Grad der Behinderung bei Kindern

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Martina Bö.
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Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Martina Bö. »

Hallo,

vor einiger Zeit hieß es, dass man bei Kindern besser die Finger vom Behinderten Ausweis lassen soll,
weil man dies bei Einstellungen bzw. Bewerbungen angeben sollte.

Vor kurzem habe ich aber gehört, dass man nicht mehr angeben muss, dass man einen Ausweis hat.

Stimmt das?
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Dalia
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Dalia »

Wenn Firmen und Betriebe explizit behinderte Menschen suchen und ihnen der Behindertenausweis verschwiegen wird, kann das ein kündigungsgrund sein. Suchen sie aber nicht explizit danach, muss der Ausweis nicht erwähnt werden. Allerdings sollte es dem Arbeitgeber bekannt sein, wenn die Behinderung sich in irgendeiner Form auf die Arbeit auswirkt.
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Raven
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Raven »

Hallo Martina,
Martina Bö. hat geschrieben:Vor kurzem habe ich aber gehört, dass man nicht mehr angeben muss, dass man einen Ausweis hat.
ja, das stimmt. (Wenn man einen Schwerbehindertenausweis nicht angibt, fallen natürlich auch die betriebsbezogenen Vorteile weg, das ist klar.)
Angegeben werden müssen Erkrankungen und Behinderungen übrigens dann, wenn sie die Leistungsfähigkeit im gewählten Beruf beeinträchtigen - und zwar unabhängig davon, ob ein Schwerbehindertenausweis existiert oder nicht.
An Vorteilen eines Schwerbehindertenausweises ergibt sich für Schüler und Studenten nicht viel, außer, dass Eltern einen erhöhten Steuerfreibetrag erhalten.
Manche Universitäten und auch Berufsfachschulen erlassen jedoch Studien-/Schulgebühren, falls ein Schwerbehindertenausweis existiert. Dies ist aber je nach Bundesland und Bildungseinrichtung sehr unterschiedlich; teilweise gilt es nur, wenn die Behinderung den Studien- oder Ausbildungsverlauf erschwert.

Beantragen muss man einen Schwerbehindertenausweis bzw. die Feststellung des GdBs (Grad der Behinderung) übrigens nicht sofort; ich habe meinen mit 25 Jahren beantragt, obwohl die Skoliose seit meinem 9. Lebensjahr bekannt ist. (Zuvor wusste ich bzw. wussten wir nicht, dass dies bei Skoliose möglich ist.)

Viele Grüße,
Raven
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von klexi »

Bekommt man denn generell bei Skoliose einen Schwerbehindertenausweis?
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Raven
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Raven »

Hallo Klexi,

nein, man bekommt den nicht generell.
Dafür ist ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 nötig;

GdB 50 - 70:
Wirbelsäulenschäden mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule, anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst - Z.B. Milwaukee-Korsett - schwere Skoliose - ab 70 Grad nach Cobb)
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm

Sofern weitere Erkrankungen/Behinderungen vorliegen, kann der Gesamt-GdB durchaus schon vorher 50 erreichen. Aus diesem Grund sollte bei einem Antrag alles andere an Diagnosen mit angegeben werden, z.B. auch Bronchialasthma, Neurodermitis (was man als Laie oft nicht unbedingt direkt einer Behinderung zuordnen würde).

Viele Grüße,
Raven
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von klexi »

Hallo Raven,
danke für die Antwort.
Davon sind wir ja - Gott sei DAnk - noch nicht betroffen.
LG
Klexi
Elresi
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Elresi »

