Hallo Gotthard,
also kostenlose Steuerberatung gibt es hier also auch...
Du müsstest es schaffen die Mehraufwendungen für Kleidung als krankheitsbedingte Sonderausgaben auszuweisen. Ob das funktioniert hängt von Aspekten ab:
1. Deiner zumutbaren Belastung:
Das Finanzamt verlangt, dass Du Dich je nach Kinderzahl und Einkommen zwischen 1-3% des Bruttogehalts an diesen Dingen selbst beteiligst. Es wäre also erstmal zu prüfen, ob Ihr insgesamt krankheitsbedingte Ausgaben in dieser Größenordnung hattet.
2. Was auf der Quittung steht.
Wenn ein Beleg von C&A oder H&M eingereicht wird, kannst du das vergessen. Das FA wird dann Privatnutzung vermuten. Wenn jedoch eine Quittung von OT über Kleidung vorgelegt wird, gibt es mit Sicherheit kein Problem. Ähnliches gilt wenn Sanitätshaus oder so auf der Rechnung steht. Also mit viel Mode ist da dann schnell nichts mehr.
Trick wäre: Ihr versucht das ganze eher in Richtung berufsbedingte Aufwendungen zu lenken….Also wenn Deine Tochter z.B. Einnahmen als Tanzlehrerin oder Abendbegleiterin für Industriebosse oder so hätte, wären erhöhte Kleidungskosten dann berufsbedingt, weil man da halt schick sein muss und sonst das Einkommen nicht zu erzielen wäre. Mit dieser Argumentation muss das Finanzamt anerkennen. Aber Du kannst damit nicht Deine eigene Steuer, sondern nur die von Deiner Tochter drücken und dazu muss sie also erst einmal was arbeiten.
Also nichts mit Steuererklärung auf dem Bierdeckel…:rolleyes:
Mit freundlichen Grüßen
Skoli48