Rezepte für Schroth KG

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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seitenteile
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Rezepte für Schroth KG

Beitrag von seitenteile »

Hallo Leute

nach dem meine Tochter Aileen von ihrer ersten 4 Wöchigen Reha in Bad Sobernheim zurück ist (und gar nicht wieder Heim wollte) hat der Alltag uns wieder.Da wir keine Rezepte mehr hatten gingen wir wie immer zu unserem Haus-Orthopäden um neue zu holen.Der will uns aber keine mehr ausschreiben weil sein Butged erschöpft sei und wir uns zwischendurch Rezepte von Prof.Niemeyer aus Hamburg (wo wir ebenfalls regelmäßig hingehen,auch weil der mit Herrn Saage zusammenarbeitet) ausschreiben lassen haben.Auf gut Deutsch er will uns loswerden.Na ja,Ahnung von Skoliose hat er eh keine ausserdem will er uns andauernd irgendeine Gymnastik andrehen,ich weiß auch warum,es ist sein Kollege.
Nur woher bekomme ich jetzt und in Zukunft meine Rezepte ??????
Wo bekommt ihr dauerhaft eure Rezepte her ???

viele Grüße Heiko+Aileen
ijklm
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von ijklm »

ich gehe immer abwechselnd zu meiner hausärztin und zu meinem orthopäden. ich bekomme dann immer normale KG- rezepte mit denen ich auch mal bei einer schroththerapeutin war. da hat das normale KG- rezept auch ausgereicht.
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Silas
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Silas »

Du solltest über den Hausarzt oder Orthopäden eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bei der Krankenkasse beantragen.

Wenn Du gesetzlich versichert bist, wäre das eigentlich schon längst fällig gewesen - die meisten Kassen lassen es nämlich nicht ohne weiteres zu, dass über das theoretische Soll hinaus KG verordnet wird. Das könnte im schlimmsten Fall dann der Physiotherapeut zu spüren bekommen, weil die Kasse die höhere Anzahl KG nicht übernimmt, und über den dann wieder ihr.
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von kinggordon »

@seitenteile
Wo bekommt ihr dauerhaft eure Rezepte her ???
Wir hatten das erste Rezept vom ersten Orthopäden, das zweite dann von Bad Salzungen, da wir dorthin gewechselt sind. Habe "unsere" Schroththerapeutin gefragt und die sagte uns, das auch der Kinderarzt welche ausstellen kann. Das haben wir dann auch so gemacht. Natürlich war das jetzt wieder 'ne Erstverordnung.
@silas
Du solltest über den Hausarzt oder Orthopäden eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bei der Krankenkasse beantragen.
Unsere Physiotherapeutin sagte, dass man eine Verordnung außerhalb des Regelfalls erst nach 18 Verordnungen vom selben Arzt bekommen kann. Ob das jetzt so stimmt, weiß ich nicht, aber ich nehme mal an, dass die dort Ahnung haben, schließlich haben sie ja mit Rezepten, Schroth"dauer"therapien und Abrechnungen tagtäglich zu tun. Da gibt es auf dem Verordnungsrezept direkt ein Kästchen dafür zum Ankreuzen.

Natürlich muss man erst mal 'nen Arzt finden, der 18x "nacheinander" ein Rezept ausstellt. Wenn ich bei uns mal weiterechne, ist sie dann schon 18 und fällt beim Kinderarzt raus. Mal sehen, ob die Ärztin so lange mitmacht...
Wenn die Ärzte nicht wollen, sollten wir sagen, dass die KK zahlen muss, weil es ja eine chronische Krankheit ist, hat unsere PT gesagt.
Bin schon gespannt, ob Andere andere Erfahrungen mit KK oder Ärzten gemacht haben, und auf neue Erkenntnisse im "Rechtsdschungel" des Gesundheitswesens.

Viele Grüße Ina und Sophie
marieschen
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von marieschen »

Also ich bekomme von meiner Orthopädin ohne Probleme die Rezepte außerhalb des Regelfalles. Und die KK bezahlt auch bis jetzt alles normal, ohne zu meckern. Ich bin auch froh, dass es bei mir so gut klappt und ich alles ohne Probleme verordnet bekomme....