Hallo Klexi,
ich bin mit 13 Jahren operiert worden und habe meinen Schwerbehindertenausweis erst ab 2001.Da ich mich jahrelang nicht behindert fühlte war es lange kein Thema für mich. Ab 1996 hatte ich dann doch vermehrt Schmerzen im LWS-Bereich und fing dann an mit Physiotherapie und Reha alle 4 Jahre.
Zuerst wurden mir 30 GdB bewilligt, nach Einspruch und Nachweis von mangelnder Vitalkapazität und Lungenvolumen bekam ich 50 GdB. Das bedeutete Ausweis, 5 Tage mehr Urlaub und Steuerermäßigung.
Als ich dann feststellte, dass ich den Zeitpunkt nur um einige Monate verpasst habe um mit 60 Jahren nach alter Regelung ( Vertrauensschutzregelung ) in Schwerbehindertenrente zu gehen, habe ich Widerspruch eingelegt. Durch Vorlage meines OP-Berichtes von 1963 konnte ich nachweisen dass die Behinderung bereits seither besteht und sich auch nicht verbessert hat- eher verschlechtert.
Dem Widerspruch wurde nachgegeben und die Schwerbehinderung im Ausweis auf 1995 vorgezogen.
Zugegeben:das habe ich nicht alleine durchgezogen, mein Arbeitgeber hatte eine Schwer-behindertenabteilung und die Damen haben mir dabei geholfen.
Liebe Grüße
Elresi
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Silas
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Silas »

Bei einer Einstellung ist i.d.R. ein Schwerbehindertenausweis sogar eher von Vorteil.

Unternehmen müssen eine bestimmte Anzahl Schwerbehinderter einstellen, sonst müssen sie eine "Strafabgabe" zahlen.

Mir hat die Schwerbehinderung bisher überall nur Vorteile gebracht.

Bei einer Bewerbung muss man angeben, dass man schwerbehindert oder gleichgestellt ist, aber das ist keinesfalls für die potentiellen Arbeitgeber ein Ausschlusskriterium.
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
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Ricky
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Ricky »

Hallo,

ich denke auch, wenn explizit danach gefragt wird, ob eine Schwerbehinderung vorliegt, dann muß man auch wahrheitsgemäß antworten.
Gerade in meinem Bereich (Sozialem) steht oftmals das Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.

Man darf ja nicht vergessen, dass man nicht nur selbst Vorteile hat ( 5 Tage mehr Urlaub, Steuernersparnisse, erschwerte Kündigung durch den Arbeitgeber, ich glaube auch Hilfe durch Intergrationsamt bei einem geeignetem Arbeitsplatz)
sondern auch dem Arbeitgeber Gelder flöten gehen, wenn man nichts sagt...

LG
Ricky
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Tomma »

Mit so pauschalen Aussagen wie "Ein Schwerbehindertenausweis bringt einem Vorteile" wäre ich sehr vorsichtig.
Selbst wenn man sich auf Stellen im Öffentlichen Dienst bewirbt, schützt einen der Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt vor Diskriminierungen.
Bei manchen Vorstellungsgesprächen halten sich die einstellenden Institutionen nicht an die "Regeln". Es wird z. B. hintenrum gefragt, wie man denn zum Vorstellungsgespräch gekommen ist (zu Fuß, mit dem Fahrrad, ÖPNV oder Auto). Oder das Gespräch findet in Abwesenheit der Schwerbehindertenbeauftragten statt, obwohl man ein Anrecht darauf hat bzw. darüber informiert werden muss.
Wenn man den Job bekommen hat, dann profitiert man vom Nachteilsausgleich. Der Weg dahin kann aber (mit Schwerbehindertenausweis) beschwerlich sein.
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von minimine »

Hallo Ricky,
ich denke auch, wenn explizit danach gefragt wird, ob eine Schwerbehinderung vorliegt, dann muß man auch wahrheitsgemäß antworten.
da diese Frage aber nicht gestellt werden darf, erübrigst sich das bzw. falls doch gefragt wird, dann ist diese Frage rechtswidrig, so dass man darauf mit einer Lüge antworten darf. Das ist genauso wie mit Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit etc.

@Silas:
Bei einer Bewerbung muss man angeben, dass man schwerbehindert oder gleichgestellt ist
Wie kommst du denn darauf?? Man muss eine Behinderung bzw. Erkrankung nur angeben, wenn man auch Einschränkungen dadurch hat, aber dann muss man das genauso auch ohne Schwerbehinderten-Ausweiß oder GdB. Man muss es allerdings keineswegs angeben, wenn es für die Tätigkeit von keiner Bedeutung ist.

