Dauerverordnung
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Dauerverordnung
gibt es o. wie bekomme ich eine Dauerverordung für meine Skoliose?
- Lego66
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Osteochondrose
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multiple Blockaden - Therapie: MT, KG, Osteo.
1.Korsett 5/12, Rahmouni
2.Kors. 8/13, Rahmouni
3.Kors. 12/14, mit Halsteil
4.Kors. 3/16, 2-Schaliges Rahmouni mit Halsteil
Re: Dauerverordnung
Hallo Monika,
eine Dauerverordnung in dem wörtlichen Sinn gibt es nicht mehr.
Das nennt sich jetzt "Langfristige Genehmigung der Heilmittel".
Oder in anderen Fällen kann der Arzt mit Praxisbesonderheiten argumentieren.
Ob du diese Genehmigung bekommst hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wie alt bist du denn und kennst du deine genauen Gradzahlen?
LG, Gaby
eine Dauerverordnung in dem wörtlichen Sinn gibt es nicht mehr.
Das nennt sich jetzt "Langfristige Genehmigung der Heilmittel".
Oder in anderen Fällen kann der Arzt mit Praxisbesonderheiten argumentieren.
Ob du diese Genehmigung bekommst hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wie alt bist du denn und kennst du deine genauen Gradzahlen?
LG, Gaby
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Re: Dauerverordnung
Bin 56 Jahre und habe 61 und 55 Grad
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Re: Dauerverordnung
Damit sollte es kein Problem sein. Der Arzt muß lediglich auf dem Rezept "Außerhalb des Regelfalls" ankreuzen und in die Diagnose die Gradzahl mit einfügen. Eine gesonderte Beantragung bei der Kasse ist nicht notwendig.Monika hat geschrieben:Bin 56 Jahre und habe 61 und 55 Grad
Dr. K. Steffan
- Klaus
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Re: Dauerverordnung
Hallo Monika,
bei Erwachsenen-Skoliosen über 50 Grad gibt es seit 1.1.2017 den besonderen Verordnungsbedarf, der nicht das Budget des Arztes belastet
Nach den eingestellten Erfahrungsberichten muss man wohl davon ausgehen, dass viele Ärzte diese Möglichkeit immer noch nicht kennen oder sich grundsätzlich nicht damit beschäftigen wollen. Deswegen musst Du möglicherweise etwas Druck machen.
Gruß
Klaus
bei Erwachsenen-Skoliosen über 50 Grad gibt es seit 1.1.2017 den besonderen Verordnungsbedarf, der nicht das Budget des Arztes belastet
Nach den eingestellten Erfahrungsberichten muss man wohl davon ausgehen, dass viele Ärzte diese Möglichkeit immer noch nicht kennen oder sich grundsätzlich nicht damit beschäftigen wollen. Deswegen musst Du möglicherweise etwas Druck machen.
Gruß
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- Lego66
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Re: Dauerverordnung
Hallo Monika,
Ich habe meinen Hausarzt ins Boot geholt um die nötigen Verordnungen zu bekommen. Er kennt mich am Besten, ist in der Nähe und hat mir vor Allem erstmal geglaubt, dass es einen Weg gibt, der sein Budget nicht ruiniert, und es ausprobiert. Und das klappt seit sechs Jahren ganz gut.
LG, Gaby
Das macht die Sache nicht leicht, aber leichter.Klaus hat geschrieben:bei Erwachsenen-Skoliosen über 50 Grad gibt es seit 1.1.2017 den besonderen Verordnungsbedarf, der nicht das Budget des Arztes belastet
Ich habe meinen Hausarzt ins Boot geholt um die nötigen Verordnungen zu bekommen. Er kennt mich am Besten, ist in der Nähe und hat mir vor Allem erstmal geglaubt, dass es einen Weg gibt, der sein Budget nicht ruiniert, und es ausprobiert. Und das klappt seit sechs Jahren ganz gut.
LG, Gaby
- Klaus
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Re: Dauerverordnung
Hallo Gaby,
Der langfristige Heilmittelbedarf bedarf immer der Genehmigung im Einzelfall, was bekanntermassen eine sehr hohe Hürde sein kann. Du nutzt ja diese Möglichkeit und kannst das bestätigen. Auch wenn es einige Punkte seit dem 1.1.2017 gibt, die das Procedere etwas erleichtert. Wenn das genehmigt wird, ist der Arzt hier sofort vom Budget befreit.
Ich wollte diese beiden Möglichkeiten nochmal deutlich auseinanderhalten.
Gruß
Klaus
Der besondere Verordnungsbedarf ist leider fest an Gradzahlen gebunden, unabhängig von Besonderheiten, die mit weniger Gradzahlen schlimmer sein können. Mit 51 Grad bei Monika kann sie aber eine "Dauerverordnung" bekommen, ohne das etwas genehmigt werden muss. Nach meinem Wissen muss der Arzt aber noch einen kleinen Verwaltungsaufwand betreiben, weil die Verordnung nicht sofort vom Budget befreit. Update 23.1.17: Der besondere Verordnungsbedarf einer Praxis muss gegenüber der Krankenkasse aufgelistet werden, erst dann ist der Arzt vom Budget befreit.Das macht die Sache nicht leicht, aber leichter.
