die wölfin hat geschrieben:ehrlich gesagt würde ich an Deiner Stelle sogar drauf hinweisen!
Ich würde nicht darauf hinweisen. Du musst zur Einstellung keine Behinderungen angeben, dazu ist keiner verpflichtet, das wäre diskriminierend. Und den Werksarzt lässt du mal einfach untersuchen und finden zu was er fähig ist (in der Regel nicht besonders viel).
Lass dir alle Informationen aus der Nase ziehen. Antworte zwar wahrheitsgemäß, aber gib ihm nicht unnötig viele Informationen.
Sieht er die Skoliose, kommen vielleicht fragen wie "Haben sie damit Probleme?" - Antwort: "Nö, mit dem Rücken hab ich keine Probleme, keine Schmerzen und so..."; vorrausgesetzt du hast keine.
Dass er dann überhaupt noch weiterfragt nach Behandlung ist schon unwahrscheinlich, weil du ja schon 18 bist und das für normale Ärzte ja sowieso bedeutet, dass man in dem Alter nicht mehr behandelt wird.
Schau, dass du zur Untersuchung ohne rote Druckstellen vom Korsett kommst, damit hierzu keine Fragen gestellt werden (das heißt i.d.R. die Nacht vorher das Korsett auslassen; schließlich willst du ihm nicht auf die Nase binden, dass du ein Korsett hast).
Das A und O ist wirklich, dass du ihm nicht alles wie auf dem Silbertablett servierst sondern ausschließlich seine Fragen so knapp wie möglich aber noch wahrscheitsgemäß beantwortest und ihm keine unnötigen Details gibst, die zu weiteren Fragen führen könnten.
Auf keinen Fall, wenn er die Skoliose sieht, anfangen zu erzählen wie die behandelt wird oder wurde, und dass du von deinen Ärzten als tauglich erklärt bist etc. Das hebst du dir nur für den Fall auf, dass er dich deshalb für untauglich erklären will. Andernfalls ziehst du damit gerade seine Aufmeksamkeit darauf. Wer sich eine Tauglichkeits-Bescheinigung vom Arzt besorgt, muss ja wohl Zweifel gehabt haben.
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Ich war selbst mit 19 bei mehreren werksärztlichen Untersuchungen wegen Ausbildungsplätzen, die meisten haben meine Skoliose gar nicht gesehen, eine hat sie gesehen und weiter überhaupt keine Frage gestellt.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich auch noch Korsett, habe wie oben geschreiben nur darauf geachtet, nicht mit roten Druckstellen dort aufzutauchen. Und ich glaube bei einer Firma gab es einen Bogen ähnlich den Gesundheitsbögen von Berufsunfähigkeitsversicherungen, wo nach den unterschiedlichen Erkrankungen gefragt wurde, da schreibt man dann einfach Skoliose hin (ohne Gradzahl natürlich; weißt du ja eh nicht), was dann genausogut eine 20 Grad Minikrümmung sein könnte.
Wenn es auf das Thema Skoliose kommt solltest du keinen besonders informierten Eindruck machen. Wer informiert ist, für den muss die Skoliose eine Rolle spielen, wer es ist nicht, hat wohl damit auch noch nie Probleme gehabt.
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Was Entlassung angeht wegen verschwiegener Behinderung. Selbst Leute mit Behindertenausweis haben die Wahl, ihre Behinderung und den Ausweis nicht anzugeben. Dadaurch verfallen ihnen lediglich die Ansprüche auf ihre Vergünstigungen in diesem Arbeitsverhältnis.
Und Skoliose an sich ist keine Behinderung, es ist eine Diagnose. Die von miniklein bis groß reichen kann.