Man bekommt halt erst seine 3x6 Rezepte und dannach käme dann Verordnung außerhalb des Regelfalls, dazu muss im Rezept dann noch eine Erläuterung stehen warum.

Grüße
kinggordon
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von kinggordon »

Man bekommt halt erst seine 3x6 Rezepte
ACHSOOOOOO ich dachte 18 Rezepte...
dann geht's ja!!!!!!!!!
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Alex_activitas
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Ihr,

dann klinke ich mich auch mal kurz ein, um ein paar Sachen zu erläutern.
Es ist möglich, eine sogenannte "Verordnung ausserhalb des Regelfalls" (VadR) ausgestellt zu bekommen. Diese muss jedoch nicht bei der Krankenkasse beantragt werden, sondern unter Umständen genehmigt werden. Welche Kassen eine Genehmigung verlangen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (Ausnahme: die Ersatzkassen wie z.B. die DAK oder TKK, sowie die Knappschaft. Diese verzichten bundesweit auf eine Genehmigung).

Der Regelfall besteht meist aus 18 Behandlungseinheiten (also z.B. 3 Rezepte á 6 x KG). Nicht 18 Verordnungen!!!!
Diese Rezepte müssen auch nicht vom selben Arzt sein, sondern können von verschiedenen Ärzten sein. Es bleibt dabei ein einziger Regelfall. Die immer wiederkehrende Dormel "neuer Arzt - neuer Regelfall" ist - wenn die Kassen überprüfen und feststellen, dass alle Behandlungen in einer einzigen Praxis abgegeben wurden - nicht zutreffend! (siehe weiter unten)
Danach tritt der Fall der VadR ein, für die auch ein entsprechendes Kästchen auf dem Rezept vorgesehen ist und für die ebenfalls eine "medizinische Begründung" auf dem Rezept vom Arzt eingetragen werden muss. Auch hierfür ist extra auf der Vorderseite des Rezeptes ein Feld (ganz unten) vorgesehen.
Bei einer VadR muss der Arzt auch nicht die Höchstmenge von 6 Einheiten pro Rezept einhalten, sondern er kann mehr verordnen. Nur muss gewährleistet sein, dass das Rezept innerhalb von 12 Wochen beendet ist, da der Patient spätestens dann wieder zum Arzt muss. Als wäre z.B. bei 2 Terminen in der Woche theoretisch ein Rezept mit "24 x KG" möglich.

Wenn der Arzt sich weigert, ein Rezept VadR auszustellen, ist ein sogenanntes "behandlungsfreies Intervall" von 12 Wochen einzuhalten. Sprich: 12 Wochen zwischen dem letzten Termin und dem Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes. Dann beginnt wieder ein neuer Regelfall mit einer "Erstverordnung" etc. etc.

Durch einen Arztwechsel ändert nichts daran, dass es ein Regelfall ist, denn der Therapeut weiss von dem Arztwechsel, so dass die Kasse auch im Nachhinein (bis zu 3 Jahre später!!!!) noch die "zu viel" verordneten Termine den Therapeuten abziehen kann. Wenn der Therapeut etwas anderes sagt, entspricht das zwar der gänigen Therapeutenmeinung, aber leider nicht der Realität. Und die Kassen prüfen zur Zeit immer genauer, so dass Absetzungen nur noch eine Frage der Zeit sind.

So, das war jetzt viel Theorie! Puh....
Aber ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

Noch einen schönen Abend!

Gruß,
Alex
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von SchwarzeSchnecke »

Hallo,

:arrow: Also meines Wissens muß auf dem Rezept nichts von KG nach Schroth draufstehen, sondern nur "ws2c". Das ist dann halt ein Rezept für KG für den Rücken, und welche Form von Physiotherapie man macht ist, ist einem selber überlassen.

:?: @ Alex:

Gilt das mit dem "behandlungsfreien Intervall" auch, wenn man nur 1x pro Woche KG hat?

VG, Anne
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Pirat1988 »

@alex
danke für die Infos :) aber das sind doch Informationen die jeder Physio haben sollte oder? Eigentlich dürften diese Physio diese Rezepte von wechselnden Ärzten gar nicht annehmen, weil ja wie du schreibst die Gefahr besteht, dass das Rezept nicht bezahlt wird.

