Hallo Ursel!
Ich habe kürzlich von einer gehört, die mit Skoliose als Lehrerin verbeamtet wurde. Das hatte der Arzt wohl auch gar nicht als problematisch angesehen. Den Schweregrad weiß ich nicht genau (wenn ich der Laieneinschätzung einer Freundin glauben darf, hat diejenige eine schwerere Skoliose als ich).
Ansonsten obliegt es wohl in der Tat der Einschätzung des Amtsarztes, das kann dann auch noch mal je nach Beruf unterschiedlich sein. Ich habe mal Dr. Verres danach gefragt und er erklärte sich bereit, wenn das bei mir einmal relevant würde, eine ärztliche Bescheinigung/Begutachtung auszustellen, die man dem Amtsarzt mitbringen kann. Das habe er wohl schon mal bei jemandem gemacht.
Mit dem Behindertenausweis ist das so eine Sache. Wenn du einen GdB über 50 hast, darf bei der Verbeamtung die Skoliose keine Rolle mehr spielen, bzw. ab einem GdB ab 30 kannst du dich mit dem gleichen Ergebnis gleichstellen lassen. Ein Freund von mir hat es mit der Verbeamtung erst ohne versucht (da ging es aber nicht um Skoliose, sondern Diabetes), sich dann mit seinem GdB von 40 gleichstellen lassen und dann hat es sofort ganz unproblematisch geklappt.
Allerdings hängt es da ja auch wieder maßgeblich vom Bearbeiter ab, was für einen GdB man bekommt - und ich persönlich habe da Bedenken, falls ich keinen von 30 kriegen würde, sondern z.B. "nur" 20, schlechter dazustehen bei der Verbeamtung als ganz ohne GdB. Keine Ahnung, ob das bei dir auch eine realistische Möglichkeit wäre.
Ich habe außerdem gehört (das aber selber noch nicht weiter nachgeprüft/verfolgt), dass sich der Maßstab der amtsärztlichen Untersuchung geändert hat. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (?) - im fraglichen Fall ging es wohl um Multiple Sklerose - ist für eine Verbeamtung jetzt wohl "nur" noch entscheidend, dass es nicht aussichtslos (oder nicht unwahrscheinlich?) ist, dass jemand bis zum regulären Ende der Dienstzeit arbeitsfähig ist. Früher musste das Risiko vorzeitiger Dienstunfähigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen sein. Ganz genau kann ich das hier gerade leider nicht wiedergeben, aber die Anforderungen sind entschärft worden.
Shulk hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, warum eine Skoliose eine Verbeamtung verhindern soll? Ich meine es gibt doch sowas wie das allgemeine Gleichstellungsgesetz und jemand mit Skoliose arbeitet ja nicht schlechter als jemand ohne und i.d.R. scheidet man auch nicht früher aus dem Dienst aus und je nach Tätigkeit sind nicht einmal Einschränkungen vorhanden.
Der Punkt ist "i.d.R." - wenn der Amtsarzt der Ansicht ist, dass man wahrscheinlich früher aus dem Dienst ausscheidet, gibt er eine entsprechende Beurteilung ab; das ist bei der Verbeamtung bislang nach Ansicht der Rechtsprechung auch in Ordnung, weil sich hier der Schutz nach Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz bzw. Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz und das Lebenszeitprinzip gegenüberstehen.
Rückenprobleme sind ein Hauptgrund vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Wenn man sich jetzt mal vor Augen führt, dass es sehr viele Orthopäden gibt, die bei Skoliose inkompetent sind und die Amtsärzte häufig noch nicht einmal Orthopäden sind oder vielleicht noch den Orthopäden um die Ecke zu Rate ziehen...
Dalia hat geschrieben:Hallo Shulk, ich finde es problematisch, hier von Diskriminierung zu sprechen. Menschen mit einem GdB von 100 im Behindertenausweis stehen im Leben vor zahlreichen Barrieren und sind beruflich sehr stark benachteiligt, deswegen unterliegen sie einem besonderen gesetzlichen Schutz, was ich legitim finde.
Ich sehe das zwar grundsätzlich genauso - nicht zuletzt auch deshalb würde ich mich scheuen, einen GdB zu beantragen (es gibt einfach Menschen, die deutlich mehr Einschränkungen haben als ich). Trotzdem finde ich, dass es eine Diskriminierung ist, wenn jemand mit seiner Skoliose so gut zurecht kommt, dass keine Einschränkungen beruflich zu erwarten sind und derjenige allein wegen dieser Diagnose nicht eingestellt oder nicht verbeamtet wird. Und der Umstand, dass die Skoliose nicht berücksichtigt würde bei einer Einstellung/Verbeamtung, wenn sie stärker wäre (und die Person daher einen Behindertenausweis hätte), ist schon irgendwie absurd.
Viele Grüße,
mick