Arztbriefe 1981-1984 (Achtung, wirklich lang!)
Verfasst: Mo, 09.08.2010 - 19:39
Erstuntersuchung Anfang 1981 (Arztbrief hier ohne Datum) Orthopädische Universitätsklinik Kiel
Diagnose: Doppelbogige lumbodorsocervicale Skoliose
Familienanamnese: Die Mutter habe eine leichte Wirbelsäulenverkrümmung.
Eigenanamnese: Am 6.1.1981 sei bei einer Schuluntersuchung eine Wirbelsäulenverbiegung aufgefallen. Keine Beschwerden. Menarche November 1979.
Befund: Beinverkürzung rechts von 5 mm. Flachrücken. Haltungsschwäche (Scapulae alatae, rechts stärker als links, Armvorhaltetest nach MATHIASS nach 10 Sekunden positiv). Taillendreieck links verstrichen, Rumpfüberhang nach links von ca. 4 cm, Schulterblatt-Tiefstand links, Rumpfvorneigen bis FBA 0 cm, deutlicher Lendenwulst links, mäßiger hinterer Rippenbuckel rechts. Stehgröße 171 cm, Sitzgröße 87 cm.
Röntgenbefund: Wirbelsäulenganzaufnahme im Stehen: Rechtskonvexe Primärkrümmung zwischen D11 und L3, Skoliosewinkel nach COBB 22°, Torsion nach MOE I-II. Dorsale Gegenkrümmung zwischen D5 und D11, Skoliosewinkel nach COBB 17 Grad. An mehreren Brustkörperdeckplatten SCHMORLsche Knötchen. Beckenkammapophysen nach RISSER IV entwickelt.
Beurteilung und Therapie: Die Skoliose ist deutlich dekompensiert. Bei einem Winkel der Primärkrümmung nach COBB von 22 Grad ist neben systematischer intensiver krankengymnastischer Übungsbehandlung eine Miederversorgung angezeigt. Wegen des Sitzes der Primärkrümmung bietet sich die Versorgung mit einem BOSTON-Mieder an. Wir haben es bei der Firma Württemberger bestellt. Sobald der Miederrohling hier eingetroffen ist, wollen wir die Patientin zur Anpassung des Mieders und zur Einleitung der krankengymnastischen Übungsbehandlung stationär aufnehmen. Den Aufnahmetermin werden wir der Mutter telefonisch mitteilen.
14.3.1981 Wir berichten über die stationäre Behandlung der o.g. Pat. in der Zeit vom 9.-14.3.1981
Diagnose: Lumbal betonte doppelbogige Skoliose.
Zur Vorgeschichte dürfen wir auf unser Schreiben vom 4.2.81 verweisen.
Während des jetzigen stationären Aufenthaltes wurde zunächst die Versorgung mit dem BOSTON-Korsett durchgeführt. Die Röntgenkontrolle im Korsett zeigte dann bei fast völliger Reduktion der lumbalen Krümmung eine Zunahme der thorakalen Krümmung und des Thoraxüberhanges nach links, so daß wir uns gemeinsam mit der Patientin dazu entschließen mußten, das BOSTON-Korsett durch einen MILWAUKEE-ähnlichen Aufbau abzuändern. Nach Eingewöhnung in das so modifizierte Korsett und Erlernen einer entsprechenden krankengymnastischen Übungsbehandlung konnten wir die Patientin dann am 14.3.81 nach Hause entlassen. Die Entlassungskontrolle im getragenen Korsett zeigte jetzt eine Reduktion der Lumbalkrümmung von initial 22 Grad auf 15 Grad, die thorakale Krümmung war mit 18 Grad noch konstant. Wir hoffen, daß diese Krümmung sich in Zukunft weiter aufrichtet und dann der Aufbau vom BOSTON-Korsett evtl. entfernt werden kann. Das hier erlernte krankengymnastische Übungsprogramm soll täglich zu Hause durchgeführt werden. Wegen der Schwierigkeiten der Patientin, das jetzt doch sehr aufwendige Korsett zu akzeptieren, vereinbarten wir einen ambulanten Wiedervorstellungstermin in der Skoliose-Sprechstunde bereits in 3 Wochen.
8.4.81 Diagnose: Doppelbogige, lumbal betonte Skoliose
Zur Vorgeschichte dürfen wir auf unser Entlassungsschreiben vom 18.3.81 verweisen.