@Schnecke
Ich antworte einfach mal für alex...
Ja das mit dem behandlungsfreiem Zeitraum gilt auch bei 1x pro Woche KG. Die Häufigkeit pro Woche wird ja auch vom Arzt festgelegt auf der Heilmittelverordnung und hat nichts mit dem behandlungsfreiem Zeitraum zu tun. Theoretisch könnte man auch nur alle 14 Tage einmal KG haben (Ein Rezept a 6 Einheiten wäre nach 12 Wochen beendet und alle 18 Einheiten nach 36 Wochen).

Dieser behandlungsfreie Zeitraum beginnt nach 18 Einheiten und endet nach 12 Wochen.
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Kaffeetrinker »

Moin,

hole immer abwechselnd 3 Rezepte beim Hausarzt und Orthpäde, bisher hat keiner was gemckert und Krankenkasse meckert auch nicht (TKK).
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Klaus »

Seitenteile hat geschrieben:nach dem meine Tochter Aileen von ihrer ersten 4 Wöchigen Reha in Bad Sobernheim zurück ist (und gar nicht wieder Heim wollte) hat der Alltag uns wieder......
Nur woher bekomme ich jetzt und in Zukunft meine Rezepte ??????
Nachdem der organisatorische Ablauf von Heilmittelverordnungen geklärt ist, sollte es nach einer REHA doch eigentlich nur um Kontroll-Termine gehen! Da sollten doch 3x 6 in zeitlich gestrecktem Abstand reichen, sofern nicht andere Beschwerden dazukommen.
Im übrigen kann man natürlich gucken, wer das höhere Budget (Richtgröße) hat, z.Bsp. Arzt für physikalische Therapie oder wer am besten mögliche Regresse abwehren kann, z.Bsp. spezielle Schmerztherapeuten oder wer bei den Schroth Therapeuten bekannt ist für "großzügige" Verordnungen.

Vorraussetzung sollte immer die Indikationsgruppe WS 2 sein, die von einem längerfristigen Bedarf bei chronischen Krankheiten spricht.

Gruss
Klaus
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Anne!
SchwarzeSchnecke hat geschrieben:Also meines Wissens muß auf dem Rezept nichts von KG nach Schroth draufstehen, sondern nur "ws2c". Das ist dann halt ein Rezept für KG für den Rücken, und welche Form von Physiotherapie man macht ist, ist einem selber überlassen.
Das ist insofern richtig, als dass es im Heilmittelkatalog kein "KG nach Schroth" gibt. Es muss schlicht "KG" verordnet werden. Der Arzt kann dann noch "nach Schroth" als Ergänzung hinzufügen, so dass der Therapeut weiss, was gewünscht ist.

Der sogenannte Indikationsschlüssel "WS2c" ist nicht zwingend. der kleine Buchstabe nach dem "WS2" spezifiziert die Indikation. Bei einer Skoliose wäre auch WS2a, WS2b und WS2d denkbar.
Zwingend ist das "WS" - das gibt an, dass es sich um ein Wirbelsäulenproblem handelt.
Die Zahl danach sagt aus, ob es sich um ein Problem mit prognostisch kurzzeitigem (dann die Ziffer "1") oder langfristigem (Ziffer "2") Behandlungsbedarf handelt.
Bei "WS1..." sind maximal 6 Behandlungen im Regelfall möglich.
SchwarzeSchnecke hat geschrieben: Gilt das mit dem "behandlungsfreien Intervall" auch, wenn man nur 1x pro Woche KG hat?
Ja, das hat nichts mit der Anzahl pro Woche zu tun, sondern nur, dass keine Behandlung stattfinden darf.
Pirat1988 hat geschrieben:Theoretisch könnte man auch nur alle 14 Tage einmal KG haben
Das muss dann aber auf dem Rezept vermerkt sein, da die maximale Unterbrechung zwischen 2 Behandlungen nur 10 Arbeits.- bzw. 10 Kalendertage betragen darf - je nach Kasse. Das ändert sich aber voraussichtlich ab em 01.07.2011.

Ein kompliziertes Thema, über dem Nicht nur die Therapeuten, sondern auch die Ärzte und Arzthelferinnen grübeln und manchmal fast verzweifeln....

Gruß,
Alex
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Klaus »

Alex_activitas hat geschrieben:Das ändert sich aber voraussichtlich ab em 01.07.2011.
Schon bekannt, was sich konkret ändert?

