Hallo zusammen!
Kann man sich seine Skoliose auch als chronische Erkrankung nachweisen lassen, um die Zuzahlungsgrenze bei der Krankenkasse zu senken? Hat hier jemand von euch Erfahrungen?
Dankeschön!
Liebe Grüße,
sunnie012
Skoliose als chronische Erkrankung?
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Re: Skoliose als chronische Erkrankung?
klar geht das, lass dir das formular von der KK zuschicken und ab zum orthopäden damit... wenn deine behandlung noch länger dauert (6 monate +) ist das kein thema!
- Klaus
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Re: Skoliose als chronische Erkrankung?
Na ja, ganz so einfach ist das nicht.
Bei einem Erwachsenen ohne Pflegebedürftigkeit und ohne Behinderungsgrad gilt folgendes:
1. wer seit mindestens einem Jahr lang wenigstens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung ist und
2. zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: (fett markiert die wohl häufigste Form)
Wegen der vorliegenden Erkrankung ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (zum Beispiel ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Der kontinuierliche medizinische Versorgungsbedarf sowie das ebenfalls erforderliche therapiegerechte Verhalten des Patienten muss von einem Arzt bescheinigt werden. Zu einem therapiegerechten Verhalten zählen zum Beispiel die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente oder die Teilnahme an Seminaren zu chronischen Erkrankungen, die von Krankenkassen angeboten werden.
Bei meinem Schmerztherapeuten hatte ich das problemlos angefangen und seit einigen Jahren genügt die einfache Angabe "schwerwiegend chronisch krank" für die jährliche Neubeantragung. Davor musste der Arzt jährlich neu eine Bescheinigung ausstellen.
Gruß
Klaus
Bei einem Erwachsenen ohne Pflegebedürftigkeit und ohne Behinderungsgrad gilt folgendes:
1. wer seit mindestens einem Jahr lang wenigstens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung ist und
2. zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: (fett markiert die wohl häufigste Form)
Wegen der vorliegenden Erkrankung ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (zum Beispiel ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Der kontinuierliche medizinische Versorgungsbedarf sowie das ebenfalls erforderliche therapiegerechte Verhalten des Patienten muss von einem Arzt bescheinigt werden. Zu einem therapiegerechten Verhalten zählen zum Beispiel die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente oder die Teilnahme an Seminaren zu chronischen Erkrankungen, die von Krankenkassen angeboten werden.
Bei meinem Schmerztherapeuten hatte ich das problemlos angefangen und seit einigen Jahren genügt die einfache Angabe "schwerwiegend chronisch krank" für die jährliche Neubeantragung. Davor musste der Arzt jährlich neu eine Bescheinigung ausstellen.
Gruß
Klaus