,
Alex