Behindertenausweis?

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l-u-k
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Behindertenausweis?

Beitrag von l-u-k »

Hallo ihr :)

Man liest ja überall das man für Skoliose einen Behindertenausweis bekommt.
Gilt das auch für Hyper-Kyphose/Lordose ?

Ich interessier mich dafür , weil meine Skoliose/kyphose erst seit sehr kurzer Zeit bekannt ist und doch sehr schlimm. Deswegen will ich mich einfach über alles mal informieren.

Was kann man bei meiner Diagnose für einen GdB erwarten bzw. ich hab gelesen das z.b auch Heuschnupfen oder soo dazu zählt ?

Ist ein Behindertenausweis in meinem Alter zu empfehlen oder ehr dringend davon abzuraten ?

Für eine oder mehrere Antworten wäre ich sehr dankbar :)
Lg Lukas
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Raven
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Re: Behindertenausweiß ?

Beitrag von Raven »

Hallo Lukas,
l-u-k hat geschrieben:Man liest ja überall das man für Skoliose einen Behindertenausweis bekommt.
Gilt das auch für Hyper-Kyphose/Lordose ?
es ist so, dass man auch für andere Wirbelsäulenfehlstellungen, also auch für Hyper-Kyphose/Lordose, einen GdB erhalten kann.
In schweren Fällen reicht dieser aus, um einen Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) zu erhalten.
l-u-k hat geschrieben: Was kann man bei meiner Diagnose für einen GdB erwarten bzw. ich hab gelesen das z.b auch Heuschnupfen oder soo dazu zählt ?
Hier http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm kannst du nachsehen, welchen GdB man für einzelne Diagnosen erhält.
Den Gesamt-GdB kannst du leider nicht durch einfaches Addieren erhalten.
l-u-k hat geschrieben: Ist ein Behindertenausweis in meinem Alter zu empfehlen oder ehr dringend davon abzuraten ?
Wie alt bist du denn?
Allgemein würde ich es empfehlen, zu versuchen, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Selbst wenn du keinen erhältst, bekommst du steuerliche Vergünstigungen ab einem GdB von 30.
Zur Vorlage eines Schwerbehindertenausweises beim Arbeitgeber gibt es teils sehr gemischte Aussagen; jedenfalls musst du ihn nicht von dir aus vorlegen (würdest dann aber natürlich auf besonderen Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage etc. verzichten). Bei Nachfrage durch den Arbeitgeber musst du ihn, soviel ich weiß (d.h.: informiere dich im Fall des Falles nochmal genauer, aber hier findet man leider mal dieses, mal jenes) auch nicht angeben.

Was du jedoch immer angeben musst, egal ob ein GdB unter 50, ein Schwerbehindertenausweis oder auch gar nichts da ist: Erkrankungen/Einschränkungen, die sich auf die Tätigkeit beziehen, d.h., wenn du die Tätigkeit nicht mit einer normal zu erwartenden Leistung ausführen kannst, wenn du Hilfsmittel bzw. einen angepassten Arbeitsplatz benötigst etc..
Sprich: Wenn du dich z.B. als Gärtner bewirbst und wegen Heuschnupfen diese Tätigkeit nur eingeschränkt ausführen kannst, musst du den Heuschnupfen angeben - für einen Büroarbeitsplatz geht das aber niemanden was an. Meine durch Skoliose-OP versteifte Wirbelsäule geht bei einem Büroarbeitsplatz auch niemanden etwas an da ich persönlich keinen speziellen Arbeitsplatz benötige, wenn ich jetzt aber beispielsweise eine Ausbildung machen würde, bei der hohe Beweglichkeit und schwer heben können vonnöten sind, oder wenn es mir nicht möglich wäre, die Tätigkeit in normalem Umfang (8 Stunden sitzen und halbe Stunde Pause) auszuüben, müsste ich die sehr wohl angeben, auch wenn ich keinen GdB hätte feststellen lassen.

Viele Grüße,
Raven
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Re: Behindertenausweiß ?

Beitrag von Klaus »

Hallo Lukas,

ich habe schon ein bischen Probleme damit, dass ein 16 jähriger (steht leider nur in Deinem ersten Post und nicht im Profil) nach so einem Ausweis fragt, nachdem mit einer REHA die Behandlung gerade erst angefangen hat. Wäre es da nicht besser, erst einmal nur an die optimale Therapie zu denken?

In 2005 habe ich nur Interesse-halber versucht, mal nachzufragen, wie die Bedingungen bei Hyperkyphose sind. Aber in Bad Salzungen waren keine Angaben zu einem entsprechenden Winkel erhältlich.
Bei meiner tiefen Hyperkyphose ist das mit dem Winkel von 50 Grad sowieso schwierig.

Gruss
Klaus
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Re: Behindertenausweiß ?

Beitrag von minimine »

Hallo Lukas,

natürlich hast du einen Anspruch darauf, einen GdB zu beantragen. Einen Schwerbehinderten-Ausweiß erhält man allerdings erst ab einem GdB von 50.
Alle Erkrankungen/Fehlbildungen etc., die länger als 6 Monate andauern sind chronisch und somit auch eine Behinderung.

