Seite 1 von 3
Krankenkasse
Verfasst: So, 30.05.2010 - 15:00
von lodriane
Hi,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Ich habe ja jahrelang ein Korsett getragen und hab nach der Abschluung 14° gehabt.
Nun bin ich ja mitlerweile 20 und mit den Krankengymnastik Rezepten sieht es sehr rar aus. Ich bekomme nur noch 2 Rezepte im Jahr. Ich wäre froh wenn ich 4 bekommen würde, da ich es wichtig finde, dass ich immer mal jemanden habe, der mich beim üben korrigiert. Ich werde ja auch nicht die einzigste sein, die es dann zu Hause auch schleifen lässt..

Wenn man immer mal zur physio geht, dann hat man viel mehr ansporn was zu Hause zu machen. Nun gut...
Meine eigentliche Frage. Wie viel KG steht einem Erwachsenen denn zu? Und welche Krankenkasse ist denn die beste wenn es um solche Sachen geht. Zur Zeit bin ich in der AOK und werde im August in die IKK wechseln...
Über einen Rat wäre ich dankbar.
MfG
lodri
Verfasst: So, 30.05.2010 - 15:19
von Dalia
Lodri, geh statt einmal wöchentlich alle 14 Tage zur KG - so habe ich es auch gemacht, als ich die KG noch bekam. Dann bleibst du im Takt.
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 11:46
von Klaus
lodriane hat geschrieben:Meine eigentliche Frage. Wie viel KG steht einem Erwachsenen denn zu? Und welche Krankenkasse ist denn die beste wenn es um solche Sachen geht. Zur Zeit bin ich in der AOK und werde im August in die IKK wechseln...
1. Entscheidend ist bei der Heilmittelverordnung die sogenannte Indikationsgruppe
Bei Skoliose/Hyperkyphose sollte es schon WS
2 xx sein, damit ist
im Regelfall eine Behandlung von 3x 6 Anwendungen möglich.
Ich bin mir nicht sicher, ob dabei die Möglichkeit besteht, nur 1x alle 2 Wochen. Auf jeden Fall geht 1x in der Woche, das muss auch auf der Verordnung vermerkt sein.
Natürlich kann man zwischendurch auch mal krank sein oder die Therapeutin ist verhindert.

