Neue Heilmittelverordnung - Kahlschlag für Patienten?

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Klaus
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Neue Heilmittelverordnung - Kahlschlag für Patienten?

Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und ein bischen darüber erstaunt, dass so wenig konkret über die neue Heilmittelverordnung gesprochen wird.

Ich bin bereits 60 und habe erst in den letzten Jahren aufgrund einer LWS Kypho-Skoliose Probleme bekommen. Über 20 Jahre Muskel Training hat schlimmeres verhütet. Krankengymnastik/Manuelle Therapie und Massagen (wegen der extremen Muskel-Verhärtungen) heruntergefahren auf 1x in der Woche mit 6 wöchiger Pause, damit würde ich einigermassen zurecht kommen.
Nach der neuen Verordnung würde ich unter WS1 fallen und damit hätte ich 6 Anwendungen und 12 Wochen Pause.
WS2 geht bis 18 Anwendungen, aber die Kyphose muss Korsett-versorgt sein, was meistens bedeutet, nur für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt eine Empfehlung von mind. 2x wöchentlich, was in meinem Fall Unsinn wäre.
Verordnungen ausserhalb des Regelfalles sind viel Arbeit für den Arzt. Da könnte man ihm viel zuarbeiten.
Was aber viel schlimmer ist, er muss nach wie vor auf sein Budget achten, was nach Aussage meiner Physiotherapeutin jetzt Regress heisst. Und da hat sie schon rausgehört, dass kein Arzt bereit ist, ausserhalb des Regelfalls etwas zu verschreiben.
Der Patient steht zwischen den Fronten und soll sich bei der Krankenkasse beschweren.

Frage an die Experten:
Was können wir gemeinsam tun?
Wie kann man als Erwachsener ohne Korsett in die WS2-Gruppe gelangen, bzw. ausserhalb des Regelfalls?

Gruss
Klaus

Im Bereich Morbus Scheuermann werde ich auch noch aktiv.
Eva
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Beitrag von Eva »

http://www.physio.de/hmr/

Hallo Klaus,
(o.a. link ist für weitere Informationen betreffs der neuen Heilmittelrichtlinien.)

Unter WS 2 fallen Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf (insbesondere Einschränkungen von relevanten Aktivitäten des täglichen Lebens, multistrukurelle oder funktionelle Schädigungen).

Sicher muß der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalles begründen, aber es würde schon reichen, wenn er z.B. schreibt: Aufgrund chronischen Verlaufs der Erkrankung sind weitere Behandlungen notwendig, da die Menge des Regelfalles nicht ausreichend war.

Sicher gibt es ein Budget (das heißt zwar jetzt Richtgrößen, ist aber das gleiche), aber wenn die Krankenkasse die Verordnung außerhalb des Regelfalles genehmigt hat, ist das rechtlich als vorweggenommene Wirtschaftlichkeitsprüfung zu sehen. Ein Vertragsarzt kann davon ausgehen, daß eine Verordnung außerhalb des Regelfalles, wenn sie genehmigt ist, auch wirtschaftlich war. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (welche die Krankenkassen bei den Ärzten machen können) ist dieser Betrag (von der genehmigten Verordnung) dann aus der Gesamtmenge der verordneten Leistungen herauszunehmen.

Bleibt sich abzuwarten, wie es nach dem 1. Juli weitergeht. Man weiß auch nicht wie die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Ärzte informieren (es gab in der Vergangenheit von dort schon viele Fehlinformationen, aber was die KV sagt ist dann Evangelium.)

Vielleicht konnte ich einwenig helfen, ich drück Dir die Daumen, daß Du Deine notwendigen Therapien bekommst!

Gruß Evi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Evi,

vielen Dank für die INFO.
Die Heilmittelverordnung hatte ich mir schon heruntergeladen und war ja über WS2 und korsettversorgte Kyphose gestolpert.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann müsste:
1. WS1 für den Arzt günstiger sein als WS2
2. Die Verordnung ausserhalb des Regelfalles nach Verordnung von WS1 für alle Seiten besser sein.

Oder müßte der Arzt schon gleich auf WS2 gehen, weil dies ja bereits einen chronischen Verlauf einschließt?

Kann eigentlich ein normaler Hausarzt für solche Diagnosen entsprechende Rezepte ausstellen, auch z.Bsp. manuelle Therapie?

