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Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Di, 22.03.2016 - 13:21
von unsicher95
Ich fange zum 01.08 eine Ausbildung im öffentlichen Dienst an und hatte Gestern den Termin beim Betriebsarzt. Nun habe ich 2 Fragen. 1. Wollte man von mir, dass ich unterschreibe, dass die Schweigepflicht aufgehoben ist, sieht der Arzt nun das ich vor 5 Jahren vom Orthopäden die Diagnose Morbus Scheuermann erhalten habe?
2. Der Arzt hat nach Vorerkrankungen gefragt, woraufhin ich die Skoliose nicht angegeben habe. War das okay oder soll ich dort lieber noch einmal vorstellig werden und mich berichtigen?
Edit: Es handelt sich dabei um einen Bürojob(Sachbearbeiter)
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Di, 22.03.2016 - 18:19
von Le soleil
Hallo unsicher95,
ich würde an deiner stelle auf jeden Fall nochmal beim Arzt anrufen und die skoliose angeben! Ich mache selbst ein duales Studium im öffentlichen Dienst und habe das bei meiner Untersuchung im letzten Jahr auch angegeben. Ich musste vor der Untersuchung einen Fragebogen ausfüllen über sämtliche vorerkrankungen und krankenhausaufenthalte/operationen. Musstest du das nicht ausfüllen? Ich weiß nicht genau welche Folgen es hat wenn man es verschweigt, aber ich würde es auf jeden Fall angeben wenn man konktet danach gefragt wird. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es folgen haben kann wenn du es verschweigst, es im Nachhinein aber (aus welchen Gründen auch immer) raus kommt. Wie gesagt, ich habe es auch angegeben und die Stelle trotzdem erhalten, obwohl ich ja auch meine beiden rehas angeben musste und der Arzt dann noch Briefe von meinem orthopäden angefordert hat, in dem ja auch sämtliche Beschwerden und Diagnosen aufgeführt sind. Musste auch meinen letzten rehabericht einreichen, da aber Herz und lungenfunktion laut rehabericht in Ordnung waren, habe ich die Stelle bekommen.
Du hast bisher nicht geschrieben wie viel grad deine skoliose beträgt, aber ich gehe davon aus, dass deine krümmungen nicht so stark sind, dass sie diesem Job entgegen stehen würden, zumal es ja auch ein bürojob ist.
Wenn du den Arzt von der Schweigepflicht entbinden musstest, gehe ich schon davon aus, dass dem betriebsarzt sämtliche Diagnosen ohnehin bereits mitgeteilt wurden (er sieht also vermutlich auch die Diagnose scheuermann). Hast du andere Erkrankungen angegeben oder warum musstest du deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden? Das muss man meines erachtens nur wenn vorerkrankungen bestehen.
Was mich auch noch verwundert: Ist dem betriebsarzt deine skoliose bei der Untersuchung gar nicht aufgefallen? Normalerweise wird die Wirbelsäule schon ziemlich genau abgetastet
Ich hätte meine also gar nicht verschweigen können.
PS: Deine vorerkrankungen musst du unbedingt auch angeben falls du in die private Krankenversicherung willst, was im öffentlichen Dienst ja fast immer der Fall ist. Du wirst dann zwar mit dem Beitrag hochgestuft, aber wenn du das nicht angibst zahlt deine Versicherung im Krankheitsfall nicht, wenn sie im Nachhinein davon erfährt.
Lg le soleil
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Di, 22.03.2016 - 19:03
von Klaus
Hallo unsicher95,
sieht der Arzt nun das ich vor 5 Jahren vom Orthopäden die Diagnose Morbus Scheuermann erhalten habe?.....Der Arzt hat nach Vorerkrankungen gefragt, woraufhin ich die Skoliose nicht angegeben habe
Eigentlich passt das nicht so richtig zusammen.
