Korsett - Bekleidung - und die Steuer

Schreibe deinen Erfahrungsbericht zur Skoliose, Schmerzbekämpfung etc. oder tausche Erfahrungen mit Leidensgenossen aus
Antworten
Gotthard
Newbie
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So, 02.07.2006 - 09:58
Wohnort: im Zentrum der Oberpfalz

Korsett - Bekleidung - und die Steuer

Beitrag von Gotthard »

hallo Leute,

meine Tochter (16) hat seit 2006 ein Korsett verpasst bekommen.
Durch die Korsetttherapie und REHA gehts zwar körperlich aufwärts, aber die Bekleidung wird duch die Korsetts stark in Mitleidenschaft gezogen...
und nach jedem neuen Korsett passen die Klamotten nicht mehr! :motz:

Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass dieser -im Vergleich zum Nicht-Korstettträger- sehr hohe Bekleidungsverschleiss/-bedarf auch
steuerlich als Sonderaufwand :gruebel: oder so Berücksichtigung finden kann.

Kann mir jemand hierzu einen Rat geben, oder noch besser, wo find ich bestehende Urteile oder einen Bezug auf derartige Urteile?
:nixweiss:

Besten Dank und LG,
Gotthard
:halloatall:
Skoli48

Kommt 'drauf an was auf der Quitting steht

Beitrag von Skoli48 »

Hallo Gotthard,

also kostenlose Steuerberatung gibt es hier also auch...;D

Du müsstest es schaffen die Mehraufwendungen für Kleidung als krankheitsbedingte Sonderausgaben auszuweisen. Ob das funktioniert hängt von Aspekten ab:

1. Deiner zumutbaren Belastung:
Das Finanzamt verlangt, dass Du Dich je nach Kinderzahl und Einkommen zwischen 1-3% des Bruttogehalts an diesen Dingen selbst beteiligst. Es wäre also erstmal zu prüfen, ob Ihr insgesamt krankheitsbedingte Ausgaben in dieser Größenordnung hattet.

2. Was auf der Quittung steht.
Wenn ein Beleg von C&A oder H&M eingereicht wird, kannst du das vergessen. Das FA wird dann Privatnutzung vermuten. Wenn jedoch eine Quittung von OT über Kleidung vorgelegt wird, gibt es mit Sicherheit kein Problem. Ähnliches gilt wenn Sanitätshaus oder so auf der Rechnung steht. Also mit viel Mode ist da dann schnell nichts mehr. :(

Trick wäre: Ihr versucht das ganze eher in Richtung berufsbedingte Aufwendungen zu lenken….Also wenn Deine Tochter z.B. Einnahmen als Tanzlehrerin oder Abendbegleiterin für Industriebosse oder so hätte, wären erhöhte Kleidungskosten dann berufsbedingt, weil man da halt schick sein muss und sonst das Einkommen nicht zu erzielen wäre. Mit dieser Argumentation muss das Finanzamt anerkennen. Aber Du kannst damit nicht Deine eigene Steuer, sondern nur die von Deiner Tochter drücken und dazu muss sie also erst einmal was arbeiten.

Also nichts mit Steuererklärung auf dem Bierdeckel…:rolleyes:

Mit freundlichen Grüßen
Skoli48
minimine
Co-Admin
Co-Admin
Beiträge: 6145
Registriert: So, 17.02.2008 - 13:21
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: 3x Reha (2005, 2007, 2009),
Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015
Kontaktdaten:

Beitrag von minimine »

Hallo Gotthard,
ich denke schon, dass der erhöhte Kleidungsbedarf bei der Steuer zu den außergewöhnlichen Belastungen gezählt werden kann. Evtl. kann man ja ein ärztl. Attest mit einreichen, aus dem der medizinische Grund für der erhöhten Kleidungsbedarf einhergeht.
Aber Du kannst damit nicht Deine eigene Steuer, sondern nur die von Deiner Tochter drücken und dazu muss sie also erst einmal was arbeiten.


Gotthards Tochter ist erst 16 und wenn sie noch Schülerin oder auch AZUBI ist, kann das schon bei der Steuererklärung von Gotthard mit berücksichtigt werden.
LG
Minimine

Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Skoli48

Eigenbeteiligung bleibt...

Beitrag von Skoli48 »

Minimine,

ok, ich bin überzeugt - für eine 16-jährige kommen kleidungsbedingte erhöhte Werbungskosten kaum in Frage.

