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Widerspruch bei GdB

Verfasst: Fr, 23.01.2004 - 17:33
von lisa
Hallo,
bei mir wurde vor 10 Jahren eine Skoliose mit 30 Grad nach Cobb diagnostiziert.Damals erhielt ich 20 % Behinderung.
Inzwischen bin ich 26 Jahre und der Winkel hat sich auf 66 Grad nach Cobb verschelchtert, außerdem trage ich ca. 6 Stunden täglich ein Korsett.- Mein erneuter Antrag beim Versorgungsamt ergab 30 %.
Mein Arzt meint, ich solle dem unbedingt widersprechen.
Nur, gibt es dafür denn Richtlinien bzw. gesetzliche Grundlagen ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lisa

Re: Widerspruch bei GdB

Verfasst: Fr, 23.01.2004 - 18:47
von micros
chiara hat geschrieben:Hallo,
bei mir wurde vor 10 Jahren eine Skoliose mit 30 Grad nach Cobb diagnostiziert.....Inzwischen bin ich 26 Jahre und der Winkel hat sich auf 66 Grad nach Cobb verschelchtert...
also mit 16 Jahren 30 Grad und jetzt 66 Grad. warum wurde deine Skoliose nicht entsprechend behandelt? hat man dich schon für ausgewachsen gehalten??

zu deinem eigentlichen Anliegen:

Ich kann dazu leider nichts konkretes sagen, aber hier im Forum gibts schon mehrere solcher Threads: benutz die Suchfunktion ( oben die Leiste).

Wofür brauchst du denn den Behindertenausweis?
Weil der nützt, wenn ich das richtig verstanden habe, erst ab 50 % was.....

Tja, ich wundere mich sowieso , dass du mit 30 Grad schon einen Ausweis bekommen hast , das würde ja heißen, dass fast alle Skoliotiker anspruch auf einen Behindertenausweis haben??

Widerspruch GdB

Verfasst: Fr, 23.01.2004 - 19:36
von Chiara
Hi,
mit 16 hielt mich mein damaliger Orthopäde für ausgewachsen. Außer KG erhielt ich keinerlei Verordnungen ( damals nicht nach Schroth).
Im Besitz eines Behindertenausweises bin ich nicht. Einen solchen gibt es erst ab 50 % anerkannter Behinderung.- Dennoch erfolgt eine prozentuale Einteilung der Schädigung - in meinem Fall 30 %.
Viele Grüße
Lisa

Re: Widerspruch bei GdB

Verfasst: Fr, 23.01.2004 - 19:41
von BZebra
chiara hat geschrieben:Inzwischen bin ich 26 Jahre und der Winkel hat sich auf 66 Grad nach Cobb verschelchtert, außerdem trage ich ca. 6 Stunden täglich ein Korsett.- Mein erneuter Antrag beim Versorgungsamt ergab 30 %.
Mein Arzt meint, ich solle dem unbedingt widersprechen.
Nur, gibt es dafür denn Richtlinien bzw. gesetzliche Grundlagen ?
Ich glaube nicht, daß Du für Deine Skoliose mehr bekommen kannst als das was Du schon hast (wenn nicht noch andere Dinge gegeben sind), zumal eine Skoliose von unter 30 Grad soweit ich weiß als 0% Behinderung gilt, erst darüber fängt es dann an mit mickrigen 10% usw.

Für das Korsett könntest Du zeitlich beschränkt 50% bekommen, d.h. für die Zeit in der Du Korsett-Träger bist. Aber ob dies auch für ein nur 6 Stunden am Tag getragenes Korsett gilt?

Verfasst: Sa, 24.01.2004 - 22:44
von Tomma
Hallo Lisa,

die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg hat diverse Broschüren zum Thema Behindertenausweis veröffentlicht. Die bekommt man bei jedem Bezirks- und Ortsamt.

Vielleicht kann dir die Broschüre "Behinderung und Ausweis" etwas weiterhelfen.Hab aus der schon mal vor einiger Zeit die GdB-Tabelle ins Forum gestellt. Die GdB-Tabelle findest du in dem Thread "Welches grad der Behinderung haben Sie?".

tasmanien

Verfasst: Mi, 28.01.2004 - 10:10
von chiara
...........dankeschön