Rechtliche Tücken KFZ-Benutzung

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Silas
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Rechtliche Tücken KFZ-Benutzung

Beitrag von Silas »

Hallo,

nachdem ich mich in letzter Zeit mit dem Thema etwas eingehender auseinander gesetzt habe und Anwälte für Verkehrsrecht, Polizei und die Beratungsstellen der Staatsanwaltschaft zu Tode genervt habe, möchte ich meine leider voll frustigen Erkenntnisse mit Euch teilen:

1. KFZ und Versteifung durch Implantat oder Korsett:

Dies spielt eigentlich nur dann eine Rolle, wenn wir entweder so bescheuert Auto fahren, dass wir z. B. einem anderen voll die Vorfahrt nehmen und die Polizei das mitkriegt oder aber wir in einen Unfall verwickelt sind, wobei es vollkommen unerheblich ist, wer Verursacher ist.

Wir sollten sehr darum bemüht sein, wenn wir keine vorgeschriebene Kopfwendung oder keinen Schulterblick ausführen können (Blick in Spiegel zählt wegen des sog. toten Winkels nicht), dies niemals zu erwähnen und auch niemanden merken zu lassen, dass irgend etwas an unserer WS nicht so toll beweglich ist.

Keiner ist dazu verpflichtet sich selbst anzuklagen oder Unfallgegner bzw. Polizei auf "dumme" Gedanken zu bringen. Sobald nämlich unser möglicherweise eingeschränktes Übersichts- und Bewegungsvermögen offenbar wird, können wir unschuldig zu Schuldigen gemacht werden, weil z. B. der Unfall hätte vermieden werden können wenn wir rechtzeitig alles überblickt hätten oder sonstige irgendwie zusammenkonstruierten Hypothesen...
Fakt ist, dass uns im schlimmsten Fall ein Führerscheinentzug drohen kann, da solche Fälle juristisch nicht einheitlich geregelt sind und damit einiger Willkür Tür und Tor öffnen. In jedem Fall kann es zur teuren und nervenden Bürokratieschlacht führen und zuletzt sind wir dann doch dem guten Willen des Gutachters, Staatsanwalts und Richters ausgesetzt.

Deshalb gilt: schlafende Hunde nicht wecken, selbst wenn ihr Schmerzen habt, keine Panikattacke in Sachen WS veranstalten, ihr könnt nachdem alles in Ruhe geklärt ist immer noch zu Arzt gehen und die Folgen dem Unfallgegner anlasten.


2. KFZ und Opiate:

Dabei ist es egal, ob man einen lediglich verschreibungspflichtigen Wirkstoff wie Tramadol einnimmt oder ob es sich um einen unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Wirkstoff wie Oxycodon handelt.
(ich bin übrigens der Meinung, dass man mit Oxygesic besser Auto fahren kann als mit Tramal)

Leider ist auch das Fahren unter dem Einfluss dieser Medikamente ein Thema, dass der Willkür Tür und Tor öffnet!

Gerade an Wochenenden oder Festen werden Routineüberprüfungen auf Drogenkonsum durchgeführt, wobei man die Urinprobe ablehnen kann, dann aber zur Blutprobe muss. Dem Test ist es egal, ob man sich mit illegalen Drogen zugedröhnt hat oder Medikamente aus der entsprechenden Wirkstoffgruppe genommen hat.

Bei Tramal steht z. B. in der Packungsbeilage sinngemäß dass man kein Auto fahren soll, wenn man sich im Reaktionsvermögen beeinträchtigt fühlt. Sollte man auf einen Polizisten treffen (wie ich in meiner Unterredung), der das mal irgendwann einmal genommen hat und den es fast von den Socken gehauen hat, wird man ziemliche Schwierigkeiten haben, dem klarzumachen, dass man sich mit 500 mg noch super Fahrtüchtig fühlt, auch wenn es laut der Packungsbeilage so zu interpretieren wäre.

Bei Oxygesic steht z. B. sinngemäß im Beipackzettel, dass ein grundsätzliches Fahrverbot bei langfristiger Einnahme nicht erforderlich ist, aber darüber vom Arzt entschieden werden sollte... ich fühle mich mit Oxygesic tadellos fahrtüchtig, was ich bei 500 mg Tramal nicht mehr wäre...

