Langfristgenehmigung - aktuelle News

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

mamoni hat geschrieben:Genau das gleiche Rezept habe ich nun wieder eingereicht zusammen mit einem formlosen Antrag.
Daraufhin diesmal die Ablehnung.

Habt Ihr eine Idee wieso?
Was kann ich noch tun?
Hallo mamoni,

die Diagnose "S-förmige thorakolumbalse Skoliose" ist "zu dünn" für eine Langfristgenehmigung.
Es fehlt die Winkelangabe (es müssen mehr als 20° sein) und der sogenannte ICD-10-Schlüssel. Letzterer ist zwingend notwendig, um eine Langfristgenehmigung zu erhalten.
Welcher Schlüssel das sein muss, ist in den genannten Dokumenten zu finden: M41.0- bzw. M41.1- - abhängig vom Alter des Patienten.

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo mamoni,
Genau das gleiche Rezept habe ich nun wieder eingereicht zusammen mit einem formlosen Antrag.
Nochmal, was ist mit der besonderen ärztlichen Begründung, die eine Langfristgenehmigung erfordert ?
Odyssina's Vorgehen mit der eigenen Begründung ist da sicherlich nicht die Regel für einen Erfolg, ausserdem hatte sie ein Gutachten beigelegt.
Diese besondere ärztliche Begründung ist nicht gleichzusetzen mit der ärztlichen Begründung für die V.a.d.R. !!, so wie das für Deine eingestellte Verordnung zu erkennen ist.
In dem Schreiben damals wurde zwar der § nicht aufgeführt, allerdings stand folgendes drin:

......wir haben Ihren Antrag geprüft, ob wir Ihnen einen Dauergenehmigung von Heilmitteln außerhalb des Regelfalls
erteilen können.
Ich vermute, dass das ein besonderer Fall war und diese "Dauergenehmigung" nicht mit der Langfristgenehmigung gleichzusetzen ist. Die ist übrigens auch erst 2011 möglich geworden.
Alex hat geschrieben:Es fehlt die Winkelangabe (es müssen mehr als 20° sein)
Gilt diese Winkelangabe auch bei Kindern?
und der sogenannte ICD-10-Schlüssel. Letzterer ist zwingend notwendig, um eine Langfristgenehmigung zu erhalten.
Den sollte man schon unbedingt bei der V.a.d.R. haben, auch wenn man keine Langfristgenehmigung anstreben sollte.
Ich habe übrigens 6 Schlüssel, aber kein Winkel, der bei Hyperkyphose wahrscheinlich nicht zum Tragen kommt oder ?? Abgesehen von meiner besonderen Hyperkyphose, bei der der Winkel sowieso wenig aussagt.

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:Nochmal, was ist mit der besonderen ärztlichen Begründung, die eine Langfristgenehmigung erfordert ?
Odyssina's Vorgehen mit der eigenen Begründung ist da sicherlich nicht die Regel für einen Erfolg, ausserdem hatte
Erforderlich ist sie nicht, sondern es wird empfohlen.
Zitat:
Um der Krankenkasse die Einschätzung der medizinischen Situation zu erleichtern, können dem Antrag auf Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung weitere aussagekräftige Belege wie z. B. der Patientin oder dem Patienten vorliegende ärztliche Gutachten, Feststellungen der Pflegekasse oder Kran-kenhausberichte beigelegt werden.
Klaus hat geschrieben:Gilt diese Winkelangabe auch bei Kindern?
Ja, bei Kindern und Jugendlichen.
Klaus hat geschrieben:Den sollte man schon unbedingt bei der V.a.d.R. haben, auch wenn man keine Langfristgenehmigung anstreben sollte.
Warum? Der Schlüssel ist nicht zwingend notwendig für eine VadR.
Natürlich ist er hilfreich, weil dadurch unter Umständen eine Praxisbesonderheit für den Arzt geltend gemacht werden kann. Aber eine VadR ist auch ohne den ICD-10-Schlüssel gültig.
Anders sieht es eben bei einer Langfristgenehmigung aus. Für diese ist die Angabe des ICD-10-Codes zwingend vorgeschrieben.
Klaus hat geschrieben:Ich habe übrigens 6 Schlüssel, aber kein Winkel, der bei Hyperkyphose wahrscheinlich nicht zum Tragen kommt oder ?? Abgesehen von meiner besonderen Hyperkyphose, bei der der Winkel sowieso wenig aussagt.
Die Winkelangabe bezieht sich auf die Skoliosen. Siehe die entsprechenden ICD-10-Codes in der Liste der Diagnosen. Der Link ist ganz am Anfang des Threads zu finden.