Ein Morbus Scheuermann ist eine in Deinem Alter längst abgelaufene Krankheit, die zu Fehlstellungen der Wirbelsäule führen kann. In der Regel ist das aber eine Hyperkyphose (Rundrücken), Hyperlordose (Hohlkreuz) und eine meist geringe begleitende Skoliose, die bis 20 Grad keine große Rolle spielt.
Wenn der Betriebsarzt nur optisch untersucht und evtl. Rundrücken und Hohlkreuz ignoriert, wie das (leider) die meisten Orthopäden tun, hast Du wahrscheinlich je nach Ausprägung der Skoliose Glück. Auch wenn es nur um einen Bürojob geht, solltest Du wenigstens für Dich persönlich die Situation kompetent abklären.
Gruß
Klaus
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 08:13
von unsicher95
Der Arzt hat nicht explizit nach Rückenprobleme gefragt sondern nur allgemein nach Erkrankungen und muss eindeutig meinen Rücken gesehen haben und hat mich so durchgewunken. Bin ich also in der Pflicht es trotzdem anzugeben obwohl ich nicht explizit nach Rückenproblemen gefragt wurde und der Doc meinen Rücken eindeutig gesehen hat?
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 12:38
von Soan
Zumindest falls die Ernennung zum Beamten erfolgen soll, könnte es unter Umständen Probleme geben:
http://phv-nw.de/bildungaktuell/article ... chuldienst
LG Soan
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 12:48
von unsicher95
Die Benennung zum Beamten soll nicht erfolgen, ist ein Angestelltenverhältnis!
LG
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 13:28
von Le soleil
[quote="unsicher95"]2. Der Arzt hat nach Vorerkrankungen gefragt, woraufhin ich die Skoliose nicht angegeben habe.
Ich bin schon der Meinung, dass du die skoliose angeben müsstest, da du explizit nach vorerkrankungen gefragt wurdest.
Allerdings weiß ich nicht, ob es andere Kriterien für die Einstellung gibt, wenn keine verbeamtung erfolgen soll. Bin davon ausgegangen, dass es ein beamtenverhältnis ist. Ich mache mein Studium in Bayern und da gibt es soweit ich weiß ausbildungs-/Studienplätze im öffentlichen Dienst nur im Rahmen eines beamtenverhältnisses.
Zum Angestelltenverhältnis kann ich daher leider keine konkrete Aussage machen, denke aber dass du auf der sicheren Seite bist, wenn du es angibst, da die Angabe bei einer verbeamtung ja auch nicht zwingend hinderlich ist, zumal du geschrieben hast, dass es dem Arzt bereits aufgefallen sein müsste (das ist allerdings meine persönliche Meinung, die Entscheidung ob du geeignet bist oder nicht muss ja letztenendes der Arzt treffen und diese kann von Arzt zu Arzt unterschiedlich ausfallen).
Aber vielleicht hat noch jemand anderes hier im Forum konkrete Erfahrungen damit gemacht und kann dir hier weiter helfen.
Lg le soleil
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 13:46
von Shulk
Ich finde das eine Unverschämtheit, dass man VOR der Anstellung zum Betriebsarzt muss. Wie soll den so die Unvoreingenommenheit und Gleichbehandlung sichergestellt werden? DAS soll mir mal einer erklären. Sofern das vorgesehene Arbeitsfeld nicht sicherheitskritisch oder körperlich belastend ist, sollte diese Vorgehensweise schlicht verboten sein.
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 14:04
von Raven
Hallo Shulk,
Shulk hat geschrieben:Ich finde das eine Unverschämtheit, dass man VOR der Anstellung zum Betriebsarzt muss. Wie soll den so die Unvoreingenommenheit und Gleichbehandlung sichergestellt werden? DAS soll mir mal einer erklären.
die soll ja eben gerade nicht sichergestellt werden, bzw. die gesundheitliche Verfassung gehört dann mit zu den Einstellungskriterien.