Dann bleiben wie Du richtig ausführst nur noch Krankheitskosten der Kinder, die bei den Eltern auf der Steuererklärung nach Abzug des zumutbaren Selbstbehaltes angerechnet werden können. Ich habe das gerade mal 'rausgesucht:

[equote]Verheiratete mit bis zu zwei Kindern und Einkünften zwischen 15.340 bis 51.130 Euro im Jahr dürfen ihre Krankheitskosten beispielsweise ab einer 3-Prozent-Grenze absetzen. Die zumutbare Eigenbelastung für eine Familie mit Kind und 30.000 Euro im Jahr liegt beispielsweise bei 900 Euro. Bei einem Ehepaar mit ein oder zwei Kindern und Einkünften von 50.000 Euro beginnt das Limit erst bei 1.500 Euro. Kommt ein dritter Sprössling dazu, sinkt die Grenze auf 500 Euro ab, wie der BDL vorrechnet. Jeder Euro drüber mindert dann schon die Steuerlast. Für kinderlose Unverheiratete in der gleichen Verdienstspanne ist die Regelung weniger günstig. Für sie liegt die Grenze bei sechs Prozent ihrer Einkünfte.[/equote]

Liegt Gotthard mit den Mehrausgaben oberhalb dieser Grenzen, muss er irgendwie glaubhauft machen, dass er für die eine bestimmte Tochter "MEHRAUFWENDUNGEN" von xy EURO hatte. Da geht mit dem FA leicht der Streit los, was "NORMALAUFWENDUNGEN" für Kleidung eines Kindes sind und was wirklich "MEHR" - also durch das Korsett bedingt war.

Ich kann mir nicht verstellen, dass ein Arzt schreiben kann: "Durch das Tragen eines Korsetts ist die Patienten gezwungen 1000 Euro mehr in Ihre Kleider zu investieren".

Klagen, Urteile usw. hierzu habe ich nicht finden können....wird wie bei allen Geschichten mit dem Finanzamt immer um Glaubwürdigkeit gehen und wie man sie überzeugend darstellen kann. Aber nicht jeder der dann Recht hat bekommt es auch!

Versucht's halt mal.

Skoli48
Gotthard
Newbie
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So, 02.07.2006 - 09:58
Wohnort: im Zentrum der Oberpfalz

schaun ma mal...

Beitrag von Gotthard »

danke Leutz,

ähnliches hatte mir auch mein Steuerberater gesagt...
blablabla... nicht absetzfähig... blablabla... :abgelehnt: !!

Aber irgendwo hatte ich gelesen, dass doch... ABER WO???

Und dass durch die Korsetttherapie die Klamotten kaputt gehen... und bei jedem grösseren Korsett nimmer passen... ich denk, das ist unbestritten.
Mehrbelastung erst ab 1-3 % vom Einkommen.... ich glaub, da geh ich gleich mal her und schmeiss meinen Job ( :heul: ), werd Harz-IV-ler, dann kann ich alles kriegen.... neueste Klamotten, nen gefüllten Kühlschrank...

N E I N: Ich kämpfe... notfalls geh ich zum Finanz-, Sozial- oder xyz-Gericht. Es kann doch nicht sein, dass wir immer nur zahlen dürfen, zahlen, zahlen... bis zum :ertrink: Absaufen.

Also.... letz fetz.... :fight:

So long und ciao,
Gotthard
:pedro:
Skoli48

Ich kenn' mich mit Sozialhilfe nicht aus...

Beitrag von Skoli48 »

Hallo Gotthard,

wenn Du von der Steuersparschiene auf Sozialhilfe umschwenken willst, kann ich Dir nicht helfen! :confused:

Ich habe hier jedoch einmal einen User erlebt, der sogar weiß wie man es leicht schafft leicht einen 100%-Schwerbehindertenausweisses zu bekommen. Das könnte auch Dir helfen!?!? :nein: Der Name ist mir entfallen, fängt aber glaube ich mit Mama an und hört mit Otto auf! :lach: Vielleicht meldet er sich ja noch... Ihr beide würdet Euch mit Sicherheit gut verstehen. :P

Wenn Ihr da tief einsteigen wollt, bietet sich auch PN an, weil das Thema nicht so allgemein von Interesse ist... :zzz: :eek: ;( :tot:

Skoli48 ;D
Benutzeravatar
Illerhexle
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 90
Registriert: Mi, 27.02.2008 - 11:53
Wohnort: Illerkirchberg

Beitrag von Illerhexle »

Ich habe beim FA letzte Woche angerufen und nachgefragt. Man kann Korsetthemden angeben und z.B. die Fahrtkosten.
Wenn man übers Jahr alles sammelt, auch die eigenen Kosten z.B auch Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung, Massagezuzahlung, Zahnreinigung und man dann alles in allem über den Freibetrag kommt, dann lohnt es sich, es bei der Steuererklärung anzugeben.
Wenn das Kind noch zur Schule geht oder in Ausbildung ist, kann man es in der eigenen Erklärung angeben.
Für den normalen Kleiderverschleiss sehe ich aber schwarz.