Bei der heutigen Borstellung berichtete die Patientin, daß sie das Korsett konsequent getragen habe, besondere Hautprobleme sind dabei nicht aufgetreten, lediglich der Leistenausschnitt links muß etwas ausgedehnt werden. Zusätzlich wird das Korsett im Rahmen der heutigen Vorstellung hinten weiter aufgeschnitten, um ein ausreichend festes Zusammenziehen zu ermöglichen.
Eine erneute Wiedervorstellung zur klinischen und dann auch radiologischen Kontrolle vereinbarten wir für den 19.8.81, bei Beschwerden im Korsett auch früher.
19.8.81 Beschwerdefrei. Kommt mit dem Superstructure-BOSTON gut zurecht. Hat allerdings das Gefühl, am Po bei der Streckung behindert zu sein. Klinisch gute Verhältnisse. OA Hepp: Der Unterrand des Korsetts am Po kann noch ein wenig gekürzt werden. Ausbesserung des Lederüberzuges am Halsring. Weiter Krankengymnastik und leistungsorientiertes Schwimmen. Wiedervorsteellung in 2 Monaten in der Skoliose-Sprechstunde, dann auch Röntgen.
14.10.81 Diagnose: Doppelbogige lumbal betonte Skoliose
Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die sich vereinbarungsgemäß heute zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Poliklinik vorstellte.
Subjektiv wurden keinerlei Beschwerden geklagt, das bislang getragene BOSTON-Korsett mit MILWAUKEE-ähnlichem Aufbau erwies sich als paßgerecht.
Heute wurde eine Stehgröße von 173 gemessen bei einer Sitzgröße von 89 cm. Im Stehen Beckengeradstand, Wirbelsäule im Lot. Bei Inklination FBA 0 cm. Mäßiger Lendenwulst links und Rippenbuckel rechts. Scapula alata beidseits, rechts ausgeprägter als links.
Die heute angefertigte Röntgenaufnahme der Wirbelsäule ap im Stehen im Korsett zeigte gegenüber der Voraufnahme vom März 1981 unveränderte Skoliosewinkel thorakal von 18 Grad und lumbal von 15 Grad. Insgesamt ist es zu keiner weiteren Aufrichtung der thorakalen Krümmung gekommen. Wir empfehlen weiterhin die intensive Fortführung der krankengymnastischen Übungsbehandlung zur Kräftigung der Rumpfmuskulatur. Eine Wiedervorstellung zur klinischen Kontrolle wurde nach Ablauf von 6 Monaten in unserer Skoliose-Sprechstunde vereinbart.
14.4.86 Diagnose: Doppelbogige, lumbal betonte Skoliose
Zur Vorgeschichte orientiert unser Schreiben vom 15.10.81
Bei der heutigen Kontrolle fanden wir eine erneute Zunahme der Stehgröße auf 174,5, eine Sitzgröße auf 90 cm. Das BOSTON-Korsett mit MILWAUKEE-ähnlichem Aufbau war nicht mehr paßgerecht, es schob über dem zunehmend fraulicher werdenden Becken nach oben, schnitt seitlich relativ tief ein. Das Korsett sei bisher konsequent getragen worden, die krankengymnastische Übungsbehandlung wurde selbsttätig und zusätzlich 2 x wöchentlich bei einer Krankengymnastin durchgeführt worden.
Wir nahmen heute einen Gipsabdruck, um das nicht mehr paßgerechte BOSTON-Korsett durch ein CHENEAU-Korsett zu ersetzen, das nach Lage der Krümmungsscheitel zur Anwendung kommen kann. Die stationäre Aufnahme zur endgültigen Korsettanpassung und zum Erlernen der begleitenden krankengymnastischen Übungsbehandlung vereinbarten wir für den 27.4.82 auf unserer Kinderstation.
27.4.82: Stat. Aufnahme
30.4.82: Entlassung
Wir berichten über die stat. Behandlung der o.g. Patientin vom 27.-30.4.82
Diagnose: Doppelbogige Lumbalskoliose.
Therapie: Anpassen des CHENEAU-Korsetts, krankengymnastisches Übungsprogramm.
Stationäre Aufnahme zur CHENEAU-Korsettversorgung. Dieses war schon vorbereitet worden, so daß das Anpassen keine Mühe bereitete. Gleichzeitig intensive Unterweisung in krankengymnastischen Übungen zur Kräftigung der Paravertebralmuskulatur. Nach Röntgenkontrolle im Korsett Entlassung am 30.4.82 nach Hause.
Vorgesehenes Procedere: Ambulante Kontrollen in unserer Skoliose-Sprechstunde, das erste Mal in 2 Wochen vorgesehen.