Hatte das Problem noch nicht, werde es im weiteren Sinne (es geht nicht exakt um den Betriebsarzt, aber um Visum mit Gesundheitsuntersuchung inkl. Röntgen) aber möglicherweise bald haben.
Bei minderjährigen Personen (der Fragesteller ist meines Wissens nach nicht minderjährig) ist eine Untersuchung vor Antritt der Stelle und eine gewisse Zeit danach nötig. Dass diese auch durch den Hausarzt durchführbar ist, der die Krankheitsgeschichte besser kennen dürfte, kann es ggf. vereinfachen. Das betraf mich zu Beginn meiner Ausbildung.
Viele Grüße
Raven
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 14:22
von unsicher95
Raven hat geschrieben:Hallo Shulk,
Shulk hat geschrieben:Ich finde das eine Unverschämtheit, dass man VOR der Anstellung zum Betriebsarzt muss. Wie soll den so die Unvoreingenommenheit und Gleichbehandlung sichergestellt werden? DAS soll mir mal einer erklären.
die soll ja eben gerade nicht sichergestellt werden, bzw. die gesundheitliche Verfassung gehört dann mit zu den Einstellungskriterien.
Hatte das Problem noch nicht, werde es im weiteren Sinne (es geht nicht exakt um den Betriebsarzt, aber um Visum mit Gesundheitsuntersuchung inkl. Röntgen) aber möglicherweise bald haben.
Bei minderjährigen Personen (der Fragesteller ist meines Wissens nach nicht minderjährig) ist eine Untersuchung vor Antritt der Stelle und eine gewisse Zeit danach nötig. Dass diese auch durch den Hausarzt durchführbar ist, der die Krankheitsgeschichte besser kennen dürfte, kann es ggf. vereinfachen. Das betraf mich zu Beginn meiner Ausbildung.
Viele Grüße
Raven
Wie kommst darauf das ich nicht minderjährig bin?

Nein bin nicht minderjährig. haha
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 22:26
von mick
Hallo unsicher,
unsicher95 hat geschrieben:Der Arzt hat nicht explizit nach Rückenprobleme gefragt sondern nur allgemein nach Erkrankungen und muss eindeutig meinen Rücken gesehen haben und hat mich so durchgewunken. Bin ich also in der Pflicht es trotzdem anzugeben obwohl ich nicht explizit nach Rückenproblemen gefragt wurde und der Doc meinen Rücken eindeutig gesehen hat?
Naja, Du hast auf die ausdrückliche Frage nach Erkrankungen gelogen. Die Täuschung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis anzufechten. Das gilt nur dann nicht, wenn die Frage des Arbeitgebers unzulässig war.
Soweit ich weiß, ist in der Privatwirtschaft die ganz allgemeine Frage nach Erkrankungen problematisch. Im Öffentlichen Dienst mag das aber anders sein, da wird vieles über die Tarifverträge speziell geregelt.
Ich persönlich würde mich unwohl damit fühlen, dass immer das Risiko besteht, dass die Täuschung herauskommt (insbesondere, da du von der Schweigepflicht entbunden hast und somit potentiell ärztliche Unterlagen angefordert und vielleicht nicht nur abgeheftet, sondern irgendwann auch einmal angeguckt werden) und dann die Unsicherheit besteht, was passiert. Daher würde ich das auf alle Fälle noch nachmelden (à la "ist mir noch eingefallen, da hatte ich in dem Moment gar nicht dran gedacht...").
Der Arzt gibt ja in der Regel nur das Ergebnis "geeignet" oder "nicht geeignet" ab und ich glaube, das Risiko, dass dann nachträglich gesagt wird, dass du aufgrund deiner Skoliose als nicht geeignet eingestuft wirst, ist relativ gering, wenn der Arzt sie noch nicht einmal gesehen hat. Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung; war bisher nur einmal für eine befristete Stelle im Öffentlichen Dienst zu einer Einstellungsuntersuchung, da fand die Ärztin meine Skoliose sehr gering und hat überhaupt kein Problem gesehen.
