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Vielleicht wird es für einige interessant sein, das im Zuge der Gesundheitsreform, die Reha-Einrichtung frei wählbar ist, und es ausserdem ein Rechtsanspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen besteht.
Ausserdem werden diese dann von de Kassen gezahlt.
Gültig soll dies zum 01.04.2007 sein, wenn es denn so beschlossen wird.
Das ist ja in der Tat sehr interessant, bei all den Debatten und Kritiken scheint die Reform ja doch noch etwas Positives zutage zu fördern.
Es ist jedenfalls sehr hilfreich, dass nun die Krankenkassen für die Reha zahlen müssen, da diese meistens "großzügiger" als die DRV sind und auch sonst gelten die ja als unkomplizierter (oder?).
Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen
medizinischen Reha-Leistungen
Bislang hieß es ja, dass die Krankenkasse solche Leistungen erbringen kann, aber nicht muss.
Bin gespannt, was für Hürden sich die Kassen dazu ausdenken.
Immerhin könnten ja nun auch Rentner REHA Maßnahmen ungehindert in Anspruch nehmen, wobei dort die geriatrische REHA wohl im Vordergrund stehen wird und eine Schroth REHA entsprechend definiert werden müsste.