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
mamoni
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: So, 29.08.2010 - 12:59
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Tochter (15J.)
Skoliose thor.re konvex 45°, lumb. li konvex 36°
Korsett seit Aug.'2010
Therapie: Röbi im 5. Korsett: 21.02.2013
noch 11° thorakal
Wohnort: FRA/Hessen

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von mamoni »

Hallo,

vielen Dank für die hilfreichen Angaben.
Bevor ich das nächste Rezept ausgesstellt bekomme, werde ich in der Praxis auf genau die
Punkte hinweisen.

Das es evtl. einen Unterschied zwischen Dauer- und Langfristgenehmigung gibt wußte ich nicht.
Allerdings jetzt da Du das erwähnst ........
Vielleicht hat man meiner Tochter das seinerzeit nur gewährt, weil ich damals mit einer Kündigung (wegen weiterer
Problemchen mit der Kasse) gedroht hatte.
Eine besondere ärztl. Begründung gab es bislang noch nicht, da ich ja davon ausging alleine das Rezept
reichte aus.
Jetzt bin ich schlauer und werde mich entsprechend darum bemühen.

Viele Grüße
mamoni :D
Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht Bild
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:Erforderlich ist sie nicht, sondern es wird empfohlen.
Meine TKK hat das aber so dargestellt, was ich mal als ganz praktischen Tipp deute. ;)
Klaus hat geschrieben:Gilt diese Winkelangabe auch bei Kindern?
Ja, bei Kindern und Jugendlichen.
Das heißt doch eigentlich, dass andere Maßnahmen insbsondere bei Kindern erforderlich sind, wenn z. Bsp. eine Skoliose von max. 19 Grad vorliegt. Da kann man doch eigentlich nicht warten, bis die Skoliose 20 Grad überschritten hat.
Na ja, die Bürokratie.
Warum? Der Schlüssel ist nicht zwingend notwendig für eine VadR.
Natürlich ist er hilfreich, weil dadurch unter Umständen eine Praxisbesonderheit für den Arzt geltend gemacht werden kann.
Aber es ist eben generell praktisch, wenn man die Erfolgsquote erhöhen will.

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
mamoni
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: So, 29.08.2010 - 12:59
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Tochter (15J.)
Skoliose thor.re konvex 45°, lumb. li konvex 36°
Korsett seit Aug.'2010
Therapie: Röbi im 5. Korsett: 21.02.2013
noch 11° thorakal
Wohnort: FRA/Hessen

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von mamoni »

Hallo,

inzwischen habe ich für meine Tochter eine neue Verordnung beim Orthopäden besorgt.
Einwenig erstaunt war ich, dass dieser keinerlei Information über die geänderten Richtlinien hatte.
Doch mit etwas Überedungs und Überzeugungskraft habe ich dann tatsächlich eine
entsprechende Verordnung, nach meinen Vorgaben, ausgestellt bekommen.

Zusammen mit dem letzten Befund, sowie einem formlosen Anschreiben habe ich das bei meiner
Kasse eingereicht und sofort eine Dauergenehmigung von Heilmitteln außerhalb des Regelfalls erhalten :heiss: :heiss: :heiss:

Das ist natürlich super!!!!

Allerdings ging ich davon aus, dass ich nun auch keine weiteren Verordnungen mehr benötige, doch auf dem
Anschreiben steht, "Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt entsprechende Heilmittelverordnungen ausstellt und diese den Heilmittel-Richtlinien entsprechen."

Für mich ist das das geringste Problem, aber diese würden dann doch weiterhin das Budget des Arztes belasten, oder etwa nicht?

