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Rezept-komisch!!! Warum?
Verfasst: Di, 24.08.2004 - 17:47
von Lelabee
Hallo allerseits.
Also ich musste vor einiger Zeit feststellen dass da bei meinem Rezept irgendwie ein Fehler passiert ist.
Ich bekomm 6 mal KG aufgeschrieben....Nach dem 2ten Rezept sagte meine schroth Therapeutin, der Arzt würde mir nun ein Dauerrezept ausstellen ( Dauerbehandlung-sorry ich kenn mich da im fach-Jargon nicht aus, hoffe ihr versteht was ich meine)
Sie hatte auch dementsprechen aufgeschrieben dass die behandlung unbedingt fortgesetzt werden muss!
Toll, jetzt hat der Arzt irgendwas von WS1 reingeschrieben und wir haben nachgeschaut.
Das wäre eine kurzfristige Behandlung.(6 mal KG) Und danach 3 Monate Pause, die eingehalten werden muss.
Na toll. Was soll das?
Ich kann doch nicht 3 Monate aufhören.
Irgendwie schnall ich jetzt langsam nichts mehr.
Kann mir mal jemand erklären was da los ist?
L.
Verfasst: Di, 24.08.2004 - 17:58
von Skoliosegirly
Nach der Gesundheitsreform zum 01. Juli dürfen nur drei mal sechs KG aufgeschrieben werden und danach soll eine dreimonatige Pause eingehalten werden. Dass die Leute offenbar nicht an Skoliosen gedacht haben, macht mich ehrlich wütend. Wie sollen wir ohne KG auskommen?
Aber es soll möglich sein, dass dein Arzt eine "außergewöhnliche" Verordnung gibt mit Begründung (Skoliose braucht KG etc.) und man so wieder eine Dauerbehandlung bekommt. Ich bin ja mal gespannt, wie das bei mir wird...
Hat vielleicht schon jemand Erfahrung damit?
Verfasst: Di, 24.08.2004 - 18:01
von IchBinJule
Hi du!
Da musst du unbedingt nochmal zum Arzt bzw. kleiner Tipp meine Therapeutin hat mir ein Musterrezept gegeben und das gibst du dem Arzt oder der Annahme dort uns sagst:Das bleibt so...
Deiner Therapeutin weiß ja,was du brauchst!Ich z.B. habe "D1" das ist massage und manuelle Therapie!Also sieh mal zu

!
Lg Jule

Verfasst: Di, 24.08.2004 - 18:03
von Lelabee
hm. Ok.
Hoffentlich lenk ich das in die richtigen Bahnen, ich werd noch sowas von verrückt mit diesem Theater.
Danke für die Antworten.
L.
Verfasst: Di, 24.08.2004 - 18:07
von stonewoman
Hallo,
bei mir steht WS2 drauf. Mein Therapeut meinte dann zu mir, dass ich mit dem WS2 Glück hätte, weil ich brauch diese Pause nicht einhalten. Und wegen dem WS2 (u.a.) hab ich auch bei der KK durchbekommen, dass ich "chronisch krank" bin und somit muss ich nur 1% Zuzahlung leisten. Also scheint dieses "WS2" wohl entscheidend zu sein.
Grüßlis, Stoni.
Verfasst: Di, 24.08.2004 - 18:17
von Lelabee
Toll und was mach ich wenn ich WS2 nicht bekomme?
Ich hab zwar nur ne leichte Skoliose aber ich hab dafür andere hübsche Rückenproblemchen.
Ich will mal nicht wissen was passiert wenn ich 3 Monate pause mach, geil, dann ist wohl alles für die katz *aufreg*
Ich könnt echt mal wieder durchdrehen.
L.
Verfasst: Di, 24.08.2004 - 18:29
von Eva
Du mußt versuchen dem Arzt klarzumachen, daß Du mehr KG brauchst. Er kann ohne weiteres von WS1 nach WS2 wechseln, allerdings werden dann die 6 Behandlungen aus WS1 in die Gesamtverordnungmenge mit eingerechnet (Gesamtverordnungsmenge bei WS2 sind 18 Behandlungen). Von diesen 18 Behandlungen können dann auch bis zu 10 Einheiten die sog. D1 Verordnung sein (D1 = standarisierte Heilmittelkombination).
