aktuelles Korrekturergenbis und Kassenerstattung Österreich

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Antworten
schneba
Newbie
Newbie
Beiträge: 24
Registriert: Di, 16.04.2013 - 08:31
Geschlecht: weiblich
Diagnose: oben 20°, unten 30°
Therapie: Korsett und Physio
Wohnort: Gänserndorf, Wien

aktuelles Korrekturergenbis und Kassenerstattung Österreich

Beitrag von schneba »

Hallo Leute,
leider hatte ich privat einiges um die Ohren (Krankheit,Arbeitsumstellung usw.).
Nun möchte ich doch noch kurz ein Bild einstellen vom aktuellen Röntgenergebnis meiner Tochter:
lt beteiligter Ärzte "keine Krümmung mehr zu erkennen..." :top:
lt beteiligter Ärzte "keine Krümmung mehr zu erkennen..." :top:
letzte Röntgen.jpg (9.79 KiB) 4568 mal betrachtet
Endlich hat das Hinzufügen mal geklappt, ich weiß nur nicht, ob man erkennen kann, wie gerade das Rückgrat durch unser letztes Korsett geworden ist.

Leider ist es jetzt schon wieder zu klein, meine Tochter muß sich aber mit diesem noch abfinden, weil die Kasse sich mit der Erstattung schwer tut und wir momentan alles selbst finanzieren müssen. Ich habe schon ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber Herrn Rahmouni, der uns eigentlich schon im Mai 2014 zu Kontrolle sehen wollte, die wir aber zeitlich und geldlich nicht geschafft haben.

Da meine Tochter sich immer noch weigert das Korsett tagsüber zu tragen, es auch nachts immer wieder im Schlaf auszieht, ist es einfach auch eine Frage der finanziellen Effektivität ihr noch das alte Korsett zu lassen bzw. ein neues wäre quasi "rausgeschmissenes" Geld.

Damit komme ich zu meinem zweiten Thema aus der Überschrift:
die Wiener Gebietskrankenkasse, bei der wir wegen unserer Arbeitstelle leider versichert sind, erstattete ja auf das erste Korsett nur 470,- ca. und auf das zweite bisher gar nichts.
Falls hier Österreicher "herumschwirren" im Forum würde ich gerne einmal die allgemeinen Erstattungsgrundsätze in Österreich diskutieren. Ich will nur gerne nachvollziehen, ob es überhaupt Richtsätze hier dafür gibt oder ob das alles "willkürliches" Gutdünken des Sachbearbeiters ist.

Die örtliche Skoliosegruppenleiterin hat mir schon geraten zum sog. Obmann der Kasse zu gehen, der wohl für solche Fälle zuständig sein soll oder beraten kann, nur wenn es gar keine Grundsätze bei den Korsetterstattungen gibt, was soll mir der da raten??
Auf Knien anzurutschen und um Erstattung betteln?

Ich finde einfach keine wirklich verständlichen Vorschriften zu der Erstattung von diesen sog Heilbehelfen. Für den ersten Erstattungsfall habe ich den Anteilsbetrag der Kasse schon gefunden, das lief korrekt, aber es kann doch nicht sein, das für ein Korsett immer nur ca. 500,- erstattet werden?
Oder doch??

LG
schneba
Antworten