19.5.82 Heute erste klin. Kontrolle nach Entlassung aus stat. Beh. Insgesamt erweist sich das Korsett als passgerecht, keine nennenswerten Druckpunkte auf der Haut erkennbar. Einige Feinkorrekturen am Korsett insbesondere im Bereich der Achselfalte werden heute vorgenommen, krankengymn. Üb. soll wie vereinbart fortgesetzt werden, nächste klin. Kontrolle in der Skoliose-Sprechstunde für den 25.8.82 vereinbart.
25.8.82 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die sich vereinbarungsgemäß zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde vorstellte.
Diagnose: Doppelbogige lumbal betonte Skoliose.
Das im April angepaßte CHENEAU-Korsett wurde regemäßig getragen, die krankengymnastische Übungsbehandlung ebenfalls regelmäßig durchgeführt. Bei der Überprüfung zeigte sich, daß das Korsett insgesamt paßgerecht war, die Thorakalpelotte zeigte jedoch wenig Andruck und konnte entsprechend aufgepolstert werden. Zusätzlich wurde die Lumbalpelotte etwas tiefer versetzt, um einen breitflächigeren Andruck zu erzielen. Die heute angefertigte Röntgenaufnahme der Wirbelsäule a.p. im Stand im Korsett zeigte im Vergleich mit der Voraufnahme vom April 1982 einen Korrekturverlust im Bereich der Thorakal rechtskonvexen Skoliose von 13 auf 18°, die lumbal linkskonvexe Skoliose zeigte unverändert einen Skoliosewinkel von 18°.
Wir haben heute die bereits beschriebenen Veränderungen am Korsett vorgenommen Therapeutisch empfehlen wir die Fortsetzung der krankengymnastischen Übungsbehandlung, sowohl selbsttätig als auch unter Anleitung einer Krankengymnastin. Die nächste klinische und ggf. röntgenologische Kontrolle wurde hier für den 8.12.1982 vereinbart.
8.12.82 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die vereinbarungsgemäß zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 8.12.82 vorgestellt wurde.
Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Bei der heutigen Untersuchung wurde die Stehgröße mit 1,75 m, die Sitzgröße mit 91 cm gemessen. Das CHENEAU-Korsett wird regelmäßig getragen, die krankengymnastische Übungsbehandlung ebenfalls durchgeführt.
Bei der Überprüfung zeigte sich, daß das Korsett insgesamt paßgerecht war, die Lumbalpelotte saß jedoch sehr weit medial und etwas zu tief und wurde deshalb heute höher versetzt. Der Andruck der Thorakalpelotte war nicht ausreichend und wurde ebenfalls heute verstärkt. Die Röntgenaufnahme der WS a.p. im Stand im Korsett zeigte im Vergleich zur Voruntersuchung von Aug. 1982 eine leichte Abnahme der thorakal rechtskonvexen Skoliose auf nunmehr 15 Grad, sowie eine unveränderte lumbal linkskonvexe Krümmung von 18 Grad. RISSER-Zeichen III-IV.
Da die Patientin noch nicht ausgewachsen ist, empfehlen wir die Fortsetzung der Korsettbehandlung sowie die weitere krankengymnastische Übungsbehandlung im Korsett.
Eine erneute klinische und röntgenologische Kontrolle wurde für den 25. Mai 1983 vereinbart.
25.5.83 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 25.5.83 vorgestellt wurde.
Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Das CHENEAU-Korsett wird weiterhin regelmäßig getragen, die Krankengymnastik, sowohl nach Anleitung einer Krankengymnastin als auch selbsttägig durchgeführt.
Bei der heutigen Untersuchung wurde die Stehgröße mit 175,5, die Sitzgröße mit 91 cm gemessen. Damit ist im Vergleich zu den Voruntersuchungen ein weiteres Längenwachstum nicht zu verzeichnen. Die heute angefertigte Röntgenaufnahme der Wirbelsäule a.p. im Stand zeigte im Vergleich mit der Voraufnahme unveränderte Skoliosewinkel thorakal rechtskonvex und lumbal linkskonvex von jeweils 18 Grad, gemessen nach COBB. RISSER-Zeichen IV-V.
Da das Mädchen jetzt praktisch ausgewachsen ist, haben wir die Korsettentwöhnung eingeleitet, zunächst über 2-3 Stunden am Nachmittag während Zeiten körperlicher Aktivitäten. Die Krankengymnastik soll entsprechend dahingehend ausgerichtet werden, daß mehr isometrische Spannübungen für die Rumpfmuskulatur trainiert werden.