LG
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Ricky »

Hallo Minimine
minimine hat geschrieben:
da diese Frage aber nicht gestellt werden darf, erübrigst sich das bzw. falls doch gefragt wird, dann ist diese Frage rechtswidrig, so dass man darauf mit einer Lüge antworten darf. Das ist genauso wie mit Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit etc.
ok, bei Schwangerschaft wußte ich das, aber bei GDB nicht.

Mir erzählte ein Bekannter folgendes.
In (s)einer Firma sollte ein Mitarbeiter gekündigt werden.Als ihm dies gesagt wurde, winkte er mit einem GDB von 50.
Daraufhin wurde dieser verklagt, da dem Arbeitgeber dadurch, dass er nichts sagte, Gelder entgangen sind.

Ich habe das damals so geglaubt, wäre dann aber widersprüchlich.

@Silas:
Man muss es allerdings keineswegs angeben, wenn es für die Tätigkeit von keiner Bedeutung ist.
da stellt sich mir jedoch die Frage, wie man GDB 50 erreichen kann, ohne dass es zu irgendwelche Auswirkungen auf den Job - hier jetzt speziell wegen Rückenprobleme - kommt.

LG
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von minimine »

Hallo Ricky,
In (s)einer Firma sollte ein Mitarbeiter gekündigt werden.Als ihm dies gesagt wurde, winkte er mit einem GDB von 50.
Daraufhin wurde dieser verklagt, da dem Arbeitgeber dadurch, dass er nichts sagte, Gelder entgangen sind.
klingt irgendwie merkwürdig, welche Gelder sollen dem Unternehmen denn da entgangen sein?
Selbst wenn, könnte es ja immer noch sein, dass er erst kürzlich den GdB bekommen hat. Das machen sogar viele so wenn Kündigungen drohen, dass sie sich dann z.B. erst gleichstellen lassen.
da stellt sich mir jedoch die Frage, wie man GDB 50 erreichen kann, ohne dass es zu irgendwelche Auswirkungen auf den Job - hier jetzt speziell wegen Rückenprobleme - kommt.
Kommt auf den Job an und auch, wie man zu dem GdB kam. Manchmal können da die GdB´s ganz schön unterschiedlich ausfallen, hängt vielleicht auch vom Sachbearbeiter ab. Außerdem muss ja nicht alles allein am Rücken liegen, sondern wie Raven weiter oben schon schrieb noch weitere Erkrankungen vorliegen, die sich aber alle nicht auswirken müssen.
Aber grundsätzlich ist es sicherlich v.a. vom Job abhängig.

Wenn dich das Thema interessiert, dann google doch einfach mal mit dem Stichwort "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz".

LG
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Ricky
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Ricky »

minimine hat geschrieben:Hallo Ricky,

klingt irgendwie merkwürdig, welche Gelder sollen dem Unternehmen denn da entgangen sein?
Entgangen ist falsch ausgedrückt, eher hat er mehr gezahlt, eben mehr Ausgleichsabgaben.
Jeder Betrieb ab soundsoviel Beschäftigte muß ja eine bestimmte Anzahl von "behinderten" Personen einstellen.Wird diese Quote nicht erreicht, zahlt der Arbeitgeber einen Ausgleich.
Durch das Verschweigen, mußte er mehr zahlen.
Erschien mir schon eine logische Konsequenz...
Selbst wenn, könnte es ja immer noch sein, dass er erst kürzlich den GdB bekommen hat. Das machen sogar viele so wenn Kündigungen drohen, dass sie sich dann z.B. erst gleichstellen lassen.
ja,aber da sollte es wohl etwas anders gewesen sein.
Sicherlich kann man ja feststellen, wie langer ein Ausweis schon vorhanden war.
Aber grundsätzlich ist es sicherlich v.a. vom Job abhängig.
bestimmt.
Ich habe mir eben auch gedacht, wenn jemand zB Krebs hatte und erfolgreich behandelt wurde, dann hat derjenige glaube ich auch noch längere Jahre danach seine GDB.Dies müßte sich dann auch nicht direkt auf die Arbeit auswirken, nur bei einem Rückfall.