Viele Grüße,
mick
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Mi, 23.03.2016 - 23:03
von general-rammstein
explizite / allgemeine fragen nach erkrankungen sind unzulässig. wenn eine gewisse körperliche, seelische fitness für den job unabdingbar ist ändert sich dies. ansonsten brauchst du für nen bürojob "jar nüscht" angeben.
bei der betriebsärztlichen untersuchung muß man auch nicht gleich die hosen bis zum schlüpfer runterlassen. außerdem besteht schweigepflicht bis auf die feststellung der berufstauglichkeit nach begutachtung durch den betriebsarzt.
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Do, 24.03.2016 - 06:07
von Max60
Hallo,
hast Du schon mal dran gedacht, dass Du aufgrund deiner Skoliose einen höhenverstellbaren Schreibtisch brauchst?
Dazu musst Du möglicherweise ein Schreiben mit Diagnose des behandelnden Arztes beim Betriebsarzt vorlegen, der Dir dann ein neues Dokument (ohne Diagnose

) erstellt, dass Du dann an die "Möbelbeschaffungsabteilung" schickst. So war es jedenfalls bei mir (auch im öffentlichen Dienst), also ein rein bürokratischer Vorgang. Dabei ist aber nicht auszuschließen, dass der Betriebsarzt DIch noch mal zum Gespräch oder zur Untersuchung einlädt und dann ?
Es ist nur ein Gedankengang meinerseits und keine verbindliche Empfehlung im Nachhinein den Betriebsarzt über deine Skoliose zu informieren.
Liebe Grüße
Max
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Do, 24.03.2016 - 09:15
von Klaus
Hallo max, (und alle anderen)
hast Du schon mal dran gedacht, dass Du aufgrund deiner Skoliose einen höhenverstellbaren Schreibtisch brauchst?
Bislang hat unsicher95 leider nicht gesagt, wieviel Grad die Skoliose bei der Diagnose Morbus Scheuermann hat, wo man, wie schon von mir geschrieben, eher auf einen Rundrücken/Hohlkreuz schliessen muss. Dabei kann die Skoliose überhaupt nicht relevant sein.
Gruß
Klaus
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Do, 24.03.2016 - 15:35
von Sabona
Hallo,
mir wurde mal gesagt, dass Skoliose keine "Krankheit" sei, sondern eine Fehlstellung. Wenn das so stimmen sollte, muß man auf die Frage nach Erkrankungen die Skoliose eigentlich nicht angeben. Nach Fehlstellungen oder Einschränkungen wurde ja nicht gefragt.
LG
Re: Betriebsarzt verschweigen?
Verfasst: Do, 31.03.2016 - 00:26
von affi
Hallo,
ich hab auch das Dualstudium im Öffetnlichen DIenst gemacht mit Beamtenverhältnis auf Widerruf während des Studiums. Selbst mit operierter Skoliose hab ich vom "Betriebsarzt" (oder auch Personalärztlichen Dienst oder Arbeitsmedizinischer Dienst) das Okay bekommen. Auf Nachfrage meinten die, dass bei der Berufung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nochmal genauer geprüft werden wird. Tja, nach dem Studium bin ich dann doch nur ins Angestelltenverhältnis gerutscht und da kräht kein Hahn mehr nach. Hab auch den höhen verstellbaren Tisch ohne Probleme bekommen.
Angeben solltest du die Skoliose auf alle Fälle! Es kann dir sonst wirklich als arglistige Täuschung ausgelegt werden - insbesondere wenn sie dich aus welchen Gründen auch immer loswerden wollen. In der Regel ist das kein Grund, die die Dienstunfähigkeit auszusprechen. Wie du sagst, willst du ja auch nur ins Büro. Für Polizei würde das wahrscheinlich deutlich mehr gewichtet werden, aber so