Und schließlich noch:
Wird es, von welcher Seite auch immer, Formulierungshilfen für den Arzt geben?
Ich frage das deshalb, weil ich Andeutungen gehört habe, dass Ärzte diesen "Papier-Krieg" ausserhalb des Regelfalles nicht mitmachen wollen.
Siehe auch 11.4 der neuen Verordnung.

Gruss
Klaus
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Klaus,

also, der Arzt kann von WS 1 auf WS 2 wechseln, dann werden aber die bereits verordneten Behandlungen aus WS 1 zu WS 2 angerechnet, also insgesamt 18 Behandlungen. Sicher ist eine "kleine" Verordnungsmenge für den Arzt (und sein Budget ) besser, aber natürlich, wenn es angezeigt ist nach WS 2 zu verordnen (aber nachWS 1 verordnet wird und nicht zu 2 gewechselt wird, obwohl es med. gerechtfertigt wäre), für den Patienten nicht.
Es gibt dann, wenn Du einen willigen Arzt findest, die Möglichkeit, zuerst alle Behandlungen innerhalb des Regelfalles auszuschöpfen und anschließend eine Verordnung außerhalb des Regelfalles zu verschreiben.

Auch Dein Hausarzt kann Dir sämtliche Verordnungen (auch man. Therapie) ausstellen, es muß nicht zwingend ein Facharzt sein.

Ob es Formulierungshilfen für den Arzt geben wird, kann ich Dir leider nicht beantworten, werde mich aber schlau machen.

Ach ja, da werden Richtlinien und Gesetze mit der "heißen Nadel" gestrickt, nur vom Schreibtisch aus Bestimmungen festgelegt und die Betroffenen (Patienten und auch die Therapeuten) werden nicht einmal gefragt ob und wie das alles in der Praxis dann aussehen soll. Es gibt Fragen über Fragen, da man ja einen kranken Menschen nicht katalogisieren kann, denn auch bei gleicher Diagnose hat die Erkrankung bei jedem Patienten einen anderen Verlauf.

Im Internetportal www.physio.de findest Du mehrere Foren (u.a. Physiotherapieforum und das Forum Heilmittelrichtlinien), da wird schon seit geraumer Zeit heiß diskutiert, weil so viele Fragen offen sind, auf die keiner eine verbindliche Antwort geben kann, auch nicht die Krankenkassen, und diejenigen, die den Heilmittelkatalog nebst der Heilmittelrichtlinien sich aus der Birne gezwirbelt haben, auch nicht.

Es ist schon manchmal zum ko....

Trotzdem noch einen schönen Abend
Gruß Evi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Evi,

vielen Dank für die Tipps.

Also, wenn ich bedenke, dass mein Orthopäde bislang 6 Anwendungen pro Quartal als Maximum aufgeschrieben hat, dann kann ich mir bei seinem angeblich ständigen Ärger mit dem Budget nicht vorstellen, dass er sich auf WS2 einlässt.
Dann bleibt doch nur WS1 mit anschließender Verordnungen ausserhalb des Regelfalles. Wenn das klappt, könnten doch alle Seiten zufrieden sein.

Bin auch mal gespannt, wie andere das sehen und wie sich die Diskussion hier nach dem 1. Juli weiterentwickelt.

Habe gerade nochmal einen anderen Post von Dir gelesen.
Also nach WS1 eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles ist mit immer wieder 6 neuen Verordungen ohne Pause natürlich medizinisch nicht so gut zu begründen. Warum dann nicht gleich WS2? Aber fragt da konkret jemand nach?

Gruss
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Evi, (und alle anderen)

Du hast geschrieben:
aber wenn die Krankenkasse die Verordnung außerhalb des Regelfalles genehmigt hat, ist das rechtlich als vorweggenommene Wirtschaftlichkeitsprüfung zu sehen.
Ist das irgendwo schriftlich fixiert, soll heißen, kann ich das dem skeptischen Arzt eindrucksvoll verdeutlichen?

Wir sprachen ja auch über WS2:
Sind mit max 18 Behandlungen nicht schon die Richtgrössen (Budget) für den Arzt überschritten. Wo kann ich konkret etwas zu diesen Richtgrössen nachlesen? Kann ich vom Arzt verlangen, dass er für mich die max. Richtgrösse ausschöpft?

Als uninformieter Patient steht man ja immer zwischen den Fronten und lässt sich von allen Seiten gegensätzliches erzählen.