Wobei auch da fände ich es dem Arbeitgeber gegenüber fair dies bekannt zu geben.
Wenn dich das Thema interessiert, dann google doch einfach mal mit dem Stichwort "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz".
ich habe mich vor eine Weile damit auseinander gesetzt, da ich selbst seit neuestem (wegen einer anderen Erkrankung) einen GDB von 30 habe.
Aber so ganz präsent ist es mir nicht mehr.
Was ich auch interessant fand...einen Gleichstellungsantrag kann ich derzeit nicht stellen, da ich weniger als 18 Std/Woche arbeite, obwohl ich noch berufsbegleitend eine Ausbildung mache...

LG
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Raven
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Raven »

Hallo Tomma,
Es wird z. B. hintenrum gefragt, wie man denn zum Vorstellungsgespräch gekommen ist (zu Fuß, mit dem Fahrrad, ÖPNV oder Auto).
kann man hier wirklich etwas über eine Schwerbehinderung ablesen?

Ich denke, nein:
- etliche Schwerbehinderte können Radfahren und Autofahren (sicherlich auch die meisten hier im Forum)
- ÖPNV ist für manche Schwerbehinderte ein bevorzugtes Verkehrsmittel (wenn zu Fuß, per Rad oder per Auto mühsam werden, oder weil per Wertmarke vergünstigt), für andere scheidet es behinderungsbedingt aus (zu voll, unsicherer Stand, kein barrierefreier Einstieg)
- gleiches gilt fürs Auto, das manche wegen ihrer Behinderung bevorzugen, manche hingegen deshalb nicht nutzen wollen oder können
- eine gerade noch akzeptable Laufstrecke per Fahrzeug zurückgelegt zu haben, kann vielerlei Gründe haben, und eine schwerere Gehbehinderung fällt zumeist optisch auf

Eher noch fällt es auf, wenn in einer sehr ländlichen Umgebung eine volljährige Person eine Autostrecke mit dem dort viel umständlicheren ÖPNV zurücklegt oder gebracht wird.
Daraus auf eine Schwerbehinderung zu schließen, ist aber auch sehr gewagt (wahrscheinlicher doch: Führerschein weg, Führerschein nie geschafft, temporäre Verletzung...), insbesondere, wenn man keine Beeinträchtigungen sieht (mir ist aber auch bewusst, dass es quasi unsichtbare Behinderungen gibt, die Autofahren unmöglich machen).

Ein deutlicheres Indiz hingegen sind Einträge in Schulzeugnissen, die eine Sportbefreiung (oder auch, bei anderen Behinderungen, Befreiungen von Fächern wie Werken, Textilgestalten, Kunst) belegen.
Wenn nun ein künftiger Ausbildungsbetrieb mein Realschulzeugnis und das Zeugnis der 9. Klasse verlangte, war dem relativ klar, dass die ersichtliche Länge der Sportbefreiung kaum auf einen verknacksten Fuß o.ä. zurückzuführen sein kann, sondern hier irgendetwas Dauerhaftes vorliegen müsse...
In der Tat hatte ich hier einige Probleme, einen Ausbildungsplatz zu finden, obwohl meine Zeugnisse stets sehr gut waren (zwischen 1,0 und 1,3). Das ein oder andere Mal erhielt ich, nach Einsenden einer schriftlichen Bewerbung nebst geforderter Zeugnisse, eine sofortige Absage a la "... mangelnde Qualifikationen" - und dies für Büroberufe.
Dies war durchaus auffällig, da Mitschüler mit schlechteren Noten (aber Teilnahme am Sportunterricht) eine Runde weiter kamen und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden.
Nur gut jedenfalls, dass es weder in der Berufsschule noch an der Schule, an der ich Abitur nachgeholt habe, das Unterrichtsfach "Sport" gab; somit steht in meinen aktuellsten Zeugnissen nichts diesbezüglich :)
Hier wäre es, wenn die räumliche Nähe es zulässt, mitunter sinnvoll, eine Bewerbung persönlich vorbei zu bringen, um so gleich sympathischer in Erinnerung zu bleiben und auch, damit sich die Leute schon mal "ein Bild von einem" machen können derart, dass keine Behinderung sichtbar ist - ich vermute durchaus, dass sich einige der potenziellen Ausbildungsbetriebe unter einer Schülerin mit mehrjähriger Sportbefreiung ein kränkliches, humpelndes Mädchen, das Hilfsmittel braucht, vorgestellt haben...
(wobei, unter uns gesagt, bei einem Ausbildungsbetrieb, der mich wegen fehlender Sportnote nicht nimmt, hätte ich keine Lust, anzufangen... aber aussuchen kann sich's nicht jeder)
Auch mit einem Praktikum kann man vor einer Ausbildung punkten.

