Reha-Kur Ablehnung - grundlegende Frage

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luciel
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Reha-Kur Ablehnung - grundlegende Frage

Beitrag von luciel »

Hallo,

bisher gab es bei Kuranträgen keine Probleme (2x Sobernheim)
Jetzt ist unsere Tochter seit 01.09.2017 Lehrling. Sie wird im April 17 Jahre.
Die Rentenversicherung hat den Antrag im Dezember an die KK weitergegeben, da unsere Tochter
noch keine 6 Monate Rentenversichert war (da sie seit dem 01.09. in einem Lehrverhältnis steht).
Schön und gut. Jetzte hat die KK den Antrag abgelehnt, als nicht nötig und das keine 4 Jahre zwischen den
Kuren liegt.
Ich weiss auch nicht, ob es sich hier lohnt einen Widerspruch einzulegen.
Leider haben wir es momentan nicht geschafft in dem Ort, wo unsere Tochter lernt (und in der Woche auch wohnt)
einen Physiotherapeuten für die regelmässige Physiotherapie zu finden. Ob es daran liegt?
Wir haben jetzt aber etwas gefunden, wo wir noch die Termine finden müssen, da unsere Tochter immer bis abends arbeitet oder
zum Blockunterricht für 3 Wochen in einen anderen Ort (hier dann München) ist.
Kenn sich damit hier jemand aus?
Wäre toll, wenn hier jemand schon selbst derartige Erfahrungen hat und mir nen Tipp geben könnte.


hier der Text der Anlehnung der KK:
"mit dem Schreiben Ihres behandelnden Arztes Dr. H. vom 6.11.2017 beantragten Sie die Kostenübernahme
für eine stationäre Rehabilitation.
Wir sehen es als eine besondere Aufgabe an, unsere Versicherten erstklassig zu versorgen. Als gesetzliche Krankenkasse
ist die BARMER jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Leistungen zur stationären Rehabilitation können nur genehmigt werden, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten
am Wohnort ausgeschöpft sind.
Darüber hinaus können Leistungen zur stationären Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung
solcher oder ähnlicher Leistungen erneut bewilligt werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dies aus medizinischen
Gründen dringend notwendig ist. Sie führten die letzte Maßnahme vom 14.10.2015 bis 11.11.2015 durch.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat Ihren Antrag beurteilt. Nach Ansicht des Gutachters kann
das angestrebte Rehabilitationsziel mit wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Maßnahmen als einer zeitlich befristeten, stationären Leistung
erreicht werden; das bisherige Behandlungskonzept im ambulanten Rahmen ist weiterhin geeignet, um dem Beschwerdebild adäquat zu begegnen.
Es liegt keine ausreichende medizinische Begründung vor, um Ihren Antrag auf Kostenübernahme für eine vorzeitige stationäre Rehabilitation zu entsprechen.
Der Gutachter empfiehlt die kontinuierliche Fortsetzung der ambulanten, ggf. fachärztlichen Krankenbehandlung am Wohnort mit entsprechend
intensiver Heilmittelentnahme. Die für Ihr Krankheitsbild geeigneten Therapiemöglichkeiten sind zum Beispiel.
Krankengymnastik
Physiotherapie
Rehasport ......."
AthousandColours
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Diagnose: 2015: BWS 30° LWS 29°
2017: BWS 42° LWS 38°
2019: BWS 40° LWS 35°
Therapie: 1. Korsett Mai 2015
2. Korsett Februar 2016
3. Korsett Juni 2018

1. Reha Bad Sobernheim März 2016
2. Reha Bad Sobernheim Nov./Dez. 2017
Wohnort: München

Re: Reha-Kur Ablehnung - grundlegende Frage

Beitrag von AthousandColours »

Hallo,
ich finde es lohnt sich immer Widerspruch einzulegen.
Ist anstrengend ich weiß, hab da auch sehr tolle Erfahrungen(nicht) gemacht, aber ich würde es jederzeit wieder tun.
Je nachdem wie wichtig deiner Tochter die Reha ist müsst ihr natürlich entscheiden, ob ihr das wirklich machen wollt.
Mit dem Argument das die Zeit für ambulante Therapie sehr knapp wegen Ausbildung/Schule ist könnte man schon mal was anfangen.
lg Julia
luciel
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Re: Reha-Kur Ablehnung - grundlegende Frage

Beitrag von luciel »

Hallo,

also mit Hilfe des Arztes haben wir eine Kur bestätigt bekommen, mit Begründung der Vorfristigkeit.
Erst hab ich mächtig Dampf abgelassen bei der Barmer, hoho, dann gabs sogar ein persönliches Gespräch.
Unser Arzt hat dann noch eine langes Atest (von 5 Seiten) geschickt und dann wurde eine Vorfristigkeit für eine Kur
bestätigt. Denn Ende 2019 (so lange hätte unsere Tochter warten müssen) wäre sie schon 18 Jahre, -jetzt ist eine Kur aber viel sinniger,
zumal sie noch etwas wächst (ist jetzte 16 Jahre).
Nunja, nun hoffe ich mal, dass ihr Arbeitgegeber nun nicht Probleme macht, da die Kur bis 16.09. genommen sein muss.
(habe aber eine Verlängerung der Frist bis 31.10.2018 heute von der KK bewilligt bekommen.)

nunja, wollte hierzu nur das Ergebnis unseres Widerspruches mal mitteilen ;-)

Grüße
luciel
luciel
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Re: Reha-Kur Ablehnung - grundlegende Frage

Beitrag von luciel »

Hallo,

hier mal ne abschliessende Info.
Wir haben die Kur bekommen, nach Widerspruch und Schreiben vom Arzt bezüglich Vorfristigkeit.
Vom 08.08. - 29.08. fährt unsere Tochter nach Bad Sobernheim.
:D
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