Das streckt die Zeit.
2. Die AOK ist nun gerade die schlechteste KK bezüglich der Heilmittelverordnungen. Zum Leidwesen der Praxen wird viel kontrolliert, was die zeitlichen Abläufe angeht. Oben genannte Unterbrechungen der Termine sind immer etwas schwierig.
Dazu kommt, dass die Behandlung
ausserhalb des Regelfalles genehmigt werden muss, im Gegensatz zu fast allen anderen KK's.
Ausserhalb des Regelfalls bedeutet, dass die Behandlung kontinuierlich ohne übliche Pause von 12 Wochen nach 3x6 Behandlungen fortgeführt werden kann. Dazu muss der Arzt aber bereit sein (Angst vor Budget-Überschreitung).
Fachärzte für Physikalische Therapie haben ein höheres Heilmittel-Budget als Orthopäden, Hausärzte das niedrigste. Ein Schmerztherapeut hat vermutlich die besten Argumente, wenn es um Regress-Forderungen bei Budget Überschreitungen gehen sollte. Das mal nur als Tipp.
Mit meiner Techniker Krankenkasse bin ich sehr zufrieden.
Gruss
Klaus
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 12:07
von minimine
Hallo lodriane,
also mit der Krankenkasse hat deine Frage weniger zu tun, vielmehr mit der Verschreibungs-Willigkeit deines behandelnden Arztes. Frag doch mal deinen Physiotherapeuten, ob er dir nicht einen Arzt empfehlen kann, der etwas verschreibungswilliger ist!
Ich bin mir nicht sicher, ob dabei die Möglichkeit besteht, nur 1x alle 2 Wochen. Auf jeden Fall geht 1x in der Woche, das muss auch auf der Verordnung vermerkt sein.
Bei mir ging das, allerdings hatte ich dann immer doppelte Termine, also insgesamt 40 min., halt alle zwei Wochen. Was mir persönlich aber lieber war, weil 20 min. für Schroth schon ziemlich kurz ist.
Die AOK ist nun gerade die schlechteste KK bezüglich der Heilmittelverordnungen. Zum Leidwesen der Praxen wird viel kontrolliert, was die zeitlichen Abläufe angeht. Oben genannte Unterbrechungen der Termine sind immer etwas schwierig.
Dazu kommt, dass die Behandlung ausserhalb des Regelfalles genehmigt werden muss, im Gegensatz zu fast allen anderen KK's.
Klaus, ich war bis vor kurzem jahrelang bei der AOK versichert und musste nie auch nur ein einziges Rezept genehmigen lassen, ich habe jetzt seit 10 Jahren immer wieder KG, seit über drei Jahren auch außerhalb des Regelfalles. Nur jetzt versuche ich endlich mal wieder in den Regelfall zu kommen, da ich momentan keine KG brauche.
Ich bin wahrscheinlich die letzte Person, die auf die AOK gut zu sprechen ist, aber es stimmt nicht, dass man Rezepte bei der AOK genehmigen lassen muss!! Auch hatte ich bezüglich KG nie Probleme mit der Krankenkasse.
Desweiteren denke ich, dass bei einer Rest-Skoliose von 14° schon der Regelfall ausreichen sollte, d.h. so wie lodriane es beschreibst mit 4 Rezepten pro Jahr würde auch WS1 ausreichen. Damit würdest du ein Rezept mit 6 Behandlungen bekommen und dann müsstest du 12 Wochen Pause machen(gerechnet ab den letzten Termin), dann dasselbe wieder von vorne! Ich glaube, damit würdest du am leichtesten einen Arzt finden, der das verordnet.
LG
Minimine
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 16:25
von franni
also ich hatte große probleme mit der AOK. diese wollte nicht einmal meinen krankenhausaufenthalt bewilligen um die korsettversorgung zu gewährleisten. bin jetzt auch bei der IKK
nun habe ich aber seit meinem 18. geburtstag keine physiotherapie mehr gemacht. davor bekam ich immer die bereits erwähnten 3 rezepte für jeweils 6 behandlungen bzw 2 mal ein rezept für physio und einmal eines für 6 massagen.
möchte nun wieder regelmäßig zur physio gehen, wisst ihr, ob die krankenkasse die auch noch übernimmt, auch wenn ich nun schon 19 bin?
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 16:34
von minimine
Hallo Franni,
ich hatte auch sehr große Probleme mit der AOK, aber eben nicht bezüglich der KG-Rezepte.
möchte nun wieder regelmäßig zur physio gehen, wisst ihr, ob die krankenkasse die auch noch übernimmt, auch wenn ich nun schon 19 bin?
Natürlich übernimmt die Krankenkasse das! Wie ich oben schon geschrieben habe, die KG-Verordnung ist weniger ein Problem bezüglich der Krankenkasse als vielmehr vom behandelnden Arzt. Die haben nur ein beschränktes Budget zur Verfügung, manche Ärzte sind deshalb weniger verschreibungswillig als andere.
LG
Minimine
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 19:00
von franni
gut, dann bin ich ja beruhigt, weil meine mutti sich darum immer gekümmert hat und nun, wo ich zu hause ausgezogen bin, muss ich das alles alleine machen und habe keine ahnung. sie hat nur gemeint, es kann sein, dass ich etwas zuzahlen muss, aber das beruhigt mich gerade echt enorm

eine sorge weniger und wegem verschreiben, ich habe sowohl in der stadt wo ich studiere eine hausärztin, als auch in meiner heimatstadt, von daher schaff ich das schon irgendwie. danke

