"Verfallsdatum" von Rehaanträgen
Verfasst: Di, 25.09.2007 - 20:51
Hallo
Ich habe eine Wichtige Information für Skoliosekranke, die einen Antrag auf die Kur gestellt haben und noch keine oder sogar Erfahrung haben!
Kurze Vorgeschichte! Ich habe meinen Antrag anfang des Jahres 07 gestellt und es hat auch alles soweit geklappt, vom Arzt, Krankenkasse und Rentenversichung. Ich habe meine Kur genehmigung von der RV bekommen und auch von der Kur einen Termin für Ende November 07.
DANN!! Habe ich ein Schreiben der RV bekommen, dass mein Kurantrag für Ungültig und Gegenstandslos erklärt wurde. WARUM??? Ich musste innerhalb von 2 Monaten die Kur antretten, da ich das nicht nicht beachtet hatte und der RV das nicht mitgeteilt habe, wurde meine Kur storniert!!
ALSO UNBEDINGT AUF DAS VERFALLEN DES TERMINS ACHTEN! SONST KÖNNT IHR DEN ANTRAG NEU SCHREIBEN!
LG
Eileen
Ich habe eine Wichtige Information für Skoliosekranke, die einen Antrag auf die Kur gestellt haben und noch keine oder sogar Erfahrung haben!
Kurze Vorgeschichte! Ich habe meinen Antrag anfang des Jahres 07 gestellt und es hat auch alles soweit geklappt, vom Arzt, Krankenkasse und Rentenversichung. Ich habe meine Kur genehmigung von der RV bekommen und auch von der Kur einen Termin für Ende November 07.
DANN!! Habe ich ein Schreiben der RV bekommen, dass mein Kurantrag für Ungültig und Gegenstandslos erklärt wurde. WARUM??? Ich musste innerhalb von 2 Monaten die Kur antretten, da ich das nicht nicht beachtet hatte und der RV das nicht mitgeteilt habe, wurde meine Kur storniert!!
ALSO UNBEDINGT AUF DAS VERFALLEN DES TERMINS ACHTEN! SONST KÖNNT IHR DEN ANTRAG NEU SCHREIBEN!
LG
Eileen