Beitrag zur Verordnung von KG im ZDF Mittagsmagazin

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,

zu den Richtgrössen bei Heilmitteln (früher Budget des Arztes) mal folgende Übersicht am Beispiel Nordrhein (ist in jedem Land von der Höhe etwas anders geregelt, für Bremen als Vergleich zwei Angaben eingefügt)

1 Zahl: Allgemeinversicherte
2.Zahl: Rentner


pro Quartal

Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte 6,10 € 15,79 €
--> Bremen 5,64 / 11,18
Chirurgie 10,03 € 14,28 €
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 6,56 € 2,68 €
Innere Medizin (H) 4,72 € 11,41 €
Innere Medizin (F) 2,16 € 3,38 €
Kinderheilkunde 20,67 € 28,97 €
Neurologie / Psychiatrie 12,67 € 26,01 €
Orthopädie 26,92 € 26,57 €
--> Bremen 24,48 / 32,79


Die Versorgung ist natürlich eine Mischkalkualation. Patienten, die keine Heilmittel brauchen, "finanzieren" die, die sie brauchen.

1 normale KG (auch nach Schroth) kostet in Nordrhein je nach Krankenkassenart ca.14


Dazu noch folgende Informationen

Für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen gelten im Heilmittelbereich die gleichen Kriterien wie bei der Richtgrößenprüfung der Arzneiverordnungen: Bei einer 15 prozentigen Überschreitung der Richtgröße wird der Arzt beraten.
Liegen die Verordnungsumsätze mehr als 25 Prozent über dem Richtgrößenvolumen droht ein Regress.
Die Vereinbarung von Praxisbesonderheiten stellt sicher, dass die Ärzte nicht mit ihrem Honorar für die Versorgung teurer Patienten haften müssen.


Als Praxisbesonderheit ist die Krankengymnastik und Lymphdrainage nach chirurgisch/orthopädischen Operationen vereinbart worden. Die Besonderheit wird anerkannt bei der Praxis, die die Operation durchgeführt hat.
Darüber hinaus kann jeder Arzt, der über ein Prüfverfahren in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten wird, weitere Praxisbesonderheiten darlegen. Dazu muss der Arzt, soweit objektivierbar, darlegen, dass er Patienten behandelt hat, deren Erkrankungen von der Typik der Vergleichsgruppe abweichen.


Es lässt sich sehr schnell erkennen, dass Hausärzte sehr wenig Möglichkeiten bezüglich Heilmittel haben!

Wenn ein Orthopäde die notwendigen Verordnungen insgesamt vor der Prüfstelle begründen kann und den Zeitaufwand dazu nicht scheut, ist die Verordnung gesichert.
Es ist zu unterscheiden zwischen Genehmigung im Fall der Verordnungen ausserhalb des Regelfalles (alle Ersatzkassen verzichten auf diese Genehmigung) und der Begründung auf dem jeweiligen Rezept.

Bezüglich chronisch Kranker muss ich noch recherchieren, ob hier die Begründung für ein Überschreiten der Richtgrösse einfacher ist.
Oder weiss das jemand?

Ausweg:
Ärztehopping

Gruss
Klaus
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Beitrag von rejoy »

scheint wohl doch schwieriger zu sein für mich an KG ran zu kommen. Also auf Ärztehopping habe ich nun wirklich absolut keine Lust.

Ach ja, es ist schon furchtbar wenn sich alles nur noch ums Geld dreht.

Ich fang schon an mir zu wünschen, dass das MRT eine Arthrose zeigt, dann wäre es einfacher als chronisch Krank zu gelten.

Ich denke es hängt alles vom MRT ab und ich kann mich auch erst dann dafür einsetzten Kg zu bekommen.
Ich habe aber von meiner neune Hausärztin nur gutes gehört, sie setzt sich anscheinend schon für das wohl der Patienten ein, deswegen habe ich die Hoffnung, dass sie sich dafür einsetzt, dass ich weiter KG bekomme. Ich denke das wird sich im Januar alles zeigen.

