Reha-Kur Ablehnung - grundlegende Frage
Verfasst: Fr, 09.02.2018 - 17:00
Hallo,
bisher gab es bei Kuranträgen keine Probleme (2x Sobernheim)
Jetzt ist unsere Tochter seit 01.09.2017 Lehrling. Sie wird im April 17 Jahre.
Die Rentenversicherung hat den Antrag im Dezember an die KK weitergegeben, da unsere Tochter
noch keine 6 Monate Rentenversichert war (da sie seit dem 01.09. in einem Lehrverhältnis steht).
Schön und gut. Jetzte hat die KK den Antrag abgelehnt, als nicht nötig und das keine 4 Jahre zwischen den
Kuren liegt.
Ich weiss auch nicht, ob es sich hier lohnt einen Widerspruch einzulegen.
Leider haben wir es momentan nicht geschafft in dem Ort, wo unsere Tochter lernt (und in der Woche auch wohnt)
einen Physiotherapeuten für die regelmässige Physiotherapie zu finden. Ob es daran liegt?
Wir haben jetzt aber etwas gefunden, wo wir noch die Termine finden müssen, da unsere Tochter immer bis abends arbeitet oder
zum Blockunterricht für 3 Wochen in einen anderen Ort (hier dann München) ist.
Kenn sich damit hier jemand aus?
Wäre toll, wenn hier jemand schon selbst derartige Erfahrungen hat und mir nen Tipp geben könnte.
hier der Text der Anlehnung der KK:
"mit dem Schreiben Ihres behandelnden Arztes Dr. H. vom 6.11.2017 beantragten Sie die Kostenübernahme
für eine stationäre Rehabilitation.
Wir sehen es als eine besondere Aufgabe an, unsere Versicherten erstklassig zu versorgen. Als gesetzliche Krankenkasse
ist die BARMER jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Leistungen zur stationären Rehabilitation können nur genehmigt werden, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten
am Wohnort ausgeschöpft sind.
Darüber hinaus können Leistungen zur stationären Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung
solcher oder ähnlicher Leistungen erneut bewilligt werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dies aus medizinischen
Gründen dringend notwendig ist. Sie führten die letzte Maßnahme vom 14.10.2015 bis 11.11.2015 durch.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat Ihren Antrag beurteilt. Nach Ansicht des Gutachters kann
das angestrebte Rehabilitationsziel mit wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Maßnahmen als einer zeitlich befristeten, stationären Leistung
erreicht werden; das bisherige Behandlungskonzept im ambulanten Rahmen ist weiterhin geeignet, um dem Beschwerdebild adäquat zu begegnen.
Es liegt keine ausreichende medizinische Begründung vor, um Ihren Antrag auf Kostenübernahme für eine vorzeitige stationäre Rehabilitation zu entsprechen.
Der Gutachter empfiehlt die kontinuierliche Fortsetzung der ambulanten, ggf. fachärztlichen Krankenbehandlung am Wohnort mit entsprechend
intensiver Heilmittelentnahme. Die für Ihr Krankheitsbild geeigneten Therapiemöglichkeiten sind zum Beispiel.
Krankengymnastik
Physiotherapie
Rehasport ......."
bisher gab es bei Kuranträgen keine Probleme (2x Sobernheim)
Jetzt ist unsere Tochter seit 01.09.2017 Lehrling. Sie wird im April 17 Jahre.
Die Rentenversicherung hat den Antrag im Dezember an die KK weitergegeben, da unsere Tochter
noch keine 6 Monate Rentenversichert war (da sie seit dem 01.09. in einem Lehrverhältnis steht).
Schön und gut. Jetzte hat die KK den Antrag abgelehnt, als nicht nötig und das keine 4 Jahre zwischen den
Kuren liegt.
Ich weiss auch nicht, ob es sich hier lohnt einen Widerspruch einzulegen.
Leider haben wir es momentan nicht geschafft in dem Ort, wo unsere Tochter lernt (und in der Woche auch wohnt)
einen Physiotherapeuten für die regelmässige Physiotherapie zu finden. Ob es daran liegt?
Wir haben jetzt aber etwas gefunden, wo wir noch die Termine finden müssen, da unsere Tochter immer bis abends arbeitet oder
zum Blockunterricht für 3 Wochen in einen anderen Ort (hier dann München) ist.
Kenn sich damit hier jemand aus?
Wäre toll, wenn hier jemand schon selbst derartige Erfahrungen hat und mir nen Tipp geben könnte.
hier der Text der Anlehnung der KK:
"mit dem Schreiben Ihres behandelnden Arztes Dr. H. vom 6.11.2017 beantragten Sie die Kostenübernahme
für eine stationäre Rehabilitation.
Wir sehen es als eine besondere Aufgabe an, unsere Versicherten erstklassig zu versorgen. Als gesetzliche Krankenkasse
ist die BARMER jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Leistungen zur stationären Rehabilitation können nur genehmigt werden, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten
am Wohnort ausgeschöpft sind.
Darüber hinaus können Leistungen zur stationären Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung
solcher oder ähnlicher Leistungen erneut bewilligt werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dies aus medizinischen
Gründen dringend notwendig ist. Sie führten die letzte Maßnahme vom 14.10.2015 bis 11.11.2015 durch.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat Ihren Antrag beurteilt. Nach Ansicht des Gutachters kann
das angestrebte Rehabilitationsziel mit wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Maßnahmen als einer zeitlich befristeten, stationären Leistung
erreicht werden; das bisherige Behandlungskonzept im ambulanten Rahmen ist weiterhin geeignet, um dem Beschwerdebild adäquat zu begegnen.
Es liegt keine ausreichende medizinische Begründung vor, um Ihren Antrag auf Kostenübernahme für eine vorzeitige stationäre Rehabilitation zu entsprechen.
Der Gutachter empfiehlt die kontinuierliche Fortsetzung der ambulanten, ggf. fachärztlichen Krankenbehandlung am Wohnort mit entsprechend
intensiver Heilmittelentnahme. Die für Ihr Krankheitsbild geeigneten Therapiemöglichkeiten sind zum Beispiel.
Krankengymnastik
Physiotherapie
Rehasport ......."