Liste der Kassen die verzichten
Liste der Kassen die verzichten
Guten Abend,
hier ein link, da stehen alle Kassen drauf, welche zur Zeit auf eine Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles verzichten.
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5323
Schönen Abend
Evi
hier ein link, da stehen alle Kassen drauf, welche zur Zeit auf eine Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles verzichten.
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5323
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Re: Liste der Kassen die verzichten
@ EviEva hat geschrieben:Guten Abend,
hier ein link, da stehen alle Kassen drauf, welche zur Zeit auf eine Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles verzichten.
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5323
Schönen Abend
Evi
Danke für den Link, leider hat man jedoch nur Zugriff auf die Seiten, wenn man registrietes Mitglied bei Physio.de ist
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das Unmögliche behandeln,
als wenn es möglich wäre.
Goethe
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Das ist das kleinere ÜbelSabi hat geschrieben:Danke für den Link, leider hat man jedoch nur Zugriff auf die Seiten, wenn man registrietes Mitglied bei Physio.de ist
physio.de hat geschrieben:Heilmittelrichtlinien 2004: Zur Toröffnung letzte Neuigkeiten
Welche Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren? „Alte“ Verordnungen bleiben gültig.
01.07.2004 3345
Hat Ihnen ein Patient schon ein neues Verordnungsblatt in die Hand gedrückt? In den vergangenen Tagen berichteten wir hier über alle beachtenswerten Regelungen. So wird Sie der Anblick des noch ungewohnten, druckfrischen Formulars nicht schrecken.
Der IKK-Bundesverband hat inzwischen seine im Namen der Spitzenverbände der Krankenkassen geäußerte Auffassung zu den Änderungen der Heilmitterichtlinien leicht modifiziert. Heilmittel, die vor dem heutigen 1. Juli verordnet wurden, werden vollständig nach den alten Richtlinien bewertet. Auch eine am 30.6 ausgestellte Langfristverordnung kann demnach problemlos zu Ende behandelt werden. Zumindest in diesem nicht unwichtigem Punkt scheint sich praktische und rechtliche Vernunft Bahn gebrochen zu haben.
Allerdings bleiben die Kassenvertreter bei Ihrer Auffassung, dass bei ab heute ausgestellten Verordnungen eventuell bereits bis zum 30.06.04 erfolgte Behandlungen bei der Berechnung der Gesamtverordnungsmenge mitgezählt werden. Für Therapeuten spielt diese Überlegung aber eine untergeordnete Rolle, müssen sie doch die korrekte Verordnungsmenge nicht überprüfen.
Ihre Patienten haben Ihnen heute nur „alte“ Rezeptblätter mitgebracht? Auch das braucht Ihnen keine feuchte Stirn zu bereiten. Manche Ärzte haben noch keine neuen Vordrucke und auch die Software der Kassenmediziner ist oft noch nicht angepasst. Bis zum 31.08.04 (Ausstellungsdatum) gelten die alten Vordrucke weiter. Sie müssen aber nach den Vorgaben der neuen Richtlinien beschriftet sein. Sollte kein Indikationsschlüssel, keine Frequenz und kataloggetreue Heilmittelbezeichnung (wichtig z.B. bei Lymphdrainage, MLD-30/45/60) zu lesen sein, können Sie nach Rücksprache mit dem Arzt die Angaben selbst ergänzen. Einen Therapiebericht brauchen Sie nur anzufertigen, wenn der Medikus es vermerkt hat.
Bringt ein Patient eine Verordnung außerhalb des Regelfalles empfehlen wir Ihnen, das Formular dem Faxgerät anzuvertrauen und die Kasse um Genehmigung der verordneten Therapie zu bitten. Auch wenn die Krankenkassen dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen akzeptieren wollen, gibt es keinen Grund anders zu verfahren. Grundsätzlich sollten Sie eine Originalverordnung nur zu Abrechnungszwecken ihren Fittichen entziehen.
Viele, besonders mitgliederstarke Krankenkassen haben schon auf das Genehmigungsverfahren verzichtet. Das Verfahren wird demnach in der Praxis nicht allzu häufig vorkommen.
Hier eine Zusammenstellung aller Krankenkassen, die keine Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles verlangen:
Ersatzkassen: alle
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK): Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg (für die Diagnosegruppen EX4, ZN1, AT3, LY3), Hessen (für die Diagnosegruppen EX4, ZN1, ZN2, AT3, LY2, LY3), Rheinland-Pfalz, Saarland.
Innungskrankenkassen (IKK): Baden-Württemberg, Hessen (für die Diagnosegruppen EX4, ZN1, ZN2, AT3, LY2, LY3), Saarland.
Sollte die Bewilligungsprozedur einen zu hohen Verwaltungsaufwand zeigen, werden einige Innungskrankenkassen den Genehmigungsvorbehalt überdenken, so Kassenvertreter zu physio.de
Betriebskrankenkassen (BKK): Die autark operierenden knapp 230 Betriebskrankenkassen (von etwa 290 gesetzlichen Krankenkassen insgesamt) haben sich noch nicht festgelegt, ob sie ein Genehmigungsverfahren installieren werden. Der BKK Bundesverband empfiehlt allerdings seinen Mitgliedskassen, die Kontrolle zu verlangen. Jedoch ist jede Betriebskrankenasse ein eigenes kleines Fürstentum, eine Tendenz ist deswegen zur Stunde nicht zu erkennen.
Peter Appuhn
physio.de
Hier findet ihr die Übersicht, welche Kassen in welchem Bundesland auf der Genehmigungspflicht bestehen.
Kassen in welchem Bundesland auf der Genehmigungspflicht bestehen
Erstmal nur als DOC, ich mach da morgen ein PDF raus.
Grüsse
Nicole
Zuletzt geändert von netkitty am Di, 13.07.2004 - 21:09, insgesamt 2-mal geändert.
[size=100][i]Ever tried. Ever failed.
No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]
No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]