Beantragung einer Behinderung
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Beantragung einer Behinderung
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und bin froh, die Möglichkeit zum Austausch gefunden zu haben. Ich trage mich mit dem Gedanken eine Behinderung zu beantragen, da ich starke Schmerzen habe und mir das berufliche Sitzen mehr als schwer fällt. Zusätzlich habe ich eine chronische Sehnenscheidenentzündung (Berufskrankheit). Ganz brav mache ich seit Jahren täglich meine Übungen und gehe auf eigene Kosten zur Physiotherapie, aber es hilft immer nur kurzfristig.
Nun frage ich euch, ob ihr mir Tipps zur Beantragung geben könntet.
Viele Grüße
Zaubermaus
ich bin neu in diesem Forum und bin froh, die Möglichkeit zum Austausch gefunden zu haben. Ich trage mich mit dem Gedanken eine Behinderung zu beantragen, da ich starke Schmerzen habe und mir das berufliche Sitzen mehr als schwer fällt. Zusätzlich habe ich eine chronische Sehnenscheidenentzündung (Berufskrankheit). Ganz brav mache ich seit Jahren täglich meine Übungen und gehe auf eigene Kosten zur Physiotherapie, aber es hilft immer nur kurzfristig.
Nun frage ich euch, ob ihr mir Tipps zur Beantragung geben könntet.
Viele Grüße
Zaubermaus
- Thomas
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Hallo Zaubermaus,
möchtest Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der Dir einen 'Nachteilsausgleich' in Form einer geringen Steuerermäßigung und eines verbesserten Kündigungsschutzes bietet, oder möchtest Du Dir eine Erwerbsminderung (die zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente führen kann) attestieren lassen?
Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge, die auch vollkommen getrennt beantragt werden müssen. Der Schwerbehindertenausweis wird über das Versorgungsamt oder in Baden-Württemberg über das Landratsamt (Amt für besondere Hilfen) beantragt, die Erwerbsminderungsrente meines Wissens nach über den Rentenversicherungsträger.
Wenn Du Dir eine Berufskrankheit anerkennen lassen willst, musst Du Dich meines Wissens nach an die Berufsgenossenschaft wenden.
Gruß Thomas
möchtest Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der Dir einen 'Nachteilsausgleich' in Form einer geringen Steuerermäßigung und eines verbesserten Kündigungsschutzes bietet, oder möchtest Du Dir eine Erwerbsminderung (die zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente führen kann) attestieren lassen?
Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge, die auch vollkommen getrennt beantragt werden müssen. Der Schwerbehindertenausweis wird über das Versorgungsamt oder in Baden-Württemberg über das Landratsamt (Amt für besondere Hilfen) beantragt, die Erwerbsminderungsrente meines Wissens nach über den Rentenversicherungsträger.
Wenn Du Dir eine Berufskrankheit anerkennen lassen willst, musst Du Dich meines Wissens nach an die Berufsgenossenschaft wenden.
Gruß Thomas
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Ich möchte eine Behinderung im Rahmen eines "Nachteilsausgleichs" beantragen um meinen Arbeitsplatz sicherer zu machen. Auf jeden Fall möchte ich gern bis zum normalen Rentenalter weiter arbeiten.
Meine Skoliose hat "nur" etwas 30 Grad, aber sitzen ist die Hölle. Trotz der Muskelkräftigung verschieben sich ständig die Kreuzbeingelenke. Von den Ärzten wird man ja leider nicht ernst genommen.
Meine Skoliose hat "nur" etwas 30 Grad, aber sitzen ist die Hölle. Trotz der Muskelkräftigung verschieben sich ständig die Kreuzbeingelenke. Von den Ärzten wird man ja leider nicht ernst genommen.
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lumbal 64°, thorakal 56° - Therapie: Seit 2003 Schroth-KG, 3 Rehas in Bad Salzungen.
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Dafür müssten Dir aber ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt werden, was mir wenig wahrscheinlich erscheint.
Mit einem GdB von mindestens 30 kannst Du zwar (hinsichtlich Kündigungsschutz) eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen, aber nur dann, wenn der Verlust Deines Arbeitsplatzes wegen der Behinderung droht.