Die Diskussion im Forum von physio.de ist ja ziemlich heftig, aber für den Patienten fehlt einfach die Stellungnahme der Ärzte.

Gruss
Klaus
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Klaus,

war ein paar Tage weg, daher erst jetzt Antwort auf Dein posting.

Das mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung verhält sich folgendermaßen. Diese Prüfung kann von Krakenkassen durchgeführt werden um zu kontrollieren, ob das Verordnungsverhalten des Arztes wirtschaftlich war. Ist ein Rezept außerhalb des Regelfalles von der Kasse genehmigt, ist ja geprüft worden, ob eine wirtschaftliche Verordnungseise zugrunde liegt. Das ist eine rechtlich fundierte Aussage von einem Rechtsanwalt des Berufsverbandes für Physiotherapeuten. (Das Rezept hat ja dann schon eine Prüfung durchlaufen.)

Ich hoffe, Du kannst das Deinem Arzt erklären, aber er müßte das eigentlich auch wissen, wenn er die Richtlinien und Gesetze genau studiert hat.

Die Richtgrößen für Heilmittel sind von KV zu KV etwas unterschiedlich, auch gibt es Unterschiede bei den Fachrichtungen der Ärzte. Ich will mal versuchen, die Richtgrößen zu erfahren, dazu müßte ich aber wissen, in welchem Bundesland Du wohnst.

Es kommt dann auch darauf an, wieviele Patienten der Arzt insgesamt hat, denn sein Budget bezieht sich dann auf alle Patienten. Hat ein Arzt z. B. 1000 Patienten, und die Richtgröße ist z. B. 15 Euro, so hat er im Quartal 15000 Euro für Heilmittel zur Verfügung, die er dann auf die Patienten, die Heilmittel brauchen verteilen kann.

So, das wars erst mal
Gruß Evi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Evi,

danke für diese INFO.

Man muss wohl erstmal abwarten, wie sich das ganze einspielt. Ich habe bislang mit der 6 Wochen Pause gerade so auskommen können. Deswegen muss ich nach gerade abgeschlossener Behandlung in den nächsten 6 Wochen nach einem Rezept ausserhalb des Regelfalls fragen oder von WS1 (darunter fällt das bisherige Rezept vom Inhalt her) zu WS 2 wechseln. Ja, da gibt es wohl noch viel zu tun.
Sonst entstehen ja 12 Wochen Pause!


Gruss
Klaus
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Update: Verordnung ausserhalb des Regefalles

Beitrag von Klaus »

Die Techniker Krankenkasse hat auf eine Genehmigung dieser Verordnung verzichtet.

Hört sich erst mal positiv an. Ist es aber nicht!

Wohl eher aus Versehen bekam ich die telefonische Auskunft, dass als Begründung (für den Verzicht auf Genehmigung) auf den Versuch der Ärzte hingewiesen wurde, durch eine Genehmigung aus dem Regress zu kommen, bzw. das Budget zu schonen.
"Der Arzt muss Ihnen die notwendige Behandlung verordnen".....
"Natürlich muss er auf sein Budget achten".....

Also muss man jetzt in erster Priorität nach den Ärzten suchen, die mit ihrem Budget klarkommen? Und dann nach Spezialisten?
Oder sind Spezialisten sowieso medizinisch gezwungen, das optimale grundsätzlich zu verordnen?

Die Diskussion bei physio.de ist heftig, aber die Ärzte bleiben dabei ausgeklammert.
Deswegen:

Die Diskussion hier ist eröffnet!

Es würde mich auch mal die Meinung von Dr.Steffan interessieren, sofern er dies hier kundtun kann.

Gruss
Klaus
Gruseline
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Beitrag von Gruseline »

Hallo Klaus
sag mal an wieviel Fronten ,eröffnest Du Diskusionen?
Wird ein bisschen viel auf einmal. :<
Wir sind ja nicht die Auskunft. ;)
LG
Gruseline
Gutes Holz wächst nicht einfach so.
Je stärker der Wind,desto stärker der Baum
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Gruseline,

Sorry, aber ich wundere mich ein bischen.

Was wird Dir denn zuviel?

Ich spreche hier 442 aktive Benutzer an!! :)
Und die Forumsdiskussion ist doch eine ganz andere Sache!

Vielleicht meldet sich ja eva mal wieder, mit der war ich schließlich im Gespräch.

