betriebsärztliche Untersuchung => Skoliose

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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Lo
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betriebsärztliche Untersuchung => Skoliose

Beitrag von Lo »

Hey!!

bin neu hier und hab gleich ein brennendes Thema auf dem Herzen :)

also ich bin seit einer Woche 18 und leide auch an Skoliose. Ich habe eine S-Form, leider weiß ich meine genauen Krümmunsangaben nicht... :/

Jedenfalls ist es bei mir ziemlich stark. Ich mache seit 2003 regelmäßig Krankengymnastik und habe inzwischen mein 4. Korsett.
Die obere Krümmung ist so gut wie begradigt...die untere nicht...!

Jedenfalls ist das Probl. dass ich zur Zeit meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin mache ( ehem. Krankenschwester)
Ist klar, dass da jeder Arzt erstmal die Stirn runzelt...

Mein Orthopäde und mein Hausarzt haben das ok. gegeben.
In zwei Wochen steht bei uns die betriebsärztliche Untersuchung an.
Dem Betriebsarzt wird meine Skoliose garantiert nicht ergehen...
kann auch sein (was ich denke), dass dann auch die Schulleitung in Kenntnis gesetzt wird..

Kann es da zu Problemen kommen?!?
Schließlich behandelt mein Ortophäde mich seit knapp 5 Jahren...er hat die Röntgenbilder etc. und kann schlussendlich besser entscheiden oder?

wäre echt nett wenn ihr mir antworten würdet!! :) ;D

LG Lo
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Beitrag von Lo »

.....wäre echt dankbar um antworten!!
muss ja keine erfahrung, kann auch nur die persönliche Meinung sein..! :/ :ja:
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Schnecke007
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Beitrag von Schnecke007 »

Hi Lo!

Gut, wenn Du ausdrücklich persönliche Meinungen haben willst... bitte schön! Ob es Dir hilft, weiß ich nicht. Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung berichten, dass der Amtsarzt meine Skoliose nicht bemerkte. Es kann sein (natürlich je nachdem, wie stark Deine Skoliose ist), wenn Du Dich gut korrigiert hinstellst, dass er gar nix merkt. Einen Vorbeugetest musste ich nicht machen. Keine Ahnung, ob Du Probleme kriegen kannst, sorry!

Alles Gute wünscht Dir die Schnecke
Zuletzt geändert von Schnecke007 am Mo, 16.04.2007 - 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Schnecke007 »

So, hab meinen Beitrag editiert. Kann ich meine eigenen Beiträge (z.B. diesen hier) auch ganz löschen?
Zuletzt geändert von Schnecke007 am Mo, 16.04.2007 - 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

OFFTOPIC
Hallo schnecke007,
mit EDIT kanst Du doch das selbst ändern. :)

Gruss
Klaus
die wölfin
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Beitrag von die wölfin »

Hallo Lo,

ehrlich gesagt würde ich an Deiner Stelle sogar drauf hinweisen! Lass Dir aber vorher die von Deinen Ärzten erhaltene Freigabe schriftlich geben und drück eine Kopie dem untersuchenden Arzt in die Hand, damit Dein Arbeitgeber nicht sagen kann, Du wärst "untauglich"! Falls Du Deine Behinderung nämlich verheimlichst, können sie Dir soweit ich weiss ggf. auch noch in 20 Jahren dafür auf die Füsse treten (wenn z.B. zu erwartende Verschlechterungen Deines Gesundheitszustandes auftreten und Du deswegen nicht arbeiten kannst) und Dich zur Rechenschaft ziehen, evt. sogar ohne weiteres kündigen, da Dein Gesundheitszustand für diesen Job ja relevant und somit auch wahrheitsgemäß anzugeben ist!
Ist die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung, ist der schwerbehinderte Mensch ohne Befragung durch den Arbeitgeber auskunftspflichtig. Die Art der Behinderung ist ansonsten nicht mitteilungspflichtig.
Du kannst ja falls nötig evt. darauf hinweisen, dass sie Dich insbesondere deswegen nicht benachteiligen dürfen, zumal Du ja die Freigabe Deiner behandelnden, umfassend in Kenntnis stehenden Ärzte hast.