Eine erneute klinische und dann auch röntgenologische Kontrolle der Wirbelsäule a.p. im Stand ohne Korsett nach 3 Stunden Korsettentwöhnung wurde für den 24.8.83 vereinbart. In Abhängigkeit von dem dabei zu erhebenden Befund soll über die weitere Korsettentwöhnung entschieden werden.
7.9.83 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 7.9.83 vorgestellt wurde.
Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Seit Mai d.J. ist mit der Entwöhnung vom Korsett begonnen worden, insgesamt über einen Zeitraum von 3 Stunden am Tage. Beschwerden in dieser Zeit wurden nicht berichtet.
Bei der heutigen Untersuchung fand sich ein unveränderter klinischer Befund mit einer konstanten Stehgröße von 175,5 und Sitzgröße von 91 cm. Die heutige Röntgenkontrolle der WS a.p. im Stand ohne Korsett, nach 3 Std. Korsettfreigabe, zeigte praktisch konstante Skoliosewinkel Thorakal rechtskonvex von 15 Grad und lumbal linkskonvex von 19 Grad. Damit ist keine Verschlechterung nach Korsettfreigabe zu verzeichnen, so daß die weitere Korsettentwöhnung vorgenommen werden kann. Bis zur nächten klinischen Kontrolle am 7.12.83 kann die Korsettentwöhnung auf insgesamt 6 Stunden am Tage gesteigert werden, zur Nacht sollte das Korsett auf jeden Fall noch weiterhin getragen werden. Die krankengymnastische Übungsbehandlung sollte ebenfalls unverändert fortgesetzt werden.
7.12.83 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 7.12.83 vorgestellt wurde.
Die Entwöhnung vom CHENEAU-Korsett ist jetzt bis 6 Std. am Tage ausgedehnt worden, Beschwerden wurden nicht berichtet.
Die krankengym. Übungsbehandlung wird weiterhin regelmäßig intensiv durchgeführt. Heute wurde die Stehgröße mit 175,5 cm, die Sitzgröße mit 91 cm unverändert gemessen. Der klinische Befund war gegenüber der letzten Untersuchung vom September ebenfalls unverändert, so daß auch eine nochmalige Röntgenkontrolle verzichtet wurde.
Da sich unter der Entwöhnung weder klinisch noch bei der 1. Kontrolle röntgenologisch eine Verschlechterung der Skoliose hatte erkennen lasse, kann die Entwöhnung bei dem ausgewachsenen Mädchen jetzt weiter ausgedehnt werden, so daß das Korsett am Tage vollständig fortgelassen werden kann, zur Nacht sollte es jedoch noch regelmäßig getragen werden.
Eine nochmalige klinische und dann auch röntgenologische Kontrolle wurde in unserer Sprechstunde für den 29.3.84 vereinbart.
29.2.84 Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 29.2.84 vorgestellt wurde.
Seit Dezember wird das Korsett nur noch nachts getragen, am Tage vollständig abgelegt. Beschwerden wurden weiterhin nicht berichtet.
Gegenüber der Voruntersuchung vom Dezember 1983 war keine Befundänderung erkennbar. Die heutige Röntgenkontrolle der Wirbelsäule ap im Stand nach Korsettfreigabe zeigte unveränderte Skoliosewinkel thorakal rechtskonvex und lumbal-linkskonvex von 15 bzw. 19 Grad gemessen nach Cobb.
Insgesamt ist damit unter der Entwöhnung keine weitere Verschlechterung erkennbar. Die Entwöhnung kann jetzt als beendet betrachtet werden, bis zur nächsten klinischen und abschließenden radiologischen Kontrolle am 29.8.84 sollte das Korsett noch nachts getragen werden.
29.8.84 Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Zur Vorgeschichte und Verlauf dürfen wir auf unsere bisherigen Berichte zuletzt vom 29.2.84 verweisen.
Bei der heutigen Vorstellung ist die Korsettfreigabe inzwischen vollständig. Beschwerden werden nicht geklagt. Krankengymnastik wird noch durchgeführt. Klinisch zeigt sich gegenüber Februar ein unveränderter Befund.
Röntgenologisch lumbal unveränderte Skoliosewinkel, thorakal geringgradige Zunahme gemessen nach COBB.
Beurteilung: Wir haben die röntgenologische Kontrolle in 2-jährigen Abständen vorgesehen. Vorstellung bei Beschwerden selbstverständlich eher.