Grüsse, Lady S
Mit einem GdB von mindestens 30 kannst Du zwar (hinsichtlich Kündigungsschutz) eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen, aber nur dann, wenn der Verlust Deines Arbeitsplatzes wegen der Behinderung droht.
Grüsse, Lady S
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Zuerst einmal ein Danke, dass ihr auf meine Anfrage reagiert!
Vielleicht habe ich mich nicht so klar ausgedrückt. Mir ist bewusst keine GdB von 50 zu bekommen, wenn ich 30 bekäme wäre ich schon froh (ich weiß nicht ob der Rücken oder die Hand schwerer wiegt), da ich ja dann die Gleichstellung beantragen könnte. Es geht nur darum bei uneinsichtigen Vorgesetzten zeigen zu können, dass es Unwille meinerseits ist, wenn ich etwas nicht machen kann.
Und meine Frage zielte darauf ab, von Erfahrungen und Tipps zu lesen.
Falls jemand mir eine Empfehlung zur Besserung der Schmerzen geben kann, so nehme ich die gern an.
Habe schon mehrfach Akupunktur bekommen (hat nicht geholfen), hab seit Anfang des Jahres ein Tensgerät (entspannt kurzfristig die Muskeln), normale KG und bin mit dem letzten Rezept zu einer Schroth-Theratpeutin. Die Übungen mache ich brav, aber wie ich gelesen habe bringt das ohne vorherige Reha nicht viel.
Im nächsten Jahr sind die 4 Jahre um und ich werde dann versuchen in eine der beiden Schroth-Kliniken zu kommen.
Meine heftigen Beinschmerzen sind nach der 2. PRT etwas besser und ich hoffe, nach der 3. wird es noch besser.
Vielleicht habe ich mich nicht so klar ausgedrückt. Mir ist bewusst keine GdB von 50 zu bekommen, wenn ich 30 bekäme wäre ich schon froh (ich weiß nicht ob der Rücken oder die Hand schwerer wiegt), da ich ja dann die Gleichstellung beantragen könnte. Es geht nur darum bei uneinsichtigen Vorgesetzten zeigen zu können, dass es Unwille meinerseits ist, wenn ich etwas nicht machen kann.
Und meine Frage zielte darauf ab, von Erfahrungen und Tipps zu lesen.
Falls jemand mir eine Empfehlung zur Besserung der Schmerzen geben kann, so nehme ich die gern an.
Habe schon mehrfach Akupunktur bekommen (hat nicht geholfen), hab seit Anfang des Jahres ein Tensgerät (entspannt kurzfristig die Muskeln), normale KG und bin mit dem letzten Rezept zu einer Schroth-Theratpeutin. Die Übungen mache ich brav, aber wie ich gelesen habe bringt das ohne vorherige Reha nicht viel.
Im nächsten Jahr sind die 4 Jahre um und ich werde dann versuchen in eine der beiden Schroth-Kliniken zu kommen.
Meine heftigen Beinschmerzen sind nach der 2. PRT etwas besser und ich hoffe, nach der 3. wird es noch besser.
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Wie gesagt kannst Du die Gleichstellung nur dann beantragen (bzw. wird sie nur dann bewilligt) wenn WEGEN(!!!) der Behinderung der Verlust des Arbeitsplatzes droht.Zaubermaus hat geschrieben: Mir ist bewusst keine GdB von 50 zu bekommen, wenn ich 30 bekäme wäre ich schon froh (ich weiß nicht ob der Rücken oder die Hand schwerer wiegt), da ich ja dann die Gleichstellung beantragen könnte.
Das glaubst Du doch selber nicht, dass die das juckt!Zaubermaus hat geschrieben:Es geht nur darum bei uneinsichtigen Vorgesetzten zeigen zu können, dass es Unwille meinerseits ist, wenn ich etwas nicht machen kann.
Der Schuss kann nach hinten losgehen - Du legst dem Arbeitgeber den Bescheid über einen GdB über 20 oder 30 vor und hast hinsichtlich Arbeitsplatz davon keinerlei Vorteile - es könnte aber sein, dass der Arbeitgeber Dich dadurch als "erhöhtes Risiko" betrachtet...
Also gut überlegen!