Gruss
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo evi,

ich habe gerade Deine Anfrage bezüglich Techniker Krankenkasse bei physio.de gelesen. Da hast Du ja einen kleinen Wirbel ausgelöst.

Gruss
Klaus
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Klaus,

ja, Wirbel auslösen ist eine meiner Lieblingsbeschäftigungen :D

aber, Du liest ja selbst, wie groß die Verunsicherung in allen Bereichen ist, selbst die Krankenkassen können keine verbindlichen Auskünfte geben, die Ärzte sind teilweise sehr dürftig informiert, aber "Ullala" meint, Jeder bekommt das was er braucht :confused:

Im Norden sind schon die ersten Verordnungen außerhalb des Regelfalles von der KK abgelehnt worden :abgelehnt:

Bin gespannt, wie das noch so weitergeht.

Trotzdem noch einen schönen Abend
Gruß Evi
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo!
Ich muss hier meinen Frust ein bisschen loswerden.
Wenn ich alles richtig verstanden habe,gehöre ich zu WS2,da ich ein Korsett trage. Nun war ich heute bei meinem Orthopäden um mir ein neues Rezept für die KG zu holen,aber dort sagte man mir, dass ich erst in 12 Wochen wieder ein neues Rezept bekommen kann,d.h. ich gehöre wohl zu WS1 mit 6 Anwendungen und 12 Wochen Pause.
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll,ich kann doch nicht immer 3 Monate warten bis ich das nächste Rezept bekommen kann?! Gibt es in der Heilmittelverordnung keine Ausnahmen oder besondere Regelungen?
Ich werde sowieso den Arzt wechseln,aber der zu dem ich gehen möchte ist momentan in Urlaub und kommt erst in 2 Wochen wieder. Das ärgert mich einfach dass ich meine ganzen Termine absagen muss!
Schönen Tag noch,und seid froh wenn ihr noch zur KG gehen dürft!!
Gruss,
Sprite
peter 1
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Krankengymnastik-Verordnung - Gast, 2.8.04, 15h48

Beitrag von peter 1 »

Hallo anonymer Gast,
geh zu Deiner Krankenkasse und lasse Dir sagen, was für Dich zutreffend ist und warum! Die weiß das, denn sie muß für Dich zahlen. Danach kann man für Dich notfalls weitere Schritte überlegen.

Bei Deiner Krankenkasse kannst Du Dir auch die neue Heilmittelverordnung, soweit sie für Dich zutreffend ist, geben lassen. Dann weißt Du selbst bescheid und mußt Dich nicht auf das Hörensagen von anderen verlassen.

Und angenommen, Du würdest tatsächlich 12 Wochen keine Krankengymnastik von der Krankenkasse finanziert bekommen, dann kannst Du trotzdem zu Hause selbständig die meisten Übungen machen, die Du bisher gelernt hast.

Gruß, Peter in der Heide.
peter 1
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Beitrag von peter 1 »

Klaus hat geschrieben:"Als uninformieter Patient steht man ja immer zwischen den Fronten und lässt sich von allen Seiten gegensätzliches erzählen."

Liebe Skoliotiker/innen,
als Einzelkämpfer steht man auf verlorenem Posten. Darum ist es in vielfacher Weise nützlich, sich einer Selbsthilfegruppe oder einem Sozialverband anzuschließen, denn dann kann man von deren gesammeltem Wissen und deren Erfahrung profitieren.
In diesem Sinne grüßt Euch Peter in der Heide.
netkitty
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Beitrag von netkitty »

Hi Sprite,
auf den Webseiten von www.physio.de findest du die derzeit aktuelle Version der Heilmittelrichtlinien.
Wir hier vom Foum verfolgen die Entwicklung kontinuierlich.
Ich bin selber auch Korsettträger und daher vermute ch auch WS2 zu sein.
Ich werde mich in den nächsten Tagen auch mal wieder zu meinem Orthopäden begeben müssen, mal sehen was er mir sagt.
Ich melde mich zu dem Thema auf jeden Fall wieder.
Ich habe nämlich eine Idee zur Überbrückung der 12 Wochen Behadlungsunterbrechung ;) .
Hast du deine Arzt mal auf WS2 angesprochen?
Viele Ärzte kennen sich nicht mit den neuen Richtlinien aus und denken sich: "solange der Patient es auch nicht besser weiß...."
Ich habe von einer Physio die haarsträubensten Geschichten gehört bezüglich Rezepte wieder zurück an den Arzt schicken, weil sie falsch formuliert waren und damit von den Physios nicht abgerechnet werden können.
Den Ärzten ist das im Zweifel egal, wenn sich keiner beschwert machen die so weiter wie bisher, sie haben ja keinen Nachteil dadurch.