Gruss
Klaus
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Pirat1988 »

Meine Physio Terapeutin hat mir gesagt, dass ab dem 1.Juli die Frist zwischen den 2 Behandlungsterminen von 10 auf 14 Tage hoch gesetzt wird
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Alex_activitas »

Kaffeetrinker hat geschrieben:hole immer abwechselnd 3 Rezepte beim Hausarzt und Orthpäde, bisher hat keiner was gemckert und Krankenkasse meckert auch nicht (TKK).
Das fatale ist, dass die Absetzungen auch noch Jahre später erfolgen können!

@Klaus:
wir warten immer noch auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Damit würden die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Habe gerade nochmal geschaut: sie werden wohl am 30.06. veröffentlicht.
Von daher kann man nur ein paar Punkte sagen, aber eben noch nichts 100%ig.

Das, was "Pirat1988" angesprochen hat betrifft sowohl die Gültigkeit des Rezeptes! Sprich: die Frist zwischen Ausstellungsdatum und erster Behandlung, als auch den Abstand zwischen 2 Behandlungen.
Aber bitte beachten: 14 Kalendertage, d.h. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit!!! Bei manchen Kassen bedeutet das - insbesondere über die Weihnachtstage - eine Verschlechterung!
Diese neue Fristenregelung gilt dann bundesweit für alle Kassen.

Zahnärzte sind noch nicht mit drin, werden aber gegen Ende des Jahres ebenfalls von den neuen HMRL betroffen sein. Das bedeutet, sie müssen sich an den Katalog halten und können nicht - wie bisher noch möglich - alles verordnen, was sie wollen.

Für alles weitere muss man den Originaltext abwarten, um korrekt Auskunft geben zu können.
Das bedeuet für uns Therapeuten und Ärzte: sobald die neuen HMRL veröffentlich sind ab ins Kämmerlein und sie gut lesen! Oftmals sind es die Feinheiten, die entscheidend sind...
Ich kann gerne was berichten, wenn es dann soweit ist.

Gruß,
Alex
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Pirat1988 »

hey alex würde mich freuen wenn du uns dann am 30.6 oder etwas später an deinem neuen Wissen teilhaben lässt...

Ich habe nämlich am 5.7. einen Termin bei meinem Ortho wegen eines neuen Rezepts.... Mal sehen was der sagt

lg pirat
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Klaus »

Pirat1988 hat geschrieben:Ich habe nämlich am 5.7. einen Termin bei meinem Ortho wegen eines neuen Rezepts.... Mal sehen was der sagt
Na ja, wegen der Frist zwischen Ausstellung und erster Behandlung muss man ein bischen selbst organisieren.
Ich gehe auch davon aus, dass die bisherige "Termin-Flexibilität" der Therapeuten :D bekannt ist und nun auch praxisnah umgesetzt wird.

Gruss
Klaus
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von SchwarzeSchnecke »

Alex_activitas hat geschrieben:
SchwarzeSchnecke hat geschrieben: Gilt das mit dem "behandlungsfreien Intervall" auch, wenn man nur 1x pro Woche KG hat?
Ja, das hat nichts mit der Anzahl pro Woche zu tun, sondern nur, dass keine Behandlung stattfinden darf.
Und wenn ich nach 2 Rezepten z.B. 1 Monat Pause mache und danach nochmal ein Rezept kriege, wird dann der Monat auf das "behandlungsfreie Intervall" angerechnet oder nicht?

VG, Anne
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von Alex_activitas »

SchwarzeSchnecke hat geschrieben:Und wenn ich nach 2 Rezepten z.B. 1 Monat Pause mache und danach nochmal ein Rezept kriege, wird dann der Monat auf das "behandlungsfreie Intervall" angerechnet oder nicht?
Hallo Anne,

nein, der Monat wird nicht auf das Intervall angerechnet. Die 12 Wochen müssen am Stück "behandlungsfrei" sein.

Gruß,
Alex
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Re: Rezepte für Schroth KG

Beitrag von SchwarzeSchnecke »

Vielen Dank für Deine Auskunft. :)

VG, Anne
Ausgewachsen und trotzdem korrigierendes Korsett? - Na klar!

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