Behindertenausw. nach "Bedürftigkeit?"

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Antworten
Benutzeravatar
Eichhörnchen
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 197
Registriert: Fr, 25.04.2008 - 18:37
Wohnort: Oldenburg (Oldenburg)

Behindertenausw. nach "Bedürftigkeit?"

Beitrag von Eichhörnchen »

Hallo,
Ich habe eine Frage an alle die einen Behinderten-Ausweis beantragt haben oder vor kurzem einen erhalten haben, ist es üblich das es nach "Bedürftigkeit" und nicht nach erkrankung geht?
Ich habe eine Verschlimmerungs- Antrag gestellt (bei einer Beratungsstelle) und dort sagte man mir es nun nach bedürftikeit geht,
es kamen dan Fragen nach dem Gehalt meines Mannes und mein eigenes, co wir ein Eigenheim besitzen und freiwillig ob wir haben ein Sparbuch haben. Als ich fragte was das mit der Erkrankung zu tun hat meinte man nur das das Finanzamt diese Angaben ab jetzt haben will.
Ich glaube, die Behörden meinen jemand Finanziell abgesichert ist dann braucht er keinen Ausweis.
Wurden Euch auch solche Fragen gestellt oder hat man Euch auch gesagt das es nach der "Bedürftigkeit" eines jeden Einzelnen geht?
Würde mich über jede Antworten freuen
Liebe Grüße ;)
Eichhörnchen
rapunzel53
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr, 23.01.2009 - 21:29
Wohnort: Flensburg

Beitrag von rapunzel53 »

Hallo Eichhörnchen,
das habe ich noch nicht gehört.
Ich lebe in Schleswig-Holstein und habe seit einem Jahr meinen Erhöhungsantrag bewilligt bekommen 50 ° mit G . Bei mir sind solche Fragen nicht gestellt worden.

Grüße aus dem Norden.
Agrimon
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 939
Registriert: Sa, 09.07.2005 - 19:18
Geschlecht: weiblich
Diagnose: hochthorakale Kyphoskoliose bws 24 Grad, lws 29 Grad, 4bre mit Hyperlordose
Therapie: Korsett von Rahmouni, laufen mit MBT Schuhen, Reha 30.10. bis 26.11.2013 Bad Salzungen, wegen Peritonitis Op 2017 Korsett abgesetzt, jetzt Lumbo Train Bandage, nächste Reha 2019 geplant
Wohnort: Pfreimd

Beitrag von Agrimon »

Hallo Eichhörnchen,

normalerweise stellst du den Behindertenausweis beim Versorgungsamt soviel ich weiß. Ich habe ja auch einen und bei mir wurden auch nicht diese Fragen gestellt. Bei mir ging es immer nach der Erkrankung und nicht nach der Bedürftigkeit. Sonst könnte ja jeder Harz 4 Empfänger einen Ausweis beantragen, auch der gesund ist. Was hat den eine Erkrankung mit dem Finanzamt zu tun?

Gruß Agrimon
bin eine Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht und noch Interesse für andere Dinge hat

Meine Skoliose-Geschichte: Meine Skoliose
Benutzeravatar
Lena52
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 385
Registriert: Mi, 10.12.2008 - 00:31
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Schultertiefstand lks.
Hyperkyphose von etwa 65 Grad thorakal und
lumbale Lordose von 43 Grad nach Cobb.
Stand: 18.07.2017
seit 2008 Derotationsorthese Rahmouni
Therapie: 3 x wöchentlich Rückenstärkung mit Schwerpunkt von Streck- und Dehnübungen.
Korsetttragezeiten ca. 16-18 Stunden tagsüber.
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Lena52 »

Hallo Eichhörnchen,
auch ich kann Dir nur den Rat geben, diese Fragen nicht zu beantworten, da diese in keinem Zusammenhang mit dem Nachfolgeantrag zu Deiner Schwerbehinderung stehen.
Außerdem verstoßen diese Fragen eklatant gegen die Datenschutzrichtlinien und dürfen somit nicht gestellt werden.
Liebe Grüße - Lena
Benutzeravatar
Eichhörnchen
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 197
Registriert: Fr, 25.04.2008 - 18:37
Wohnort: Oldenburg (Oldenburg)

Beitrag von Eichhörnchen »

Hallo Rapunzel, Agrimon und Lena,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe schon gehört das es in anderen
Bundesländern einfacher ist einen Behinderten-Ausweis zu bekommen.
Ich war schon in vielen Reha-Kliniken und überall hat man sich nur gewundert das ich noch keinen Ausweis habe. Bei uns muß man wahrscheinlich nur frech sein um berücksichtigt zu werden.
Ich kenne eine Frau die einen Behinderten-Ausweis bekommen hat obwohl sie eigentlich garnicht richtig krank ist aber oft "Krank" macht.
Sie hat keine richtig Lust zu arbeiten, Ihren Ausweis hat Sie bekommen weil Sie beim Arbeitsamt angegeben hat das Ihr Arbeitgeber Sie nur behält wenn Sie einen Ausweis vorweisen kann. Es hat nicht lange gedauert und Sie hatte einen Behinderten-Ausweis bekommen. Ein halbes Jahr später hat Sie trozdem gekündigt. Nun ist Sie plötzlich Beschwerde-frei kann Kinder tragen und Gartenarbeit machen. Kurzum es geht Ihr gut.
Ich frage mich wirklich ob man nur betrügen muß um etwas zu erreichen
was einem eigendlich zusteht. :lach:
Ich warte nun den Bescheid ab und werde werde bei einer Absage einen Anwalt einschalten. Eine Ärztin hat mir auch dazu geraten.
Ich sage Bescheid wie es gelaufen ist.
Liebe Grüße ;)
Eichhörnchen
Benutzeravatar
Lena52
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 385
Registriert: Mi, 10.12.2008 - 00:31
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Schultertiefstand lks.
Hyperkyphose von etwa 65 Grad thorakal und
lumbale Lordose von 43 Grad nach Cobb.
Stand: 18.07.2017
seit 2008 Derotationsorthese Rahmouni
Therapie: 3 x wöchentlich Rückenstärkung mit Schwerpunkt von Streck- und Dehnübungen.
Korsetttragezeiten ca. 16-18 Stunden tagsüber.
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Lena52 »

Hallo Eichhörnchen,
Jeder Antrag oder auch Nachfolgeantrag zur Schwerbehinderung wird genau und sorgfältig geprüft.

Und zwar von den Ärzten bzw. Fachärzten der zuständigen Versorgungsämter.

Desweiteren werden die Berichte aller behandelnden Ärzte hinzugezogen bei dem der oder die Antragstellerin war.

Nach Auswertung dieser Arztberichte wird die Bewertung der zukünftigen Schwerbehinderung berücksichtigt und die Bemessung der Gradzahl festgelegt.

Du kannst es gerne noch einmal nachlesen, da es in jedem Bewilligungsbescheid schwarz auf weiß so geschrieben steht.

Alles andere ist Quatsch.

Schöne Grüße - Lena :boese:
Antworten