Was Du versuchen könntest: über die Rentenversicherung für Dich geeignete Hilfsmittel für Deinen Arbeitsplatz zu beschaffen (Bürostuhl, Steharbeitsplatz oder was auch immer).
Grüsse, Lady S
Im Forum wurde schon viel zum Thema Behindertenausweise geschrieben.
Ein langer und ausführlicher Thread mit vielen Fragen und Antworten ist z. B. Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis.
Ein langer und ausführlicher Thread mit vielen Fragen und Antworten ist z. B. Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis.
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- Diagnose: rechtskonvexe Lumbalskoliose 60°
linkskonvexe Thorakolumbalskoliose 50°
und noch diverses andere, wahrscheinlich als Folge der Skoliose - Therapie: Klappsches Kriechen
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Hallo Zaubermaus,
ich hab einen GDB von 40 % und bin gleichgestellt.
Eine Gleichstellung von GDB 30% auf 50% kannst du jederzeit beantragen!!
Der Post von Lady S ist somit nicht ganz richtig
[equote]Dafür müssten Dir aber ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt werden, was mir wenig wahrscheinlich erscheint.
Mit einem GdB von mindestens 30 kannst Du zwar (hinsichtlich Kündigungsschutz) eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen, aber nur dann, wenn der Verlust Deines Arbeitsplatzes wegen der Behinderung droht.
[/equote]
Ich hab das auch gemacht, weil ich mir damit meinen jetztigen Arbeitsplatz sichern wollte, denn dort kann ich trotz meiner Einschränkungen meine ganze Arbeitskraft leisten.
Ich musste die Gleichstellung bei der Arbeitsagentur beantragen, geht ganz problemlos. Der Antrag geht dann zu deinem Arbeitgeber (ohne Angaben von Diagnosen und Gründen).
Dort entscheidet die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit dem Personalrat/Schwerbehindertenvertretung.
Der Arbeitgeber wäre ja schön blöd, wenn er der Gleichstellung negativ gegenüber steht, denn er bekommt ja vom Vater Staat Geld für jeden Behinderten, den er beschäftigt.
Übrigens kannst du, wenn du gleichgestellt bist, über das Integrationsamt Hilfsmittel für dein Büro beantragen, diese werden dann bezuschusst und nicht dein Arbeitgeber zu Kasse gebeten.
VG Andrea
ich hab einen GDB von 40 % und bin gleichgestellt.
Eine Gleichstellung von GDB 30% auf 50% kannst du jederzeit beantragen!!
Der Post von Lady S ist somit nicht ganz richtig
[equote]Dafür müssten Dir aber ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt werden, was mir wenig wahrscheinlich erscheint.
Mit einem GdB von mindestens 30 kannst Du zwar (hinsichtlich Kündigungsschutz) eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen, aber nur dann, wenn der Verlust Deines Arbeitsplatzes wegen der Behinderung droht.
[/equote]
Ich hab das auch gemacht, weil ich mir damit meinen jetztigen Arbeitsplatz sichern wollte, denn dort kann ich trotz meiner Einschränkungen meine ganze Arbeitskraft leisten.
Ich musste die Gleichstellung bei der Arbeitsagentur beantragen, geht ganz problemlos. Der Antrag geht dann zu deinem Arbeitgeber (ohne Angaben von Diagnosen und Gründen).
Dort entscheidet die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit dem Personalrat/Schwerbehindertenvertretung.
Der Arbeitgeber wäre ja schön blöd, wenn er der Gleichstellung negativ gegenüber steht, denn er bekommt ja vom Vater Staat Geld für jeden Behinderten, den er beschäftigt.
Übrigens kannst du, wenn du gleichgestellt bist, über das Integrationsamt Hilfsmittel für dein Büro beantragen, diese werden dann bezuschusst und nicht dein Arbeitgeber zu Kasse gebeten.
VG Andrea
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@laho1475:
das wundert mich jetzt; mein Kenntnisstand ist folgender:
Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/z ... n-Men.html
Ich hatte mich mal damit befasst, als bei uns eine Menge Arbeitsplätze wegfielen und habe auch genau diese Auskunft bekommen.
