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Behindertenausweis

Verfasst: Do, 24.06.2004 - 15:22
von bibby
Hallo zusammen!

Fülle gerade den Antrag für einen Behindertenausweis aus und weiss jetzt nicht genau, welchen "Buchstaben" ich ankreuzen muss. Ist "G" richtig??

Wäre super, wenn ihr mir kurz antworten könntet!

Liebe Grüße, Bianca :ja:

Re: Behindertenausweis

Verfasst: Do, 24.06.2004 - 18:52
von kessi
bibby hat geschrieben:Hallo zusammen!

Fülle gerade den Antrag für einen Behindertenausweis aus und weiss jetzt nicht genau, welchen "Buchstaben" ich ankreuzen muss. Ist "G" richtig??

Wäre super, wenn ihr mir kurz antworten könntet!

Liebe Grüße, Bianca :ja:
Um das zu beantworten musst Du schon verraten was Du beantragen möchtest.
Willst Du, dass eine erhebliche Gehbehinderung festgestellt wird musst Du G ankreuzen...
Erzähl doch bitte mehr über die Gründe des Antrags/ Deine Situation.
Dann kann man Dir besser helfen!
Das ist aber auch keine Sache die man auf die Schnelle ausfüllen sollte, hinterher was zu ändern ist schwieriger.

Gruß
kessi

Verfasst: Fr, 25.06.2004 - 15:20
von Sandman77
Ich wird bald auch eine Verslechterungsantrag ausfüllen wo ich von 70G bis auf jeden fall 70AG-100AG aufgestuft wirden möchte. Das ich G behinderung habe, kreisläuf problemen, zu wenig lung volumen und rygg und hüftschmerzen musste doch reichen meine ich...

Wie soll ich das am besten anfangen? Und muss ich anlagen von Artzen dabei legen oder nur hinweisen zum dem behandlende Orthopäde und Lung doktor?

Verfasst: Do, 15.07.2004 - 16:41
von Sunny655
Hallo,

ich habe da mal ne Frage zu dem Behindertenausweis.
Ab wann bekommt man den denn und bekommt man den auch wenn man Skoliose hat?
Ich habe nämlich auch solch einen Antrag zu Hause liegen und weiß leider nicht so recht etwas mit anzufangen.

Viele Grüße :juggle:

Verfasst: Di, 20.07.2004 - 15:27
von HolyDiver
Hallo

Ich habe Anfang der 90er Jahre meinen Behindertenausweis beantragt. Durch die Skoliose sind meine Knie auch schon etwas ausgelutscht. Ich habe keinen Behindertenausweis bekommen sondern nur eine schriftl. Bescheinigung über 30%. Das gibt eine kleine steueliche Vergünstigung im Jahr aber die Kosten für die ganzen Massagen und KGs kann man damit nicht auffangen :/
Gruß
Holy

Verfasst: Di, 20.07.2004 - 18:24
von Sandman77
gehe zu eine richtige Artz und hol dir eine neue... Normalerweise jemanden die eindeutig Skoliose hat kann dadurch 70G kriegen ohne problemen alles andere muss man nachweisen mit befunden...

Verfasst: Mi, 21.07.2004 - 08:01
von Dr. Steffan
Sandman77 hat geschrieben:gehe zu eine richtige Artz und hol dir eine neue... Normalerweise jemanden die eindeutig Skoliose hat kann dadurch 70G kriegen ohne problemen alles andere muss man nachweisen mit befunden...
So einfach ist das nicht. Beantragen kann man das nur beim Versorgungsamt. Wenn die Skoliose unter 70° ist hat man nur wenig Chancen auf 50% Schwerbehinderung zu kommen.

Verfasst: Mi, 21.07.2004 - 10:29
von Sandman77
Hmm ich habe schon Jahren stabile kurve von 60-65 (wenn von andere winkel gemessen wieder 86) und habe 70g gekriegt ohne problemen von Versorgungsamt. Meine fehler ist halt zu wenig befunden damit ich meine 100ag kriege wie ich schon von Norwegen habe... Deutschland ist eine rein kackland wenn es zu papirkram und amten an kommt. :(

Verfasst: Mi, 21.07.2004 - 10:30
von Gast
DrSteffan hat geschrieben: So einfach ist das nicht. Beantragen kann man das nur beim Versorgungsamt. Wenn die Skoliose unter 70° ist hat man nur wenig Chancen auf 50% Schwerbehinderung zu kommen.
Das habe ich auch gemerkt als ich vor 2 Jahren einen neuen Antrag stellen wollte. Der Antrag wurde gleich abgelehnt.