Viele Grüße
mamoni
Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht Bild
Benutzeravatar
rejoy
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 811
Registriert: Sa, 27.11.2004 - 22:42
Geschlecht: weiblich
Diagnose: BWS-Hyperkyphose 55°
LWS - Hyperlordose 57°,
leichte Begleitskoliose 12°
Therapie: Schroth - Reha (2011)
KG - nach Schroth
Rahmounikorsett 07/12 - 04/13
Cctec-korsett ab 07/13

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von rejoy »

Nein die belasten das Budget nicht mehr. Du solltest nur deinem Arzt eine Kopie des Genehmigungsbescheids geben, damit dieser im Falle einer Wirtschaftsprüfung deine Langzeitgenehmigung nachweisen kann.

Ich glaube der Sinn davon, dass du weiterhin Verordnungen brauchst ist, dass das alle 12 Monate eine Untersuchung gewährleistet ist und der Physiotherapeut muss, das ganze ja trotzdem mit der Kasse abrechnen, dafür brauchen sie dann das Rezept.

Das ist also mehr Formsache jetzt.
Herzlichen Glückwünsch
No Body is perfekt

and meiner auch not:

:halloatall:

Rejoy´s 1. Anlauf

Rejoy´s Neuanfang
Benutzeravatar
mamoni
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: So, 29.08.2010 - 12:59
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Tochter (15J.)
Skoliose thor.re konvex 45°, lumb. li konvex 36°
Korsett seit Aug.'2010
Therapie: Röbi im 5. Korsett: 21.02.2013
noch 11° thorakal
Wohnort: FRA/Hessen

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von mamoni »

Hallo rejoy

Ah, ok ich verstehe.
Dann werde ich das mal so machen. Vielen Dank für die Erklärung.

Dann zählt ja auch das Argument des Arztes für uns nicht mehr,
er könne keine KG Rezepte mehr ausstellen, da sein Budget
ausgeschöpft sei. Denn das hab ich auch schon gehört und dann auch kein
Rezept mehr bekommen.
Gut zu wissen, das wir da aussen vor sind. Hoffentlich wissen die dort, das
auch....... :/

Liebe Grüße
mamoni
Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht Bild
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

rejoy hat geschrieben:Ich glaube der Sinn davon, dass du weiterhin Verordnungen brauchst ist, dass das alle 12 Monate eine Untersuchung gewährleistet ist und der Physiotherapeut muss, das ganze ja trotzdem mit der Kasse abrechnen, dafür brauchen sie dann das Rezept.
Wenn man das Ganza auf "12 Wochen" ändert, stimmt es.
Es geht hierbei darum, dass sich ja unter Umständen die Indikation geändert hat, bzw. dass eine Therapie ja vielleicht nicht mehr nötig ist. Also muss spätestens nach 12 Wochen eine Vorstellung beim Arzt sein, damit er schauen kann, wie es sich entwickelt hat.
mamoni hat geschrieben:Dann zählt ja auch das Argument des Arztes für uns nicht mehr, er könne keine KG Rezepte mehr ausstellen, da sein Budget ausgeschöpft sei.
Richtig. Ganz wichtig - wie ich schon weiter oben geschrieben habe - ist in diesem Zusammenhang, dass der ICD-10-Schlüssel auf dem Rezept steht. Wenn dieser in der Liste enthalten ist, ist es mit der Genehmigung ein Kinderspiel und nur dann (!) wird das "Budget" des Arztes nicht belastet.
Dies muss man manchen Ärzten aber nochmals gesondert erklären. Das kann ja auch vielleicht der/die Physio Deiner Tochter machen, oder? Meist funktioniert das recht gut.