Grüsse, Lady S
das wundert mich jetzt; mein Kenntnisstand ist folgender:
Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/z ... n-Men.html
Ich hatte mich mal damit befasst, als bei uns eine Menge Arbeitsplätze wegfielen und habe auch genau diese Auskunft bekommen.
Grüsse, Lady S
- laho1475
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linkskonvexe Thorakolumbalskoliose 50°
und noch diverses andere, wahrscheinlich als Folge der Skoliose - Therapie: Klappsches Kriechen
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Hallo Lady S,
du hast es ja drin in deinem Post...du kannst auch eine Gleichstellung beantragen, um deinen Arbeitsplatz zu sichern. Es muss keine Kündigung drohen.
Die Gleichstellung ist auch bei möglichen Versetzungen hilfreich - kann ja sein, dass der neue Arbeitsplatz nicht so rückenfreundlich ist, wie der aktuelle.
[equote]Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.[/equote]
du hast es ja drin in deinem Post...du kannst auch eine Gleichstellung beantragen, um deinen Arbeitsplatz zu sichern. Es muss keine Kündigung drohen.
Die Gleichstellung ist auch bei möglichen Versetzungen hilfreich - kann ja sein, dass der neue Arbeitsplatz nicht so rückenfreundlich ist, wie der aktuelle.
[equote]Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.[/equote]
- laho1475
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- Diagnose: rechtskonvexe Lumbalskoliose 60°
linkskonvexe Thorakolumbalskoliose 50°
und noch diverses andere, wahrscheinlich als Folge der Skoliose - Therapie: Klappsches Kriechen
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Hallo,
ich hab nochmals in meinen Unterlagen gesucht und bin beim Gleichstellungsantrag der AA fündig geworden. Sie legen einen Auszug aus den maßgebenden Rechtsgrundlagen bei und es sind noch zusätzliche "Informationen zur Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben" dabei.
Es wird hier §2 Abs. 3 SGB IX zitiert, weiter heißt es:
Voraussetzungen, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu sichern:
Bsp.: wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten; verminderte Arbeitsleistung, auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz; dauernde verminderte Belastbarkeit; Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit; auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter; eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung.
Achtung: Allgemeiner Stellenabbau begründet keine Gleichstellung!!!
Weiter sind noch die Voraussetzungen um die Erlangung eines Arbeitsplatzes zu unterstüzen aufgeführt.
Wichtig bei Sicherung und Erlangung eines Arbeitsplatzes:
Antragstellung und Nachweis GdB; Geeigneter Arbeitsplatz - geeignet ist ein AP, wenn der Behinderte unter Berücksichtigung von Art und Schwere seiner Behinderung die Tätigkeit auf diesem Arbeitsplatz auf Dauer ausüben kann.; die Einrichtung eines behindertengerechten AP kann mit finanzieller Förderung erfolgen.
Ist ein bißchen lang, aber ich hoffe es hilft weiter
ich hab nochmals in meinen Unterlagen gesucht und bin beim Gleichstellungsantrag der AA fündig geworden. Sie legen einen Auszug aus den maßgebenden Rechtsgrundlagen bei und es sind noch zusätzliche "Informationen zur Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben" dabei.
Es wird hier §2 Abs. 3 SGB IX zitiert, weiter heißt es:
Voraussetzungen, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu sichern:
Bsp.: wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten; verminderte Arbeitsleistung, auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz; dauernde verminderte Belastbarkeit; Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit; auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter; eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung.
Achtung: Allgemeiner Stellenabbau begründet keine Gleichstellung!!!
Weiter sind noch die Voraussetzungen um die Erlangung eines Arbeitsplatzes zu unterstüzen aufgeführt.
Wichtig bei Sicherung und Erlangung eines Arbeitsplatzes:
Antragstellung und Nachweis GdB; Geeigneter Arbeitsplatz - geeignet ist ein AP, wenn der Behinderte unter Berücksichtigung von Art und Schwere seiner Behinderung die Tätigkeit auf diesem Arbeitsplatz auf Dauer ausüben kann.; die Einrichtung eines behindertengerechten AP kann mit finanzieller Förderung erfolgen.
Ist ein bißchen lang, aber ich hoffe es hilft weiter