Ich würde den GdB an deiner Stelle einfach mal beantragen. Man muss ihn nicht beim Arbeitgeber angeben, im Gegensatz dazu müsstest du aber, wie Raven schon sagte, jede einschränkende Erkrankung sowieso angeben, auch wenn du keinen GdB dafür hast.
Du bist ja in einem Alter, in dem die Berufswahl noch bevor steht, da solltest du dann schon schauen, dass du etwas machst, bei dem du keine Einschränkungen hast, aber auch keine Probleme/Schmerzen bekommst.
Einen Vorteil hättest du allerdings bei öffentlichen Unternehmen, da dort Menschen mit Schwerbehinderung bevorzugt eingestellt werden (jeder Schwerbehinderte muss z.B. automatisch zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden).
Aber wie gesagt, schwerbehindert ist man erst ab einem GdB von 50. Ob du diesen erreichst, weiß ich nicht.

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Re: Behindertenausweiß ?

Beitrag von Rose59 »

Ich bin mir nicht sicher, vermute aber, daß nicht die Winkel alleine den Grad der Schwerbehinderung bestimmen, sondern die dadurch entstehenden Einschränkungen im alltäglichen Leben.

Über Bad Salzungen habe ich seinerzeit den ersten Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Die Sozialarbeiterin hat mir dabei geholfen. Bei allen Verlängerungen habe ich dann immer ein persönliches Anschreiben an den Sachbearbeiter verfaßt und meine Einschränkungen im Alltag geschildert. Vielleicht kann sich ein Sachbearbeiter, der hinter dem Schreibtisch sitzt und einen persönlich nicht kennt, dann doch einen besseren Eindruck von dem Antragsteller machen.

Herzliche Grüße
Petra
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Re: Behindertenausweiß ?

Beitrag von Raven »

Hallo Lurchi,
minimine hat geschrieben: Ich bin mir nicht sicher, vermute aber, daß nicht die Winkel alleine den Grad der Schwerbehinderung bestimmen, sondern die dadurch entstehenden Einschränkungen im alltäglichen Leben.
auch für Winkel alleine kann man einen GdB erhalten, selbst, wenn keinerlei Schmerzen o.ä. vorliegen. Die Einschränkung resultiert ja schon daraus, wie man sich mit dieser Erkrankung verhalten soll, dass Therapien nötig sind etc. Einen GdB kann man für alles erhalten, womit man länger als 6 Monate von einem altertypischen gesundheitlichen Zustand abweicht.
Klar ist natürlich, dass der GdB bei zusätzlichen Beschwerden höher ausfallen kann.


Hallo minimine,
minimine hat geschrieben:Du bist ja in einem Alter, in dem die Berufswahl noch bevor steht, da solltest du dann schon schauen, dass du etwas machst, bei dem du keine Einschränkungen hast, aber auch keine Probleme/Schmerzen bekommst.
ich hatte Lukas' Alter nicht gelesen, aber gerade da er, wie ich nun erfahren habe, altersmäßig noch vor der Ausbildung steht, kann ich das nur betonen:
Bei der Berufsauswahl sollte man unbedingt darauf achten, dass der Beruf auch körperlich kompatibel zu einem ist.
Häufig gibt es relativ ähnliche Berufe mit aber unterschiedlichen körperlichen Anforderungen.
Den Beruf, für den ich mich entschieden habe (und der mir interessenmäßig auch zusagt), kann ich problemlos ausüben, aber bei zwei anderen Berufen, die mir interessenmäßig ebenfalls gefallen hätten (Energieanlagenelektronikerin, Mechatronikerin), wäre wohl ein Abbruch der Ausbildung oder eine Umschulung angesagt gewesen, wenn ich das mal so beobachte, wie es mir geht, wenn ich entsprechende Tätigkeiten, die dort an der Tagesordnung sind, mal über einen kurzen Zeitraum (Hobby) hinweg ausführe.
Ich kann daher auch nur empfehlen, im angestrebten Beruf ein Praktikum (mindestens eine Woche) zu machen und dabei durchaus ein wenig zu extrapolieren hingehend zukünftiger Situation.
minimine hat geschrieben: Aber wie gesagt, schwerbehindert ist man erst ab einem GdB von 50. Ob du diesen erreichst, weiß ich nicht.
Da bin ich auch skeptisch; ich habe z.B. für Versteifung Th3 - L5 einen GdB von 40 erhalten.

Viele Grüße,
Raven
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Re: Behindertenausweis?

Beitrag von minimine »

Hallo,
Raven hat geschrieben:auch für Winkel alleine kann man einen GdB erhalten, selbst, wenn keinerlei Schmerzen o.ä. vorliegen. Die Einschränkung resultiert ja schon daraus, wie man sich mit dieser Erkrankung verhalten soll, dass Therapien nötig sind etc.
Kann ich auch so bestätigen. Ich habe lediglich die korsettversorgte Skoliose mit Gradzahl angegeben. Jede Skoliose mit entsprechenden Gradzahlen geht ja schon mit Bewegungseinschränkungen einher. Allerdings weiß ich nicht, was mein Hausarzt alles angegeben hat. Das Ergebnis war bei mir ein GdB von 30, wobei ich nicht weiß, ob das Korsett mit beachtet wurde bzw. überhaupt beachtet werden kann.