Zuzahlung zum Rezept
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 20:32
von alexchen79
Hallo Franni,
soviel ich weiß, musst du aber schon etwas dazubezahlen, weil du älter als 18 bist. Bei mir waren das damals 10 %, aber das ist auch schon ein paar Jährchen her. Ich meine, ich hätte damals für ein Rezept über 6 x Krankengymastik irgendwas um die 15 € bezahlt.
LG Alexandra
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 21:22
von franni
na dann hat sich das mit physio schon fast wieder erledigt, weil ich dann die wahl zwischen weniger essen oder nicht zur physio gehen habe...
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 21:39
von sloopy
franni hat geschrieben:weil ich dann die wahl zwischen weniger essen oder nicht zur physio gehen habe...
Vielleicht solltest du dich eher zwischen zur Physio gehen und weniger Piercings entscheiden
Nichts für Ungut,
sloopy
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 21:54
von franni
es werden keine weiteren kommen außer die zwei die schon bezahlt sind bzw für die ich nen gutschein habe, das mit den piercings ist auch schwer für menschen zu verstehen, die da nicht so sind wie ich

Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 21:56
von lodriane
minimine hat geschrieben:
Desweiteren denke ich, dass bei einer Rest-Skoliose von 14° schon der Regelfall ausreichen sollte, d.h. so wie lodriane es beschreibst mit 4 Rezepten pro Jahr würde auch WS1 ausreichen. Damit würdest du ein Rezept mit 6 Behandlungen bekommen und dann müsstest du 12 Wochen Pause machen(gerechnet ab den letzten Termin), dann dasselbe wieder von vorne! Ich glaube, damit würdest du am leichtesten einen Arzt finden, der das verordnet.
LG
Minimine
Meine Skoli macht mir sehr zu schaffen. Und ich bekomme leider nur 2 Rezepte im Jahr. Das ist ja mein Problem.

Hat man nicht ein Recht darauf, KG Rezepte zu bekommen? Ich meine, ich hab ja nen angeborenen Wirbelfehler
lg und danke für eure Antworten
edit:
"1. Entscheidend ist bei der Heilmittelverordnung die sogenannte Indikationsgruppe
Bei Skoliose/Hyperkyphose sollte es schon WS 2 xx sein, damit ist im Regelfall eine Behandlung von 3x 6 Anwendungen möglich. "
Bei mir steht immer WS1c
Ja, und wegen der KK. Könnte ich, wenn ich bei der IKK bin, mehr verschrieben bekommen? Sorry, ich hab keinen Durchblick und will nur das Beste

Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 22:02
von minimine
Hallo lodriane,
naja, also ein niedergeschriebenes Recht auf die Rezepte gibts nicht. Wie gesagt, dass ist alles im Ermessen des Arztes. Frag doch einfach mal deine KG, ob sie dir nicht nen willigeren Arzt nennen kann bzw. rede doch mit deinem Arzt mal über dein Problem, vielleicht lässt er sich ja darauf ein.
LG
Minimine
Verfasst: Mo, 31.05.2010 - 23:57
von Mama Mücke

Hallo Franni
Soweit ich weiß, beträgt die Zuzahlung 10% sowohl für KG wie auch für Massagen (ca.18€ für 6X) bei über 18 Jahren.
Die zumutbare Zuzahlung liegt bei 2% (1% für chronisch Kranke, definiert mit Erkrankungen, die stark das Leben beeinträchtigenden),
des Einkommens , also Quittungen von Zuzahlung, Rezeptanteilen und Praxisgebühren, sowie Krankenhaus- und Kurzuzahlungen und evtl Fahrkosten sammeln und bei der KK für Rückzahlung am Jahresende oder zur Befreiung während des Jahres einreichen. Die KK rechnet dir auch meist die erforderliche Zuzahlung aus.
Gerade bei geringem Einkommen sollte man daran denken. Wenn ich dir die Einkommensgrenzen nachsehen soll, tue ich gerne, dauert aber ein bisschen.
VLG Mama Mücke

