Kyphose 61° - Reha abgelehnt.. :-(
Kyphose 61° - Reha abgelehnt.. :-(
Hallo,
bei mir wurde von Hoffmann eine Kyphose von 61° diagnostiziert. Er hat mir daraufhin dringend zu einer Reha in Bad Salzungen geraten und diese auch gleich beantragt.
So, heute kam dann nach ca. 7 -8 Wochen ein Brief der Deutschen Rentenversicherung.
Nach deren Meinung habe ich Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule, für die eine "Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung" ausreichend ist.
Und jetzt??? Weiß jemand, wie erfolgversprechend ein Widerspruch ist?
Gruß.. Ute
bei mir wurde von Hoffmann eine Kyphose von 61° diagnostiziert. Er hat mir daraufhin dringend zu einer Reha in Bad Salzungen geraten und diese auch gleich beantragt.
So, heute kam dann nach ca. 7 -8 Wochen ein Brief der Deutschen Rentenversicherung.
Nach deren Meinung habe ich Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule, für die eine "Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung" ausreichend ist.
Und jetzt??? Weiß jemand, wie erfolgversprechend ein Widerspruch ist?
Gruß.. Ute
- minimine
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- Diagnose: Skoliose
- Therapie: 3x Reha (2005, 2007, 2009),
Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
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Hallo Ute,
hast du die ambulanten Maßnahmen schon ausgeschöpft, d.h. hattest du bereits ambulant KG nach Schroth?
Meist wird eine Reha immer erst genehmigt, wenn alle ambulanten Maßnahmen genutzt wurden.
Wenn ja, dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Wenn nein, dann kannst du dir erstmal KG verschreiben lassen und dann kannst du es in einigen Wochen oder Monaten nochmal versuchen.
LG
Minimine
hast du die ambulanten Maßnahmen schon ausgeschöpft, d.h. hattest du bereits ambulant KG nach Schroth?
Meist wird eine Reha immer erst genehmigt, wenn alle ambulanten Maßnahmen genutzt wurden.
Wenn ja, dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Wenn nein, dann kannst du dir erstmal KG verschreiben lassen und dann kannst du es in einigen Wochen oder Monaten nochmal versuchen.
LG
Minimine
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Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
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- Klaus
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- Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
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Unter der Voraussetzung, dass bereits genügend normale KG Behandlungen gemacht wurden, die natürlich erfolglos sind, ist ein Widerspruch sehr oft erfolgreich.zandalee hat geschrieben:Weiß jemand, wie erfolgversprechend ein Widerspruch ist?
Es ist auch Taktik, erst mal abzulehnen, weil viele sich damit abfinden.
Leider oder auch gottseidank für diejenigen, die wissen wie es dann erfolgreich weiter geht.
Gruss
Klaus
Hallo Ute,
ich habe ja auch eine Kyphose mit 63 ° und bei mir ist der Antrag gleich durch gegangen, allerdings mache ich auch schon lange rum und habe schon viel KG und MT usw. gemacht. Mit Schroth jetzt die ersten Erfolge.
Habe nach meinem ersten Besuch bei Dr. Hoffmann die ersten Kg nach Schroth wahr genommen und erst beim 2. Besuch den Antrag in Angriff genommen.
Hattest du schon KG nach Schroth ?
Grüßle
benipat
ich habe ja auch eine Kyphose mit 63 ° und bei mir ist der Antrag gleich durch gegangen, allerdings mache ich auch schon lange rum und habe schon viel KG und MT usw. gemacht. Mit Schroth jetzt die ersten Erfolge.
Habe nach meinem ersten Besuch bei Dr. Hoffmann die ersten Kg nach Schroth wahr genommen und erst beim 2. Besuch den Antrag in Angriff genommen.
Hattest du schon KG nach Schroth ?
Grüßle
benipat
Toll, nachdem ich vor ca.4 Wochen endlich einen Termin beim Gutachter hatte (ich habe Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt), kam vor ein paar Tagen ein Brief, dass über den Widerspruch voraussichtlich im Dezember entschieden wird. Toll!
Zumindest meinte der Gutachter aber, dass die Begründung der Rentenversicherung für die Ablehnung auf jeden Fall nicht zutreffen würde. Die haben geschrieben, das was ich habe wären Verschleißerscheinungen. Scherzkekse..
Laut Arbeitsamt erkennt die Rentenversicherung anscheinend aber an, dass sie für mich zuständig sind, wenn sie die Reha genehmigen und müssten mir dann vermutlich eine reha-bedingte Umschulung bezahlen.
Wenn sie nicht zuständig sind, muss sich das Arbeitsamt darum kümmern. Die haben mich eh auch schon zu ihrem Gutachter geschickt...
Zumindest meinte der Gutachter aber, dass die Begründung der Rentenversicherung für die Ablehnung auf jeden Fall nicht zutreffen würde. Die haben geschrieben, das was ich habe wären Verschleißerscheinungen. Scherzkekse..
Laut Arbeitsamt erkennt die Rentenversicherung anscheinend aber an, dass sie für mich zuständig sind, wenn sie die Reha genehmigen und müssten mir dann vermutlich eine reha-bedingte Umschulung bezahlen.
Wenn sie nicht zuständig sind, muss sich das Arbeitsamt darum kümmern. Die haben mich eh auch schon zu ihrem Gutachter geschickt...