Hallo,
bei mir ist leider einiges schief gelaufen und nun darf ich mich glücklich schätzen eine ambulante Reha machen zu dürfen *ironieoff*.
Kann mir jemand sagen, da ich vergessen habe zu fragen, ob die Fahrtkosten von der KK übernommen werden?
Viele Grüße, Elbac
Fahrtkosten
Die Aufwendungen für die Fahrt ins Rehazentrum bekommst Du ganz oder teilweise zurück erstattet. Die Höhe der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach der Entfernung, der Wahl des Verkehrsmittels und dem Kostenträger der Rehabilitation, also bei Deiner Krankenkasse nachfragen.
Noch etwas zur Zuzahlungsregelung:
Wenn die Rehabilitation über einen Träger der Rentenversicherung eingeleitet wird, ist die Maßnahme für Dich kostenfrei. Ansonsten ist von allen Patienten die das 18-te Lebensjahr vollendet haben eine gesetzliche Zuzahlungen in Höhe von 10,-- EUR pro Rehatag (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr) zu entrichten. Ausnahme: Du wurdest durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit.
Gruß Evi
Noch etwas zur Zuzahlungsregelung:
Wenn die Rehabilitation über einen Träger der Rentenversicherung eingeleitet wird, ist die Maßnahme für Dich kostenfrei. Ansonsten ist von allen Patienten die das 18-te Lebensjahr vollendet haben eine gesetzliche Zuzahlungen in Höhe von 10,-- EUR pro Rehatag (für max. 28 Tage pro Kalenderjahr) zu entrichten. Ausnahme: Du wurdest durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit.
Gruß Evi