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GdB von ??% bei Scheuermann und Skoliose?

Verfasst: Di, 22.03.2005 - 12:00
von Sven7
Hallo,

kann mir bitte jemand bei einer Abschätzung helfen, wie hoch der Grad einer (noch zu beantragenden) Schwerbehinderung sein kann in folgendem Fall:

Ausgeprägter Morbus Scheuermann und Skoliose?

Ich habe absolut keine Ahnung!

Bin für jeden Hinweis dankbar! Danke.

Sven

Verfasst: Di, 22.03.2005 - 18:46
von seemannskiste
hallo sven,

hier die tabelle, aber im groben kann man sagen geizen die wo´s nur geht !

Wirbelsäulenschäden

Der GdB/MdE-Grad bei angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden (einschl. Bandscheibenschäden, Scheuermann-Krankheit, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und sog. Postdiskotomiesyndrom) ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung, der Wirbelsäulenverformung und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.

Der Begriff Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen. Sogenannte Wirbelsäulensyndrome (wie Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalsyndrom, Ischialgie, sowie andere Nerven- und Muskelreizerscheinungen) können bei Instabilität und bei Einengungen des Spinalkanals oder der Zwischenwirbellöcher auftreten.

Für die Bewertung von chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige anamnestische Daten und klinische Untersuchungsbefunde über einen ausreichend langen Zeitraum von besonderer Bedeutung. Im beschwerdefreien Intervall können die objektiven Untersuchungsbefunde nur gering ausgeprägt sein.

Wirbelsäulenschäden

ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität

0

mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)

10

mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome)
20

mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)
30

mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten
30 - 40

mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb])
50 - 70

bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit
80 - 100

Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallserscheinungen - oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose - sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B. Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen (siehe Nummer 18 Absatz 8) können auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallserscheinungen (z.B. Postdiskotomiesyndrom) GdB/MdE-Werte über 30 in Betracht kommen.

Verfasst: Mi, 23.03.2005 - 18:49
von Tomma
Zu dem Thema wurde schon einiges geschrieben: [suche]Behindertenausweis[/suche].
Vielleicht hilft dir das weiter.

Du bekommst beim Versorgungsamt, die bearbeiten die Anträge, und eigentlich auf jedem Amt (hier in Hamburg sogar beim Pförtner des Ortsamtes ;D ) folgende Broschüren:

Behinderung und Ausweis: Anträge, Verfahren beim Versorgungsamt, Merkmale für Nachteilsausgleiche, GdB-Tabelle

Leistungen und sonstige Hilfen (Nachteilsausgleiche): Steuerermäßigungen, Versicherungsermäßigungen, Gebührenermäßigungen, Reiseverkehr

Schwerbehindertengesetz: Schwerbehindertengesetz, Verordnungen