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Erstattet die Krankenkasse Fitnessstudiokosten?

Verfasst: Do, 30.08.2007 - 11:59
von bert20
Bei skoliose?...
und wenn ja was muss ich dafür alles machen?
kann mir da vllt einer ein paar tipps gebn?

Danke im voraus

Verfasst: Do, 30.08.2007 - 12:12
von Silas
Hallo Bert,

es gibt meines Wissens nach keine Krankenkasse, die die Kosten fürs Fitness-Studio erstattet.

Du solltest Dich bei Deiner Kasse erkundigen, ob es Verträge mit bestimmten Studios gibt oder ob spezielle Kurse übernommen werden. Oft ist es auch so, dass diese Kurse mit dem Beitrag bereits abgegolten sind und die Kasse Dir dann einen Betrag zwischen 75 und 150 € durchschnittlich dafür überweist.

Da die Unterschiede hierbei von Kasse zu Kasse sehr groß sind, sind die Kasse und ggf. die Fitness-Studios mit Kooperationen hier die verlässlichsten Ansprechpartner.

Viele Grüße,
Silas

Verfasst: Fr, 31.08.2007 - 09:56
von chilli-pepper
Hallo Bert,

du kannst dir vom Arzt aber Funktionstraining verschreiben lassen, ich hatte dazu schon mal volgendes geschrieben:

Aber nun zu der Info meiner KK:

Der Reha-Sport geht NICHT vom Budget des Arztes ab , sondern geht zu Lasten der KK,
kann aber nur einmal (bei gleicher Diagnose) verordnet werden.

Beispiel: wenn man einmal Reha-Sport hatte , kann man beim nächsten Mal Funktionstraining machen, oder der Arzt stellt eine neue Diagnose, die erneut Grund genug ist für Reha-Sport

Ob das auch ein Hausarzt verordnen kann , hab ich vergessen zu fragen
Jedenfalls kann es ein FA für Rehabilitative Medizin und/oder Orthopäde.

Bei der IKK wurde mir allerdings gesagt, dass mir Reha-Sport alle 3 Jahre zustehen würde, da hake ich aber nochmal nach ,
ob das wirklich stimmt oder nur behauptet wurde um mich "anzuwerben"



Folgender Link ist von off78, zu den Rahmenbedingungen:

http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php ... d/1/aid/94


Bitte beachte aber, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, die Übungen unter richtiger Anleitung zu machen. Klaus hat von seinen Erfahrungen schon viel berichtet.

Gruß chilli-pepper

Verfasst: Fr, 31.08.2007 - 11:22
von bert20
hey danke für diese hilfreiche antwort echt super ich schau mir das jetzt mal genauer an ;)

Verfasst: Fr, 31.08.2007 - 12:47
von Sabi
Es gibt durchaus auch Krankenkassen, die sich an den Kosten fürs Fitnesstudio z.B. für Kieser beteiligen:
Kieser-Kooperationen.

Verfasst: Fr, 31.08.2007 - 15:48
von Klaus
chilli-pepper hat geschrieben:Klaus hat von seinen Erfahrungen schon viel berichtet.
Danke für den Hinweis. :D

Es ist wirklich so, dass ein Fitness-Training, egal in welchem Studio, bei Skoliose/Kyphose eigentlich immer nur mit Schroth Kenntnissen durchgeführt werden sollte. Die Trainer haben nur Ahnung von "normalen" Rücken mit den vielfältigsten Problemen.

Da ändert auch die Werbung dieser Studios nichts!
Es kann diese Werbung mit Skoliose aber durchaus nützlich sein, wenn es um einen Krankenkassenzuschuss geht. :)
Die Techniker Krankenkasse macht das z.Bsp. nicht, für die gilt nur ein abgeschlossener Kurs, z. Bsp. eine normale Rückenschule oder andere begleitende Maßnahmen wie Tai Chi o-ä.

Das von chilli-pepper angesprochene Funktionstraining ist bei der Techniker Krankenkasse genauso wie der REHA Sport nur an bestimmte Einrichtungen gebunden. Welche konkret vor Ort, wollte man mir nicht sagen. Es hörte sich aber nach ganz allgemeinen "0815-Training" an!

Gruss
Klaus

Verfasst: Sa, 01.09.2007 - 17:18
von pünktchen
geh in eine physiotherapeutenpraxis in der ein fitness studio angeschlossen ist und lasse dir von deinem arzt ein D2 rezept ausstellen, das wurde bei mir auch gemacht. mit einem D2 rezept kann man alle anwendungen (die skoliose betreffénd) nutzen ohne sich festlegen zu müssen.ich hab keinen cent blechen müssen und hab jetzt super muckis und meinem rücken hats auch gut getan^^

gruß

pünktchen :flower:

Verfasst: So, 02.09.2007 - 11:20
von Klaus
Pünktchen hat geschrieben:mit einem D2 rezept....
Soweit ich weiss, gibt es nur noch D1, D2 war Bestandteil der alten Heilmittelverordnung von 2001.
Oder gibt es bei Jugendlichen Sonderregelungen?

Diese Kombination ist bei Gruppen-Schroth ganz gut, weil sie genügend Zeit lässt. Eine Kombination mit Gerätetraining sollte aber wirklich nur mit Wirken eines Schroth Therapeuten erfolgen.

Wie in einer solchen Praxis das D1 Rezept umgesetzt wird, ist im übrigen von der Geschäftsführung abhängig. Also vorher genau nach den Möglichkeiten fragen.
und hab jetzt super muckis und meinem rücken hats auch gut getan
Das ist natürlich prima, nur das bleibt nicht so, wenn man nicht ständig weiter trainiert! Und da sind dann private Mittel nötig und deswegen das Thema Fitness-Studios.
Eine D1 Verordnung für 10 Behandlungen gibt es nämlich leider nicht als Behandlung ausserhalb des Regelfalles, d.h. 10 Behandlungen und dann 3 Monate Pause. Oder das berühmte Ärztehopping. :)

Gruss
Klaus

Verfasst: Mo, 03.09.2007 - 10:14
von Klaus
UPDATE
Klaus hat geschrieben:Die Techniker Krankenkasse macht das z.Bsp. nicht, für die gilt nur ein abgeschlossener Kurs, z. Bsp. eine normale Rückenschule oder andere begleitende Maßnahmen wie Tai Chi o-ä.
Die TKK bietet jetzt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, eine Intensivtherapie für den Rücken an.
Das ist zur Zeit in 16 Städten möglich und bezieht sich auf eine Behandlungszeit von 4 Wochen.
Es gilt nur für Erwerbstätige und deswegen kann ich das nicht testen. :)

Gruss
Klaus

Verfasst: Di, 04.09.2007 - 10:53
von Klaus
UPDATE

Wenn man sich mal bei Kieser die Kooperationen mit Krankenkassen anguckt, dann fällt auf, dass es sich eigentlich immer um Einführungskurse handelt, die bezuschusst werden.

Da diese Kurse natürlich nicht ausreichen, wird danach ordentlich zugelangt. :)

Und nicht vergessen, das sind keine Skoliose/Kyphose spezifischen Kurse!

Gruss
Klaus