M. Scheuermann - Antrag PKV

Infos zu weiteren WS-Deformitäten, die mit Skoliose zusammen oder alleine auftreten
Antworten
Maja80
Newbie
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: Mi, 15.08.2007 - 13:59

M. Scheuermann - Antrag PKV

Beitrag von Maja80 »

Hallo!
Bin neu hier, und hoffe, dass ich ins richtige Forum poste!

Ich habe einen Antrag auf eine Private Krankenversicherung gestellt (50% Beihilfe). (Bin bald 27 Jahre jung)

Im Antrag habe ich angegeben:

Morbus Scheuermann
Kyphosewinkel 42Grad.

Dieser Befund ist vom Frühjahr 1996. Danach war ich nicht wieder in Behandlung. Da die Versicherung nur die letzten 10 Jahre beim Arzt einsehen darf, können sie also keine Aussagen daher erhalten.

Nun habe ich ein Schreiben bekommen, in dem sie eine Prognose des Arztes verlangen (welche dieser aufgrund der langen Zeit die dazwischen liegt nicht ohne weitere Untersuchungen machen kann)

Daraufhin habe ich wieder mit der PKV telefoniert und ihnen dieses auch mitgeteilt. In diesem Gespräch meinte der Herr von der Versicherung, dass 42 Grad ja schon eine massive Verkrümmung wäre, so 10-12 Grad wären nicht so schlimm.

Nun meine Fragen:

1.)
Ich habe in dem ersten Schreiben Morbus Scheuermann, Kyphosewinkel 42 Grad angegeben. In einem Auszug aus meiner Krankenakte steht:
Leichter Morbus Scheuermann, Rundrücken 42 Grad nach Cobb. Gibt es einen Unterschied zwischen diesen beiden Aussagen?

2.)
Ist nicht ein Winkel von 30-35 Grad normal? 10 Grad wären doch ein Flachrücken, oder?

3.)
Hat einer von euch Erfahrung, mit welchem Risikozuschlag ich rechnen könnte?

Vielen Dank im Vorraus
Maja
off78
Newbie
Newbie
Beiträge: 22
Registriert: Di, 28.03.2006 - 15:54
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Kontaktdaten:

Re: M. Scheuermann - Antrag PKV

Beitrag von off78 »

Hallo Maja!

Wenn Du beihilfeberechtigt bist gehe ich davon aus, dass Du die Beamtenlaufbahn eingeschlagen hast. Da Du Dir jetzt eine private KV suchst dürfte das noch nicht lange her sein. Sollte es weniger als sechs Monate her sein, dass Dein Dienstverhältnis begründet wurde, dann solltest Du im Netz mal nach dem Stichwort "Dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger" suchen". Das ist das beste was Dir passieren kann.

Andernfalls solltest Du dem Sachbearbeiter klar machen, dass eine BWS-Krümmung von 10 - 12° nicht gerade gesund ist, sondern jede normale Wirbelsäule eine Kyphose hat, die sich mit zunehmendem Lebensalter vergrößert. Die genauen Zahlen habe ich nicht im Kopf, aber wenn ich mich recht erinnere lag der Winkel bei einem Alter von 27 Jahren nicht unter 30°. Damit wärst Du mit 42° nach dem Maßstab des Sachbearbeites noch im grünen Bereich.

Viele Grüße
Maja80
Newbie
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: Mi, 15.08.2007 - 13:59

Beitrag von Maja80 »

Hallo off78!

Vielen Dank für deinen Tipp!

Stimmt, ich bin verbeamtet, aber erstmal nur auf Widerruf für die nächsten 2 Jahre. Somit gilt für mich die 30% Grenze leider noch nicht.

Das Problem ist ja, dass die Ergebnisse schon 11 Jahre alt sind, damals war ich 15. Deshalb kann mein Arzt je keine Prognose stellen, ohne weitere Untersuchung.

Gruß
Maja
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15237
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Beitrag von Klaus »

off78 hat geschrieben:Die genauen Zahlen habe ich nicht im Kopf, aber wenn ich mich recht erinnere lag der Winkel bei einem Alter von 27 Jahren nicht unter 30°.
Liegt bei unter 30 Grad, siehe Tabelle. Aber man kann das ja ein bischen positiver darstellen.

Die Sachbearbeiter haben genauso wie die meisten Orthopäden keine Ahnung und verwechseln Kyphose mit Skoliose.

Gruss
Klaus
Dateianhänge
Alter-Normal-Kyphosewinkel.jpg
Alter-Normal-Kyphosewinkel.jpg (29.44 KiB) 6457 mal betrachtet
off78
Newbie
Newbie
Beiträge: 22
Registriert: Di, 28.03.2006 - 15:54
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Kontaktdaten:

Beitrag von off78 »

Das, liebe Maja, klingt ein wenig nach Lehramts-Referendariat...

