Wieviel KG bekommt ihr verordnet?

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
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Cranberry
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Beitrag von Cranberry »

bei mir war es so ähnlich- 10x KG á 2x Wo. vor dem 18 lebensjahr und jetzt 6x KG 2x wochentlich. bei allen Ärzten, sowohl in hamburg als auch in kiel. hab noch nie was von 50x oder 3x6 oder ex4 gehört.

hab gerade ein neues rezept bekommen. darauf steht:
(Verordnung außerhalb des Regelfalles)
(heilmittel nach Maßgabe des Katalogs) 6 x KG Ganzbehandlung
(Anzahl pro Woche) 2
(Indikationsschlussel) WS2a
(Diagnose mit Leitsymptomatik, gegebenfalls wesentliche Befunde)Linkskonvexe Thorakolumbalskoliose mit Muskeldysbalancen
(Gegebenfalls Spezifizierung der Therapieziele) Krankengymnastiknach K. Schroth
(Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles) Zur Vermeidung einer Progredenz der Wirbelsäulenverkrümmung ist eine kontinuierliche Krankengymnastik erforderlich.

LG
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Cranberry hat geschrieben:hab noch nie was von 50x oder 3x6 oder ex4 gehört.
Als Erwachsener hast Du normalerweise nur etwas mit 3x6 zu tun, nämlich in Deinem Fall mit WS2a im Regelfall.
Ist der ausgeschöpft, ist ausserhalb des Regelfalles die Anzahl beliebig. Da jede Verordnung 10 € Zuzahlung kostet, ist es rein finanziell gesehen, immer besser, wenn mehr Anwendungen auf einer Verordnung stehen, z.Bsp. 10. Es sei denn, man ist befreit. (Über 1% vom Einkommen bei chronischer Krankheit. Ist dann gegeben, wenn man jedes Quartal wegen derselben Krankheit behandelt wird).

Gruss
Klaus
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Cranberry
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Beitrag von Cranberry »

Interessant!
[equote]Da jede Verordnung 10 € Zuzahlung kostet, ist es rein finanziell gesehen, immer besser, wenn mehr Anwendungen auf einer Verordnung stehen, z.Bsp. 10. Es sei denn, man ist befreit. (Über 1% vom Einkommen bei chronischer Krankheit. Ist dann gegeben, wenn man jedes Quartal wegen derselben Krankheit behandelt wird).[/equote]
Finanziell besser für mich? oder für den Arzt?
Ich bin von der Zuzahlung befreit. Aber aus einem anderen Grund.

Bei meiner Krankenkasse heißt es: 2% vom Jahreseinkommen, oder 1% wenn man schwerwiegend Chronisch krank ist.

[equote]Wer als schwerwiegend chronisch krank anzusehen ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Danach ist derjenige "schwerwiegend chronisch krank", der wegen derselben Erkrankung innerhalb des letzten Jahres mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung war und außerdem eines der folgenden Merkmale erfüllt:

■Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III vor.
■Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent vor, wobei der GdB bzw. die MdE zumindest auch durch dieselbe Erkrankung begründet sein muss.
■Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch dieselbe Erkrankung zu erwarten ist.[/equote]

Da ich vom Bafög lebe, fiel es nicht sonderlich schwer die 2% zu erreichen. Mich als schwerwiegend chronisch krank einzustufen ist mir nicht in den Sinn gekommen, weil meine einzige Einschrenkung ist, dass ich nicht unbedingt Fallschirm springen darf. Laut deiner Definition bin ich das aber (Punkt 3, oder?). Ich muss mindestens 1 mal in 3 Wochen zum Orthopäden um ein neues Rezept zu hollen und er hat ja selber geschrieben, dass ich kontinuierlich Schroth brauche um Progredenz zu vermeiden. Außerdem habe ich chronische Schmerzen.

Ist denn hier jemand im Forum, der NUR wegen der Skoliose eine Befreiung von der Zuzahlung erhalten hat?

LG[/equote]
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

cranberry hat geschrieben:Finanziell besser für mich? oder für den Arzt?
Natürlich für Dich!
Beim Arzt kommt es auf die Gesamtzahl von Verordnungen an und damit auch auf die evtl. Überschreitung seines Budgets (Richtgrösse).
Danach ist derjenige "schwerwiegend chronisch krank", der wegen derselben Erkrankung innerhalb des letzten Jahres mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung war und außerdem eines der folgenden Merkmale erfüllt:
■Es ist eine kontinuierliche ..... Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die .....eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch dieselbe Erkrankung zu erwarten ist.
]
Ich habe das mal entsprechend zusammengefasst, sodass deutlich wird, wie man das bei Skoliose/Kyphose anwenden kann.