Diagnose: Doppelbogige lumbodorsocervicale Skoliose
Familienanamnese: Die Mutter habe eine leichte Wirbelsäulenverkrümmung.
Eigenanamnese: Am 6.1.1981 sei bei einer Schuluntersuchung eine Wirbelsäulenverbiegung aufgefallen. Keine Beschwerden. Menarche November 1979.
Befund: Beinverkürzung rechts von 5 mm. Flachrücken. Haltungsschwäche (Scapulae alatae, rechts stärker als links, Armvorhaltetest nach MATHIASS nach 10 Sekunden positiv). Taillendreieck links verstrichen, Rumpfüberhang nach links von ca. 4 cm, Schulterblatt-Tiefstand links, Rumpfvorneigen bis FBA 0 cm, deutlicher Lendenwulst links, mäßiger hinterer Rippenbuckel rechts. Stehgröße 171 cm, Sitzgröße 87 cm.
Röntgenbefund: Wirbelsäulenganzaufnahme im Stehen: Rechtskonvexe Primärkrümmung zwischen D11 und L3, Skoliosewinkel nach COBB 22°, Torsion nach MOE I-II. Dorsale Gegenkrümmung zwischen D5 und D11, Skoliosewinkel nach COBB 17 Grad. An mehreren Brustkörperdeckplatten SCHMORLsche Knötchen. Beckenkammapophysen nach RISSER IV entwickelt.
Beurteilung und Therapie: Die Skoliose ist deutlich dekompensiert. Bei einem Winkel der Primärkrümmung nach COBB von 22 Grad ist neben systematischer intensiver krankengymnastischer Übungsbehandlung eine Miederversorgung angezeigt. Wegen des Sitzes der Primärkrümmung bietet sich die Versorgung mit einem BOSTON-Mieder an. Wir haben es bei der Firma Württemberger bestellt. Sobald der Miederrohling hier eingetroffen ist, wollen wir die Patientin zur Anpassung des Mieders und zur Einleitung der krankengymnastischen Übungsbehandlung stationär aufnehmen. Den Aufnahmetermin werden wir der Mutter telefonisch mitteilen.
14.3.1981 Wir berichten über die stationäre Behandlung der o.g. Pat. in der Zeit vom 9.-14.3.1981
Diagnose: Lumbal betonte doppelbogige Skoliose.
Zur Vorgeschichte dürfen wir auf unser Schreiben vom 4.2.81 verweisen.
Während des jetzigen stationären Aufenthaltes wurde zunächst die Versorgung mit dem BOSTON-Korsett durchgeführt. Die Röntgenkontrolle im Korsett zeigte dann bei fast völliger Reduktion der lumbalen Krümmung eine Zunahme der thorakalen Krümmung und des Thoraxüberhanges nach links, so daß wir uns gemeinsam mit der Patientin dazu entschließen mußten, das BOSTON-Korsett durch einen MILWAUKEE-ähnlichen Aufbau abzuändern. Nach Eingewöhnung in das so modifizierte Korsett und Erlernen einer entsprechenden krankengymnastischen Übungsbehandlung konnten wir die Patientin dann am 14.3.81 nach Hause entlassen. Die Entlassungskontrolle im getragenen Korsett zeigte jetzt eine Reduktion der Lumbalkrümmung von initial 22 Grad auf 15 Grad, die thorakale Krümmung war mit 18 Grad noch konstant. Wir hoffen, daß diese Krümmung sich in Zukunft weiter aufrichtet und dann der Aufbau vom BOSTON-Korsett evtl. entfernt werden kann. Das hier erlernte krankengymnastische Übungsprogramm soll täglich zu Hause durchgeführt werden. Wegen der Schwierigkeiten der Patientin, das jetzt doch sehr aufwendige Korsett zu akzeptieren, vereinbarten wir einen ambulanten Wiedervorstellungstermin in der Skoliose-Sprechstunde bereits in 3 Wochen.
8.4.81 Diagnose: Doppelbogige, lumbal betonte Skoliose
Zur Vorgeschichte dürfen wir auf unser Entlassungsschreiben vom 18.3.81 verweisen.
Bei der heutigen Borstellung berichtete die Patientin, daß sie das Korsett konsequent getragen habe, besondere Hautprobleme sind dabei nicht aufgetreten, lediglich der Leistenausschnitt links muß etwas ausgedehnt werden. Zusätzlich wird das Korsett im Rahmen der heutigen Vorstellung hinten weiter aufgeschnitten, um ein ausreichend festes Zusammenziehen zu ermöglichen.