LG Illerhexle
Zu berücksichtigen sind die zwangsläufig durch eine Krankheit verursachten Kosten. Als Kosten sind unter anderem zu erfassen die Kosten für Arzt, Heilpraktiker, Krankenhaus, Medikamente, Kostenbeteiligung für Zahnersatz und Brillen, Fahrtkosten zur Behandlung, Kurkosten (nur soweit die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest belegt ist), Umzugskosten (soweit der Umzug aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich und die medizinische Notwendigkeit durch ärztliches Attest belegt ist), ...
minimine
Co-Admin
Co-Admin
Beiträge: 6145
Registriert: So, 17.02.2008 - 13:21
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Skoliose
Therapie: 3x Reha (2005, 2007, 2009),
Cheneau-Korsett 12/2006-01/2008,
Rahmouni-Korsett 02/2008-10/2015
Kontaktdaten:

Beitrag von minimine »

In "Ich habe Skoliose" von Hans Rudolf Weiß steht, dass wegen des erhöhten Kleidungsbedarfs Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden können. Das Buch ist allerdings schon etwas älter und Steuergesetze ändern sich ja auch häufig, so dass das heute ja sein kann, dass es nicht mehr absetzbar ist. :nixweiss:
Vielleicht einfach mal im Lohnsteuerhilfeverein oder so nachfragen. Im entsprechenden Paragraphen steht leider auch nichts über Bekleidung drin.

Minimine
LG
Minimine

Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
Albert Einstein
Benutzeravatar
Toni
Profi
Profi
Beiträge: 4386
Registriert: Sa, 20.04.2002 - 19:07
Geschlecht: männlich
Diagnose: M. Scheuermann Kyphose (urspr. 68°)
M. Baastrup
Therapie: 1 Boston B.O.B.
1 Milwaukee
2 Rahmouni´s
1 TüKO
Und SCHROTHen bis bis die Sprossenwand qualmt und sich die Spiegel krümmen!
Wohnort: Allgäu

Beitrag von Toni »

Ich versteh das nicht ganz!

ich trage seit 2003 zweieinhalbjährig 23h /7d und danach 14-16 Stunden täglich/nächtlich ein Rahmouni-Korsett. Zeitweise auch Milwaukee oder Rahmouni mit Kopfstütze.

Ichhabe einen erheblichen Verschleiß an Korsetthemden. Die lösen sich bei mir nach einer gewissen Zeit buchstäblich auf.
Aber ich hatte NOCH NIE einen Schaden an der Oberbekleidung!

Ich weiß aber, daß bei bestimmten Typen von Cheneau-Korsetten regelrecht scharfe Kanten der Freiraumausbuchtungen-Atemfenster nach außen abstehen. Die allerwenigsten OT schneiden diese Kanten ab, obwohl sie überflüssig sind wie ein Kropf.
Schüler mit ungepolsterten Schulsitz-Holzlehnen können mit solchen kantigen Korsetten schon die Kleidung beschädigen.
Aber ich kann beim besten Willen nicht einsehen, daß die Gesamtheit der Steuerzahler dafür aufkommen sollen, daß einige stinkfaule OT primitive Korsette bauen, deren Kanten völlig ungepostert sind und daher Schäden verursachen. Zumal diese OT genauso viel Geld für ihren lieblosen und ungarnierten Plastikschrott abkassieren wie z.B. Rahmouni, der sorgfältig alle Kanten polstert und jedes Metallteil mit einer Ledergarnierung überklebt, unter anderem um die Kleidung zu schützen.

Wenn ein Korsett Kleidung zerstört, dann würde ich deshalb nicht zum Steuerberater und zu Finanzamt rennen, sondern das Ding dem OT so lange um die Ohren hauen oder noch besser: umschnallen, bis er es so abändert und abpolstert, daß es keine Kleidung mehr von Innen beschädigt.
Gruß Toni
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas!
elfi
Newbie
Newbie
Beiträge: 49
Registriert: Mo, 17.10.2005 - 20:57
Wohnort: Niederösterreich

Kleidung -Korsett

Beitrag von elfi »

Also das Problem haben wir auch - trotz Rahmouni-Korsett - die T-Shirts bekommen mit der Zeit Löcher, die Sweater schauen nach ein paar mal Tragen so aus, als ob man an einer Mauer gestreift hätte, daher gibt meine Tochter sie ständig zur Wäsche - bei den Hosen gibt es aber keinerlei Auswirkungen. Aber dieses Problem ist klein im Vergleich zu allen anderen. - und in Österreich hatten wir Schrauben und Kanten an den Korsetts, die nicht umkleidet waren, daher traten diese Auswirkungen immer schon früher auf.
Grund könnte sein, dass die Kinder in den Schulen sich gerne an die Sessel anlehnen (denke ich mir zumindest).
Die Verschleißerscheinungen des Gewands sind zumindest bei uns größer als sonst (habe einen guten Vergleich durch ein zweites gesundes Kind)

elfi
Antworten