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Infos zu weiteren WS-Deformitäten, die mit Skoliose zusammen oder alleine auftreten
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Illerhexle
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Beitrag von Illerhexle »

Nur die erste, umfangreiche Beratung kostet 50€.
Das gilt vor allem bei Erstdiagnosen. Ich habe vor dem ersten Termin gesagt, dass meine Tochter über die Skoliose bestens aufgeklärt ist und sie nur deshalb kommt, da Dr. Hoffmann sie beim Skoliosetag getroffen hat und sie gebeten hat, in seine Praxis zu kommen. So musste er keine umfassenden Gespräche mit uns führen und die 50€ wurden nicht fällig.

Die Argumentation für die 50€ ist die: Die Kasse zahlt nur ein normales Beratungsgespräch ab, bei einem ausführlichen Gespräch deckt dieser Betrag nicht die Kosten. Aus diesem Grund ist das erste, sehr ausführliche Gespräch zuzahlungspflichtig.
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Nur die erste, umfangreiche Beratung kostet 50€.
Das ist doch vollkommen ok!

Bei Skoliose/Kyphose ist nun mal der Aufwand höher, auch im privaten Umfeld, wo man schon mal Prioritäten setzt und in bestimmte spezifische Dinge investiert.

Freut mich übrigens, das die meisten erkannt haben, dass es sich nicht lohnt, auf bestimmte Posts zu antworten. :D

Gruss
Klaus
Maestro
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Beitrag von Maestro »

Dann sollen ABER arme Leute die einen Einkommensnachweis mit bringen dafon befreiht werden unter gewissen Einkommen.
Alles andere ist unsozial gegenüber nicht Vermögenden die teilweise auch mit 50 Euro die Woche für Lebensmittel auskommen müssen.
Weiterhin sollte einem frei gestellt sein ob man sich nicht mit 5 Minuten begnügt als Mensch 2 Klasse Kostenfrei die auch ausreichend sind.
Man muß das ganze mal Rechtlich prüfen da Ärtze ja bekanntlich auch einen Eid geschworen haben der jeden einschließt !!
Schon Arm das man die Realität Ökonomischer Natur von Millionen Leuten ignoriert anscheinend und irgendwo in Eden auf Erden lebt anscheinend.
Zuletzt geändert von Maestro am Do, 28.02.2008 - 17:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Illerhexle
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Beitrag von Illerhexle »

Ärzte sind auch nur Menschen. Ich kann mir vorstellen, wenn man mit dem Arzt vernünftig spricht und seine finanzielle Situation erklärt, wird es eine Lösung geben.
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Thomas
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Diagnose: Kyphose anfangs 59 Grad, inzwischen nur noch 49 Grad, Neuroforamen-Stenose (Einengung der Nervenwurzeln) in der HWS.
Therapie: Rahmouni-Korsett seit Februar 2006, zeitweise mit Halsteil, Schroth-Reha Juni / Juli 2010
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Beitrag von Thomas »

Barbara56 hat geschrieben:Wieso die Röntgenbilder 8 Euro gekostet haben, ist mir schleierhaft.
Dr. Hoffmann hat ja auch auf digitales Röntgen umgestellt. Beim normalen analogen Röntgen entstand ja das Röntgenbild, das Du später für Herrn Rahmouni ausgehändigt bekamst, praktisch als 'normales' Abfallprodukt des Röntgenvorgangs. Beim digitalen Röntgen entsteht als Ergebnis des Röntgens - wie es der Name schon sagt - nur ein elektronisches Bild in Form einer Datei. Wenn Du diese Datei nun noch auf Folie ausgedruckt haben willst, so stellt das keine Kassenleistung mehr dar und wird Dir daher privat mit 8 € berechnet.

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob man nicht auf Rahmouni einwirken könnte, dass er gar kein ausgedruckte Folie mehr benötigt, sondern gleich mit dem digitalen Bild arbeitet, da er gegenwärtig ja eh die Folie wieder abfotographiert und das Ergebnis dann auf dem Computer speichert. Und die Datenübertragung zw. Dr. Hoffmann und Rahmouni könnte ja via email erfolgen (wenn das datenschutzrechtlich erlaubt ist, was ich allerdings nicht weiss). Dann könnte man sich die 8 € sparen.