Wenn ich mir die Grafik von Klaus anschaue (warum steht da eigentlich "males"?) liegt der Normalwert bei nur wenig unter 30°. Richtig ist sicherlich, dass ein elf Jahre alter Wert kaum Aussagekraft haben dürfte. Ohne weitere Untersuchung kann kein Arzt eine ordentliche Prognose stellen, die meisten können das ja nicht einmal nach einer Untersuchung.

Wie ich die Sache sehe wird es schwer ohne Untersuchung den Sachbearbeiter zum schweigen zu bringen. Du könntest höchstens versuchen ihn davon zu überzeugen, dass Du die letzten elf Jahre keine Beschwerden hattest und eine Verschlechterung daher auszuschließen ist. Die Leute haben keine wirkliche Ausbildung, villeicht klappt es ja. Wenn nicht wird Dir kaum was anderes übrig bleiben, als Dich untersuchen zu lassen, entweder bei einem der keine Ahnung hat in der Hoffnung, er orientiert sich an dem alten Befund, oder Du nutzt die Gelegenheit, Dich von jemandem untersuchen zu lassen, der Ahnung hat. Aus welcher Gegend kommst Du denn? Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass meine Kyphose erst mit 25 Jahren angefangen hat, mir Ärger zu machen, dafür aber ordentlich. Sollte man insgesamt nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Um Deine Fragen mal zu beantworten:

1) Die beiden Aussagen sind meines Erachtens identisch. Der Winkel bezieht sich auf die Kyphose, also den Rundrücken. Den gibt es entweder mit oder auch ohne Scheuermann, welcher nicht in Graden gemessen wird.

3) Da ist es schwer allgemeine Aussagen zu treffen, das hängt zu sehr vom Sachbearbeiter und den internen Richtlinien des einzelnen Versicherungsunternehmens ab. Was die betrifft lassen die sich grundsätzlich nicht in die Karten schauen.

Als Alternative würde sich eventuell noch eine freiwillige Versicherung in der GKV anbieten, falls der Zuschlag zu hoch oder der Aufwand zu groß sein sollte. Im Anschluss an Deine Ausbildung könntest Du dann ja über das Programm unproblematisch in die PKV wechseln. Aber dafür solltest Du Dich an den Versicherungsvertreter Deines Vertrauens wenden.

Viele Grüße
off78
Maja80
Newbie
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: Mi, 15.08.2007 - 13:59

Beitrag von Maja80 »

Hallo off78!

Richtig geraten, ich beginne übernächste Woche an einer Grundschule. Ich komme aus dem hohen Norden, wohne an der dänischen Grenze.

Die wichtigst Frage hast du mir schon beantwortet, ich hatte schon befürchtet, dass ich mit der Aussage "Kyphosewinkel 42 Grad" es falsch beschrieben hatte.

Ich denke ja auch, dass sie eine weitere Untersuchung fordern, weil ich aber noch nicht weiß, ob ich diese selber Zahlen muss versuche ich es erstmal mit den alten Angaben. So ein Gutachten ist sicherlich nicht ganz billig. Und wenn eine weitere Untersuchung notwendig ist, dann wohl bei meinem Orthopäden. Habe hier schon gelesen, dass es da auch Unterschiede gibt, aber es muss dann auch schnell gehen. Und so schlecht scheint der nicht zu sein.

Es ist auch nicht mein Sachbearbeiter der da Probleme macht, sondern die Stelle, die die Anträge Überprüfen. Es war auch nur eine telefonische Auskunft, als er das mit den 10 Grad sagte. Ich hoffe er schlägt es noch mal nach und bemerkt seine Verwechslung.

Eine gesetzliche KV scheint trotzdem teurer zu werden, weil ich da keinen Zuschuss vom Arbeitgeber bekomme. Die Aussicht, dass ich dann bei einer lebenslänglichen Verbeamtung höchstens 30% Zuschlag zahle ist natürlich sehr gut.

Vielen Dank an Klaus für die Grafik!

Gruß
Maja
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15237
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Beitrag von Klaus »

Maja80 hat geschrieben:In diesem Gespräch meinte der Herr von der Versicherung, dass 42 Grad ja schon eine massive Verkrümmung wäre, so 10-12 Grad wären nicht so schlimm.
Du kannst natürlich genau mit diesen Zahlen operieren, denn das ist ja die Abweichung von der normalen Kyphose in diesem Bereich. :D

Gruss
Klaus
Antworten