Eine erneute Wiedervorstellung zur klinischen und dann auch radiologischen Kontrolle vereinbarten wir für den 19.8.81, bei Beschwerden im Korsett auch früher.
19.8.81 Beschwerdefrei. Kommt mit dem Superstructure-BOSTON gut zurecht. Hat allerdings das Gefühl, am Po bei der Streckung behindert zu sein. Klinisch gute Verhältnisse. OA Hepp: Der Unterrand des Korsetts am Po kann noch ein wenig gekürzt werden. Ausbesserung des Lederüberzuges am Halsring. Weiter Krankengymnastik und leistungsorientiertes Schwimmen. Wiedervorsteellung in 2 Monaten in der Skoliose-Sprechstunde, dann auch Röntgen.
14.10.81 Diagnose: Doppelbogige lumbal betonte Skoliose
Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die sich vereinbarungsgemäß heute zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Poliklinik vorstellte.
Subjektiv wurden keinerlei Beschwerden geklagt, das bislang getragene BOSTON-Korsett mit MILWAUKEE-ähnlichem Aufbau erwies sich als paßgerecht.
Heute wurde eine Stehgröße von 173 gemessen bei einer Sitzgröße von 89 cm. Im Stehen Beckengeradstand, Wirbelsäule im Lot. Bei Inklination FBA 0 cm. Mäßiger Lendenwulst links und Rippenbuckel rechts. Scapula alata beidseits, rechts ausgeprägter als links.
Die heute angefertigte Röntgenaufnahme der Wirbelsäule ap im Stehen im Korsett zeigte gegenüber der Voraufnahme vom März 1981 unveränderte Skoliosewinkel thorakal von 18 Grad und lumbal von 15 Grad. Insgesamt ist es zu keiner weiteren Aufrichtung der thorakalen Krümmung gekommen. Wir empfehlen weiterhin die intensive Fortführung der krankengymnastischen Übungsbehandlung zur Kräftigung der Rumpfmuskulatur. Eine Wiedervorstellung zur klinischen Kontrolle wurde nach Ablauf von 6 Monaten in unserer Skoliose-Sprechstunde vereinbart.
14.4.86 Diagnose: Doppelbogige, lumbal betonte Skoliose
Zur Vorgeschichte orientiert unser Schreiben vom 15.10.81
Bei der heutigen Kontrolle fanden wir eine erneute Zunahme der Stehgröße auf 174,5, eine Sitzgröße auf 90 cm. Das BOSTON-Korsett mit MILWAUKEE-ähnlichem Aufbau war nicht mehr paßgerecht, es schob über dem zunehmend fraulicher werdenden Becken nach oben, schnitt seitlich relativ tief ein. Das Korsett sei bisher konsequent getragen worden, die krankengymnastische Übungsbehandlung wurde selbsttätig und zusätzlich 2 x wöchentlich bei einer Krankengymnastin durchgeführt worden.
Wir nahmen heute einen Gipsabdruck, um das nicht mehr paßgerechte BOSTON-Korsett durch ein CHENEAU-Korsett zu ersetzen, das nach Lage der Krümmungsscheitel zur Anwendung kommen kann. Die stationäre Aufnahme zur endgültigen Korsettanpassung und zum Erlernen der begleitenden krankengymnastischen Übungsbehandlung vereinbarten wir für den 27.4.82 auf unserer Kinderstation.
27.4.82: Stat. Aufnahme
30.4.82: Entlassung
Wir berichten über die stat. Behandlung der o.g. Patientin vom 27.-30.4.82
Diagnose: Doppelbogige Lumbalskoliose.
Therapie: Anpassen des CHENEAU-Korsetts, krankengymnastisches Übungsprogramm.
Stationäre Aufnahme zur CHENEAU-Korsettversorgung. Dieses war schon vorbereitet worden, so daß das Anpassen keine Mühe bereitete. Gleichzeitig intensive Unterweisung in krankengymnastischen Übungen zur Kräftigung der Paravertebralmuskulatur. Nach Röntgenkontrolle im Korsett Entlassung am 30.4.82 nach Hause.
Vorgesehenes Procedere: Ambulante Kontrollen in unserer Skoliose-Sprechstunde, das erste Mal in 2 Wochen vorgesehen.
