Seite 1 von 1
Wiederspruch mit ärztlicher Unterstützung
Verfasst: Sa, 19.11.2005 - 12:27
von Achilles
Hallo allerseits miteinander,
mich würde mal interessieren ob bei Ablehnung eines Rehaantrages der Wiederspruch durch den behandelnden bzw. beantragenden Arzt erfahrungsgemäss mehr Aussicht auf Erfolg hat, als wenn man diesen selber schreiben würde, zwar sollte das keine Rolle spieln, ich könnte mir das aber jedenfalls gut vorstellen, deshalb würde mich hierzu Eure Meinungen, Erfahrungen (evtl. mit beiden Varianten) und sonst was Ihr hierzu sagen könnt, sehr interessieren. Freu mich schon auf baldige Beiträge in dieser Richtung, für die ich mich hier schonmal im voraus bedanke.
Gruss: Achilles
Verfasst: Mo, 05.12.2005 - 21:00
von Ramses
Hallo Achilles,
meine berufliche Erfahrung (ich arbeite im Krankenhaus und habe oft mit Hilfsmittelversorgungen zu Tun) hat gezeigt wenn die Betroffenen oder ihre Angehörigen bei der KK Druck machen wirkt es oft besser als wenn es die Professionellen tun.
Setze Dich selbst mit deiner KK in Verbindung und hake nach es fällt den Leuten dort oft schwerer Dir die Ablehnung ins Gesicht zu sagen, als in einem unpersönlichen Brief.
Drohe aber nicht mit dem Sozialgericht wenn Du nicht bereit bist diesen Weg zu gehen. Die Drohung wirkt zwar recht gut und KK geben dann oft nach aber wenn die KK eine Möglichkeit sieht den Prozeß zu gewinnen wird sie es darauf ankommen lassen.
Gruß
Ramses
Wiederspruch
Verfasst: Mo, 05.12.2005 - 21:11
von Achilles
Hallo Ramses,
meine berufliche Erfahrung (ich arbeite im Krankenhaus und habe oft mit Hilfsmittelversorgungen zu Tun) hat gezeigt wenn die Betroffenen oder ihre Angehörigen bei der KK Druck machen wirkt es oft besser als wenn es die Professionellen tun.
Setze Dich selbst mit deiner KK in Verbindung und hake nach es fällt den Leuten dort oft schwerer Dir die Ablehnung ins Gesicht zu sagen, als in einem unpersönlichen Brief.
Drohe aber nicht mit dem Sozialgericht wenn Du nicht bereit bist diesen Weg zu gehen. Die Drohung wirkt zwar recht gut und KK geben dann oft nach aber wenn die KK eine Möglichkeit sieht den Prozeß zu gewinnen wird sie es darauf ankommen lassen.
vielen herzlichen DAnk für die Info, wobei ich eigentlich genau vom Gegenteil ausgegangen bin also dass es mit ärztlicher Ünterstützung mehr Aussicht auf Erfolg hat, klingt jedenfalls sehr interessant Deine Argumentation. Gott sei Dank ist es noch nicht so weit um mich damit zusätzlich zu quälen, auch sieht mein REHA-Antrag sehr ausführlich und fundiert aus, dass ich nicht davon ausgehe, dass dieser nicht abgelehnt wird, hoffe ich zumindest
Übrigens wie stehts mit dem Termin bei Dr. Verres, würde mich mal interessieren, welch Erfahrungen Du mit Ihm gemacht hast, wenn es denn soweit ist, hat Du mal dort angerufen und einen Termin ausgemacht?
Gruss: Achilles
Verfasst: So, 11.12.2005 - 20:12
von Ramses
Ich frag nur weil ich gestern eine Ablehnung für den REHA-Antrag von meiner KK erhalten habe , lliegt sowas womöglich an der KK selbst (AOK)?
Hallo Achilles,
im Katalog der Heilmittelrichtlinien, darunter fallen auch die REHAs, wird im nächsten Jahr nochmal viel gekürzt bzw. gestrichen. Da kann es sein dass die KK die REHA abgelehnt hat in der Hoffnung sie nachdem neuen Katalog nicht mehr bezahlen zu müssen. Es lohnt sich in jedem fall Widerspruch einzulegen damit noch mal geprüft werden muss.
Die KKs lehnen im Moment sehr viel ab und es wird noch schlimmer. In Zukunft wird man für vieles sehr viel mehr kämpfen müssen als jetzt schon, wobei den KKs zum Teil die Hände gebunden sind da dies politisch gewollt ist.
Gruß
Ramses