Grad der Behinderung beantragen...

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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Ira
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Grad der Behinderung beantragen...

Beitrag von Ira »

Wie steht ihr zur Beantragung eines GdB?

Ich bin am überlegen, ob ich einen solchen beantragen soll, weiß aber noch nicht, ob ich mich wirklich als "behindert" sehen möchte.
Außerdem weiß ich auch nicht, inwiefern ich irgendjemandem (z.B. Arbeitegeber) darüber in Kenntnis setzen muss. (Mir ist das neue Antidiskriminierungsgesetz bekannt, aber kann es mir nicht aus rein menschlicher Sicht negativ ausgelegt werden, nichts darüber gesagt zu haben?) Wie ihr seht, bin ich noch etwas ratlos und mit der Tatsache als behindert abgestempelt zu sein noch nicht vertraut bzw. darüber deprimiert. Könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen?
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

Bei einem Arbeitgeber musst du deine Behinderung nur dann angeben, wenn er danach fragt. Wenn die Behinderung keine Auswirkungen auf deine Arbeitskraft hat, kannst du das auch so erklären.
Ich kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben. (Bertolt Brecht)
meine Geschichte: Dalia wird Königin (Korsett für eine Oldie-Power-Skoliose)
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minimine
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Beitrag von minimine »

Hallo Ira,
ich überlege auch ständig hin und her. Hab sogar schon einen Antrag ausgefüllt, aber ich traue mich nicht, ihn auch abzuschicken.

Man muss übrigens nur auf die Frage, ob man eine Behinderung hat , antworten, wenn die Behinderung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat.

LG
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Slackliner
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Beitrag von Slackliner »

Hallo zusammen,

ich habe auch schon einmal über einen solchen Antrag nachgedacht (ohne genau zu wissen, ob ich überhaupt was bekomme bei 80° Kyphose und 23 Std Korsett). Meine Bedenken waren vor allem wegen meiner Verbeamtung. Ich studiere Musik-Lehramt und habe Angst, dass ich wegen meinem Rücken und evtl GdB dann Probleme mit dem Amtsarzt bekomme.
Weiß da jemand mehr, ob das Auswirkungen auf die Verbeamtung hat?

Danke,
Grüße,
Slackliner
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Beitrag von Schnecke007 »

Hallo slackliner,

frag mal Deinen Hausarzt, der kann Dich evtl. beraten.

Gruß, Schnecke
Elbac
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Beitrag von Elbac »

Hallo Slackliner,
bei mir ist es eine die gleiche Situation und ich weiß auch nicht, was besser ist.
Ist halt die Frage, was man dem Amtsarzt erzählen muss... Denn viele Ärzte bemerken Kyphosen ja eh nicht. Dann geht es ohne. Muss man davon erzählen oder hat er widererwartend doch Ahnung ung bemerkt es, wäre ein Ausweis, denke ich zumindest, von Vorteil, da man dann halt noch den Gleichstellungsantrag durchkriegen muss und dann verbeamtet werden muss. Ebenso muss man dann bei der Bewerbung, zumindest offiziell, überall eingeladen werden (passiert nur in der Realität nicht unbedingt).

Ich werde das Thema Ende des Jahres mal in Angriff nehmen.

Viele Grüße, Elbac
Behionderter

Beitrag von Behionderter »

Für 75 Grad Kyphose und Korsett habe ich z.B. " nur " 30 % GdB bekommen...

Generell komt es auch überhaupt nicht auf die Diagnose/Krankheit an sich an, sondern ausschließlich um deren Auswirkungen/Behinderungen.

Hat man also eine starke Kyphose und aber keinerlei Schmerzen oder Einschränkungen dadurch bekommt man 0% !

Generell wird es aktuell immer schwieriger überhaupt noch eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen - von einem angemessenen GdB ganz zu schweigen.

Aktuell werden auch viele Schwerbehinderte in den Nachprüfungsverfahren wieder herabgestuft und/oder versucht ihnen die Schwerbehinderteneigenschaft wieder zu entziehen !

Große Vorteile birgt ein Schwerbehindertenausweis sowieso nicht
( evet. Vergünstung bei Eintritt ins Kino/ Museum und einen kleinen steuerlichen Freibetrag ) , da auch ein Schwerbehinderter ohne grosse Probleme vom Arbeitgeber gekünigt werden kann.

