shulk hat geschrieben:Vielleicht einfach mal die Frage in die Runde geworfen, was allgemein unter einer "Lumbalstütze" verstanden wird.
Eigentlich steht nach Deinen Angaben auf der Verordnung:
1 hochgezogee Lumbalstütze nach Maß
Dg.: Bandscheibenschaden
1. das Problem ist ja, wie hochgezogen das
bei Dir sein muss, denn eine
Lumbalstütze bezieht sich grundsätzlich nur auf die
LWS.
2. diese Maßnahme muss gegenüber der Krankenkasse begründet werden und ein Bandscheibenschaden ist eine häufige Situation im LWS Bereich.
Insofern geht es hier in der Verordnung
formal eigentlich um den stützenden/abstützenden Effekt der LWS
bei einem "normalen" bandscheibengeschädigten Rücken. Das machen die Stützen/Bandagen (mit Zusätzen wie z. Bsp. "fest") mehr oder weniger stark, incl. entsprechender Werbeaussagen.
Es ist also ein reiner Versuch, ob das
bei Dir mit Deiner Fehlhaltung ausreichend wirkt. Eine Fehlhaltung ist die Haltung, aus der man mit eigener Kraft herauskommen kann. Dieser erforderliche Kraftbedarf kann natürlich sehr unterschiedlich sein und eine solche Stütze/Bandage einfach überfordern, insbesondere dann, wenn Du beim Tragen
keine oder nur ganz wenig eigene Kraft aufbringst. Das kann schnell passieren, wenn man sich nur auf diese Stütze verlässt. Ganz abgesehen davon, dass der Fehlhaltungs-Bereich dabei auch vollständig erfasst werden muss. (LWS, BWS)
Eine korrigierende Orthese würde Dich immer aufrecht halten, aber das macht temporär nur Sinn, wenn eine optimale aktive Muskelpflege erreicht werden kann, die mittelfristig die korrigierte Fehlhaltung wirklich stabilisiert. Also komplette Abschulung nach einer Zeit X. Die Begründung für so eine Orthese ist aus Kostengründen möglicherweise nicht einfach.
Gruß
Klaus