19.5.82 Heute erste klin. Kontrolle nach Entlassung aus stat. Beh. Insgesamt erweist sich das Korsett als passgerecht, keine nennenswerten Druckpunkte auf der Haut erkennbar. Einige Feinkorrekturen am Korsett insbesondere im Bereich der Achselfalte werden heute vorgenommen, krankengymn. Üb. soll wie vereinbart fortgesetzt werden, nächste klin. Kontrolle in der Skoliose-Sprechstunde für den 25.8.82 vereinbart.
25.8.82 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die sich vereinbarungsgemäß zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde vorstellte.
Diagnose: Doppelbogige lumbal betonte Skoliose.
Das im April angepaßte CHENEAU-Korsett wurde regemäßig getragen, die krankengymnastische Übungsbehandlung ebenfalls regelmäßig durchgeführt. Bei der Überprüfung zeigte sich, daß das Korsett insgesamt paßgerecht war, die Thorakalpelotte zeigte jedoch wenig Andruck und konnte entsprechend aufgepolstert werden. Zusätzlich wurde die Lumbalpelotte etwas tiefer versetzt, um einen breitflächigeren Andruck zu erzielen. Die heute angefertigte Röntgenaufnahme der Wirbelsäule a.p. im Stand im Korsett zeigte im Vergleich mit der Voraufnahme vom April 1982 einen Korrekturverlust im Bereich der Thorakal rechtskonvexen Skoliose von 13 auf 18°, die lumbal linkskonvexe Skoliose zeigte unverändert einen Skoliosewinkel von 18°.
Wir haben heute die bereits beschriebenen Veränderungen am Korsett vorgenommen Therapeutisch empfehlen wir die Fortsetzung der krankengymnastischen Übungsbehandlung, sowohl selbsttätig als auch unter Anleitung einer Krankengymnastin. Die nächste klinische und ggf. röntgenologische Kontrolle wurde hier für den 8.12.1982 vereinbart.
8.12.82 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die vereinbarungsgemäß zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 8.12.82 vorgestellt wurde.
Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Bei der heutigen Untersuchung wurde die Stehgröße mit 1,75 m, die Sitzgröße mit 91 cm gemessen. Das CHENEAU-Korsett wird regelmäßig getragen, die krankengymnastische Übungsbehandlung ebenfalls durchgeführt.
Bei der Überprüfung zeigte sich, daß das Korsett insgesamt paßgerecht war, die Lumbalpelotte saß jedoch sehr weit medial und etwas zu tief und wurde deshalb heute höher versetzt. Der Andruck der Thorakalpelotte war nicht ausreichend und wurde ebenfalls heute verstärkt. Die Röntgenaufnahme der WS a.p. im Stand im Korsett zeigte im Vergleich zur Voruntersuchung von Aug. 1982 eine leichte Abnahme der thorakal rechtskonvexen Skoliose auf nunmehr 15 Grad, sowie eine unveränderte lumbal linkskonvexe Krümmung von 18 Grad. RISSER-Zeichen III-IV.
Da die Patientin noch nicht ausgewachsen ist, empfehlen wir die Fortsetzung der Korsettbehandlung sowie die weitere krankengymnastische Übungsbehandlung im Korsett.
Eine erneute klinische und röntgenologische Kontrolle wurde für den 25. Mai 1983 vereinbart.
25.5.83 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 25.5.83 vorgestellt wurde.
Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Das CHENEAU-Korsett wird weiterhin regelmäßig getragen, die Krankengymnastik, sowohl nach Anleitung einer Krankengymnastin als auch selbsttägig durchgeführt.
Bei der heutigen Untersuchung wurde die Stehgröße mit 175,5, die Sitzgröße mit 91 cm gemessen. Damit ist im Vergleich zu den Voruntersuchungen ein weiteres Längenwachstum nicht zu verzeichnen. Die heute angefertigte Röntgenaufnahme der Wirbelsäule a.p. im Stand zeigte im Vergleich mit der Voraufnahme unveränderte Skoliosewinkel thorakal rechtskonvex und lumbal linkskonvex von jeweils 18 Grad, gemessen nach COBB. RISSER-Zeichen IV-V.
Da das Mädchen jetzt praktisch ausgewachsen ist, haben wir die Korsettentwöhnung eingeleitet, zunächst über 2-3 Stunden am Nachmittag während Zeiten körperlicher Aktivitäten. Die Krankengymnastik soll entsprechend dahingehend ausgerichtet werden, daß mehr isometrische Spannübungen für die Rumpfmuskulatur trainiert werden.