Viele Grüße,
Raven

-----

Hallo Ricky,
da stellt sich mir jedoch die Frage, wie man GDB 50 erreichen kann, ohne dass es zu irgendwelche Auswirkungen auf den Job - hier jetzt speziell wegen Rückenprobleme - kommt.
da muss es nicht unbedingt zu Auswirkungen kommen.
Beispiel: Bei mir liegt eine operative Wirbelsäulenversteifung aufgrund von Skoliose vor, langstreckig, Th3-L5. Hierfür erhielt ich einen GdB von 40, der - je nach Sachbearbeiter - auch bis zu GdB 60 hätte ausfallen können.
Während meiner Schulzeit, Berufsausbildung (Fachinformatikerin), Berufstätigkeit (Softwareentwicklerin) und Studium (Physik) hatte ich nach der OP und Genesung (OP mit 13) keinen einzigen (!) Fehltag oder andere Auswirkungen aufgrund des Rückens oder anderer orthopädischer oder neurologischer Probleme, auch nie aufgrund von Sportverletzungen gefehlt. Viele ansonsten "rückengesunde" Leute fehlten da öfter wegen ihrem Rücken, oder auch wegen Sportverletzungen. Dass ich z.B. wegen eines Inlineskate-Unfalls mir den Arm breche, beim Fußballspielen der Meniskus drauf geht o.ä., was nun bei Leuten meines Alters nicht selten vorkommt, fällt schon mal weg, weil ich solche Aktionen gar nicht machen würde (auch wegen dem Rücken). Und es gibt durchaus Firmen, die auch dahingehend "kalkulieren" :ja:
Der Übergang von Berufstätigkeit zu Studium erfolgte auch keinesfalls aus gesundheitlichen Gründen.
Übrigens: Es fiel etlichen nicht mal auf, dass ich überhaupt irgendein Handicap habe; wenn es mal auffiel, dann, wenn ein Betriebsausflug nicht möglich war (da ich in einer immer noch von Männern dominierten Branche arbeite, kommen hier durchaus arg sportliche Vorschläge für Ausflüge, die ich nunmal nicht mitmache) oder wenn jemand die Narbe sah und mich darauf ansprach.

Eine Ausnahme ist dies nicht!

Abhängig ist dies definitiv vom Beruf; einen Job mit höherem körperlichem Anspruch könnte ich wohl nicht so problemlos durchführen, was ich auch in entsprechenden Praktika bemerkte.

Übrigens kann man auch mit einem GdB von 100 problemlos in Vollzeit berufstätig und normal leistungsfähig sein - z.B. als Rollstuhlfahrer an einem Büroarbeitsplatz, der je nach konkreter Behinderung nicht einmal Umbauten nötig macht.

Viele Grüße,
Raven
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Re: Grad der Behinderung bei Kindern

Beitrag von Ricky »

Hi Raven,

stimmt,
da habe ich zu kurz gedacht, später fielen mir auch weitere Beispiele ein. :D

LG
Ricky
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