Viel Glück beim nächsten Arztgespräch
Evi
Verfasst: Di, 24.08.2004 - 18:32
von Lelabee
Was mich so verunsichert ist ja der Arzt.
Der hat letztes mal gesagt ich soll auf jeden Fall weitermachen.
Ich versteh es dann nicht, hätt er mir doch gleich WS2 geben können!?!
Oder hab ich das wieder falsch verstanden?
*kopfschüttelnd*
L.
Verfasst: Mi, 25.08.2004 - 08:30
von Eva
Sicher hätte der Arzt gleich nach WS2 verordnen können. Warum er das nicht getan hat weiß ich auch nicht. Aber, wie schon gesagt, ist ein Wechsel des Diagnoseschlüssels in diesem Fall kein Problem.
Weiterhin viel Glück
Gruß Evi
Verfasst: Mi, 25.08.2004 - 22:01
von Gast
Hallo ihr,
nach meinen Informationen gibt es WS2 nur bei korsettgestützter Skoliose. Bei WS1 gibt es 6xKG/Quartal und eine Behandlung ausserhalb des Regelfalles ist nicht möglich. Die Möglichkeit "ausserhalb des Regelfalles" gibt es nur bei WS2 und auch 18xKG/Quartal. Ich frage mich nur, wer denn nun WS1 bekommt und wer WS2. In beiden Gruppen steht Skoliose. Bei WS2 steht als Beispiel noch "korsettgestützt". Aber das heißt doch nicht, das nur korsettgestützte Skoliosen WS2 bekommen, wie gesagt ist nur ein Beispiel, oder?
Leider scheint es mir so, als ob die Skoliose bei der Erstellung der Heilmittelrichtlinien nicht richtig berücksichtigt wurde oder zumindest etwas flexibler gestaltet wäre, sodas es zumindest die Möglichkeit gäbe auch mehr KG zu verordenen. Ich hatte vor kurzem mit einer Vorsitzenden im Bundesverband Skoliose telefoniert und sie sagte mir, das der Verband nicht an der Erstellung des Heilmittelkataloges mitwirken durfte, wie die vielen anderen Verbände auch. Und so wurde irgend ein Verband der Physiotherapeuten damit beauftragt die Interssen von Skoliosekranken bei der Neufassung des Heilmittelkataloges zu vertreten, aber leider ohne grossen Erfolg, wie sie mir sagte und wie man auch sieht. Mir scheint, das es da nur noch die Möglichkeit gibt vor dem Sozialgericht zu klagen. Aber ein Erfolg ist ohne einen Fachmann auf dem Gebiet "Skoliose" nicht möglich. Eventuell kann man als Mitglied im VDK versuchen so eine Klage einzureichen. Natürlich reicht da eine einzelne Person nicht aus, um den Heilmittelkatalog zu ändern. Dafür ist mit Sicherheit eine Sammelklage nötig. Wie all das genau funktioniert weiß ich noch nicht. Auf jeden Fall braucht es eine starke Lobby, um gegen die kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen oder wen auch immer mit Erfolg zuklagen. Tja, braucht man halt nen Fachmann, bloß wie finden und vor allem bezahlen? Der Bundesverband Skolioseselbsthilfe konnte mir diesbezüglich nicht weiterhelfen, war wohl eine Nummer zu groß und ich muß gestehen mir scheint es auch so, aber der VDK wäre vielleicht eine kleine Chance, da die im Gegensatz zum Bundesverband auch vollberufliche Fachleute beschäftigen. Aber vielleicht ist ja von euch schon jemand etwas mehr informiert, wie man eine bessere Versorgung mit KG bei Skoliose erreichen könnte?
Verfasst: Mi, 25.08.2004 - 23:47
von Lelabee
Ok, ich hab das geklärt.
Werde WS2 bekommen.
Danke euch für die Informationen.
LG
Lela
Verfasst: Do, 26.08.2004 - 08:04
von Eva
Die Möglichkeit "ausserhalb des Regelfalles" gibt es nur bei WS2 und auch 18xKG/Quartal.