Eine erneute klinische und dann auch röntgenologische Kontrolle der Wirbelsäule a.p. im Stand ohne Korsett nach 3 Stunden Korsettentwöhnung wurde für den 24.8.83 vereinbart. In Abhängigkeit von dem dabei zu erhebenden Befund soll über die weitere Korsettentwöhnung entschieden werden.
7.9.83 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 7.9.83 vorgestellt wurde.
Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Seit Mai d.J. ist mit der Entwöhnung vom Korsett begonnen worden, insgesamt über einen Zeitraum von 3 Stunden am Tage. Beschwerden in dieser Zeit wurden nicht berichtet.
Bei der heutigen Untersuchung fand sich ein unveränderter klinischer Befund mit einer konstanten Stehgröße von 175,5 und Sitzgröße von 91 cm. Die heutige Röntgenkontrolle der WS a.p. im Stand ohne Korsett, nach 3 Std. Korsettfreigabe, zeigte praktisch konstante Skoliosewinkel Thorakal rechtskonvex von 15 Grad und lumbal linkskonvex von 19 Grad. Damit ist keine Verschlechterung nach Korsettfreigabe zu verzeichnen, so daß die weitere Korsettentwöhnung vorgenommen werden kann. Bis zur nächten klinischen Kontrolle am 7.12.83 kann die Korsettentwöhnung auf insgesamt 6 Stunden am Tage gesteigert werden, zur Nacht sollte das Korsett auf jeden Fall noch weiterhin getragen werden. Die krankengymnastische Übungsbehandlung sollte ebenfalls unverändert fortgesetzt werden.
7.12.83 Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 7.12.83 vorgestellt wurde.
Die Entwöhnung vom CHENEAU-Korsett ist jetzt bis 6 Std. am Tage ausgedehnt worden, Beschwerden wurden nicht berichtet.
Die krankengym. Übungsbehandlung wird weiterhin regelmäßig intensiv durchgeführt. Heute wurde die Stehgröße mit 175,5 cm, die Sitzgröße mit 91 cm unverändert gemessen. Der klinische Befund war gegenüber der letzten Untersuchung vom September ebenfalls unverändert, so daß auch eine nochmalige Röntgenkontrolle verzichtet wurde.
Da sich unter der Entwöhnung weder klinisch noch bei der 1. Kontrolle röntgenologisch eine Verschlechterung der Skoliose hatte erkennen lasse, kann die Entwöhnung bei dem ausgewachsenen Mädchen jetzt weiter ausgedehnt werden, so daß das Korsett am Tage vollständig fortgelassen werden kann, zur Nacht sollte es jedoch noch regelmäßig getragen werden.
Eine nochmalige klinische und dann auch röntgenologische Kontrolle wurde in unserer Sprechstunde für den 29.3.84 vereinbart.
29.2.84 Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Wir berichten erneut über o.g. Patientin, die zu einer Kontrolluntersuchung in unserer Skoliose-Sprechstunde am 29.2.84 vorgestellt wurde.
Seit Dezember wird das Korsett nur noch nachts getragen, am Tage vollständig abgelegt. Beschwerden wurden weiterhin nicht berichtet.
Gegenüber der Voruntersuchung vom Dezember 1983 war keine Befundänderung erkennbar. Die heutige Röntgenkontrolle der Wirbelsäule ap im Stand nach Korsettfreigabe zeigte unveränderte Skoliosewinkel thorakal rechtskonvex und lumbal-linkskonvex von 15 bzw. 19 Grad gemessen nach Cobb.
Insgesamt ist damit unter der Entwöhnung keine weitere Verschlechterung erkennbar. Die Entwöhnung kann jetzt als beendet betrachtet werden, bis zur nächsten klinischen und abschließenden radiologischen Kontrolle am 29.8.84 sollte das Korsett noch nachts getragen werden.
29.8.84 Diagnose: Doppelbogige thorakal rechtskonvexe, lumbal linkskonvexe Skoliose.
Zur Vorgeschichte und Verlauf dürfen wir auf unsere bisherigen Berichte zuletzt vom 29.2.84 verweisen.
Bei der heutigen Vorstellung ist die Korsettfreigabe inzwischen vollständig. Beschwerden werden nicht geklagt. Krankengymnastik wird noch durchgeführt. Klinisch zeigt sich gegenüber Februar ein unveränderter Befund.
Röntgenologisch lumbal unveränderte Skoliosewinkel, thorakal geringgradige Zunahme gemessen nach COBB.
Beurteilung: Wir haben die röntgenologische Kontrolle in 2-jährigen Abständen vorgesehen. Vorstellung bei Beschwerden selbstverständlich eher.