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
rejoy
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 811
Registriert: Sa, 27.11.2004 - 22:42
Geschlecht: weiblich
Diagnose: BWS-Hyperkyphose 55°
LWS - Hyperlordose 57°,
leichte Begleitskoliose 12°
Therapie: Schroth - Reha (2011)
KG - nach Schroth
Rahmounikorsett 07/12 - 04/13
Cctec-korsett ab 07/13

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von rejoy »

Wenn man das Ganza auf "12 Wochen" ändert, stimmt es.
Es geht hierbei darum, dass sich ja unter Umständen die Indikation geändert hat, bzw. dass eine Therapie ja vielleicht nicht mehr nötig ist. Also muss spätestens nach 12 Wochen eine Vorstellung beim Arzt sein, damit er schauen kann, wie es sich entwickelt hat.
Upsi, ich meinte natürlich 12 WOCHEN. Da war ich wohl mit den Gedanken wo anders.
Danke für dein aufmerksames Auge!
No Body is perfekt

and meiner auch not:

:halloatall:

Rejoy´s 1. Anlauf

Rejoy´s Neuanfang
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:Ganz wichtig - wie ich schon weiter oben geschrieben habe - ist in diesem Zusammenhang, dass der ICD-10-Schlüssel auf dem Rezept steht. Wenn dieser in der Liste enthalten ist, ist es mit der Genehmigung ein Kinderspiel und nur dann (!) wird das "Budget" des Arztes nicht belastet.
Und das ist eben die Skoliose über 20 Grad bei Kindern und Jugendlichen, wie bei mamonis Tochter.
Leider nicht bei Erwachsenen, die weiterhin mit Einzelfall-Entscheidungen und besonderer Begründung kämpfen müssen. ;(

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:Und das ist eben die Skoliose über 20 Grad bei Kindern und Jugendlichen, wie bei mamonis Tochter.
Leider nicht bei Erwachsenen, die weiterhin mit Einzelfall-Entscheidungen und besonderer Begründung kämpfen müssen. ;(
Genau das ist der entscheidende Punkt. Denn nur wenn viele Betroffene versuchen, den Kassen die Notwendigkeit der Behandlung klar zu machen haben wir eine Chance darauf, das auch die Erwachsenen-Skoliosen (bzw. auch andere wichtige Diagnosen) in die Liste aufgenommen werden.

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:....haben wir eine Chance darauf, das auch die Erwachsenen-Skoliosen (bzw. auch andere wichtige Diagnosen) in die Liste aufgenommen werden.
Nicht nur die Skoliosen! :)

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:....haben wir eine Chance darauf, das auch die Erwachsenen-Skoliosen (bzw. auch andere wichtige Diagnosen) in die Liste aufgenommen werden.
Nicht nur die Skoliosen! :)
Deshalb habe ich ja geschrieben "bzw. auch andere wichtige Diagnosen". ;)
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,

ja stimmt, die Klammer habe ich offenbar überlesen.
Hatte auch so eine ausklammernde Wirkung in einem Skoliose-Info-Forum. :D

Gruß
Klaus
Marina
Newbie
Newbie
Beiträge: 29
Registriert: So, 11.09.2005 - 17:45
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Tübingen
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Marina »

Hallo,
ich bin seit einem Jahr wieder am Kämpfen mit meinem Rücken. Seit vier Wochen endlich wieder schmerzfrei und möchte diesen Status halten.
Jetzt stellt sich allerdings mein Orthopäde etwas quer. Nach sehr langer Suche habe einen halbwegs vernünftigen Arzt gefunden (vom Gefühl und Gespräch her). Allerdings möchte er mir keine Physio mehr aufschreiben nach drei Rezepten (habe vorher Rezepte von einem anderen Arzt gehabt). Er meint, wenn ich Physio möchte muss ich drei Monate warten oder ich solle mich an meine Hausärztin wenden. Gerätetraining würde er mir sofort verschreiben. Ich bin aber momentan der Meinung, dass mir Physiotherapie mehr bringt.

Wie kann ich diese Ausnahme des Regelfalls beantragen? Muss das der Arzt machen oder ich?

Bin etwas genervt von dieser ganzen Geschichte, da ich seit nem Jahr einen Arzt suche, der halbwegs Kompetent ist und in meinem Interesse handelt. Aber die Sorte von Ärzten scheint zumindest hier selten zu sein. Im April habe ich dann noch einen Anlauf in der Nachbarstadt. Aber bis dahin kann ich nicht ohne Physio sein, da ich sonst wieder nicht mehr arbeitsfähig bin.