Ich habe diese beiden Wirkstoffe jetzt exemplarisch gewählt, da es sich um die unterste und oberste Stufe der Opiate darstellt.
Wissenschaftliche Tests mit Patienten, die unterschiedliche Präparate in unterschiedlichen Dosen bekamen und einer Vergleichsgruppe haben bei Reaktionstests übrigens kein eindeutiges Ergebnis erbracht, einige waren schlechter, andere sogar besser als die Vergleichsgruppe, eine Beziehung zur Dosis konnte nicht hergestellt werden.

Egal welche Art von über die Opioidrezeptoren wirkender Medikamente ihr nehmt, solltet ihr versuchen, Euch von einem Arzt eine entsprechende Bescheinigung zu besorgen, dass ihr dennoch fahrtüchtig seid.

In den meisten Fällen werdet ihr dann in einer Polizeikontrolle nicht weiter getestet.

Die Staatsanwaltschaft erzählte mir aber auch von Fällen, in denen ein medizinisch begründeter Konsum durch ärztliche Atteste nachgewiesen wurde, die Entscheidung aber dennoch gegen den Fahrer ausfiel.

Der Grund dafür ist, dass es keine eindeutige Regelung gibt und damit der Ermessensspielraum für Rechtsunsicherheit sorgt.

Andererseits kommt es auch nicht sonderlich häufig vor, dass man auf Drogen überprüft wird, deshalb ist das Risiko überschaubar, aber eben dennoch vorhanden. Ein Attest minimiert zumindest das Risiko rechtlicher Folgen.

Viele Grüße
Silas
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Beitrag von anne »

Hallo Silas,

das ist wirklich interessant, was du da schreibst. Zum Glück brauche ich keinerlei Schmerzmittel, aber was die beschriebene eingeschränkte Beweglichkeit und den Schulterblick angeht, bzw. den "Nicht-Schulterblick", da ist mir jetzt klar geworden, in welcher Rechtsunsicherheit ich mich befinde.

Ich denke, dass ich eine ziemlich routinierte und sichere Fahrerin bin (fahre immerhin seit 34 Jahren und habe in dieser Zeit nur einmal ein Auto geschrammt (ausgerechnet beim Rausfahren aus einer Parklücke). Den Kopf kann ich nur sehr begrenzt drehen, nach links besser als nach rechts, so dass ich mich fast ausschließlich auf meine gut eingestellten Seitenspiegel links und rechts sowie den Rückspiegel verlasse. Das klappte bisher immer sehr gut, ich denke, das macht auch die Übung und natürlich auch die nötige Umsicht (jetzt mal im übertragenen Sinn), aber du hast Recht, man weiß nie, was einem im Falle eines Unfalles da angelastet wird. Gerade die Versicherungen werden jede Möglichkeit nutzen, einem zumindest eine Teilschuld anzulasten, auch wenn man völlig korrekt gefahren ist. Also werde ich im Falle eines Falles keinen Zweifel hinsichtlich meiner Beweglichkeit aufkommen lassen.

Danke.

Anne
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der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
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bluecat
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Beitrag von bluecat »

Hallo Silas,

danke für die Mühe die du dir gemacht hast :)
Das ist sehr informatif!

LG
bluecat
Ramses
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Beitrag von Ramses »

Hallo zusammen,

es gibt leider oder manchmal auch zum Glück immer noch Polizisten die genau hinschauen. Wenn einem solchen die fehlende Beweglichkeit auffällt kann man auch ein Eigentor schießen. Es wird sicher so sein dass in 99.999% nichts passiert. Aber wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann setzt euch mit dem TÜV in Verbindung, der sagt euch welche zusätzlichen Spiegel ihr benötigt. Aber Achtung das hat einen Eintrag in den Führerschein zur Folge, so dass ihr nur noch entsprechende Autos fahren dürft. Es gibt aber im Zubehörhandel auch Spiegel mit denen der tote Winkel nahezu ausgeschaltet wird, das ist mit Sicherheit auch die billgste Alternative, aber eben nicht ganz sicher. Der Umbau mit TÜV ist ein teurer Spaß, da alles vom TÜV abgenommen werden muß. Bei Berufstätigen die das Auto benötigen übernimmt der Rentenversicherer unter Umständen die Kosten

Gruß
Ramses
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