Die Verordnungen für KG
- Klaus
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Na ja, von Dir kann man nicht erwarten, das Du die Heilmittelverordnung kennst.
Wenn allerdings derselbe Therapeut weiterbehandelt, dann muss er das prüfen, ansonsten bekommt er bei der Abrechnung dieser Verordnung kein Geld.
Ist es ein anderer Therapeut, kann der die Vorgeschichte nicht kennen.
Es sei denn, er fragt Dich gezielt. Solltest Du die Unwahrheit sagen, so bist Du möglicherweise in der Haftung.
Ansonsten bekommt der verordnende Arzt Ärger.
Gruss
Klaus
Wenn allerdings derselbe Therapeut weiterbehandelt, dann muss er das prüfen, ansonsten bekommt er bei der Abrechnung dieser Verordnung kein Geld.
Ist es ein anderer Therapeut, kann der die Vorgeschichte nicht kennen.
Es sei denn, er fragt Dich gezielt. Solltest Du die Unwahrheit sagen, so bist Du möglicherweise in der Haftung.
Ansonsten bekommt der verordnende Arzt Ärger.
Gruss
Klaus
loup hat geschrieben:Ich habe aber vor zwei Wochen so ein Rezept bekommen, ist das dann ungültig?
In welchem Bundesland wohnst Du? Solltest Du in Hessen wohnen, hat Dein Therapeut die Prüfpflicht. Wohnst Du in einem anderen Bundesland, so gehört dies, lt. Rahmenvertrag, nicht zu den Angaben auf der Verordnung, die Dein Therapeut prüfen muß.
Gruß Evi
- Klaus
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Aber zumindest der Arzt bekommt für dieses 4. Rezept später Ärger und das kann sich sehr negativ auf seine Verordnungspraxis auswirken!eva hat geschrieben:Wohnst Du in einem anderen Bundesland, so gehört dies, lt. Rahmenvertrag, nicht zu den Angaben auf der Verordnung, die Dein Therapeut prüfen muß.
Gruss
Klaus