Wie Eva schon mal in einem anderen Thread geschirieben hat:
Eva hat geschrieben:Die ganze Unsicherheit bei Patienten und Ärzten führt zweifellos zu sehr großer Verwirrung auf allen Seiten. Ich werde das Gefühl nicht los, daß dieser Zustand irgendwie politisch gewollt ist um eines "schönen" Tages die gesamte Physiotherapie aus den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen (wie in Holland schon geschehen). Es geht nämlich in der ganzen Reform nicht um den Patienten, sondern ausschließlich um Geld.

Ich kann nur allen den Rat geben wehrt euch, es geht um eure Gesundheit!!!!!

Grüsse
Nicole
[size=100][i]Ever tried. Ever failed.
No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,

so jetzt habe ich es konkret für mich.

Mein Hausarzt hat keine Ahnung von der Heilmittelverordnung und ist auch wenig bereit, da etwas zu machen.
Von ihm habe ich wenigstens bisher die Massagen (6x pro Quartal) gegen meine intensiven Verspannungen bekommen.

Mein Orthopäde bleibt bei seiner Meinung, 6x pro Quartal, jetzt nur KG, nicht mehr MT gegen die Blockaden, weil das zu teuer ist. Indikationsschlüssel: Was ist das?
Noch ein lockerer Spruch: Ich warte auf meine Erbtante, dann ist hier Schluss.
Das wars.
Die Sprechstundenhilfen wussten dann mehr über Indikationsschlüssel. Auf die Frage, ob nicht hier WS2 angebracht wäre, kam die Antwort:
WS2 gibt es bei uns nicht!

Nun ist klar, dass ich meinen Orthopäden dringend wechseln muss, meinen Hausarzt nun scheinbar auch noch.

Nun hat der Orthopäde mir bereitwillig eine Überweisung zu Dr.Steffan für den 30.September geschrieben. Toll nicht. Kostet ja auch kaum etwas.

Was würdet Ihr machen, trotzdem sofort den Orthopäden wechseln und dort noch einmal um eine Überweisung zu Dr.Steffan bitten, damit eine hoffentlich vertrauenswürdige und optimale Behandlung beginnen kann?

Ich nehme an, dass Dr.Steffan auch eine Kopie seines Arztberichtes an mich geben würde.

Gruss
Klaus
stonewoman
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Beitrag von stonewoman »

Hallo Klaus,

ich weiß nicht wie stark deine Skoliose ist, aber wenn W2 angebracht ist, sofort den Arzt wechseln oder deinen Jetzigen mal so richtig aufklären (Heilmittelverordnung ausdrucken und unter die Nase reiben ;)).

Die Überweisung kannst du doch trotzdem nutzen....

Grüßlis, Stoni.
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Beitrag von Klaus »

Hallo Stoni,

aufklären bringt bei dem Arzt nichts. Er verweist auf irgendwelche Prozesse, die er führen musste und über deren Ausgang er schweigt.
Ein Hinweis auf den Papierberg auf seinem Schreibtisch und die Bemerkung, dass er zur eigentlichen ärztlichen Tätigkeit kaum noch Zeit hätte, läßt nichts anderes mehr zu.

Nach 2 Monaten neuer Heilmittel-Verordnung kann sich unser Kampf nur noch in die Richtung bewegen, solange Arztwechsel für jeweils 10Euro bis eine einigermaßen optimale Versorgung erreicht ist.

Da nützt auch keine fertig ausgefüllte Musterverordnung. Soweit bin ich nämlich schon!

Eine Beschwerde bei der kassenärztlichen Vereinigung?
Bringt praktisch nichts, denn bei dem dann angemahnten Arzt kann ich mit Sicherheit nichts mehr erwarten.
Das habe ich in einem anschließenden Gespräch mit meiner Krankenkasse gemeinsam mit der Beraterin feststellen müssen.
Es bleibt lediglich der Rachegedanke, aber diese Zeit dafür nutze ich wohl besser für die weitere hoffentlich bald erfolgreiche Strategie.

Gruss
Klaus
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