minimine hat geschrieben:Man muss wegen ein und derselben Erkrankung mindestens ein Jahr lang einmal im Quartal beim Arzt gewesen sein. Darüber hinaus noch in eine der folgenden Gruppen fallen...:
Also für diese Chroniker Regelung braucht man
nur eine von diesen Bedingungen erfüllen und deshalb kann man als Skoliose/Hyperkyphose Patient mit der ersten Bedingung (regelmässige Arztbesuche) relativ schnell in diese Regelung fallen.
Die Formulierung war wohl auch so gemeint.
Bärle hat geschrieben:mein Hausarzt hat das bei mir hinbekommen, daß ich
chronisch krank eingestuft bin. Mußte mit dem Formblatt
zur Krankenkasse und dann wars geregelt. (Gültigkeit: meine 1 Jahr)
Dazu muß man kein Pflegfall oder so sein.
Wie wir jetzt abgeklärt haben, geht das ja leicht.
Allerdings gilt dieser Antrag bei meiner Techniker Krankenkasse jetzt 3 Jahre, das hat sich ab und zu geändert.
Bärle hat geschrieben:Jedenfalls bekomme ich die Rezepte außerhalb des Regelfalls
und dies müßte dann doch nicht mehr in sein Budget fallen.
Du fällst nach wie vor in das Budget (Richtgrösse) Deines Hausarztes.
Aber wie ich schon gesagt habe, es kommt ganz auf die Anzahl seiner Patienten an und wieviel davon Heilmittel verordnet bekommen. Und inwieweit er gute Begründungen bei einem drohenden Regress hat.
Damit man sich mal ein Bild der Situation machen kann:
Beispiel Richtgrösse 2010 in
Sachsen-Anhalt (Kosten in € pro Patient pro Quartal)
Hausarzt 9,26
Orthopäde 40,64
Kosten für normale KG 12,16
in anderen Bundesländern ergibt sich im Zusammenhang das gleiche Bild
Wenn man beim Hausarzt z.Bsp. im Quartal 12 Behandlungen ausserhalb des Regelfalles bekommt, was ca. 1x in der Woche entspricht, so müssen knapp 16 andere Patienten "dafür aufkommen". Die dürfen keinerlei Heilmittel bekommen, was aber im Laufe eines Quartals ein ziemliches Risiko ist. Also wird der Arzt mehr Patienten einbeziehen müssen und somit seine Verordnungspraxis generell stark einschränken.
Beim Orthopäden wären es knapp 4 Patienten, die für einen Patienten keinerlei Heilmittel beanspruchen dürfen.
In dieser Fachrichtung gibt es aber naturgemäss sehr viel mehr Patienten, die einen Heilmittelbedarf haben.
Gruss
Klaus