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Wechsel der Krankengymnastik während des laufenden Rezepts?

Verfasst: Mo, 12.07.2004 - 14:18
von Dalia
Hallo Leute,

ich habe 10 oder 12 KG-Stunden nach Schroth verordnet bekommen. Dann hatte ich eine OP am Fuß, so dass ich für 2 Monaten nicht mehr zur KG konnte (falls einer fragt warum: Ich brauchte zwei Krücken, zur KG muss man mit dem Auto, dann mit der S-Bahn fahren und dann 10 Minuten zu Fuß laufen, dazwischen mehrere Rolltreppen und Treppen; hinbringen ging auch nicht so einfach, weil ich zur KG 75 Min. Fahrzeit einfach habe).

Jetzt könnte ich wieder zur KG fahren. Ich habe noch 3 Stunden auf dem Rezept stehen. Nun meine Frage: Darf ich sie bei einer anderen Krankengymnastik weitermachen?

Ich bin mit der, die ich jetzt habe, nicht sooo zufrieden. Sie arbeitet schwerpunktmäßig mit Säuglingen, macht Bobath und macht zwar Schroth, aber nicht Schroth pur.

Dalia

P.S. für Insider: Heute Abed gehe ich 2 bis 3 Stunden schwimmen. :)

Re: Wechsel der Krankengymnastik während des laufenden Rezep

Verfasst: Mo, 12.07.2004 - 16:39
von micros
Dalia hat geschrieben: P.S. für Insider: Heute Abed gehe ich 2 bis 3 Stunden schwimmen. :)
ich als insiderin ;D sage : Super! :top:

Kann mich selbst nämlich nicht aufraffen, dabei hätte ich es mit dem Schwimmbad wirklich nur um die Ecke...

Wegen des Wechsels:
Ich glaube, das ist nicht möglich.
wg. der abrechnung.

Meinst du, du kannst dir nicht ein neues Rezept holen ( ok, das ist auch bestimmt ziemlich umständlich, aber wahrscheinlich am gescheitesten).
Du würdest doch das Rezept bestimmt problemlos bekommen, da ja ziemlich viel Zeit zw. dem noch laufenden Rezept und dem neuen (das du dir holen kannst) vergangen ist ( ich meine wg. der Reformen, mit denen ich mich nicht auskenne).

Verfasst: Mo, 12.07.2004 - 18:04
von netkitty
Liebe Dalia,

ich denke nach 2 Monaten Therapiepause hat deine KG das Rezept bestimmt schon abgerechnet.
Ich glaube es gibt so ein Maximum von 3 Wochen die du während einer laufenden Therapie wegen Krankheit aussetzen darfst.
Zumindest kann ich mich dunkel erinnern da mal was gehört zu haben.

Vielleicht weiß Eva ja was darüber, die scheint in der Thematik sehr bewandert zu sein ich steige durch den Heilmittelwahnsinn jedenfalls nicht mehr richtig durch. :help:

Grüsse
Nicole

Verfasst: Mo, 12.07.2004 - 19:09
von Klaus
Hallo Dalia,

evi hat gerade eine heftige Diskussion bei physio.de ausgelöst und wird sicherlich auch hier antworten.
Jedenfalls scheint eine Pause länger als 10 Tage mit entsprechendem Vermerk möglich zu sein.

Da jetzt die neue Heilmittelverordnung greift, dürfte es vielleicht mit den neuen Rezepten Probleme geben. Früher waren es 6 Wochen, jetzt 12 Wochen Pause. Da streitet man sich noch, ob man am 1. Juli bei Null anfängt. Soll heißen, normales Rezept und dann die Pause, es sei denn, es wird eine Verordnung außerhalb des Regelfalles, die kommt dann statt der Pause.
Dann muss der Arzt die Diagnosegruppe feststellen, ist ein langfristiger Bedarf gegeben, dann käme wohl WS2 in Frage und Du kannst 3x6=18 Behandlungen als Regelfall bekommen und dann käme die Pause.

Es ist aber alles vom Arzt abhängig und die scheinen jetzt verstärkt auf Regressforderungen abzufahren, sprich sie verordnen sehr zurückhaltend und ausserhalb des Regelfalls erst recht nicht, weil so etwas ja die Wirtschaftlichkeit gefährdet.

Gruss
Klaus

Verfasst: Mo, 12.07.2004 - 21:10
von Eva
...bin ja schon da...