Das stimmt nicht so ganz. Die Anzahl der Behandlungen sind nicht quartalsbezogen. Verordnung im Regelfall sind 18 Behandlungen. Bei weiteren Verordnungen, bei gleicher Diagnose, muß eine Behandlungspause von mind. 12 Wochen nach der letzten Behandlung eingehalten werden.
Schönen Tag noch
Gruß Evi
Verfasst: Do, 26.08.2004 - 08:41
von Dr. Steffan
Gründe WS2 zu bekommen:Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf.
Die Skoliose ist zwar hierbei nicht mit aufgeführt (leider nur beiWS1 = kurzer Behandlungsverlauf) ist aber Unsinn. Als Arzt kann ich jederzeit begründen, dass eine Skoliose einen chronischen Verlauf hat und damit auch längerfristig behandelt werden muß. Dies gilt insbesondere bei jugendlichen Patienten. Bei erwachsenen Pat. ab etwa 30° aufwärts.
Verfasst: Do, 26.08.2004 - 19:45
von Gast
Soweit ich weiß ist bei WS2 die Skoliose als "korsettgestützt" erwähnt, was meinen Orthopäden sehr irritiert. Da ich ausgewachsen bin und kein Korsett trage bekomm ich daraufhin WS1 (früher bekam ich von ihm das vierfache an KG).
Mit meiner Aussage, das eine Verordnung "ausserhalb des Regelfalles" nicht bei WS1 möglich ist, sondern nur bei WS2 liege ich doch richtig?
Wenn bei WS2 "ausserhalb des Regelfalles" möglich ist, so könnte man mit medizinischer Begründung die Therapiepause von 12Wochen verkürzen?
Hab das Problem, das irgendein Gelenk in der LWS immer wieder blockiert und jedesmal zunehmende Schmerzen verursacht und zwar in sehr kurzen Zeitabständen. Nach 1 bis max. 2Wochen ist alles wieder beimAlten. Bei der KG wird versucht das Gelenk wieder zu lösen, was leider auch nicht immer gelingt. Aber wenn es gelingt, so spüre ich eine deutliche Entlastung, keine 100prozentige, aber es ist doch trotzdem wahnsinnig angenehm. Ist nicht das Einzige Problem, hätte deshalb gerne mehr an KG und keine wochenlange Pause zwischen den Behandlungen. Orthopäde hat mir jetzt auch 12xKG verschrieben und nimmt das zweite Rezept auf das eigene Risiko, wie er sagt, falls er überprüft wird.Mach Schroth 2-3x/Woche, Gerätetraining Osteopathie.
Ich finde auch , das die Heilmittelrichtlinien überhaupt keinen Freiraum lassen für den Individualfall und das muß doch in unser aller Interesse möglich sein, um auch schwerere Fälle und insbesondere die Jugendlichen angemessen behandeln zu können. Schliesslich geht es hier darum eine Krümmungszunahme, Schmerzen und im erwachsenenalter eine fortschreitende Steifigkeit zu verhindern, was ja auch der arbeitsfähigkeit zugute kommt. In einigen Fällen reicht da die vorgeschriebene KG und das Eigenübungsprogramm nicht aus und genau da fehlt meiner Meinung nach die Flexibilität im Heilmittelkatalog. Auch bei WS1 sollte es die Möglichkeit geben "ausserhalb des Regelfalles" in medizinisch begründeten Fällen zu verschreiben. Oder wie seht ihr das? Wir sind doch schliesslich nicht die schwarzen Schafe, die einfach aus Lust und Laune zur KG gehen und sich dann nur gemütlich massieren lassen
Viele Grüße Matthias.