Bin für Tipps dankbar!

vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Abend!
Marina
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Marina,

wie ist die Diagnose?
Dies ist der entscheidende Faktor bei dem Antrag auf Langfristgenehmigung.
Diesen stellst Du dann selber, das macht nicht der Arzt. Er kann (oder sollte!) Dir dann noch eine medizinische Begründung dazuschreiben, um die Notwendigkeit der Behandlung zu untermauern.

Es ist aber ein Unterschied zwischen Langfristgenehmigung und einer "Verordnung außerhalb des Regelfalls"!

Um weitere Tipps geben zu können, wären genauere Infos wichtig wie eben die Diagnose.

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten von meiner Techniker Krankenkasse, sozusagen Überraschung zu Ostern. ;D

Die Verlängerung meiner Langfristgenehmigung ist genehmigt, allerdings nicht für ein weiteres Jahr, sondern...
für weitere 3 Jahre !!
Offensichtlich ist das in Anlehnung an die sogenannte "Chroniker-Regelung", die für jeweils 3 Jahre gilt und von den Zuzahlungen befreit. (ist aber ein anderes Thema !)

Ich habe extra nochmal nachgefragt, aber es gibt offiziell die Beantragung einer Verlängerung. Hier muss man im Gegensatz zu einer Neubeantragung keine Verordnung beilegen und sollte diese Verlängerung auch rechtzeitig vor dem Auslaufen der 1. Genehmigung beantragen. Natürlich möglichst auch mit besonderer Begründung des Arztes und eigener Begründung!

Gruß
Klaus
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Alex_activitas »

@Klaus:
Glückwunsch! Das sind ja richtig gute Neuigkeiten! Und es zeigt auch, dass es sich lohnt "dran" zu bleiben!!!


@all:
Auch von mir noch ein "Update" bezüglich der Langfristgenehmigungen (LFG):

anders, als es anfangs kommuniziert wurde (und wie ich es hier auch weitergegeben habe) muss bei manchen Kassen, die auf eine Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VadR) verzichten trotzdem für eine LFG ein Antrag gestellt werden.
Welche dies sind, muss direkt bei der eigenen Kasse erfragt werden. Ich selbst habe nämlich momentan einen Fall eine Patienten, dessen Kasse laut Liste auf eine Genehmigung bei LFG verzichtet, in der Realität aber eben nicht. D.h. der Patient musste sie beantragen und der Antrag wird gerade geprüft.
Es existieren also zwei Listen:
1) Liste der Kassen, die auf eine Genehmigung für die VadR verzichten
2) Liste der Kassen, die auf eine Genehmigung für die Langfristgenehmigung verzichten.

Für mich persönlich nicht wirklich nachvollziehbar, warum hier eine weitere Unterscheidung gemacht wird. Aber meine persönliche Einschätzung ist hier auch nicht relevant.

Also falls sich eine Kasse Euch gegenüber äußert, dass sie einen Antrag auf Genehmigung haben will, ist dies korrekt.

Wenn noch Fragen sind: einfach melden.

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 14971
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Langfristgenehmigung - aktuelle News

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,
anders, als es anfangs kommuniziert wurde (und wie ich es hier auch weitergegeben habe) muss bei manchen Kassen, die auf eine Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VadR) verzichten trotzdem für eine LFG ein Antrag gestellt werden.
Ich habe das in Deinem ersten Post dazu tatsächlich überlesen, weil ich generell davon ausgegangen war, dass die Langfristgenehmigung ein besonderer Vorgang ist, der per Antrag immer genehmigt werden muss. Egal ob es eine Indikation aus der "Diagnose-Liste" (ICD-10-Schlüssel) ist oder eine Einzelfallentscheidung.
2) Liste der Kassen, die auf eine Genehmigung für die Langfristgenehmigung verzichten.
Da meine TKK eigentlich als sehr kundenfreundlich gilt, würde mich mal interessieren, welche Krankenkasse auf eine solche Genehmigung verzichtet, die TKK jedenfalls nicht.
Oder geht es hier nur um den ICD-10-Schlüssel, der ja bezüglich dieses Forums nur für Kinder und Jugendliche mit Skoliose über 20 Grad gilt ?

Gruß
Klaus
Gesperrt