Der langfristige Heilmittelbedarf bedarf immer der Genehmigung im Einzelfall, was bekanntermassen eine sehr hohe Hürde sein kann. Du nutzt ja diese Möglichkeit und kannst das bestätigen. Auch wenn es einige Punkte seit dem 1.1.2017 gibt, die das Procedere etwas erleichtert. Wenn das genehmigt wird, ist der Arzt hier sofort vom Budget befreit.
Ich wollte diese beiden Möglichkeiten nochmal deutlich auseinanderhalten.
Gruß
Klaus
- Lego66
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Re: Dauerverordnung
Hallo Klaus,
Monika liegt mit ihren Gradzahlen in dem Bereich mit besonderem Verordnungsbedarf.
Soweit habe ich es verstanden.
Aber heißt das, dass das Budget des Arztes trotzdem belastet wird? Ich dachte die "Dauerverordnung" im alten Sinn gäbe es nicht mehr.
Das war mir nicht klar.
Also muss man, wenn man das Budget nicht belasten will, trotz besonderem Verordnungsbedarf einen Antrag auf langfristige Genehmigung der Heilmittel stellen?
LG, Gaby
Monika liegt mit ihren Gradzahlen in dem Bereich mit besonderem Verordnungsbedarf.
Soweit habe ich es verstanden.
Aber heißt das, dass das Budget des Arztes trotzdem belastet wird? Ich dachte die "Dauerverordnung" im alten Sinn gäbe es nicht mehr.
Das war mir nicht klar.
Also muss man, wenn man das Budget nicht belasten will, trotz besonderem Verordnungsbedarf einen Antrag auf langfristige Genehmigung der Heilmittel stellen?
LG, Gaby
- Klaus
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Re: Dauerverordnung
Hallo Gaby,
Ich habe nur darauf hinweisen wollen, dass nach meinem Wissen der Arzt diesen besonderen Verordnungsbedarf in seiner Praxis gegenüber der Krankenkasse auflisten muss, was lediglich ein kleiner interner Verwaltungsaufwand ist.! Erst dann ist er vom Budget bereit.
Das hat mir jedenfalls mein Arzt erzählt, weil ich neben dem besonderen Verordnungsbedarf auch die Möglichkeit mit dem langfristigen Heilmittelbedarf habe, was ja genehmigt wurde. Hier muss vom Arzt dann nichts weiter unternommen werden.
Ich erwähne das nur, weil ich aus den eingestellten Berichten den Eindruck habe, dass Ärzte sich hier möglicherweise gegen zusätzlichen organisatorischen Aufwand wehren möchten. Allerdings gibt es ja auch einen Aufwand bei der Begründung für den langfristigen Heilmittelbedarf, aber wahrscheinlich ein geringerer Aufwand, wenn schon mal erstellt und während einer Sprechstunde aktualisiert. Und wird der langfristige Heilmittelbedarf z. Bsp. für 3 Jahre (wie bei mir) genehmigt, hat der Arzt in dieser Zeit auch Ruhe.
Gruß
Klaus
Nein!Also muss man, wenn man das Budget nicht belasten will, trotz besonderem Verordnungsbedarf einen Antrag auf langfristige Genehmigung der Heilmittel stellen?
Ich habe nur darauf hinweisen wollen, dass nach meinem Wissen der Arzt diesen besonderen Verordnungsbedarf in seiner Praxis gegenüber der Krankenkasse auflisten muss, was lediglich ein kleiner interner Verwaltungsaufwand ist.! Erst dann ist er vom Budget bereit.
Das hat mir jedenfalls mein Arzt erzählt, weil ich neben dem besonderen Verordnungsbedarf auch die Möglichkeit mit dem langfristigen Heilmittelbedarf habe, was ja genehmigt wurde. Hier muss vom Arzt dann nichts weiter unternommen werden.
Ich erwähne das nur, weil ich aus den eingestellten Berichten den Eindruck habe, dass Ärzte sich hier möglicherweise gegen zusätzlichen organisatorischen Aufwand wehren möchten. Allerdings gibt es ja auch einen Aufwand bei der Begründung für den langfristigen Heilmittelbedarf, aber wahrscheinlich ein geringerer Aufwand, wenn schon mal erstellt und während einer Sprechstunde aktualisiert. Und wird der langfristige Heilmittelbedarf z. Bsp. für 3 Jahre (wie bei mir) genehmigt, hat der Arzt in dieser Zeit auch Ruhe.
Gruß
Klaus
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Re: Dauerverordnung
...Wieder was dazu gelernt...
LG, Gaby
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