Verfasst: Di, 01.06.2010 - 08:19
von franni
hallo mama mücke
das ding ist, ich habe an sich kein einkommen. ich bin studentin und bekomme kein bafög und weil sich das bafögamt nur interessiert dafür, was an einkommen reinkommt bei meinen ellis, aber nich, dass das haus noch abbezahlt werden muss usw sieht es bei mir enorm knapp aus. also sie zahlen halt die miete und ich habe dann jeden monat noch ma 150 €für essen, trinken, sachen für die uni und kleidung und sowas.
Verfasst: Di, 01.06.2010 - 10:22
von minimine
Hallo franni,
bei Studenten ist das mit der Zuzahlung auch ein klein wenig anders. Wenn du noch familienversichert bist, dann zählt das gesamte Einkommen deiner Eltern und davon müsst ihr dann 2% zahlen.
Wenn du alleine studentisch versichert bist, dann war es bei mir letztes Jahr so, dass ich nur einen festen Betrag von 85 Euro zahlen musste bzw. eben eine Zuzahlung in dieser Höhe zahlen musste und dann habe ich den Befreiungsschein bekommen. Das ist so, weil man ja dein Einkommen schlecht berechnen kann, also welche Unterstützungen du von deinen Eltern bekommst usw.
Zum Problem mit dem Bafög per PN!
LG
Minimine
Verfasst: Di, 01.06.2010 - 19:35
von lodriane
Ich will ja nichts sagen, aber ich finds nich grad nett, wenn man hier über völlig andere Themen diskutiert... Jeder kann doch nen eigenes Thema aufmachen...
Mein letzter Post ist völlig untergegangen...

Verfasst: Di, 01.06.2010 - 20:17
von franni
minimine hat geschrieben:Hallo lodriane,
naja, also ein niedergeschriebenes Recht auf die Rezepte gibts nicht. Wie gesagt, dass ist alles im Ermessen des Arztes. Frag doch einfach mal deine KG, ob sie dir nicht nen willigeren Arzt nennen kann bzw. rede doch mit deinem Arzt mal über dein Problem, vielleicht lässt er sich ja darauf ein.
LG
Minimine
lodriane minimine hat doch auf deinen post geantwortet und wozu soll ich ein neues thema aufmachen, wenn es schon eins zu dem thema gibt? also ich kenne nur aus anderen foren, dass man immer die vorhandenen threads nutzen soll und meine fragen waren auch im bezug auf die krankenkasse...also das war jetzt echt nicht böse gemeint oder dergleichen
Verfasst: Di, 01.06.2010 - 23:29
von Mama Mücke
Hallo
@Iodriane,
wie streng bzw. wie großzügog deine KK ist und weiß dein Pysiotherapeut oder Arzt bestimmt, denn viele KK retaxiert oder beanstandet die Rezepte oder regressieren Ärzte.
Mein Hausarzt bat mich die KG abwechselnd in Ihrer Praxis und beim Orthopäden zu holen, denn es sei Mitbehandlung in der Überweisung angekreuzt und so dürften beide KG verschreiben.
@Franni
Wenn das Einkommen der Eltern mitberechnet wird, wird es mit der Befreiung wohl nichts. Aber bitte sammele trtzdem alles und gib es deinen Eltern, die können es bei den Sonderausgaben in der Steuer mit Ihren Ausgaben geltend machen. (Zumutbarkeit
ab 2% des Einkommens)
VLG von der Mitttelmosel

Mama Mücke
Verfasst: Mi, 02.06.2010 - 09:05
von franni
@mama mücke das bringt mir auch nichts, wenn ich die restlichen kosten für die physio gar nicht erst übernehmen kann

aber naja muss ich meine übungen halt allein zu hause weiter machen...