Rezept-komisch!!! Warum?

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Schnuppi

Beitrag von Schnuppi »

Hallo Evi
vielen Dank für Deine Antwort. Das wäre nett, wenn Du mal nachschauen könntest.
Meine KK ist die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK).

Viele Grüße
Schnuppi
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,
ich bin zwar nicht evi, aber ich habe mich privat mit dem neuen Heilmittelkatalog beschäftigt.
Wie evi schon gesagt hat, gibt es in der obligatorischen Pause von 12 Wochen nur die Möglichkeit der Verordnung ausserhalb des Regelfalles.
Das bedeutet, dass innerhalb dieser 12 Wochen entweder insgesamt 12 Behandlungen 1x die Woche oder 24 Behandlungen 2x die Woche usw. verschrieben werden können.
Bei der Verordnung D1(standardisierte Heilmittelkombination) ist es rechnerisch wohl möglich, dass dabei 18 herauskommen. Bin ein bischen faul, das auszurechnen.
Nach diesen 12 Wochen ist wieder eine normale Verschreibung möglich, also z.Bsp. 18x D1.
Grundsätzlich kann jeder bei seiner KK anrufen und nach dem
Genehmigungsverzicht bei der Verordnung ausserhalb des Regelfalles
fragen.

Gruss
Klaus
Eva
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Beitrag von Eva »

Hi Schnuppi,

auf meiner Liste (aktualisiert am 09. 09.) ist Deine BKK leider nicht bei den KK dabei die auf die Genehmigung verzichten. :nein:

Da sich das aber täglich ändern kann, ruf einfach mal bei der KK an und frage nach.

Schönes Wochenende
Gruß Evi :)
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