Hi Dalia,

also das mit der Therapiepause ist folgendermaßen. Laut Rahmenvertrag, den die Krankenkassen mit den Verbänden der Therpeuten geschlossen haben, darf grundsätzlich eine Behandlungsserie nicht länger als 10 Tage unterbrochen werden (dann erlischt die Erstattungspflicht der Kasse), es sei denn, eine Unterbrechung ist therapeutisch angezeigt und vom Arzt angeordnet, oder der Patient / Therapeut ist krank, oder Patient / Therapeut in Urlaub. Bei diesen drei Gründen, muß der Therapeut einen Vermerk auf dem Rezept anbringen, den er mit seinem Handzeichen bestätigt. Wie lange eine solche Unterbrechung dauern darf, steht genau nicht in den Rahmenverträgen, aber meist wird von höchstens 4 Wochen ausgegangen.

Ich denke, daß Deine Krankengymnastin das Rezept mitlerweilen abgerechnet hat. Geh zu Deinem Arzt und sag ihm, daß Du wegen Krankenhausaufenthalt Deine Behandlungsserie nach 7 Behandlungen abbrechen mußtest, er wird Dir dann sicher eine neue Verordnung ausstellen und mit dieser kannst Du Dir dann einen anderen Therapeuten "Deines Vertrauens" aussuchen.

Alles klar?

Gruß Evi

Verfasst: Mo, 12.07.2004 - 22:15
von Dalia
Danke für eure sehr hilfreichen Antworten!

Gelten diese Verordnungen alle auch, wenn man beim Vater privat mitversichert ist?

Ja, es wurde bereits abgerechnet, und bei dem Arzt, bei dem ich bin, kriege ich ganz unkompliziert ein Rezept auf Wunsch.

Dalia

Verfasst: Di, 13.07.2004 - 08:15
von Eva
Guten Morgen,

die Gesetze / Richtlinien gelten für alle Mitglieder der GKV (gesetzliche Krankenversicherung), selbstverständlich auch für mitversicherte Angehörige.

Privatkassen haben mit diesen Richtlinien nichts zu tun, da muß man halt dann in den Versicherungsverträgen nachschauen, ob dahingehend eine Vereinbarung getroffen wurde.

Schönen Tag noch
Evi

Verfasst: Do, 02.09.2004 - 23:34
von Dalia
Hallo Leute,

ich wollte euch mitteilen, dass es bei mir (bei meinem Vater privat mitversichert) erlaubt ist, die Krankengymastin während des laufenden Rezepts zu wechseln. Die Pause innerhalb des Wechsels sollte aber nicht zu groß sein (sind bei mir allerdings schon etwa 4 Monate...).

Ich habe nicht 3, sondern noch 13 Stunden auf dem Rezept stehen.

Ich ließ mir von Sobernheim eine Liste faxen. Ich habe ausdrücklich die Postleitzahlen 80 und 81 angefordert, nachdem ich beim letzten Mal zu meinem großen Ärger nicht diese, sondern die meines Wohnortes bekam. Diesmal bekam ich nicht nur 80 und 81, sondern auch 82 und 83. ;D

Für 80 und 81 sind eine Menge Therapeuten in der Liste, etwa 15. Ich habe eine "Rangordnung" nach Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgestellt.

Da ich wegen meiner Schwerhörigkeit nicht telefonieren kann, bat ich meine Mutter, am Telefon Folgendes zu fragen:

a) Wie viel Schroth praktizieren Sie?
b) Wann und wo erfolgte die Ausbildung?
c) Arbeiten Sie vorwiegend mit Erwachsenen oder mit Kleinkindern?
d) Welche Ausrüstung haben Sie? Säckchen, Sprossenwand, Spiegel?

Meine Mutter fand die Fragen toll, stellte am Telefon aber nur einen Teil der Fragen und nicht so, wie ich sie haben wollte. :/ Die Therapeutin, die ich haben wollte, war im Urlaub, so konnte die Dame, die am Telefon war, die Fragen nicht recht beantwortet. :(

Ergebnis: Die Therapeutin, bei der ich ab nächster Woche (immerhin) 3 Stunden habe, macht ab und zu Fortbildung in Schroth (aber WOOO, fragte Mama nicht), arbeitet sowohl mit kleinen Kindern als auch mit Erwachsenen und ist jünger als 30. Na gut, warten wir mal ab.

Dalia