Also Ärztehopping wäre wirklich das letzte was ich tun würde.
llg rejoy
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo rejoy,

weil das sicherlich auch andere interessiert:

aus der Auftstellung über die Richtgrössen geht für einen Allgemeinarzt hervor:
ca. 6€ pro Patient pro Quartal

Eine KG kostet in BaWü ca. 14,40 €, eine Geräte gestützte KG ca. 25,30 €.

Wenn Du 2x in der Woche eine KG brauchst, kostet das im Quartal 24x 14,40 = 345,60 € für KG bzw. 607,20 € für Geräte gestützte KG.
Daraus folgt, dass rund 57 bzw. 100 Patienten eines Allgemeinarztes für Deine Behandlung "aufkommen müssen", d.h. diese Patienten dürfen sich keine Heilmittel verordnen lassen.

Das ist ein Umstand, wo man eigentlich nur mit viel Glück vorankommt. Auf Dauer würde ich aber auch nach anderen Orthopäden gucken. Die sind für Deine Probleme zuständig und haben deswegen auch sehr viel höhere Richtgrössen.

Man sollte sich bei der Reform der Heilmittelverordnung immer darüber bewusst sein, dass es hier oft Vorschriften sind, an die sich viele Leute im Gesundheitswesen halten. Das bedeutet aber auch, dass nicht geregelte Bereiche (keine Vorschriften) selbstverständlich entsprechend genutzt werden sollten. :)
Ist man dazu nicht bereit, nützt das Schimpfen darüber überhaupt nichts, Sorry.

Du solltest mal mit Googel Informationen zu chronisch Kranken suchen.
Es gibt einige KK's bzw. Kassenärztliche Vereinigungen, die bezüglich konkreter Information offener sind, als andere.
Du kannst auch @eva mal konkret ansprechen, sie ist Physiotherapeutin.

Du musst leider auch davon ausgehen, dass die Leistungen bezüglich KG immer weiter heruntergefahren werden. "Patienten-Phantasie" ist nach meiner Meinung unbedingt angebracht.

Gruss
Klaus
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Beitrag von rejoy »

da scheinen ja wirklich rosige Zeiten zu kommen.

Ja aber ich denke ich habe verstanden, warum ichs bei der Hausärztin auch wenig chancen habe.

Aber in Deutschland herscht doch freie Ärztewahl. Ich fühle mich wohl bei meinem orthopäden und glaube bei ihm in guten Händen zu sein und dann soll ich ihn wechseln nur weil ich von ihm keine Kg mehr bekomme, da wird doch meine Wahl beeinfluss und eingeschränkt. Wenn ich auf KG angewiesen bin, kann ich ja nur zu Ärzten gehen die mir das auch verschreiben können.

ja ich werde mich nochmal informieren wie das ist mit chronisch Kranken.
Ich denke bei mir hängt es jetzt größten Teils vom MRT-Befund ab.

Danke Klaus für die Antwort.

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Beitrag von Klaus »

rejoy hat geschrieben:Wenn ich auf KG angewiesen bin, kann ich ja nur zu Ärzten gehen die mir das auch verschreiben können.
Wenn Du Dich bei einem Orthopäden wohl fühlst, weil er die richtigen Diagnosen stellt, dann kannst Du doch bei einem anderen Orthopäden (10 € :) ) die nötigen Verordnungen oder Ergänzungen holen, weil er, aus welchen Gründen auch immer, den Richtgrössen-Regress nicht fürchten muss oder erst später :)
Da muss man nicht wechseln!

Immerhin empfehlen wir hier doch jedem, einen Spezialisten für die richtige Diagnose aufzusuchen und dann vor Ort einen Orthopäden zu suchen, der für die nötigen Schroth-Verordnungen sorgt.
Das ist doch im Grunde genommen bereits gezwungenermassen Ärztehopping!

Gruss
Klaus
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Beitrag von rejoy »

Ja das ist auch wieder war.

