Erhoehung von GdB abgelehnt, wie Widerspruch formulieren?
Verfasst: Mi, 15.07.2009 - 06:46
Hallo zusammen,
meine Mutter hatte vor 2 Jahren einen Grad der Behinderung 30% bekommen. Sie hat Skoliose: 70 lumbal, 86 thorakal.
Im Januar 2009 war sie in Bad Sobernheim, dort gab es eine Beratung zu GdB, und sie hat eine Kopie von der GdB/MdB-Tabelle aus den Sozialgesetzbuch 9 bekommen. Da steht, dass ab 70 Grad nach Cobb ein GdB 50-70% angebracht ist. Meine Mutter spricht leider nicht so gut Deutsch, deswegen hat sie bei der Beratung in SoBi sonst nicht viel mitbekommen, aber sie wollte unbedingt einen Antrag auf die Aenderung von GdB stellen. Ich hatte da meine Zweifel, aber ich habe ihr damit natuerlich geholfen.
Jetzt haben wir eine Ablehnung des Antrags erhalten. Begruendung:
<Zitat>
Fuer eine Aenderung der bisherigen Entscheidung zu Ihrem Gunsten waere gemaess Paragraph 48 Absatz 1 Zehntes Sozialgestetzbuch (SGB X) erforderlich, dass gegenueber den Verhaeltnissen, die bei der Erteilung des bisherigen Bescheides vorgelegen haben, inzwischen eine wesentliche Aenderung eingetreten ist. Eine solche Aenderung ist jedoch nicht eingetreten.
<Zitat>
Damit hat die Dame vom Versorgungsamt sogar Recht. Es ist keine wesentliche Aenderung eingetreten. Meiner Mutter geht es so wie zuvor (ihr koennt euch ja vorstellen, wie sich jemand mit ihren Skoliosegraden fuehlt), sogar ein bisschen besser, nachdem sie Schroth-Uebungen macht. Eigentlich war der GdB 30%, den sie vor 2 Jahren bekomemn hat, falsch. Aber dagegen kann man jetzt ja nicht mehr Widerspruch erheben. Und von der GdB-Tabelle hat uns damals keiner gesagt.
Fragen:
- Macht es Sinn, gegen jetzige Entscheidung Widerspruch zu erheben? Wenn ja, wie formuliere ich das? Ich kann ja wohl schwer sagen, dass ich mit dem Bescheid vor 2 Jahren nicht einverstanden bin, weil ich inzwischen neue Erkenntnisse habe?
- Gibt es eine andere Moeglichkeit, diesen GdB zu erhoehen? Ein anderer Antrag, z.B. Neuantrag?
- Wo koennte sich meine Mutter sonst Hilfe holen? Rechtsanwalt? Sie bekommt Arbeitslosengeld II, haette da wohl Anspruch auf Beratungshilfe... Ich moechte allerdings gerne einen Rechtsstreit vermeiden.
Viele Gruesse
Ida
meine Mutter hatte vor 2 Jahren einen Grad der Behinderung 30% bekommen. Sie hat Skoliose: 70 lumbal, 86 thorakal.
Im Januar 2009 war sie in Bad Sobernheim, dort gab es eine Beratung zu GdB, und sie hat eine Kopie von der GdB/MdB-Tabelle aus den Sozialgesetzbuch 9 bekommen. Da steht, dass ab 70 Grad nach Cobb ein GdB 50-70% angebracht ist. Meine Mutter spricht leider nicht so gut Deutsch, deswegen hat sie bei der Beratung in SoBi sonst nicht viel mitbekommen, aber sie wollte unbedingt einen Antrag auf die Aenderung von GdB stellen. Ich hatte da meine Zweifel, aber ich habe ihr damit natuerlich geholfen.
Jetzt haben wir eine Ablehnung des Antrags erhalten. Begruendung:
<Zitat>
Fuer eine Aenderung der bisherigen Entscheidung zu Ihrem Gunsten waere gemaess Paragraph 48 Absatz 1 Zehntes Sozialgestetzbuch (SGB X) erforderlich, dass gegenueber den Verhaeltnissen, die bei der Erteilung des bisherigen Bescheides vorgelegen haben, inzwischen eine wesentliche Aenderung eingetreten ist. Eine solche Aenderung ist jedoch nicht eingetreten.
<Zitat>
Damit hat die Dame vom Versorgungsamt sogar Recht. Es ist keine wesentliche Aenderung eingetreten. Meiner Mutter geht es so wie zuvor (ihr koennt euch ja vorstellen, wie sich jemand mit ihren Skoliosegraden fuehlt), sogar ein bisschen besser, nachdem sie Schroth-Uebungen macht. Eigentlich war der GdB 30%, den sie vor 2 Jahren bekomemn hat, falsch. Aber dagegen kann man jetzt ja nicht mehr Widerspruch erheben. Und von der GdB-Tabelle hat uns damals keiner gesagt.
Fragen:
- Macht es Sinn, gegen jetzige Entscheidung Widerspruch zu erheben? Wenn ja, wie formuliere ich das? Ich kann ja wohl schwer sagen, dass ich mit dem Bescheid vor 2 Jahren nicht einverstanden bin, weil ich inzwischen neue Erkenntnisse habe?
- Gibt es eine andere Moeglichkeit, diesen GdB zu erhoehen? Ein anderer Antrag, z.B. Neuantrag?
- Wo koennte sich meine Mutter sonst Hilfe holen? Rechtsanwalt? Sie bekommt Arbeitslosengeld II, haette da wohl Anspruch auf Beratungshilfe... Ich moechte allerdings gerne einen Rechtsstreit vermeiden.
Viele Gruesse
Ida