Wenn Du das Röntgenbild übrigens in digitaler Form mitnehmen willst, ist das auch möglich. Die Mitarbeiterinnen von Dr. Hoffmann brennen es Dir dann auf CD, zusammen mit einem speziellen Betrachtungsprogramm. Du kannst das Bild dann zu Hause in einer sehr guten Auflösung selbst verwenden und bei Bedarf weiterverarbeiten. Allerdingst musst Du dann dafür nochmal 5 € (wenn ich mich recht erinnere) berappen.

Gruß Thomas
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Die folgenden Posts über die 50€ bei Dr. Hoffmann wurden abgetrennt.

viewtopic.php?t=10342

Gruss
Klaus
Reniesa
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Beitrag von Reniesa »

Leider müssen wir seit diesem Jahr die Gesprächsgebühr privat abrechnen. Das bedeutet Sie würden eine Rechnung über 50 € bekommen. Leider können wir keine llängeren Gespräche mehr über die Krankenkasse laufen lassen.
Ich hoffe er berechnet sich die Ä1 dann nicht zusätzlich ab ;)

Für die Ärztliche Beratung gibt es eine Abrechnungsposition, die als alleinige Leistung abrechenbar ist.

Einem sozial schwach gestelltem Menschen wird dies natürlich "weh" tun, und unter Umständen kann er dies nicht warhnehmen, da ihm das nötige Kleingeld fehlt.

Traurig......

Mal angenommen das Gespräch dauert tatsächlich eine Stunde, das wäre ein utopischer Stundenlohn.


Aber fein :top: , das so etwas noch empfohlen wird.
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benipat
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Beitrag von benipat »

Ich war ja am Montag auch bei Dr. Hoffmann und das mit den 50 € lese ich hier zum ersten Mal. Mir wurde da nichts gesagt, ich bekomme jedoch eine Rechnung über 98 € weil von meinem Sohn eine Vermessung gemacht wurde und die wohl auch nicht über Kasse abgerechnet werden kann. Wenn ich für die Beratung noch etwas zahlen müsste, hätte man mir das doch sicher gesagt, oder ?

Grüßle

benipat
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo benipat,

Du meinst mit 98€ sicherlich die optische 3 D Aufnahme als reine private Leistung.
Und da wird man sicherlich auch von einer Mischkalkulation sprechen, die Dr. Hoffmann vornehmen muss, damit er über die Runden kommt.
Wenn ich für die Beratung noch etwas zahlen müsste, hätte man mir das doch sicher gesagt, oder ?
Wenn eine zusätzliche private Leistung abgerechnet werden soll, muss das vorher gesagt werden.

Gruss
Klaus
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Barbara56
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Beitrag von Barbara56 »

Hallo zusammen,

ich war am 22.02. bei Dr. HOFFMANN und wurde vorher per Mail über den privaten Anteil von € 50, informiert. Heute ist die Rechnung gekommen.

Bezeichnung der Leistung: Sachkosten - Gesprächspauschale - steuerfrei.........also auch ohne MwSt.
LG
Barbarella


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Reniesa
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Beitrag von Reniesa »

steuerfrei.........also auch ohne MwSt.
Ärzte zahlen generell keine Umsatzsteuer.

Weiter unterliegen diese Leistungen nicht der Mehrwertsteuer.
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Barbara56
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Beitrag von Barbara56 »

Dann kann ich diese Rechnung also auch gar nicht von der Steuer absetzen?!
LG
Barbarella


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Skoli48

Du kannst die Rechnung immer absetzen

Beitrag von Skoli48 »

:) Du kannst jede Artztrechnung von der Steuer absetzen - egal was 'draufsteht. Wichtig ist nur, dass Du sie nicht von der KK oder einer Zusatzversicherung erstattet bekommen hast. :eek: Wenn auf der Rechnung was falsches 'draufsteht, ist das also nicht Dein Problem! :)
Skoli48
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