Gut meine jetziges Rezept geht noch bis in den Januar rein, genau genommen bis zum 11. wenn ich am 9. Januar das MRT habe und da ein entpsrechender Befund rauskommt(ich hoffe dass das MRT aussagekräftig ist)und am 17 Januar den Termin beim HA müsste das ja passen. Ich denke dass ich auch erst wenn das MRT gemacht ist wirklich etwas machen kann um KG zu bekommen. das hängt alles im Prinzip von diesen 2 Terminen ab.

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Beitrag von Eva »

Hallo Klaus,

Deine Richtgrößenzahlen für BaWü stimmen nicht so ganz

siehe hier: http://www.kvsb.de/html/aktuell/aktuell ... e_doku.htm

Gruß Evi

Schönen 2. Feiertag noch!
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo evi,

das hatte ich fast befürchtet, als ich die Richtgrössen für BaWü nicht gefunden hatte und trotzdem die KG Preise für BaWü mit den Richtgrössen aus Nordrhein "verrechnet" habe, weil ich lediglich klar machen wollte, wie das grob aussieht.

Die geposteten Zahlen der einzelnen Arzt-Fach-Gruppen beziehen sich aber auf das Beispiel Nordrhein 2005!

So sind also für BaWü in 2006 33 bzw. 58 Patienten eines Allgemeinarztes unter Verzicht auf Heilmittel erforderlich, um einen Patienten mit KG bzw. KG Geräte dauerhaft 2x in der Woche zu versorgen, ohne dass dem Arzt Regress droht.
Ich denke, dass ist eindrucksvoll genug!

Und wenn die Preise in 2006 für die Physiotherapie in BaWü steigen sollten, dann werden das wieder mehr Patienten.

Also, alle Preise und Zahlen ohne Gewähr! :)
Das sollte nur eine grobe Übersicht der Situation sein.


evi, wie sieht es denn mit chronisch Kranken aus?
Gelten bei denen die gleichen strengen Regeln bei den Richtgrössen?
Anders ausgedrückt, kann der Arzt da leichter begründen, warum er die Grössen überschreitet?
Ist das in der Praxis problemlos durchzuführen?

Gruss
Klaus
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Beitrag von Eva »

Hallo Klaus,

bei chronisch Kranken kann der Arzt durch seine Begründungen wie z. B. daß Pflegebedürftigkeit, Krankenhausaufenthalt etc. vermieden werden können, was ja die Krankenkassen erheblich mehr belasten würde. Auch die Begründung, daß der Patient/In arbeitsfähig bleiben kann bzw. wieder werden kann, sind gute Gründe eine länger andauernde Behandlung zu rechtfertigen. Wir haben schon des öfteren die Erfahrung gemacht, daß auch Ärzte gewillt sind, längere Therapien zu verordnen, aber eben Angst vor Regressen haben. Durch ein persönliches Gespräch konnten wir aber den Arzt überzeugen, daß wir durch eine gute Dokumentation der Behandlungserfolge ihn auch unterstützen können, sollten Nachfragen bzgl. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung auf ihn zukommen. Wenn dadurch glaubhaft gemacht werden kann, daß sich die Lebensqualität und Aktivitäten des tägl. Lebens aufrecht erhalten werden konnten, bzw. auch verbessert wurden, ist das eine gute Rechtfertigung des Arztes doch wirtschaftlich verordnet zu haben. Deshalb ist eine gute Zusammenarbeit Arzt/Therapeut unumgänglich! Ich weiß, daß es nicht überall so klappt, wie es zum Wohle des Patienten zu wünschen wäre, leider.

Gruß Evi
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rejoy
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Beitrag von rejoy »

Hi Eva

was würdest du mir konktret in meiner Situaiton raten? Was soll ich tun? wie komm ich an meine KG ran, oder soll ich mich damit vertraut machen, das selber zahlen zu müssen(was ich abgesehen davon gar nicht kann). Was würdest du an meiner stelle tun?(ausgehend von dem wissenw as du breits üer mich hast).
Würde es mir was bringen als chronsich krank zu gelten?
rejoy
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Beitrag von Eva »

Hallo rejoy,
habe Dir eine PN geschickt!

Gruß Evi
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