Verfasst: Fr, 30.07.2004 - 17:40
von katzan
So einfach ist das nicht. Beantragen kann man das nur beim Versorgungsamt. Wenn die Skoliose unter 70° ist hat man nur wenig Chancen auf 50% Schwerbehinderung zu kommen

habe gleich ohne probleme 70 G erhalten. obwohl meine skoliose unter 70° ist. so unterschiedlich ist das...

Verfasst: Fr, 30.07.2004 - 19:03
von stonewoman
Hi Katzan,

wie lange hat es denn bei dir gedauert, bist du das durch hattest? Hab gesehen, dass du aus Norden kommst (ich komme aus Wiesmoor)... Und wo hast du das beantragt, in Oldenburg?

Liebe Grüße, Stoni.

Verfasst: Sa, 31.07.2004 - 00:50
von Damien
Hi,

ein Kumpel von mir hat ein schiefes Hüftgelenk und kaputte Kniegelenke und er hat 50% bekommen, ist erst einige Tage her!

Ich bin noch immer am überlegen, ob ich einen Behindertenausweis beantragen möchte oder nicht, bin gerade mit meiner Ausbildung fertig und suche nun eine Arbeitsstelle, ein Behidertenausweis bringt da ja sowohl vor als auch Nachteile mit sich, da man sich aber wohl nicht einfach so spontan umentscheiden kann, wenn man erstmal den Antrag gestellt hat bin ich nicht sicher.

Weis irgendwer, wieviel % man in Bayern (oder anderswo) man mit einer operierten WS (versteifung über 11 Wirbel) und einer Restverkrümmung von 20° oben und 10° unten bekommen könnte?

Verfasst: Sa, 31.07.2004 - 09:10
von SteffiH
Damien hat geschrieben:Hi,

Weis irgendwer, wieviel % man in Bayern (oder anderswo) man mit einer operierten WS (versteifung über 11 Wirbel) und einer Restverkrümmung von 20° oben und 10° unten bekommen könnte?
HI Damien,

Ich hab nach meiner OP (9 Wirbel) 50% gekriegt; das war 1983.
- ab 50% ist es auch schon ein Schewerbehindertenausweis.

Verfasst: Sa, 31.07.2004 - 11:33
von katzan
Damien hat folgendes geschrieben:
Ich bin noch immer am überlegen, ob ich einen Behindertenausweis beantragen möchte oder nicht, bin gerade mit meiner Ausbildung fertig und suche nun eine Arbeitsstelle, ein Behidertenausweis bringt da ja sowohl vor als auch Nachteile mit sich, da man sich aber wohl nicht einfach so spontan umentscheiden kann, wenn man erstmal den Antrag gestellt hat bin ich nicht sicher.




Ein Vorteil vom Schwerbehindertenausweis:
Durch den Schwerbehindertenausweis (ab 50°) hat man auch nach dem 18 Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Steuerliche vergünstigungen, und Bahnfahrten...etc.

Verfasst: Sa, 31.07.2004 - 12:10
von Damien
@Katzan

Ja, ist schon richtig, Fakt ist aber, dass nurnoch wenige Arbeitgeber Schwerbehinderte einstellen, sie zahlen lieber die Abgaben, gerade deshalb, weil ein Behinderter so viele Sonderrechte hat (mehr Urlaub, speziell eingerichteter Arbeitsplatz...), so dass man meistens erst garnicht eingestellt wird, wenn die Behinderung schon bei der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch bekannt ist. Da ich nun auch nicht gerade der Supermega Überschüler war, der so gut ist, dass die Betriebe sich um mich prügeln sehe ich das durchaus als großen Nachteil an. Der "Vorteil" einer Behinderung durch Skoliose-OP ist ja, dass man es als Aussenstehender nicht sieht (anders als wenn z.B. jemand im Rollstuhl sitzt) und keine Pflicht besteht die OP beim Arbeitgeber anzugeben solange er nicht explizit danach fragt (jedenfalls hat mir bisher keine Klinik und kein Arzt gesagt ich müsste das irgendwo angeben). In meinem Praktikumsbetrieb hatten wir einen Techniker, der arbeitete dort jahrelang, dann hat er einen Schwerbehindertenausweis bekommen (wegen Kleinigkeiten eigentlich) und wurde entlassen, weil der Betrieb sich nicht mit seinen Sonderrechten anfreunden wollte.