wölfin
Eine miese Erfahrung bringt einem oftmals mehr bei, als tausend gute, aber nur, wenn man lernt, sie auf die richtige Art und Weise zu betrachten!
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

die wölfin hat geschrieben:ehrlich gesagt würde ich an Deiner Stelle sogar drauf hinweisen!
Ich würde nicht darauf hinweisen. Du musst zur Einstellung keine Behinderungen angeben, dazu ist keiner verpflichtet, das wäre diskriminierend. Und den Werksarzt lässt du mal einfach untersuchen und finden zu was er fähig ist (in der Regel nicht besonders viel).

Lass dir alle Informationen aus der Nase ziehen. Antworte zwar wahrheitsgemäß, aber gib ihm nicht unnötig viele Informationen.

Sieht er die Skoliose, kommen vielleicht fragen wie "Haben sie damit Probleme?" - Antwort: "Nö, mit dem Rücken hab ich keine Probleme, keine Schmerzen und so..."; vorrausgesetzt du hast keine.

Dass er dann überhaupt noch weiterfragt nach Behandlung ist schon unwahrscheinlich, weil du ja schon 18 bist und das für normale Ärzte ja sowieso bedeutet, dass man in dem Alter nicht mehr behandelt wird.

Schau, dass du zur Untersuchung ohne rote Druckstellen vom Korsett kommst, damit hierzu keine Fragen gestellt werden (das heißt i.d.R. die Nacht vorher das Korsett auslassen; schließlich willst du ihm nicht auf die Nase binden, dass du ein Korsett hast).

Das A und O ist wirklich, dass du ihm nicht alles wie auf dem Silbertablett servierst sondern ausschließlich seine Fragen so knapp wie möglich aber noch wahrscheitsgemäß beantwortest und ihm keine unnötigen Details gibst, die zu weiteren Fragen führen könnten.

Auf keinen Fall, wenn er die Skoliose sieht, anfangen zu erzählen wie die behandelt wird oder wurde, und dass du von deinen Ärzten als tauglich erklärt bist etc. Das hebst du dir nur für den Fall auf, dass er dich deshalb für untauglich erklären will. Andernfalls ziehst du damit gerade seine Aufmeksamkeit darauf. Wer sich eine Tauglichkeits-Bescheinigung vom Arzt besorgt, muss ja wohl Zweifel gehabt haben.

--

Ich war selbst mit 19 bei mehreren werksärztlichen Untersuchungen wegen Ausbildungsplätzen, die meisten haben meine Skoliose gar nicht gesehen, eine hat sie gesehen und weiter überhaupt keine Frage gestellt.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich auch noch Korsett, habe wie oben geschreiben nur darauf geachtet, nicht mit roten Druckstellen dort aufzutauchen. Und ich glaube bei einer Firma gab es einen Bogen ähnlich den Gesundheitsbögen von Berufsunfähigkeitsversicherungen, wo nach den unterschiedlichen Erkrankungen gefragt wurde, da schreibt man dann einfach Skoliose hin (ohne Gradzahl natürlich; weißt du ja eh nicht), was dann genausogut eine 20 Grad Minikrümmung sein könnte.

Wenn es auf das Thema Skoliose kommt solltest du keinen besonders informierten Eindruck machen. Wer informiert ist, für den muss die Skoliose eine Rolle spielen, wer es ist nicht, hat wohl damit auch noch nie Probleme gehabt.

--

Was Entlassung angeht wegen verschwiegener Behinderung. Selbst Leute mit Behindertenausweis haben die Wahl, ihre Behinderung und den Ausweis nicht anzugeben. Dadaurch verfallen ihnen lediglich die Ansprüche auf ihre Vergünstigungen in diesem Arbeitsverhältnis.

Und Skoliose an sich ist keine Behinderung, es ist eine Diagnose. Die von miniklein bis groß reichen kann.
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