Die entsprechende Bescheinigung ist im Computer des Arztes :)
Ist denn hier jemand im Forum, der NUR wegen der Skoliose eine Befreiung von der Zuzahlung erhalten hat?
Ja, ich, aber wegen meiner Hyperkyphose. :)

Gruss
Klaus
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Cranberry
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Beitrag von Cranberry »

Danke für deine Antwort!

Ich versuche das jetzt bei meinem Artzt, mit der chronischen Krankheit, noch in diesem Jahr. Vlt. kommt da was bei raus?

LG
lodriane
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Beitrag von lodriane »

Sorry, dass ich das alte Thema wieder rauskrame. Aber mir sind zwei Dinge aufgefallen.

Bei meinem letzten Rezept stand als Indikationsschlüssel Ws1c. Kann mir jemand erklären was dieser Schlüssel bedeutet?

Und dann hab ich bei irgendjemanden was von 10Euro zuzahlen gelesen. Ich musste bei meinem letzten Rezept 16 Euro zuzahlen. Was läuft denn da falsch? *am Kopf kratz* :eek:

lg
lodri
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

lodriane hat geschrieben:Bei meinem letzten Rezept stand als Indikationsschlüssel Ws1c. Kann mir jemand erklären was dieser Schlüssel bedeutet?
WS 1
Wirbelsäulenerkrankungen
• mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf


Leitsymptomatik:
c) bedeutet :
Muskeldysbalance, -insuffizienz,-verkürzung

Ziel der
Physikalischen Therapie

Wiederherstellung, Besserung der gestörten Muskelfunktion

vorrangige Heilmittel

A. KG / KG-Gerät
B. Übungsbehandlung / Chirogymnastik

Verordnungsmenge
Erst-VO:
• bis zu 6x/VO
Gesamtverordnungsmenge
des Regelfalls:
• bis zu 6 Einheiten
Frequenzempfehlung:
mind. 2x wöchentlich
Ziel:
Erlernen eines Eigenübungsprogrammes

Das bedeutet in der Praxis 1x 6 Behandlungen und dann 12 Wochen Pause.

Bei Skoliose/Kyphose sollte man eigentlich von WS 2 ausgehen:

Wirbelsäulenerkrankungen
• mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf
(insbesondere Einschränkungen von relevanten Aktivitäten des täglichen Lebens, multistrukturelle oder funktionelle Schädigung)


Dann ergeben sich bei gleicher Leitsymtomatik 3x 6 Behandlungen und erst danach 12 Wochen Pause, wenn nicht "ausserhalb des Regelfalles", wo beliebig mehr möglich ist.
Und dann hab ich bei irgendjemanden was von 10Euro zuzahlen gelesen. Ich musste bei meinem letzten Rezept 16 Euro zuzahlen.
10 € Rezeptgebühr + 6 € anteilge Kosten der Behandlung.

Gruss
Klaus
lodriane
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Beitrag von lodriane »

Finde ich schon krass warum ich da nen falschen Indikationsschlüssel bekomemn habe, da ich ja eine angeborene Wirbelfehlbildung habe.

KG bekomme ich eh nur wenn ich nen Termin beim Orthopäden habe und nachdem ich halt beim Arzt war bekomme ich ein Rezept. Zwischendurch bekomme ich gar keine mehr seitdem ich 18 bin. Schöne Sch*****... sorry....

Vielen lieben Danke Klaus ;).
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Beitrag von Klaus »

lodriane hat geschrieben:Finde ich schon krass warum ich da nen falschen Indikationsschlüssel bekomemn habe, da ich ja eine angeborene Wirbelfehlbildung habe.
Entweder Orthopäden überzeugen oder solange wechseln, bis ein Orthopäde überzeugt ist.
Der langfristige Behandlungsbedarf ist ja wohl ganz eindeutig vorhanden.
Die Orthopäden sind durch ihr Budget (Richtgrösse) und drohenden Regress leider sehr vorsichtig geworden.