Viele Leute denken, das man als Schwerbehinderter unkündbar wäre - dem ist aber ganz und gar nicht so.

Der AG muß lediglich VOR Kündigung die Gehmigung zur Kündigung vom Integratiosnamt einholen und diese wird in 99 " aller Fälle erteilt.....
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Beitrag von Schnecke007 »

Also ich erinnere mich jetzt nicht mehr so genau, wie das damals beim Amtsarzt war, aber man musste auf jeden Fall ein Formular ausfüllen, auf dem man alle möglichen Krankheiten angeben musste. Vielleicht musste man da auch etwas zur Behinderung eintragen..?
Elbac
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Beitrag von Elbac »

Hallo,
der Ausweis hat insofern Vorteile, dass man sich damit gleichstellen lassen kann und dann verbeamtet werden kann. Ohne Ausweis können bestimmte Erkrankungen zu einer Nichtverbeamtung führen. Ich weiß halt nicht, ob die Skoliose/Kyphose dazuzählen.
Grüße, Elbac
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Sandman77
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Beitrag von Sandman77 »

Also ich finde das ganze hier total doof was ich grade alles lese...

Entwieder man beantragt es und versucht durch die "vorteile" ein ausgleich zu bekommen in wie fern das auch geht oder mann lasst es sein.

Ich finde z.B. sehr vorteilhaft 60 euro im Jahr zu zahlen damit ich und ein weitere Person (Merkzeichen B) mit Bus/zug usw. mitfahren kann ohne was zu zahlen. (Nur dann in gewisse maßen was nie vorkommt)

Für ein gering verdiener sehr vorteilhaft wenn er/sie pendeln muss. Oder mann zahlt halt keine Autosteuer. Also überlegt es euch...
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Slackliner
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Beitrag von Slackliner »

Ich finde es allerdings noch wesentlich doofer, wenn die Nachteile die Vorteile wieder zunichte machen.
Wenn ich zwar umsonst mit dem Bus fahren kann, aber den Job den ich wollte, einer ohne Behinderung bekommt, dann wünschte ich mir wohl ich hätte den GdB nicht beantragt und mcih vorher ordentlich informiert.
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Andreas_73
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Beitrag von Andreas_73 »

Ich habe es aufgegeben. Ob so ein Ausweis oder nicht. Klar er würde Vorteile bringen, nur wenn man bei einer 60 Grad Skoliose läppische 20 Grad bekommt ist das ein Witz! Da halte ich mich mit Sport lieber fit.
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Sandman77
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Beitrag von Sandman77 »

Jemanden der eine mit Behinderung diskrimiert ist in meine Augen nicht viel Wert. Aus dieser Gründ erwähne ich gar nicht mal meine Skoliose bei Jobssuche, beim Gespräch ist das dann eindeutig.

Aber bitte wenn jemanden es egal ist für wem mann arbeitet...
- Sandman77 - "Yes, I am Dream"
Gast

Beitrag von Gast »

Ich finde, wer "nur" eine Skoliose hat, für den macht das Beantragen eines Behindertenausweises wenig Sinn. Wenn noch andere Behinderungen dazu kommen, mag das ja wieder anders aussehen. Nach meiner Info gibt es die "Vorteile" eh erst ab einem GdB von mind. 50%. Das einzige was aus meiner Sicht interessant an einem Behindertenausweis wäre, ist das Parken auf den speziellen Parkplätzen. Dafür muss man aber "außergewöhnlich gehbehindert" sein. Also eigentlich Rollstuhlfahrer.
Abgesehen davon behindert einen eine Skoliose ja auch nicht besonders. Einzige Ausnahme wären vielleicht extrem große Skoliosen mit starker Beeinträchtigung der Herz-/Lungenfunktion. Dafür gibt es dann auch wieder mehr GdB.
Elbac
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Beitrag von Elbac »

Hallo "Gast",

also zuerst einmal heißt "außergewöhnliche Gehbehinderung" nicht, dass man Rollifahrer sein muss. Ich kenne genügend Leute, die ein aG im Ausweis haben und frei laufen oder mit Rollator/Posterior Walker.