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Re: Behindertenausweis?

Beitrag von l-u-k »

Wow seid ihr schnell....
minimine hat geschrieben: auch für Winkel alleine kann man einen GdB erhalten, selbst, wenn keinerlei Schmerzen o.ä. vorliegen.
Nunja , wie ich in Sobernheim feststellen musste haben die meisten in meinem alter (16) noch keinerlei Schmerzen, was bei mir leider nicht der fall ist :(
(Bei mir ist grad im Schulsport, ganz schnell schluss wenn wir z.b Handball spielen , da geht nach ner viertel stunde schon nixmehr , und des bleibt au ne weile ...)

Greez Lukas

Und danke für die vielen antworten :) tolles forum :)
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Re: Behindertenausweis?

Beitrag von Thomas »

Also bei mir hat das Korsett (neben den Schmerzen) wesentlich zum GdB beigetragen. Daher sollte man hier immer darauf hinweisen, dass die Einschränkungen des täglichen Lebens im Korsett doch erheblich sind.

Allerdings wird bei Jugendlichen der GdB dann, wenn das Korsett wieder weggelassen werden kann, auch schnell wieder nach unten angepasst. Da stellt sich natürlich noch mehr die Frage, ob sich der ganze Aufwand, einen höheren GdB zu bekommen, sich bei Jugendlichen überhaupt lohnt.

Gruß Thomas
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Re: Behindertenausweis?

Beitrag von l-u-k »

Schildkröterich hat geschrieben:Allerdings wird bei Jugendlichen der GdB dann, wenn das Korsett wieder weggelassen werden kann, auch schnell wieder nach unten angepasst. Da stellt sich natürlich noch mehr die Frage, ob sich der ganze Aufwand, einen höheren GdB zu bekommen, sich bei Jugendlichen überhaupt lohnt.
Stimmt natürlich !

Wie lange dauert es ca. von Antragstellung bis zum fertigen Ausweis ?

Mfg Lukas
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Re: Behindertenausweis?

Beitrag von Thomas »

l-u-k hat geschrieben:Wie lange dauert es ca. von Antragstellung bis zum fertigen Ausweis ?
Mit nem halben Jahr musst Du schon rechnen. Allerdings kann er dann rückwirkend ausgestellt werden, musst Du aber bei der Beantragung schon reinschreiben, dass er rückwirkend gelten soll.

Gruß Thomas
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Re: Behindertenausweis?

Beitrag von uhu »

Thomas hat geschrieben:
l-u-k hat geschrieben:Wie lange dauert es ca. von Antragstellung bis zum fertigen Ausweis ?
Mit nem halben Jahr musst Du schon rechnen. Allerdings kann er dann rückwirkend ausgestellt werden, musst Du aber bei der Beantragung schon reinschreiben, dass er rückwirkend gelten soll.

Gruß Thomas
Hallo!

Gibt es dabei irgendwelche (zeitliche) Grenzen? Oder wie mache ich das am besten?
=> da die OP 1993 war, wird es soweit sicherlich nicht funktionieren. :D

Der Text "so weit wie möglich rückwirkend" findet der Sachbearbeiter beim Amt nicht gut.

Danke und Gruß
uhu
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Re: Behindertenausweis?

Beitrag von Raven »

Hallo Uhu,

ich habe meinen GdB sofort rückwirkend voll anerkannt bekommen, die OP war da ca. 15 Jahre her. Auch länger zurück sollte funktionieren, bis zum ersten Nachweis dieser Einschränkung (Einschränkungen aus der Versteifung: OP-Datum, bei anderen ggf. Arztbrief/Diagnosedatum, falls du zusätzliche Erkrankungen/Behinderungen hast die ab Geburt/Säuglingsalter bestehen und auch als das gelten, sogar bis dahin zurück, auch wenn man einen GdB als Erwachsener beantragt*).
* bei Skoliose üblicherweise nicht, aber z.B. schwere Säuglingsskoliose, und diverse andere Erkrankungen und Behinderungen, die angeboren sind aber bei denen nicht unbedingt jeder an einen frühen Schwerbehindertenausweis denkt
Der Text "so weit wie möglich rückwirkend" findet der Sachbearbeiter beim Amt nicht gut.
Ich habe es in etwa so formuliert: "Da die genannten Beeinträchtigungen seit der OP in diesem Maße vorliegen, beantrage ich den GdB rückwirkend bis zum [OP-Datum eingetragen]." Meiner Erfahrung nach klappt es auch allgemein bei Behörden am besten, wenn man nicht "ich möchte", "soweit/soviel wie möglich" formuliert.

Viele Grüße
Raven
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