Verfasst: Sa, 31.07.2004 - 15:00
von katzan
hallo damain,

ich finde es sehr wichtig in einem geschützen rahmen zu arbeiten. hatte vor meiner erwerbsminderung mit dem ausweis weniger probleme als vorher. es kommt halt auf die betriebe an....

Behindertenausweis

Verfasst: So, 01.08.2004 - 00:07
von peter 1
Hallo an alle,
ich empfehle allen Skoliotiker/innen, einen Behindertenausweis zu beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Hauptvorteil des Ausweises liegt im Kündigungsschutz des Arbeitsverhältnisses. Die Firmen, die keine Behinderten beschäftigen wollen, tun dies mit und ohne Ausweis nicht. Die steuerlichen und andere Vorteile sind unbedeutend. Ich empfehle den Behindertenausweis als jemand, der in drei Berufen und in mehreren Firmen, sowie im Öffentlichen Dienst über 36 Jahre beschäftigt war und die Vorteile des Behindertenstatus in schwierigen Wirtschaftszeiten (die es früher auch schon gab) schätzen gelernt hat.

Lasst Euch von Profis in Sachen Behindertenrechte beraten! Geht zum Sozialverband Deutschland (SoVD) oder Sozialverband VdK! Die laienhaften Ratschläge hier im Skoliose-Forum sind nicht ausreichend!

Die Krümmungsgrade der Wirbelsäule sind nicht alleiniges Kriterium für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) !!! Welche Kriterien für Skoliotiker/innen von Bedeutung sind steht in einer Tabelle mit folgendem Titel: "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" - Abschnitt "Haltungs- und Bewegungsorgane ..." - Unterabschnitt "Wirbelsäulenschäden". - Wenn jemand zusätzlich zur Skoliose noch andere Erkrankungen hat, dann können die eine Erhöhung des Grades der Behinderung ergeben.

Diese Tabelle steht in einem Buch mit dem Titel: "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen", neueste Auflage (2003 oder 2004), Herausgeber ist die "Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte" (BAGH), Kirchfeldstr.149, 40215 Düsseldorf, Tel.:0211 / 31 00 60 -
Das Buch gibt es dort und in allen Behinderten-Beratungsstellen der Gemeinden, der Sozialverbände, der Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen, der Servicestellen für Behinderte u.a.m. Das Buch ist frei verkäuflich.

Es gibt auch einen "Ratgeber für behinderte Menschen" kostenlos bei allen Gemeindeverwaltungen. Herausgeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Das Büchlein solltet Ihr Euch besorgen. Da steht von amtswegen alles Notwendige drin. Lasst Euch nicht davon abschrecken, dass manche (Gesetzes-)Texte schrecklich bürokratisch klingen. Betrachtet es als Nachschlagewerk, für den Fall, dass Ihr etwas genau wissen wollt oder wissen müßt.

Das soll erst einmal genug sein. Wie gesagt: lasst Euch von den Profis des VdK oder SoVD beraten! Wenn Ihr mit deren Beratung nicht klar kommt oder nicht zufrieden seid, dann meldet Euch bei mir unter E-Mail: <peter_schmidl@freenet.de>

Gruß, Peter in der Heide.

Verfasst: So, 01.08.2004 - 12:21
von katzan
genau dieser meinung bin auch...[/quote]

nicht die Gradzahl ist maßgeblich

Verfasst: Mo, 02.08.2004 - 00:20
von thunerfee
nicht die Gradzahl der Skoliose allein ist maßgäblich, sondern die tatsächlichen Einschränkunkungen im Alltagsleben.
Ich habe eine Miniskoli mit stark deformierten Wirbelkörpern und chronischem Schmerzsyndrom und gleich 50 % erhalten.

Behindertenausweis

Verfasst: Mo, 02.08.2004 - 08:23
von MHD 222
Hallo,
der Behindertenausweis wird in Bayern nur " willkürlich" Erteilt. Trotz meiner Skoli von 53-92-45 Grad, etc habe ich z. Zeit nur 30%!!
Meine Klage vor dem SG ist seit 2002 in der Warteschleife!!

LG Toni I