Und dann sehe ich es doch etwas anders, dass man mit "nur" einer Skoliose keinen Ausweis beantragen sollte.
Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe, geht es mir z.B. bei den Überlegungen einen Ausweis zu beantragen auch darum, dass es für meine berufliche Zukunft evtl. von Vorteil wäre.

Dann noch zur Einschränkung drurch eine Skoliose. Ich kann nun nicht genau sagen, ob es bei mir von der Skoliose oder Kyphose kommt (Arzt und Therapeut sagen unterschiedliches und beides ergibt Sinn...). Aber sicher ist, dass ich immer wieder Einschränkungen habe. Sei es beim Laufen, Treppen steigen und z.Z. auch schon wieder beim alleinigen Sitzen und Liegen, wodurch es auch zu Schlaf"störungen" kommt, da ich dauerhaft Schmerzen habe.

Viele Grüße, Elbac
Hannah-Milena
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Verbeamtung und "Man darf lügen"

Beitrag von Hannah-Milena »

Hallo Slackliner, liebe Mitleser,

ich komme gerade frisch aus Sobernheim und bin dort bei einer Sozialberatung gewesen.
Meine Situation ist Deiner sehr ähnlich, ich studiere ebenfalls Musik auf Lehramt und über kurz oder lang steht die Frage der Verbeamtung an.
Grundsätzlich gilt erst einmal für alle: Man MUSS seine Behinderung dem Arbeitgeber NICHT bekanntgeben, sondern darf sogar dann lügen, wenn der zukünftige Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch direkt nach der Behinderung fragt!!
Für uns angehende Lehrer ist das etwas anders, da wir ja für die Verbeamtung vom Gesundheitsamt untersucht werden. Da lässt sich ein Rückenleiden wohl schwer verbergen... Ich habe von einem Fall gehört, in dem die Verbeamtung aufgrund von Skoliose (ich weiß nicht, wie es sich mit Kyphose verhält) verweigert wurde.
Unsere einzige Chance besteht in der Beantragung eines GdB, denn mit 30-40° können wir eine Gleichstellung beantragen, d.h., wir müssen gegenüber gleichqualifizierten Bewerbern sogar vorgezogen werden.
Ich bin auch erst einmal davor zurückgeschreckt, mich durch einen Antrag sozusagen selbst als "behindert" einzustufen, aber nach dieser Beratung bin ich inzwischen zugunsten meiner beruflichen Zukunft fest dazu entschlossen.

Vielleicht hilft das erstmal weiter?
Viele Grüße
Hannah
Elbac
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Beitrag von Elbac »

Hallo Hannah,

vielen Dank für deine Antwort!
Magst du vielleicht noch sagen wie viel Grad Skoliose du hast? Oder wurde dir gesagt, dass man generell bei einer Skoliose einen SBA beantragen sollte?
Zur Sozialberatung zu gehen, habe ich mir auch schon vorgenommen. Wurde dir auch gesagt wie wahrscheinlich die Gleichstellung ist (Erfahrungswerte)?

Viele Grüße, Elbac
Hannah-Milena
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Beitrag von Hannah-Milena »

Hallo Elbac,

ich habe eine Skoliose mit 52 und 57 Grad. Allerdings habe ich in der Beratung in Erfahrung gebracht, dass es bei der Einstufung des Behinderungsgrades nur sekundär um die konkrete Gradzahl geht. Maßgeblich sind die Beschwerden bzw. Beeinträchtigungen des alltäglichen Lebens und die können unter Umständen auch bei 30 Grad ähnlich schwerwiegend oder vielleicht sogar stärker sein, als bei an die 60 Grad. Um den Grad der Behinderung zu ermitteln, werden sämtliche Beeinträchtigungen zusammen betrachtet, d.h. neben Beschwerden aufgrund der Wirbelsäule können auch Allergien und ähnliches mit angegeben werden.
Eine Gleichstellung kann man ab einem Grad der Behinderung von 30 beantragen und mein Berater hat mir empfohlen, mich mit einer Einstufung von unter 30 Grad nicht zufrieden zu geben. Für solche Fälle gibt es dann immer noch die Möglichkeit eines Widerspruchs, die man in Anspruch nehmen sollte...

Euch allen einen schönen Abend!
Viele Grüße
Hannah
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