HELP!!! ich werde abgezockt

Grüße und alles, was sich sonst nicht einordnen lässt.
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Wiebi
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Beitrag von Wiebi »

Hi!
Ich hab mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, hab aber was dazuzusagen. ;)
Und zwar bin ich selbst auf diese Idioten reingefallen. Damals lief das Ding über eine Schweizer Firma, die kurze Zeit später vor Gericht verboten wurde und keiner der Kunden musste irgendwas bezahlen.
Ich hatte da auch nicht meine echte Adresse eingegeben und die E-mailadresse hatte ich gleich gelöscht, als die erste Zahlungsaufforderung kam.
Jedenfalls MUSS auf so einer Seite ganz dick und fett stehen, was es kostet. Nur klein am unteren Ende und in den AGBs ist verboten und das ist hier der Fall. Die versuchen dich mit ihren Paragraphen nur einzuschüchtern. Du solltest nicht bezahlen.
Die werden auch keinen Anwalt einschalten, denn so eine krumme Gesellschaft wäre schön blöd, wenn sie sich selbst die Justiz ins Haus holen würden...
Lass dich nicht kleinmachen. Ich hoffe, die geben es bald auf!
LG Wiebke

[i]Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten.[/i]
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lisalein
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Beitrag von lisalein »

O da hatts du ja glück...ich hoff die Firma kommt au bald vor Gericht. Meine eltern ham sich erstma *gefreut* wo se die Mahnung erhalten ham^^das noch per post...ja die Anwälte exestieren angeblich überhaupt nicht hab ich wo gelesen...naja bald kommt bestimmt ein richterlicher Mahnbescheid den muss ich glaub ich dann in einer 2Wochen Frist wiederufen aba ich hoff ma das die Firma bisdahin nich mehr besteht...das is echt zum kotzen ich mein es ist eigentlich keine Angewohnheit von mir unter den Ok Button zu scrollen xD un ich meld mich für so viel zeugs an z.b. Streetteams ez und da is sowas ja au nonie passiert.... mfg lisa
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

Ich habe zum Thema ein Gerichtsureil entdeckt. Die interessanten Passagen habe ich blau formatiert. Ich empfehle trotzdem, alles zu lesen. ;)

Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet

Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.


Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.


Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe.
Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ag-m.bayern.de
Ich kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben. (Bertolt Brecht)
meine Geschichte: Dalia wird Königin (Korsett für eine Oldie-Power-Skoliose)
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lisalein
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Beitrag von lisalein »

nuja so ähnlich wars auch bei mir...das gemeine is ja auch noch an der sache wenn me sich da angemeldet hat kommen noch motz *schleimmails* mit herzlichen glückwunsch gewinnspielen und wer weiß was. und auf einen schlag kaum sin die 2wochen vorbei kommt unverhofft plötzllich ne rechnung!!ich mein wenigstns in de *willkommensmail* hätten ses schreiben sollen
mfg
mindfreak

Beitrag von mindfreak »

bei so nem fall niemals bezahlen einfach ignorieren. da passiert nix. und wenn doch was ins haus kommt weiter ingnorieren. was wollen die tun?! dich anzeigen weil du nicht gezahlt hast?! des machen die niemals weil se genau wissen dass se selbst dreck am stecken haben!!!

die machen das doch nur um dumme zu finden die den kagg wirklich bezahlen und immer wenn des geld aufm konto eingeht lachen se sich kaputt weil se nen weiteren volltrottel gefunden haben der das bezahlt hat...

also: NICHT BEZAHLEN!!!

gruß mindfreak^^
Agrimon
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Beitrag von Agrimon »

Hallo mindfreak,

ich denke, lisa hat nicht gezahlt, aber mich hätte schon interessiert, wie diese Geschichte ausgegangen ist da der Thread schon knapp 2 Jahre her ist. Aber solche Abzocktricks gibt es immer wieder. Letztes Jahr sind mein Freund und ich auch auf so eine Firma reingefallen, aber bezahlt haben wir auch nicht. Mein Freund hat etwas gegoogelt und den Firmensitz rausgefunden, der in Dubai war. Ich sag jetzt nicht um welche Firma es sich gehandelt hat um Schwierigkeiten zu vermeiden aber solche Geschichten tauchen immer wieder auf.

Gruß Agrimon
bin eine Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht und noch Interesse für andere Dinge hat

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