Verfasst: Fr, 27.08.2004 - 08:04
von Eva
Hallo Matthias,
eigentlich sollte ein Orthopäde den Heilmittelkatalog auch lesen und richtig interpretieren können. Bei WS1 steht: Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf (was ja die Skoliose nicht ist, wie Dr. Stefan ja schon schrieb). Bei WS2 steht, Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf (was ja die Skoliose ist). Die danach aufgeführten Erkrankungen sind ja nur Beispiele. Man kann ja
nicht alle Diagnosen, welche es gibt, und jeden individuellen Fall da reinschreiben, dann wäre der Heilmittelkatalog so dick wie der große Brockhaus. Jeder Patient müßte aber davon ausgehen können, daß ein Arzt die gestellte Diagnose in den richtigen Diagnoseschlüssel einordnen kann, auch wenn die Erkrankung nicht in den Beispielen aufgeführt ist. Aber das Problem haben viele Patienten, auch mit anderen Beschwerden, die nicht im HMK wörtlich stehen.
Das hilft Dir zwar jetzt nicht konkret weiter, aber ich mußte das jetzt einmal loswerden, da wir mit diesen Problemen der Patienten seit Einführung der neuen Heilmittelrichtlinien tagtäglich konfrontiert werden und auch für unsere Patienten (ich bin, wie man so sagt, vom Fach) kämpfen müssen.
Gruß Evi
Verfasst: Mi, 08.09.2004 - 09:44
von Schnuppi
Hallo Evi
habe einen Schroth-KG gefunden, und sollte ich jetzt besser warten, bis das neue Quartal anfängt, oder ist das egal?
Grüße
Schnuppi
Verfasst: Mi, 08.09.2004 - 16:32
von IchBinJule
Hi Leute!
Um das noch mal nach zu schieben:Es kommt ganz auf die Krankenkasse an!
Ich bekomme immer 18 Termine und das für immer,bis es den Politikern mal wieder neu einfällt

!
Ja und meine KK hat sich auch noch nicht gemeldet!
Ich bin bei der DAK und die hat sich daran,also an der neuen Reform,beteidigt!
Bis dann Jule

Verfasst: Mi, 08.09.2004 - 19:46
von Eva
Hallo Schnuppi,
wenn Du in den letzten 12 Wochen kein KG-Rezept hattest, kannst Du Dir sofort eines besorgen. Die Heilmittelverordnung hat mit dem Quartal nichts zu tun.
Beim Indikationsschlüssel WS2 ist die Höchstverordnungsmenge im Regelfall 18 Behandlungen (3 Rezepte mit jeweils 6 Behandlungen). Danach ist erstmal Schluß und ein neuer Regelfall bei gleicher Diagnose beginnt nach einer Therapiepause von 12 Wochen. Soll sofort nach den 18 Behandlungen weiterbehandelt werden, hat der Arzt die Möglichkeit eine Verordnung außerhalb des Regelfalles auszustellen, die allerdings von manchen Krankenkassen genehmigt werden muß (in welcher Kasse bist Du versichert? Wenn Du mir das schreibst, kann ich nachschauen, ob Du da eine Genehmigung brauchst.)
Eine Verordnung außerhalb des Regelfalles oder eine sog. Langzeitverordnung kann soviele Behandlungen beinhalten, wie man in 12 Wochen bekommen soll (also, bei einer Therapiefrequenz von z. B. 2 Behandlungen pro Woche wären das 24 Behandlungen). Es muß nämlich gewährleistet sein, daß der Patient sich nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorstellt.
Ich hoffe, daß Du jetzt einwenig klarer siehst.
Wenn Du noch Fragen hast, werde ich versuchen sie Dir zu beantworten.
Gruß Evi
Verfasst: Mi, 08.09.2004 - 19:59
von Eva
Hallo Jule,
Du schreibst, daß sich Deine KK (DAK) noch nicht gemeldet hat. Ging es da um eine Genehmigung einer Verordnung außerhalb des Regelfalles? Wenn ja, dann brauchst Du keine Genehmigung, denn alle Ersatzkassen sind genehmigungsfrei!
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Gruß Evi
Verfasst: Mi, 08.09.2004 - 20:26
von IchBinJule
Hallo Eva!
Ja,hast du

!
Es ging ja darum,dass man erstmal Pause machen muss!
Und meine KK hat sich daran nciht beteidig,d.h. ich kann nach diesem Rezept(18x D1]einfach gleich das nächste weiter machen!
BIs dann Jule