Allerdings muss man nach einer Schroth REHA die Situation etwas anders einschätzen, da sollten eigentlich nur noch gelegentliche Kontroll Termine notwendig sein. Es sei denn, andere Beschwerden kommen dazu bzw. Schroth KG kann nicht alles abdecken.
Ich weiß jetzt nicht, wie das bei Dir aussieht.

Gruss
Klaus
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Beitrag von minimine »

Allerdings muss man nach einer Schroth REHA die Situation etwas anders einschätzen, da sollten eigentlich nur noch gelegentliche Kontroll Termine notwendig sein.
Also mich würde da jetzt schon mal interessieren, was du unter "gelegentlich" verstehst. Ich mein, die Schroth-Therapeuten sind ja eigentlich dazu da, um nach einer Schroth-Reha den Patienten zu betreuen.
Mir wurde z.B. nach meiner zweiten Reha (Salzungen) gesagt, dass ich einmal die Woche zur KG gehen soll. Jetzt nach meiner insg. dritten Reha (Sobernheim) hieß es immer noch, jede zweite Woche einen Termin.

@lodriane: Wie oft gehst du dann zum Orthopäden, um ein Rezept zu bekommen? Wenn du WS1 bist, dann bekommst du doch eigentlich nur ein Rezept und musst dann gleich 12 Wochen Pause machen, oder?

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Beitrag von Klaus »

minimine hat geschrieben:Mir wurde z.B. nach meiner zweiten Reha (Salzungen) gesagt, dass ich einmal die Woche zur KG gehen soll. Jetzt nach meiner insg. dritten Reha (Sobernheim) hieß es immer noch, jede zweite Woche einen Termin.
Also ich hatte das "in regelmässigen Abständen" aus dem REHA Bericht so verstanden, dass ca. jedes 2. Quartal 6 Kontroll-Behandlungen ausreichen sollten.
Aber wenn "regelmässig" tatsächlich so eine von Dir genannte Frequenz bedeutet, nehme ich das mal gern als aktuelle Detail-INFO an.

Ich habe mich bislang daran orientiert, dass der Sinn einer REHA eigentlich der ist, dass die ambulanten Maßnahmen auf ein absolutes Miniminum beschränkt werden können. Also bezüglich Schroth KG.
Andere Maßnahmen, bei der Schroth nicht greift, stehen natürlich auf einem anderen Blatt.
Und so habe ich ja wegen meiner starken Myogelosen auch 1x in der Woche eine Spezialbehandlung, die bei entsprechender Interpretation im Zusammenhang mit meiner aktiven Muskelpflege (Fitness und Schroth) auch als Nach bzw. Zusatz-Behandlung nach einer REHA gesehen werden können. :)

Gruss
Klaus
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Beitrag von minimine »

Also ich hatte das "in regelmässigen Abständen" aus dem REHA Bericht so verstanden, dass ca. jedes 2. Quartal 6 Kontroll-Behandlungen ausreichen sollten.
Hallo Klaus,
na vielleicht war diese Info individuell für dich :D

Also das mit einmal wöchentlich hat die Gruppentherapeutin in Bad Salzungen allen in der Gruppe so geraten.
Den Rat alle zwei Wochen einen Termin wahrzunehmen, sagt mir die Stationsärztin in Sobernheim individuell bei der Abschlussuntersuchung.

Vielleicht kann man da keine allgemeingültige Info daraus ziehen, evtl. gibt es auch einen Unterschied zwischen Kyphose und Skoliose, Unterschiede beim Ausprägungsgrad, Alter etc.

Nur, alle halbe Jahre mal 6 Termine finde ich schon sehr wenig. Was machst du denn dann, wenn die Übungen bis dahin gar nicht mehr stimmen, da reichen ja dann keine 6 Termine aus, um das wieder richtigzustellen.

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Beitrag von lodriane »

minimine hat geschrieben:
@lodriane: Wie oft gehst du dann zum Orthopäden, um ein Rezept zu bekommen? Wenn du WS1 bist, dann bekommst du doch eigentlich nur ein Rezept und musst dann gleich 12 Wochen Pause machen, oder?
Ich gehe seitdem ich mein Korsett abgeschult habe 2 bis 3mal im Jahr zum Orthopäden...

Bin grad voll geknickt... Nen anderen Orthopäden is gut.. DIe nehmen doch alle keine neuen Patienten mehr auf...

Gruß
lodri
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